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    Zensus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.09.10 19:49:08 von
    neuester Beitrag 02.02.12 10:17:20 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.159.959
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      schrieb am 16.09.10 19:49:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Immobesitzer sollen ja stückweise enteignet werden. Um das durchzusetzen, will sich der Staat per Zwang die notwendigen Daten holen.

      Hier kann man dagegen vorgehen:

      http://zensus11.de/
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.10 20:14:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.164.248 von timekiller am 16.09.10 19:49:08Immobesitzer sollen ja stückweise enteignet werden.

      Äh - wie das? Und warum? Quellen?

      MfG.
      s.
      Avatar
      schrieb am 16.09.10 21:38:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 05.06.11 11:09:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      ...
      Welche Pannen gibt es?

      In vielen Ländern wurden Fragebögen an Tote verschickt. Denn oft wurden veraltete Daten von Ver- und Entsorgungsbetrieben für die Erstellung der zu befragenden Immobilienbesitzer genutzt. Wenn eine Person nach ihrem Tod nicht bei der Müllabfuhr abgemeldet wurde, gab es Post von der Behörde.
      ...
      http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel…

      Im Todesfall muss auch die Müllabfuhr benachrichtigt werden :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 14:32:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der deutsche Michel ist wirklich selten bescheuert und Obrigkeitsgläubig.

      allein das Wort "Zensus" bedeutet etymologisch "Abgabe, Pachtzins".

      http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Zensus


      http://www.bankingportal24.de/finanzredaktion/759/zwangshypo…

      und die Lemminge aus Rheinland Pfalz können gar nicht schnell genug die Unterlagen abgeben :-)))))))))))))))))

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      Avatar
      schrieb am 07.06.11 11:03:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      na ja, ich denke, dass es beim Zensus eher um das Thema Vermögenssteuer geht. Wo setze ich an - ab welcher Grenze wird der Satz verlangt...
      Avatar
      schrieb am 12.06.11 10:46:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie die Steuer dann heißt, bleibt abzuwarten, in jedem Fall zum Wohle des Volkes........

      Zensus 2011. Auch ein Blick in das Grundgesetz hilft:

      Artikel 14

      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 23:27:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Tobias79: na ja, ich denke, dass es beim Zensus eher um das Thema Vermögenssteuer geht. Wo setze ich an - ab welcher Grenze wird der Satz verlangt...


      Ist Dir der Fragebogen bekannt?

      Wenn ja, woran machst Du Deine Behauptung fest?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 13.06.11 23:29:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von N.Y.: Wie die Steuer dann heißt, bleibt abzuwarten, in jedem Fall zum Wohle des Volkes........

      Zensus 2011. Auch ein Blick in das Grundgesetz hilft:

      Artikel 14

      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


      Da Du den Artikel 14 GG zitierst, in dem mehrfach die Begriffe "Allgemeinheit" fallen:

      Dann meinst Du wohl mit zum Wohle des Volkes das Weltvolk, oder?:)

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 08.07.11 13:44:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      Herrlich,
      zunächst wurden die Bürger gebeten eine genaue Beschreibung ihrer immobilen Vermögenswerte abzugeben und nun wird sichergestellt, dass die Geldvermögen der Bürger im Zugriffsbereich liegen.

      http://www.mmnews.de/index.php/politik/8154-neues-geldwaesch…

      Nun liebe Schafe, begebt euch langsam in Richtung Schur. Drängeln ist nicht nötig, alle Schafe werden mit der gleichen Sorgfalt rasiert.

      "Niemand hat vor eine Mauer zu errichten"
      Avatar
      schrieb am 02.02.12 10:17:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die sind immer noch nicht fertig mit diesem Zensus. Hier mein Brief als Antwort auf eine förmliche Zustellung des Zensusbogens an das statistische Landesamt Thüringen vom Januar 2012 :

      Az. 00003111****

      Sehr geehrte Angestellte und Beamte des TLS,

      besten Dank für die erneute Zusendung des Fragebogens zur vorsorglichen Besitzfeststellung der Untertanen in der BRD damit im Falle einer wohl bald fälligen Währungsreform wie 1949 flächendeckend Grundschulden eingetragen werden können. Da sie anscheinend nicht lesen können oder ihre Datensätze extrem veraltet sind möchte ich ihnen hiermit ebenfalls förmlich mitteilen dass ich seit meiner Scheidung im Jahr 2008 (!) nicht mehr im Besitz oder Eigentümer der von Ihnen als Grundlage ihrer Untertanenbefragung angeführten Immobilie in Erfurt Nöda bin.

      Es sollte ihnen ein Leichtes sein die entsprechenden Daten im Grundbuchamt abzufragen. Von weiteren Störungen meines in der Zinsknechtschaft gefangenen Untertanenlebens möchte ich sie freundlichst bitten abzusehen, da ich im Gegensatz zu ihnen arbeiten muss um meinen Lebensunterhalt zu finanzieren und keine Zeit für derartigen Unsinn habe.

      Mit freundlichen Grüßen / Best Regards / Saudaçőes / Salutations / Üdvözlettel / Pozdrawiam


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