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    Steuerbescheid: Wo berücksichtigung des Verlustvortrages? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.09.10 15:49:39 von
    neuester Beitrag 25.01.11 08:11:19 von
    Beiträge: 47
    ID: 1.159.980
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      Avatar
      schrieb am 17.09.10 15:49:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      in dem heute erhaltenen Einkommenssteuerbescheid für 2009 finde ich nirgendwo die Berücksichtigung des "verbleibenden Verlustvortrages", den mir das Finanzamt für 2008 bescheinigt hat. Wo wird/würde dieser Betrag im Bescheid ausgewiesen (meine Gewinne 2009 waren größer als dieser Betrag)?

      Ich habe selbstverständlich Zeile 59 Anlage KAP (Verrechnung von Altverlusten nach §23 EStG) angekreuzt.

      Gruss

      Michael
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.09.10 19:36:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.169.583 von MichaJ am 17.09.10 15:49:39Hättest dort eine 1 eintragen müssen.

      Ruf dort mal an, ist bestimmt übersehen worden
      Avatar
      schrieb am 17.09.10 19:49:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.169.583 von MichaJ am 17.09.10 15:49:39Einspruch einlegen, in vielen Bundesländern funktioniert die Software zur Verlustverrechnung noch nicht.

      Gruß
      Taxadvisor
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.09.10 20:18:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Bunte 17

      In NRW muss man ankreuzen.

      @taxadvisor

      Bevor ich Einspruch erhebe, möchte ich aber gerne sicher sein, dass ich nichts übersehen habe.

      Der Bescheid sieht wie folgt aus. Wo müsste hier der Verlustvortrag stehen:

      Berechnung der Einkünfte, die nach § 32d Abs. 1 EStG besteuert werden (Abgeltung(s)steuer)
      Kapitalerträge............................... x.xxx
      Gewinne aus der Veräußerung von
      Kapitalanlagen (ohne Aktien)..................xx.xxx
      Gewinne aus der Veräußerung von Aktien.........x.xxx
      Zwischensumme.................................xx.xxx
      abzüglich noch nicht ausgeschöpfter
      Sparer-Pauschbetrag...........................-801
      Kapitalerträge i.S.d. § 32d Abs. 1 EStG........xx.xxx

      Berechnung der Einkommenssteuer
      zu versteuern nach dem Grundtarif..............xx.xxx.......................xx.xxx
      zu versteuern nach
      § 32d Abs. 1 EStG..............................xx.xxx........................x.xxx
      festzusetzende Einkommenssteuer.............................................xx.xxx


      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 17.09.10 22:12:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      siehe thread
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1156414-81-90/abg…
      fa sind nicht in der lage
      ihn zu berücksichtigen

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      Avatar
      schrieb am 17.09.10 23:33:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      normalerweise geht es auch ohne Einspruch. Ruf bei der in dem Steuerbescheid angegebenen Telefonnummer an und bitte um Korrektur. das klappt erfahrungsgemäß bei allen Unklarheiten und/oder Fehlern ganz unbürokratisch.
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 09:53:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.169.583 von MichaJ am 17.09.10 15:49:39Ich habe selbstverständlich Zeile 59 Anlage KAP (Verrechnung von Altverlusten nach §23 EStG) angekreuzt.

      ich hatte nach diesem Kästchen gesucht, es aber nicht gefunden und somit nicht angekreuzt in der Steuererklärung.

      Nach dem Erhalt des Steuerbescheids, in welchem keine Verlustverrechnung vorgenommen worden war, habe ich Widerspruch eingelegt und die Verlustverrechnung beantragt. Nachdem ich längere Zeit keine Antwort erhalten habe, ist mir bei einem Anruf vom Finanzamt erklärt worden, daß die Software gegenwärtig die Verlustverrechnung noch nicht verarbeiten kann.

      Ich hatte eigentlich erwartet, daß ich schriftlich eine Bestätigung des Eingangs meines Widerspruchs bekomme, was aber nicht passiert ist. Dies ist aber wahrscheinlich nicht weiter schlimm, weil ich den Widerspruch per Einschreiben gesendet habe.

      Ich benötige den Steuerbescheid als Basis für meine letztjährigen Krankenversicherungsbeiträge und bin deshalb daran interessiert, den Steuerbescheid bald zu erhalten.
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 10:24:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.169.583 von MichaJ am 17.09.10 15:49:39die Verrechnung steht nicht in dem Steuerbescheid sondern in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

      du müßtest also so einen Bescheid für 2008 und 2009 bekommen haben.

      Und wenn der Verlust im Bescheid von 2009 genau so hoch ist wie in dem Bescheid von 2008 wurde keine Verrechnung vorgenommen.
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 11:51:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke an alle.

      Dann werde ich mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Es fehlt ja auch noch der "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages", den ich letztes Jahr mit gleichem Datum wie den Einkommenssteuerbescheid erhalten habe.

      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 15:06:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.171.224 von Taxadvisor am 17.09.10 19:49:13 in vielen Bundesländern funktioniert die Software zur Verlustverrechnung noch nicht

      Ja! Leider! Und in Bayern auch nicht!!:cry:

      Eine Frage bitte:
      Habe in 2008 Verluste realisiert um später gegenzurechnen!
      Ist es normal dass nur die Hälfte (anstatt 40.000 realer Verlust, nur die hälfte, also 20.000) anerkannt wurde unter "verbleibende negative Einkünfte"????
      Geht somit die Hälfte von meinem Verlustvortag damit verloren?????
      Vielen Dank im voraus für Antwort!:)
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 20:48:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      da galt das halbeinkünfteverfahren auf aktien
      du dürftest also 2008 40k verlust mit aktien eingefahren haben

      hättest du die 40k mit optionsscheinen eingefahren
      hättest du 40k verlustvortrag für 2009

      das halbeinkünfteverfahren galt natürlich sowohl für gewinne und als auch verluste aus aktiengeschäften
      also wurden aus 40k verlust in 2008 ein verlustvortrag für 2009 von 20k
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.10 20:51:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.173.838 von Coxos am 18.09.10 20:48:05Merci :):)
      Avatar
      schrieb am 19.09.10 17:28:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      By the way:

      Wenn mann vor 8 Jahren Verluste aus Aktienverkäufen gemacht und diese auch per Bescheid festgestellt bekommen hat:
      Sind derartige Verluste mit heutigen Spekulationsgewinnen aus Grundstücksverkäufen
      (Zeit zwischen An- und Verkauf < 10 Jahre) verrechenbar?
      Avatar
      schrieb am 19.09.10 18:43:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      nein
      denn du kannst nach der neue steuergesetzgebung nur verluste und gewinne aus ein und derselben gattung verrechnen
      aktiengeschäfte mit aktiengeschäften
      zusatz info:
      verlustvorträge aus aktiengeschäften können nur noch bis 2013 ausgeglichen werden
      danach verfallen sie für immer

      hier ein paar werte
      die ganz nett sind :lick:
      http://bigcharts.marketwatch.com/charts/big.chart?symb=uk%3A…
      http://bigcharts.marketwatch.com/charts/big.chart?symb=ca%3A…
      hier kann man auch einiges finden
      https://spreadsheets.google.com/ccc?key=t7TtMLaYOWWgcaJ_MbO2…


      diese und andere frage
      werden im oben von mir verklinkten thread alle beantwortet
      taxadvisor iss gut drauf und kennt sich aus
      schau mal rein
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.09.10 20:19:01
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.175.262 von Coxos am 19.09.10 18:43:58Das stimmt so nicht. Im Rahmen des § 23 EStG festgestellte Verluste können miteinander verrechnet werden. Also geht die Verrechnung eines Grundstücksgewinns mit Aktienverlust (soweit nicht gew. Grundstückshandel).

      Nach neuem Recht gilt:
      Verluste aus Aktien nur mit Aktiengewinnen.
      Verluste aus anderen Wertpapieren mit allen Gewinnen und Zinsen und Dividenden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.10 20:45:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      danke
      wieder mal ist es nicht so einfach
      wie ich es eigentlich dachte
      naja, wie auch
      wenn die finansbeamten nach jahren der vorbereitung nicht mal die richtige softwäre haben
      und auch so keinen plan bzgl alt, neu gewinne und verluste, verrechnung ...

      taxad. ist der mann bei wo für diese sachen
      Avatar
      schrieb am 19.09.10 22:42:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.175.554 von Taxadvisor am 19.09.10 20:19:01Herzlichen Dank für die Antwort auch von mir.
      Avatar
      schrieb am 10.11.10 15:57:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.171.224 von Taxadvisor am 17.09.10 19:49:13Hallo Taxadvisor,

      ich habe Einspruch eingelegt und heute 2 Bescheide vom Finanzamt bekommen:

      1) Steuerbescheid für 2009
      (Der Bescheid ist nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AO geändert. Er ist nach §165 Abs.1 Satz 2 AO teilweise vorläufig)

      Die Verluste wurden nicht verechnet und es erfolgt keine zusätzliche Rückzahlung.

      2) Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2009

      Hier werden nun meine Verluste aus 2008 um die Verluste aus 2009 ergänzt.


      Hätte ich vielleicht, zusätzlich zu Zeile 59 KAP, auch noch bei Zeile 92 im Mantelbogen
      ein Kreuzchen machen müssen? Und auch noch bei Zeile den Zeilen 4 - 6 KAP?

      Gruss

      Michael
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 14:32:03
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo Michael,

      ich denke, dass mindestens Zeile 5 gewählt werden musste, da du ja den Steuereinbehalt überprüfen lassen wolltest (es wurden zu viele Steuern abgeführt, da es noch einen Verlustvortrag gab).
      Gleichzeitig musstest du dann natürlich auch entsprechend hohe Gewinne in Zeile 8 mitsamt deren Steuern in Zeile 49/50 erklären; maximal wird die Summe aus Zeile 49ff erstattet.

      Wie sah denn deine Anlage KAP aus (sprich: welche Zeilen enthielten Eintragungen)?

      Hauptvordruck Zeile 92 ist imho für andere Fälle.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 15:20:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.493.397 von MichaJ am 10.11.10 15:57:43Das ist zumindest der Fall, der nicht funtkioniert: "Neue" Altverluste aus 2009.

      Hier soll die Software immer noch Probleme haben.

      Ansonsten wie Stefan bereits gesagt hat, wo hast Du welche Kreuzchen gemacht?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 18:44:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.501.932 von reckoner am 11.11.10 14:32:03Hallo,

      in der Anlage KAP habe ich in den folgenden Zeilen Einträge bzw. Kreuzchen gemacht:

      Zeile 6
      Zeilen 7-9: jeweils oberes Kästchen
      Zeile 14
      Zeile 15
      Zeilen 49,50,52
      Zeile 59

      Irgenwie verstehe ich auch nicht, wieso das Finanzamt mir einen Verlustvortrag bescheinigt hat und die ebase, wo ich die Verluste gemacht habe (Kauf 2008, Verkauf 2009 vor Ablauf eines Jahres) meinen Verlusttopf 2010 auf Null gesetzt hat, obwohl ich keine Verlustbescheinigung beantragt und erhalten habe.

      Ich hoffe, dass die Regeln bei den nächsten Steuererklärungen wieder einfacher sind und ich den bescheinigten Verlustvortrag (Verluste bei normalen Fonds) gegen die Gewinne, die ich bei Verkäufen von ETF in 2011 hoffentlich mache, verrechnen kann.

      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 08:11:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo, ich habe jetzt den Thread etwas durchgearbeitet und auch annähernd ähnliche Fälle gefunden:
      alle Verluste und Gewinne des Jahres 2009, sowohl nach altem Recht (Altverluste) als auch nach neuem Recht (mit AVVT und SVVT) wurden zusammengefasst und mit dem alten Verlustvortrag von 2008 (wohl nach §23 EStG) neu zum Verlustvortrag 2009 verpackt. Zusammenfassung ergab eine leichte Reduktion des Vortrags 2009
      (Hinweis: meine Verlustverrechnungstöpfe bei Banken wurde geschlossen)

      Leider fand ich keine konkrete Antwort auf die Frage:
      Hätten nicht alle relevanten Gewinne, die hinsichtlich Altverlust anzuwenden sind ,zuerst vom Verlustvortrag 2008 abgezogen werden müssen und anschließend verbleibende Verluste nach neuem Recht in entsprechende Verlustvortragsarten gepackt werden: AVVT und SVVT

      Dadurch hätte sich der Verlustvortrag 2008 stärker verringert, aber im "Sonstigen Verlustverrechnungstopf" wären Verluste gestanden, die auch gegen zukünftige Zinsen und Dividenden hätten verrechnet werden können.

      Eigentlich hatte ich erwartet, dass auch das FA jetzt drei verschiedene Arten von Verlustvorträgen führt. Zumal ja die Altverluste in der heutigen Verrechnungsart bis 2013 beschränkt sind.
      Ist meine Erwartung nun falsch, oder muss ich Widerspruch einlegen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 08:58:11
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.677.554 von hasnost am 09.12.10 08:11:19Grundsätzlich gilt folgende Reihenfolge bei der Verlustverrechnung:

      1. Altverluste (also Verlustvortrag per 31.12.08 zzgl. Verluste aus altem Recht aus 2009).
      2. Neuverluste aus Aktien (mit Aktiengewinnen soweit möglich)
      3. Neuverluste Sonstige mit Allem was übrig bleibt.

      Dein Problem habe ich aber noch nicht ganz erfasst. Der verbleibende Gesamt-Verlust dürfte von der Art der Verlustverrechnung eigentlich unabhängig sein (jedenfalls hinsichtlich der Verrechnung mit Neu-Gewinnen gem. Abs.2 EStG).

      Kann es sein, dass das FA Deine Altverluste und die Aktienverluste voll verrechnet hat und Du deshalb nur noch einen Verlust hast?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 12:48:58
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ja ist etwas kompliziert, muss selber 3x überlegen, um es zu verstehen und vor allem verständlich zu machen:
      Es gab in 2009
      a)den Verlustvortrag 2008
      b)Altverluste
      c)Gewinne aus Veräußerungsgeschäften (Aktien + Nichtaktien)
      d)Verluste aus Veräußerungsgeschäften A) Aktien S) Sonstige (Nichtaktien)
      e) Zinsen, Dividenden

      Nach meiner Auffassung hätten die Gewinne aus Veräußerungen den Verlustvortrag 2008 + (neue) Altverluste mindern müssen, dann ein Sonstiger Verlustverrechnungstopf aufgemacht, die Sonstigen Verluste rein, die Zinsen und Dividenden verrechnet und der verbleibende Verlust aus Nichtaktienveräußerungen (wie ETF, Zertifikate...) als NEUVERLUST (SVVT) vorgetragen werden müssen .(Den AktienVVT habe ich jetzt vernachlässigt, wäre sonst noch koomplizierter)

      Tätsächlich wurde der Neuverlust nicht in einen eigenen Topf gestellt,sondern dem Altverlust hinzugefügt, was den Nachteil hat, dass auch die Neuverluste nach der aktuellen Verrechnungsart bis 2013 begrenzt sind.
      Außerdem könnten gegen einen SVVT-Vortrag im Folgejahr auch Zinsen und Dividenden verrechnet werden, was beim Altverlustvortrag nicht der Fall ist.

      Eine Benachteilgung
      Oder habe ich einen Knick im Hirn ?

      Die Gewinnverrechnung des FA scheint ok, nur der Verlustvortrag enthält die geschilderten Nachteile.

      Danke
      hasnost
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 14:01:32
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo hasnost,

      deine Punkte a) und b) kannst du gleich zusammenfassen, bringt schon mal etwas Übersicht.

      Nun kommen wir zu den Altverlusten: Diese werden - vorrangig vor Neuverlusten - mit c) verrechnet (und zwar imho zuerst mit S und dann mit A), fällt also auch einer der beiden Posten weg (je nach dem, was weniger ist).
      Und damit hast du schon mal deinen Altverlustvortrag (kann natürlich auch Null sein), der sollte auch so vom Finanzamt bescheinigt werden.

      Dann werden die Verluste d)A mit ebensolchen Gewinnen aus c) verrechnet (falls noch vorhanden).

      Als nächstes werden die Verluste d)S mit den Zinsen und Dividenden sowie weiteren noch vorhandenen Gewinnen aus c) verrechnet, wieder mindestens ein Punkt weg.

      Letztendlich werden dann die noch übriggebliebenen Beträge in c) und e) versteuert, und/oder die in d) bescheinigt (natürlich wieder getrennt nach A und S).

      Stimmt das in etwa mit deinen Überlegungen überein? (ich hoffe, ich habe nichts vergessen)

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 14:33:27
      Beitrag Nr. 26 ()
      wenn ich Deine Ausführungen in mein Verständnis einbauen darf:

      Bescheinigung Altverluste durch FA, wie gehabt

      UND nach Deinem vorletzten Satz, (wie es auch meine Auffassung ist):

      Das FA stellt auch für die Verlusttöpfe AKTIEN (AVVT) und SONSTIGE (SVVT) eine eigene VERLUSTVORTRAGSBESCHEINIGUNG aus (klar, nur wenn Verluste verbleiben und die gewählten VVTs bei den Banken geschlossen sind)

      Stimmen wir überein
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 14:37:18
      Beitrag Nr. 27 ()
      (hat das System einfach etwas abgeschnitten mag scheinbar keine Fragezeichen)



      Stimmen wir überein

      Dann muss ich beim FA nachhaken, habe ja nur die für Altverluste.
      Gibt es für die neuen einen § (nach § xyz oder i.S. d. § uvw )

      Danke
      Hasnost
      Avatar
      schrieb am 09.12.10 16:05:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo Hasnost,

      >>>Gibt es für die neuen einen § (nach § xyz oder i.S. d. § uvw )

      Ich würde mal sagen: Ein Verlustvortrag nach § 10d Abs.4 EStG für Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. §20 Abs.2 EStG (wie dann zwischen Aktien und Sonstiges unterschieden wird, kann ich auch nicht sagen; ich habe noch keinen solchen Feststellungsbescheid gesehen).
      Grundlage für die Minderung der Einkünfte in den folgenden Veranlagungszeiträumen (und dafür braucht man dann den/die Feststellungsbescheid/e) ist der §20 Abs.6 EStG.

      Die Unterschiede zu dem bekannten Altverlustvortrag sind schon gravierend, insbesondere ist der Sonstige Verlust auch mit Zinsen und Dividenden verrechenbar und für beide Neuverlustvortrage gilt, dass sie unbegrenzt bestehen bleiben; ergo zwei große Vorteile.
      Daher würde ich unbedingt auf korrekte Bescheide bestehen.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.10 20:50:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.681.721 von reckoner am 09.12.10 16:05:08Hallo,
      das FA stellt sich quer... "Berechnungsprogramm ... Bescheinigungen der Banken".

      Einen wichtigen Aspekt habe ich bei meiner Fragestellung hier nicht deutlich dargelegt.
      Ich vertrete die Auffassung, dass die unterjährige Verrechnung von Verlusten und Gewinnen bei einer Bank zu einer Benachteiligung führen kann, die dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht.

      1) Wenn ich z.B. bei meiner Bank A innerhalb des Veranlagungszeitraums einen Verlust(Neu) aus der Veräußerung von Zertifikaten von z.B. 3000.- und später im Jahr einen Gewinn aus Veräußerungsgeschäften mit Aktien von 3500.- habe, dann rechnet die Bank gegen, bescheinigt keinen Verlust und führt Steuern auf 3500-3000= 500 ab.
      Nun geht das FA von einem Gewinn von 500.- aus, die sich gegen Altverluste verrechnen lassen.
      Sollten noch Zinsen und Dividenden von 1000.- bei einer Bank B anfallen, so sind die ebenfalls zu versteuern. Also
      a) Steuer auf 1000.-
      b) und Altverlustverrechnung von 500.-

      2) Hätte ich aber den Verlust von 3000.- bei der Bank B gehabt, so hätte diese mir einen Verlust von 3000-1000 bestätigt, der vom FA als Sonstiger Verlust(nach neuem Recht) hätte vorgetragen werden müssen. Der Gewinn aus Aktien bei der Bank A hätte vom FA gegen Altverluste verrechnet werden können UND insgesamt wäre

      a) KEINE Steuer fällig gewesen.
      b) 3500 Verrechnung gegen Altverlust
      c)Verlustvortrag Sonstiger Verlust neu 2000

      Jetzt stelle ich mir und Euch die Frage, ob ich das mit dem Verstoß gegen die Gleichbehandlung richtig sehe und der unterjährige Gewinnausgleich, bzw. dessen Folgen zu beanstanden sind?

      Langsam zweifle ich, ob meine Denke richtig ist, und meine Energie geht flöten, aber ein paar Euro würde das Recht haben und bekommen doch bringen.

      Gibt es jmd, der mit meiner Auffasung übereinstimmt?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 09:22:50
      Beitrag Nr. 30 ()
      mir hat die Mitarbeiterin vom Finanzamt telefonisch mitgeteilt, daß sie jetzt -mit 5 Monaten Verspätung- die Verrechnung mit dem Verlustvortrag richtig vornehmen könne.

      Ich habe daraufhin die Verzinsung der Nachzahlung verlangt, worauf sie geantwortet hat, daß eine solche Verzinsung nur vorgenommen werden könne, wenn schon 15 Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes verstrichen sind. Dies ist bei mir nicht der Fall.

      Ich betrachte es nicht als fair, wenn ich aufgrund eines von mir nicht zu vertretenden Softwarefehlers auf die Verzinsung verzichten müßte. Hat jemand Informationen, die belegen, daß die Auffassung der Sachbearbeiterin vom Finanzamt nicht richtig ist?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 09:25:21
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.117 von Hiberna am 18.12.10 09:22:50Ich habe daraufhin die Verzinsung der Nachzahlung verlangt

      es hätte Steuerrückzahlung anstelle von Nachzahlung lauten sollen.
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 15:50:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.117 von Hiberna am 18.12.10 09:22:50§ 233a AO

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 12:17:24
      Beitrag Nr. 33 ()
      ich hatte bisher drei steuerlich relevante Transaktionen im neuen Jahr. Ich bin mir nicht sicher, ob die betreffenden steuerlichen Abrechnungen richtig sind und möchte hier mal fragen, ob die dazu gehörenden Bankabrechnungen korrekt sind

      Am 4.1. gab es einen Wertpapierverkauf mit Veräußerungsgewinn. Dabei wurde Kapitalertragssteuer errechnet. Der steuerliche Verrechnunssaldo aus Veräußerungsgeschäften in 2011 startete mit 0.

      Am 18.1. fand eine Ausbuchung bei einem Squeeze-out statt, was steuerlich auch wie ein Veräußerungsgeschäft behandelt werden muß. Dabei entstand ein Verlust. Die Kapitalertragssteuer wurde errechnet. Diese wurde aber vom steuerlichen Verrechnungssaldo des Vorjahres, der ein Gewinn war, abgezogen.

      Am 18.1. erhielt ich eine Zinsgutschrift, weil die Gutschrift für die Ausbuchung beim Squeeze-out für ein paar Tage verspätet erfolgte. Hierbei wurde keine Kapitalertragssteuer berrechnet. Die Bankabrechnung enthielt aber auch keinen Hinweis darauf, daß steuerlicher Freibetrag dafür verwendet worden ist.
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 12:20:35
      Beitrag Nr. 34 ()
      ich möchte dem vorherigen Beitrag noch hinzufügen, daß der steuerliche Verrechnungssaldo nach der Transaktion am 4.1 genau dem Veräußerungsgewinn aus der Transaktion am 4.1. entsprach.
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 15:56:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo Hiberna,

      Am 18.1. fand eine Ausbuchung bei einem Squeeze-out statt, was steuerlich auch wie ein Veräußerungsgeschäft behandelt werden muß. Dabei entstand ein Verlust. Die Kapitalertragssteuer wurde errechnet. Diese wurde aber vom steuerlichen Verrechnungssaldo des Vorjahres, der ein Gewinn war, abgezogen.
      Der von mir unterstrichene Teil kann - oder darf zumindest - nicht sein, ein positiver Topf wird niemals vorgetragen.

      Ich vermute eher, dass mit dem Gewinn vom 4.1. verrechnet wurde. (?)

      Am 18.1. erhielt ich eine Zinsgutschrift, weil die Gutschrift für die Ausbuchung beim Squeeze-out für ein paar Tage verspätet erfolgte. Hierbei wurde keine Kapitalertragssteuer berrechnet. Die Bankabrechnung enthielt aber auch keinen Hinweis darauf, daß steuerlicher Freibetrag dafür verwendet worden ist.
      Auf irgendein Steuerkonto muss aber wohl gebucht worden sein. Bekommst du mit jeder Abrechnung auch eine Steuerübersicht? Um welche Bank handelt es sich?

      MfG Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 17:14:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.909.752 von reckoner am 23.01.11 15:56:41Vielen Dank für Deine Antwort.

      Der von mir unterstrichene Teil kann - oder darf zumindest - nicht sein, ein positiver Topf wird niemals vorgetragen.

      Ich vermute eher, dass mit dem Gewinn vom 4.1. verrechnet wurde. (?)


      Es wurde nicht mit dem Gewinn vom 04.1. verrechnet.

      Die Abrechung erfolgte so, als ob wir uns noch im alten Jahr befinden würden. Der Beleg sieht genauso aus wie ein Vorjahresbeleg mit der Formilierung "Verrechnungssalden in 2010 vor Ermittlung" und "Verrechnungssalden in 2010 nach Ermittlung"

      Auf irgendein Steuerkonto muss aber wohl gebucht worden sein. Bekommst du mit jeder Abrechnung auch eine Steuerübersicht? Um welche Bank handelt es sich?

      Es handelt sich um die Commerzbank. Es gibt zur Zinszahlung ein Blatt "Steuerliche Behandlung: Ertragszahlung .....", wobei Steuerbemessungsgrundlage und Kapitalertragsteuer 0 sind und auf dessen Rücksseite ist als steuerlicher Verrechungssaldo nur der Gewinn vom 04.01. ausgewiesen.

      Ich hatte auch in anderen Fällen Problemen mit der steuerlichen Abrechnung bei der Commerzbank. Vielleicht ist deren Arbeit etwas erschwert, weil sie noch die Zusammenlegung der EDV von Commerzbank und Dresdner Bank vorbereiten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 18:35:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.909.939 von Hiberna am 23.01.11 17:14:03Wenn die Transaktion in das alte Jahr gehört und die StB noch nicht erstellt wurde, kann das ja auch im alten Jahr berücksichtigt werden. Das wird wohl hier der Fall sein.

      Wo ist den eigentlich Dein Problem?

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 19:06:54
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.910.193 von Taxadvisor am 23.01.11 18:35:57Wenn die Transaktion in das alte Jahr gehört und die StB noch nicht erstellt wurde, kann das ja auch im alten Jahr berücksichtigt werden. Das wird wohl hier der Fall sein.

      die Ausbuchung meiner Aktien aus dem Squeeze-out erfolgte am 18.01.2011 mit Valuta 18.01.2011. Somit muß diese Transaktion meiner Meinung nach dem neuen Jahr zugeordnet werden.

      Ich kann mir keinen Grund vorstellen, warum dieser Vorgang das alte Jahr betreffen sollte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 19:40:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.910.299 von Hiberna am 23.01.11 19:06:54Hallo Hiberna,
      vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du mal ein paar Details nennst, also Wertpapierbezeichnung und ISIN zu den drei Fällen.

      Dazu noch folgende Fragen:
      1. Du hast das Jahr 2011 mit keinen Verlusten in den Verrechnungstöpfen gestartet, oder (anders ausgedrückt: Du hast entweder in 2010 per Saldo mehr Gewinne als Verluste gemacht bzw. am Jahresende die Verlusttöpfe bescheinigen lassen).
      2. Hast Du einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank gestellt?

      Schönes WE

      Rene
      Avatar
      schrieb am 23.01.11 20:22:44
      Beitrag Nr. 40 ()
      der Wertpapierverkauf am 04.01. betraf Borussia Dortmund, WPKN 549309.

      Die Ausbuchung am 18.01. und die Zinsgutschrift am 18.01. betrafen die Aktie von PC-Ware, WPKN 691090. Dieses Wertpapier wird seit dem 18.01. nicht mehr gehandelt.

      Ich habe einen Freistellungsauftrag. Ich hatte allerdings erwartet, daß in irgendeiner Weise in der Zinsabrechnung angezeigt wird, daß der Freistellungsauftrag dafür verwendet wird. Dies war nicht der Fall.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 22:22:30
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.910.507 von Hiberna am 23.01.11 20:22:44Hallo Hiberna,
      dann mal der Reihe nach:

      04.01.2011 Verkauf Borussia Dortmund mit Gewinn --> Abgeltungssteuer wird abgezogen, Dein FSA müsste berücksichtigt worden sein (also nur der Gewinn über dem FSA sollte der Abgeltungssteuer unterliegen).

      18.01.2011 Squeeze-Out PC-Ware --> Es ist ein Verlust angefallen und der Kauf der Aktien war nach dem 01.01.2009, oder? Hast Du Abgeltungssteuer in Höhe des Verlustes zurückerhalten (evtl. als gesonderte Buchung?) Das der Vorgang dem Jahr 2010 (wie Du mit den Formularen beschreibst) zuzuordnen wäre, wundert mich, da der HR-Eintrag des Squeeze-Out erst im Januar 2011 erfolgt (HV-Beschluss aber im November 2010). :confused:

      18.01.2011 Zinsgutschrift für Barabfindung seit Eintragung ins HR und Auszahlung ... dürfte nicht viel sein, sollte aber auch abgeltungssteuerpflichtig sein. :confused:

      Lass Dir doch mal eine Übersicht über die Steuerzahlungen und Buchungen auf den Verrechnungstöpfen des laufenden Jahres 2011 von Deiner Bank geben ... das sollte die Sache eigentlich aufklären.

      Eine Info hier im Forum wäre schön!

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 23:10:23
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.917.131 von ReneBanker am 24.01.11 22:22:30vielen Dank für Deine Antwort.

      Ich habe jetzt gesehen, daß bei der Transaktion am 04.01.2011 FSA berücksichtigt worden und dieser komplett aufgebraucht worden ist. Für den Rest ist Abgeltungssteuer ermittelt worden.

      Die bezüglich des Squeeze-outs angeschafften Aktien waren nach dem 1.1.2009 erworben worden. Ich habe keine Abgeltungssteuer in Höhe des Verlustes zurückerhalten, auch nicht als gesonderte Buchung. Es sieht also so aus, daß die Ausbuchung beim Squeeze-out steuerlich falsch angesetzt worden ist.

      Für die Zinsgutschrift ist keine Abgeltungssteuer belastet worden. Dies war falsch. Die Steuer macht allerdings keinen hohen Betrag aus und außerdem ist dies auch zu meinem Vorteil.

      Ich werde den zweiten Vorgang bei meiner Bank reklamieren und über das Ergebnis im Forum informieren. Nochmals vielen Dank für die Unterstützung.
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 23:15:41
      Beitrag Nr. 43 ()
      ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt. Ich habe bei der Ausbuchung meiner Aktien von PC-Ware Abgeltungssteuer zurückerhalten. Nur ist diese steuerlich für das Vorjahr und nicht für das laufende Jahr angerechnet worden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.11 23:54:56
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.917.348 von Hiberna am 24.01.11 23:15:41Hallo Hiberna,
      dann passt es doch ... wenn ich auch nicht verstehe, warum die Squeeze-Out-Abwicklung steuerlich ins Jahr 2010 fallen sollte ... aber wenn Du die Abgeltungssteuer zurück hast, ist das doch o.k. so, oder?

      Schöne Woche noch!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 00:24:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hallo Hiberna,

      der Squeeze-Out-Verlust gehört imho nicht nach 2010, es gilt auch hier das Zuflussprinzip.

      Oder war Valuta auch im alten Jahr? Dann frage ich mich aber, wie das überhaupt ging (rückwirkende Zahlung???).

      MfG Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 07:56:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.917.484 von reckoner am 25.01.11 00:24:13Oder war Valuta auch im alten Jahr?

      Es war Valuta neues Jahr und zwar 18.01.2011.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.01.11 08:11:19
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.917.802 von Hiberna am 25.01.11 07:56:42Die Abwicklung kann erst mit Eintragung in das HR (12.01.2010) erfolgen, Stichtag für den Squeeze-out dürfte aber der Beschluss vom 24.11.2009 sein, die HR-Eintragung wirkt wahrscheinlich zurück auf den Beschlusstag.

      Gruß
      Taxadvisor


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