checkAd

    Grundsteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.01.10 11:33:05 von
    neuester Beitrag 18.01.10 15:15:06 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.155.376
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 910
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 11:33:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich beschäftigt schon länger ein Gedanke, der durch die Erbschaftsteuerreform Auftrieb erhielt.

      Wie allseits bekannt sein dürfte, wurde eine Erbsschaftssteuerreform unter Schwarz-Rot durchgeführt. Auslöser war ein Urteil des BGH, der die Ungleichbehandlung von Kapitalerbe und Immobilienerbe für verfassungswidrig einstufte. Immobilien wurden oft mit dem Einheitswert, der im Normalfall niedriger war als der zugrundeliegende tatsächliche Wert (Verkehrswert), vererbt. Kapitalvermögen jedoch mit dem tatsächlichen Wert. Somit befanden sich Immobilienerben im Vorteil. Der BGH entschied, dass diese Ungleichbehandlung ein Ende haben müsse.

      Mein Gedanke ist nun, wenn es keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Immobilie und Kapital gebe darf, dann ist doch die einseitige Belastung einer Immobilie durch die sogenannte Grundsteuer A und B ebenfalls verfassungswidrig, da auf der anderen Seite Kapitalvermögen auch nicht mit einer Vermögenssteuer belastet wird.

      Jetzt meine Frage: Kennt jemand diesbezüglich Gerichtsurteile? Ist schon mal versucht worden dies zu klären?
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 12:58:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.755.939 von Azotobacter am 18.01.10 11:33:05Das Bundesverfassungsgericht (nicht der Bundesgerichtshof) hat die Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem durch EINE Steuer für verfassungswidrig erklärt. Das hindert den Gesetzgeber nicht, was unter EINER Steuer nicht gleich behandelt wurde, VERSCHIEDENEN Steuern zu unterwerfen. Die Vermögenssteuer ist übrigens nicht abgeschafft, sondern - auch aus Verfassungsgründen - nur ausgesetzt, weil sie strangulierenden Charakter trug (per saldo über 50 % Steuerbelastung). Sie kann also jederzeit in verfassungsgemäßem Ausmaß wieder aktiviert werden.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 13:01:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.755.939 von Azotobacter am 18.01.10 11:33:05wenn es keinen gesetzlichen Unterschied zwischen Immobilie und Kapital gebe darf
      Das hat niemand behauptet, noch nicht einmal das BGH-Urteil. Der BGH hat lediglich die unterschiedliche Besteuerungshöhe in einem konkreten Zusammenhang beanstandet. That's all.
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 15:09:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich glaube ihr befindet euch bereits auf dem Holzweg wenn ihr versucht das Steuer"system" in D zu verstehen

      da gibt es nix zu verstehen - es sind Ausgüße von kranken Hirnen.

      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 18.01.10 15:15:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich glaube ihr befindet euch bereits auf dem Holzweg wenn ihr versucht das Steuer"system" in D zu verstehen

      da gibt es nix zu verstehen - es sind Ausgüße von kranken Hirnen.

      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Grundsteuer