Hauptberufliches Trader-Arbeitszimmer von der Steuer absetzen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.10 08:20:46 von
neuester Beitrag 31.12.10 09:00:36 von
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Wer hauptberuflich dahein als Trader tätig ist, dem kommt ein neuer Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zugute (Az. 2 BvL 13/09). Danach verstößt die 2007 eingeführte Kürzung beim häuslichen Arbeitszimmer zumindest in Teilen gegen die Verfassung. Steht dem Händler für seine Trades kein anderer Arbeitsplatz als der heimische Schreibtisch zur Verfügung, dann kann er künftig hier wieder höhere Summen von der Steuer absetzen. Der Staat muss nun eine neue Regelung schaffen. Bis dahin sollen im Interesse der Bürger und aus verwaltungsökonomischen Gründen nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vorläufig bis zur Höhe von 1.250 Euro berücksichtigt werden (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 12.08.10). Das sollten Trader auf jeden Fall schon mal nutzen.
Steht ihnen allerdings neben dem heimischen Schreibtisch noch ein weiterer auswärtiger Arbeitsplatz zur Verfügung, an dem sie ihre Börsengeschäfte erledigen, dann gilt das oben Gesagte nicht.
Quelle: x-press Trading Oktober 2010 S. 17.
Steht ihnen allerdings neben dem heimischen Schreibtisch noch ein weiterer auswärtiger Arbeitsplatz zur Verfügung, an dem sie ihre Börsengeschäfte erledigen, dann gilt das oben Gesagte nicht.
Quelle: x-press Trading Oktober 2010 S. 17.
Einfach auswandern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.236.990 von immer_runter am 30.09.10 08:27:19Bist du ausgewandert? Wohin?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.236.944 von kosto1929 am 30.09.10 08:20:46Durch die Abgeltungssteuer hat sich das ja leider erledigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.238.843 von Magnet am 30.09.10 11:54:53Kannst du das erläutern? Danke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.238.877 von kosto1929 am 30.09.10 11:58:04Kannst du seit Einführung der Abgeltungssteuer noch irgendwas absetzen ???
Ich leider nicht
Ich leider nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.236.990 von immer_runter am 30.09.10 08:27:19Thailand, Österreich, Schweiz, VAE.
Im Juli erklärte das Bundesverfassungsgericht die 2007 eingeführte Arbeitszimmer-Regelung für verfassungswidrig. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn nur diejenigen Kosten absetzen können, die ausschließlich im Privat-Arbeitszimmer tätig sind. Heißt: Alle, die ein Arbeitszimmer AUCH NUR ZEITWEISE in der eigenen Wohnung nutzen, weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bereitstellt, z. B. Lehrer und Handelsvertreter, können ab sofort wieder Steuern sparen.
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