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    Einkommensteuererklärung 2009 - mehere Fragen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.08.10 13:17:42 von
    neuester Beitrag 17.08.10 16:01:44 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.159.388
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      schrieb am 17.08.10 13:17:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe in 2009 zinsen erzielt auf mehreren inländischen Konten, die deutlich über dem freibetrag waren. außerdem habe ich hohe verluste mit aktien und zertifikaten erlitten. über diese beiden verluste habe ich mir eine bescheinigung von der bank ausstellen lassen. ein paar aktien und zertifikate hatte ich in 2008 gekauft und 2009 innerhalb der jahresfrist verkauft (ob diese mit gewinn oder verlust verkauft wurden, weiß ich nicht). weiterhin habe ich einen bestehenden verlustvortrag aus 2002. eine günstigerprüfung durch das finanzamt möchte ich nicht vornehmen lassen. jetzt meine fragen:

      1. die verluste aus zertifikaten soll ich laut bescheinigung der bank in zeile 12 KAP eintragen und die verluste aus aktien in zeile 13 KAP. muss ich die verluste dann nochmal in der anlage SO angeben? (ich werde nämlich von elster aufgefordert eintragungen in anlage SO zu machen).

      2. muss ich eventuell alle einzelnen getätigen veräußerungsgeschäfte aus wertpapieren von 2009 noch angeben in der anlage SO oder eventuell nur die veräußerungsgeschäfte, deren kauf in 2008 lag?

      3. habe ich einen vorteil dadurch, wenn ich eine oder beide zeile(n) 59 + 60 von anlage KAP "verrechnung von altverlusten" ankreuze? (anmerk.: die verluste aus zertifikaten in 2009, welche ja mit zinsen verrechnet werden können, waren niedriger als die zinsen, welche ich auf einem anderen konto erhielt.)
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 14:40:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.996.854 von JoePESCI am 17.08.10 13:17:42Zu 1) Nein, wenn es Neugeschäfte sind (Kauf ab 2009 bzw. FI oder Verkauf Zertifikat ab 01.07.09) nur in Anlage KAP
      zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen
      zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.

      Anmerkungen:
      Die Verlustbescheinigung über Aktien macht nur Sinn, wenn es bei anderen Banken auch Gewinne aus Aktiengeschäften gegeben hat.
      Die Kreuze Altverlustverrechnung und Günstigerprüfung schaden nicht

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 15:15:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.997.474 von Taxadvisor am 17.08.10 14:40:47Zu 1) Nein, wenn es Neugeschäfte sind (Kauf ab 2009 bzw. FI oder Verkauf Zertifikat ab 01.07.09) nur in Anlage KAP

      was heißt "FI" bitte?

      zu 2) In Anlage SO gehören nur die Altgeschäfte mit Kauf in 2008, soweit sie unter die alte Regelung fallen

      und wann fallen sie unter die alte regelung?

      zu 3) Wenn es in den Bescheinigungen der Banken keinen Ausweis von Veräußerungsgewinnen gibt, kann auch keine Verrechnung stattfinden. Eine Verrechnung der Altverluste mit Zinsen erfolgt nicht.

      es kann bei mir aber eine verrechnung der entstandenen verluste aus zertifikaten mit zinseinnahmen von einem anderen konto stattfinden. deshalb habe ich die bescheinigung angefordert. die bescheinigung der aktienverluste habe ich mir geben lassen, da ich auf einem anderen konto ab 2010 trade.
      Avatar
      schrieb am 17.08.10 16:01:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.997.685 von JoePESCI am 17.08.10 15:15:01FI = Finanzinnovationen
      Altregelung = siehe im Wesentlichen Klammerzusatz zu 1)

      Gruß
      Taxadvisor


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