Arbeitszimmer absetzen? Halt! Nicht so schnell... - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.10 11:54:46 von
neuester Beitrag 09.11.10 20:23:34 von
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Liebe Community,
Es ist verrückt aber bei mir läuft es so:
Jetzt wurden mir die Kosten für das Arbeitszimmer aus den Jahren 2006 und 2007 erstattet, da ich damals auch einen schriftlichen Einspruch an das Finanzamt gesendet habe.
Mein zuständiger Sachbearbeiter meinte dann, daß ich für die Jahre 2008 und 2009 keinen Einspruch melden muß, weil das Thema dann in den Vorläufigkeitsklauseln aufgenommen wird. Stimmt, kann ich alles nachvollziehen.
Nun sagte mir die Tante von der Rechtsabteilung (die auch die Jahre 2006 und 2007 genehmigt hatte), daß ein Einspruch besser gewesen wäre. Denn dann wären die Steuerbescheide zum Weiterverarbeiten bei Ihr gelandet. Dann könnte Sie auch das noch prüfen. Leider liegt Ihr kein Einspruch vor. So weit so gut.
Mein Bearbeiter meinte dann: Das Finanzamt München ist weiterhin angehalten, keine Kosten (wenn kein Einspruch vorhanden ist) zu erstatten, da der richterliche Entscheid noch nicht Gesetz ist.
Aha! In den zu lesenden Artikeln wird davon leider gar nichts geschrieben. Es heisst immer nur: Jetzt gibt es automatisch Geld zurück. Das ist bei mir ja auch für 2006 und 2007 passiert. Aber 2008 und 2009 wird noch blockiert trotz Vorläufigeitsklausel im Steuerbescheid.
Ich solle doch rückwirkend einen Einspruch senden, dann wird er das "zur Seite legen" und sehen wie es weiter geht.
Nur mal zur Information...
Gruß,
Mr. Schmitt
Es ist verrückt aber bei mir läuft es so:
Jetzt wurden mir die Kosten für das Arbeitszimmer aus den Jahren 2006 und 2007 erstattet, da ich damals auch einen schriftlichen Einspruch an das Finanzamt gesendet habe.
Mein zuständiger Sachbearbeiter meinte dann, daß ich für die Jahre 2008 und 2009 keinen Einspruch melden muß, weil das Thema dann in den Vorläufigkeitsklauseln aufgenommen wird. Stimmt, kann ich alles nachvollziehen.
Nun sagte mir die Tante von der Rechtsabteilung (die auch die Jahre 2006 und 2007 genehmigt hatte), daß ein Einspruch besser gewesen wäre. Denn dann wären die Steuerbescheide zum Weiterverarbeiten bei Ihr gelandet. Dann könnte Sie auch das noch prüfen. Leider liegt Ihr kein Einspruch vor. So weit so gut.
Mein Bearbeiter meinte dann: Das Finanzamt München ist weiterhin angehalten, keine Kosten (wenn kein Einspruch vorhanden ist) zu erstatten, da der richterliche Entscheid noch nicht Gesetz ist.
Aha! In den zu lesenden Artikeln wird davon leider gar nichts geschrieben. Es heisst immer nur: Jetzt gibt es automatisch Geld zurück. Das ist bei mir ja auch für 2006 und 2007 passiert. Aber 2008 und 2009 wird noch blockiert trotz Vorläufigeitsklausel im Steuerbescheid.
Ich solle doch rückwirkend einen Einspruch senden, dann wird er das "zur Seite legen" und sehen wie es weiter geht.
Nur mal zur Information...
Gruß,
Mr. Schmitt
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.238.841 von Mr. Schmitt am 30.09.10 11:54:46Da noch nicht klar ist, wie die neue gesetzliche Regelung aussieht, empfehlen wir derzeit abzuwarten. Wer jetzt darauf drängt, dass das Arbeitszimmer anerkannt wird, muss damit rechnen, dass je nach Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung noch mehr erstattet wird bzw. Beträge zurück gefordert werden.
Angesichts der Verzinsung mit 6% steuerfrei empfehlen wir deshalb bis zur gesetzlichen Regelung zu warten. Dann wird es wie bei der Pendlerpauschale automatisiert laufen.
Gruß
Taxadvisor
Angesichts der Verzinsung mit 6% steuerfrei empfehlen wir deshalb bis zur gesetzlichen Regelung zu warten. Dann wird es wie bei der Pendlerpauschale automatisiert laufen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.242.035 von Taxadvisor am 30.09.10 17:15:49Aussage absolut o.k.
In den Finanzämtern wird bis zur Abstimmung im Bundesrat jedoch nichts laufen.
Ich gehe davon aus, dass die Anweisungen bis ca. KW 48 oder 49 dauern werden.
In den Finanzämtern wird bis zur Abstimmung im Bundesrat jedoch nichts laufen.
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