Grundsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.01.10 11:33:05 von
neuester Beitrag 18.01.10 15:15:06 von
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Mich beschäftigt schon länger ein Gedanke, der durch die Erbschaftsteuerreform Auftrieb erhielt.
Wie allseits bekannt sein dürfte, wurde eine Erbsschaftssteuerreform unter Schwarz-Rot durchgeführt. Auslöser war ein Urteil des BGH, der die Ungleichbehandlung von Kapitalerbe und Immobilienerbe für verfassungswidrig einstufte. Immobilien wurden oft mit dem Einheitswert, der im Normalfall niedriger war als der zugrundeliegende tatsächliche Wert (Verkehrswert), vererbt. Kapitalvermögen jedoch mit dem tatsächlichen Wert. Somit befanden sich Immobilienerben im Vorteil. Der BGH entschied, dass diese Ungleichbehandlung ein Ende haben müsse.
Mein Gedanke ist nun, wenn es keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Immobilie und Kapital gebe darf, dann ist doch die einseitige Belastung einer Immobilie durch die sogenannte Grundsteuer A und B ebenfalls verfassungswidrig, da auf der anderen Seite Kapitalvermögen auch nicht mit einer Vermögenssteuer belastet wird.
Jetzt meine Frage: Kennt jemand diesbezüglich Gerichtsurteile? Ist schon mal versucht worden dies zu klären?
Wie allseits bekannt sein dürfte, wurde eine Erbsschaftssteuerreform unter Schwarz-Rot durchgeführt. Auslöser war ein Urteil des BGH, der die Ungleichbehandlung von Kapitalerbe und Immobilienerbe für verfassungswidrig einstufte. Immobilien wurden oft mit dem Einheitswert, der im Normalfall niedriger war als der zugrundeliegende tatsächliche Wert (Verkehrswert), vererbt. Kapitalvermögen jedoch mit dem tatsächlichen Wert. Somit befanden sich Immobilienerben im Vorteil. Der BGH entschied, dass diese Ungleichbehandlung ein Ende haben müsse.
Mein Gedanke ist nun, wenn es keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Immobilie und Kapital gebe darf, dann ist doch die einseitige Belastung einer Immobilie durch die sogenannte Grundsteuer A und B ebenfalls verfassungswidrig, da auf der anderen Seite Kapitalvermögen auch nicht mit einer Vermögenssteuer belastet wird.
Jetzt meine Frage: Kennt jemand diesbezüglich Gerichtsurteile? Ist schon mal versucht worden dies zu klären?
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.755.939 von Azotobacter am 18.01.10 11:33:05Das Bundesverfassungsgericht (nicht der Bundesgerichtshof) hat die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem durch EINE Steuer für verfassungswidrig erklärt. Das hindert den Gesetzgeber nicht, was unter EINER Steuer nicht gleich behandelt wurde, VERSCHIEDENEN Steuern zu unterwerfen. Die Vermögenssteuer ist übrigens nicht abgeschafft, sondern - auch aus Verfassungsgründen - nur ausgesetzt, weil sie strangulierenden Charakter trug (per saldo über 50 % Steuerbelastung). Sie kann also jederzeit in verfassungsgemäßem Ausmaß wieder aktiviert werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.755.939 von Azotobacter am 18.01.10 11:33:05wenn es keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Immobilie und Kapital gebe darf
Das hat niemand behauptet, noch nicht einmal das BGH-Urteil. Der BGH hat lediglich die unterschiedliche Besteuerungshöhe in einem konkreten Zusammenhang beanstandet. That's all.
Das hat niemand behauptet, noch nicht einmal das BGH-Urteil. Der BGH hat lediglich die unterschiedliche Besteuerungshöhe in einem konkreten Zusammenhang beanstandet. That's all.
ich glaube ihr befindet euch bereits auf dem Holzweg wenn ihr versucht das Steuer"system" in D zu verstehen
da gibt es nix zu verstehen - es sind Ausgüße von kranken Hirnen.
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