Einkommensteuererklärung 2009 - mehere Fragen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.08.10 13:17:42 von
neuester Beitrag 17.08.10 16:01:44 von
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ich habe in 2009 zinsen erzielt auf mehreren inländischen Konten, die deutlich über dem freibetrag waren. außerdem habe ich hohe verluste mit aktien und zertifikaten erlitten. über diese beiden verluste habe ich mir eine bescheinigung von der bank ausstellen lassen. ein paar aktien und zertifikate hatte ich in 2008 gekauft und 2009 innerhalb der jahresfrist verkauft (ob diese mit gewinn oder verlust verkauft wurden, weiß ich nicht). weiterhin habe ich einen bestehenden verlustvortrag aus 2002. eine günstigerprüfung durch das finanzamt möchte ich nicht vornehmen lassen. jetzt meine fragen:
1. die verluste aus zertifikaten soll ich laut bescheinigung der bank in zeile 12 KAP eintragen und die verluste aus aktien in zeile 13 KAP. muss ich die verluste dann nochmal in der anlage SO angeben? (ich werde nämlich von elster aufgefordert eintragungen in anlage SO zu machen).
2. muss ich eventuell alle einzelnen getätigen veräußerungsgeschäfte aus wertpapieren von 2009 noch angeben in der anlage SO oder eventuell nur die veräußerungsgeschäfte, deren kauf in 2008 lag?
3. habe ich einen vorteil dadurch, wenn ich eine oder beide zeile(n) 59 + 60 von anlage KAP "verrechnung von altverlusten" ankreuze? (anmerk.: die verluste aus zertifikaten in 2009, welche ja mit zinsen verrechnet werden können, waren niedriger als die zinsen, welche ich auf einem anderen konto erhielt.)
1. die verluste aus zertifikaten soll ich laut bescheinigung der bank in zeile 12 KAP eintragen und die verluste aus aktien in zeile 13 KAP. muss ich die verluste dann nochmal in der anlage SO angeben? (ich werde nämlich von elster aufgefordert eintragungen in anlage SO zu machen).
2. muss ich eventuell alle einzelnen getätigen veräußerungsgeschäfte aus wertpapieren von 2009 noch angeben in der anlage SO oder eventuell nur die veräußerungsgeschäfte, deren kauf in 2008 lag?
3. habe ich einen vorteil dadurch, wenn ich eine oder beide zeile(n) 59 + 60 von anlage KAP "verrechnung von altverlusten" ankreuze? (anmerk.: die verluste aus zertifikaten in 2009, welche ja mit zinsen verrechnet werden können, waren niedriger als die zinsen, welche ich auf einem anderen konto erhielt.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.996.854 von JoePESCI am 17.08.10 13:17:42Zu 1) Nein, wenn es Neugeschäfte sind (Kauf ab 2009 bzw. FI oder Verkauf Zertifikat ab 01.07.09) nur in Anlage KAP
zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen
zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.
Anmerkungen:
Die Verlustbescheinigung über Aktien macht nur Sinn, wenn es bei anderen Banken auch Gewinne aus Aktiengeschäften gegeben hat.
Die Kreuze Altverlustverrechnung und Günstigerprüfung schaden nicht
Gruß
Taxadvisor
zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen
zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.
Anmerkungen:
Die Verlustbescheinigung über Aktien macht nur Sinn, wenn es bei anderen Banken auch Gewinne aus Aktiengeschäften gegeben hat.
Die Kreuze Altverlustverrechnung und Günstigerprüfung schaden nicht
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.997.474 von Taxadvisor am 17.08.10 14:40:47Zu 1) Nein, wenn es Neugeschäfte sind (Kauf ab 2009 bzw. FI oder Verkauf Zertifikat ab 01.07.09) nur in Anlage KAP
was heißt "FI" bitte?
zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen
und wann fallen sie unter die alte regelung?
zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.
es kann bei mir aber eine verrechnung der entstandenen verluste aus zertifikaten mit zinseinnahmen von einem anderen konto stattfinden. deshalb habe ich die bescheinigung angefordert. die bescheinigung der aktienverluste habe ich mir geben lassen, da ich auf einem anderen konto ab 2010 trade.
was heißt "FI" bitte?
zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen
und wann fallen sie unter die alte regelung?
zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.
es kann bei mir aber eine verrechnung der entstandenen verluste aus zertifikaten mit zinseinnahmen von einem anderen konto stattfinden. deshalb habe ich die bescheinigung angefordert. die bescheinigung der aktienverluste habe ich mir geben lassen, da ich auf einem anderen konto ab 2010 trade.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.997.685 von JoePESCI am 17.08.10 15:15:01FI = Finanzinnovationen
Altregelung = siehe im Wesentlichen Klammerzusatz zu 1)
Gruß
Taxadvisor
Altregelung = siehe im Wesentlichen Klammerzusatz zu 1)
Gruß
Taxadvisor
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