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    Wohnung kaufen. Umlagefähige kosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.12.10 21:26:11 von
    neuester Beitrag 08.02.11 18:30:07 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.162.075
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      Avatar
      schrieb am 17.12.10 21:26:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      möchte eine Wohnung als Anlageobjekt kaufen. Heute habe ich ein besichtigt.
      Die Wohnung ist von 1971. Seit Hauseinbau wohnt dort alte Ehepaar.

      1. Der Bad wurde seit Einbau nie renoviert. Bei der Kauf der Wohnung kann er Mieter uns zwingen der Bad renovieren?
      2. da die Mieter schon fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen, zahlen Sie niedrige Miete. Kann die Miete auf
      ortsübliche Miete erhöht werden?
      3. falls wir in der Wohnung einiege Renovierungsarbeiten machen (z. Bsp. neue Bad) können wir die Kosten teilweise auf Mieter
      umlegen?

      Danke für die Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 08:07:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zum Bad

      Der Vermieter schuldet eine mängelfrei Wohnung. Also das Bad muss nicht neu gemacht werden oder renoviert werden, wenn es noch funktioniert. Mein Bad in einer selbstgenutzten Wohnung, in meinem Mehrfamilienhaus ist auch sogar von 1969 und habe nur einmal vor 10 Jahren einen neuen WC Topf bekommen.
      Wenn das Bad allerdings nicht nutzbar ist, Wasserhähne verkalkt, Duscheabgebrochen oder so,dann muss der Vermieter reparieren.

      In der Überschrift fragst du noch umlagefähigen Nebenkosten.
      Da ist es grundsätzlich so, dass alle Nebenkosten in der Miete enthalten sind, wenn nichts anderes im Mietvertrag steht. In den heutigen Mietverträgen steht immer, dass die Kosten, laut zweiter Berechnungsverordnung der Mieter tragen muss.
      Steht dazu nichts im Mietvertrag sind die Nebenkosten in der Miete enthalten. Stehen nur bestimmte Nebenkosten im Mietvertrag muss der Mieter auch nur nur diese tragen.
      Also im Mietvertrag müssen entweder alle Nebenkosten einzeln aufgezählt werden, aber noch besser aufzählen UND Bezug nehmen auf die zweite Berechnungsverordnung.

      Die früheren Verträgen, vor 40 Jahren ist das nur noch teilweise so gewesen, waren oft die Nebenkosten in der Miete enthalten.
      Also musste im Mietvertrag schauen.

      Zur Mieterhöhung. Hier geht es immer nur um die Nettomiete ohne Nebenkosten. Die Vermieter kann die Zustimmung des Mieter zu einer Mieterhöhung verlangen, die bis zur ortüblichen Miete geht. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die ortübliche Miete festzustellen. Am sinnvollsten ist ein Mietspiegel.
      Hier kommt natürlich dann ein Bad was über 40 Jahre alt ist, zum tragen. So kann man sicher dann nur von der Miete im unteren Bereich der Spannbreite der ortüblichen Mieten in der Baualtersstufe ausgehen.
      Dann darf man die Miete nur alle 15 Monate erhöhen, und insgesamt darf die Erhöhung in 3 Jahren nicht mehr als 20% betragen - es gibt glaube ich noch bei sehr niedriger Miete die Regelung bis 30%, bin da aber nicht sicher.

      Renovierungsarbeiten, sind auch Aufgabe des Vermieter, wenn nichts nderes im Mietvertrag steht. Reparaturen , Instandsetzungen am Bad sind aber keine Renovierung mehr, die schuldet der Vermieter immer. Unter Renovierung versteht man das Streichen der Wände, oder Tappezieren, Bodenbeläge, Streichen von Heizkörper, Türen und Rahmen.
      Auch das muss der Mieter nur machen, wenn es im Mietvertrag steht.
      Sonst schuldet der Vermieter nach bestimmten zeiten einen NEuanstrich und neue Bodenbeläge.

      Echte Wohnwertverbesserungen, kann man umlegen mit 11 % im Jahr der aufgewendeten Kosten, dazu gehören auch umfangreiche Energiesparmassnahme. Ein neues Bad gehört nicht dazu, weil es eine Erneuerung ist, einer abgenutzen Sache, die der Vermieter immer schuldet.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 10:50:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.044 von gate4share am 18.12.10 08:07:14Danke für die Antwort.
      Bei diesem Objekt geht um die Übername eine Wohnung und die Mieter, die fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen. Der Eigentumer (grosse Geselschaft) verkauft jetzt die ganze Anlage mit hunderte Wohnungen.
      Die Mitvertrag, die von 40 Jahren abgeschlossen wurde, habe ich bis jetzt noch nicht bekommen.

      Bei der Kauf übernehme ich die Wohnung in der jetzige Zustand. Mit alte Bad, mit alte Tepichboden, schon länger nicht gestrichene Wände etc. Dort wohnt die alte Ehepaar in Rentenalter. Solange Sie dort wohnen und mit der Wohnungszustand zufrieden sind, ist kein Problem.
      Aber bei Eigentumerwechsel dürfen die Mieter von neue Eigentumer die grosse Renovierungsarbeiten verlangen?
      Wie war bei alten Mietverträgen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 11:58:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man eine anständige Miete haben möchte muss auch das Objekt
      in Ordnung sein.
      Alle TotalRenovierungskosten für eine Mietwohnung sind vom Eigentümer voll beim Finanzamt geltend zu machen. mit Krediten von der KFW ist eine Totalrenovierung evtl. kostengünstig
      die eigene Bank mal fragen

      Solch eine reneovierte Wohnung ist doch viel besser zu vermieten zu einem entsprechenden qm-Preis
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 14:23:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      die Miete kann max. 20% erhöht werden (Vergleichsmiete- Mietspiegel).
      Vorrausgesetzt es wurde die letzten drei Jahre die 20% nicht in Anspruch genommen.
      Alle Investiotionen zur Energiesanierung können mit 11% auf die Miete umgelegt werden.

      Habe selber 2010 zwei Mehrfamiliehäuser 10 Wohnungen von von der deutsche Wohnen gekauft. Die Mieten habe ich nach ein paar Monaten 20% erhöht.

      Gruß
      KKTC

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      Avatar
      schrieb am 20.12.10 00:10:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      würde nur dann eine Wohnung kaufen wenn Du oder ein Familienmitglied da mal drin wohnen soll

      Ansonsten lieber Gold ist sicherer.

      das Vermieten lohnt sich erst ab eibnem gewissen Bestand an Wohnungen, das sich die Verwaltung lohnt

      Umlagefähig sind Verbrauchskosten wie Wasser und Abwasser, Heizmaterial, Streusalz, usw.

      Wartungen, wie Schornsteinfeger, Hausmeisterdienste, Heizungswartung

      Versicherungen wie Feuer-Elementarschadensversicherung, Leitungswasserversicherung kann bei tiefen Temperaturen und alten Häusern sinnvoll sein, die hat mir mal eine neue Installation inkl. Bad gebracht!

      Grundsteuer, Strassenreinigung, Regenwasserabgabe(hoffe mal es stimmt, ich lege immer entsprechend Anteil am Gebäude um, der Leerstand muss vom Eigentümer bezahlt werden)

      Frage: Lassen sich die Strassenreparaturumlagen, die in manchen Gemeinden erhoben werden auf die Mieter umlegen oder bleibt das beim Hausbesitzer hängen?

      Ist es überhaupt rechtlich zulässig, die Strassenreparaturen einer Stadt auf alle Hauseigentümer der Stadt umzulegen?

      Das man also für eine Reparatur der Strasse eines abgelegenen Stadtteils bezahlt, wo nie einer der Mieter hinfährt???

      was übrig ist muss auch noch versteuert werden, ich empfehle es nicht, sich Wohneigentum zu Vermieten zu kaufen ausser es ist saubillig!
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 08:00:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.285 von maria71a am 18.12.10 10:50:24Jetzt kommen hier mehrere Meinungsäusserungen.

      Jeder sieht es auch sicher anders.

      Und es kommt auch auf die persönlichen Ziele an. Also ich meine jetzt Geld in Immobilien anzulegen, grundstäzlich ist nicht unbedingt falsch.
      Aber es kommt auf die Wohnung selber an.

      Vielleicht Maria willste mal sagen wie hoch der Kaufpreis ist, wieviele Quadratmeter die Wohnung hat, wie die aktuelle Miete ist.und wo es liegt, so könnte wir, odr auch ich mal so grob überlegen könnten, ob das für die Lage angemessen sein könnte.
      Gehe davon aus, dass die Zahlen ja nicht geheim sind, sondern öffentlich. Und nur mit den Angaben weiss auch noch keiner was genaues.

      Und die Regelung ist ganz wichtig. Vielleicht ist es auch sozialer Wohnungsbau, das ist dann wieder was anderes.
      Lass dir einfach vom Verkäufer die Wohngeld abrechnung von der Wohnung geben, das ist das , was du dann als Eigentümer an die Gemeinschaft zahlen muss.Und dann sollen sie dir sagen,wievile der Mieter genau bezahlt, aufgeteilt nach Kalt- bzw. Nettomiete und Miete ikl.Nebenkosten, und welche der Mieter bezahlen muss. Wenn irgendwo 2. Berechnungsverordnung steht,dann ist alles klar und das wäre das beste. Wenn soziale Bindung,Sozialbau, dann sind die Kosten genau festgelegt, nur sollte die soziale BIndung auch mal, am besten bald zu ende gehen.

      Also wenn du kauft, überhaupt wenn eine Wohnung verkauft wird ändert das gar nichts an den bisherigen Verträgen, bzw. Gegenbenheiten für die Wohnung. Also man übernimmt den Mietvertrag,auch die Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
      Wie du schreibst finden die bisherige Mieter das wohl auch alles so in Ordnung. Am besten sprichst mal mit denen , nachdem du weisst, wie die Nebenkostenregelung ist.

      Sag einfach wie es ist, dass Ihr gern die Wohnung kaufen würdest, und , dass ihr Euch auch freuen würdet, wenn die Mieter dann auch noch lange eure Mieter sein würden.
      Auf keinen Fall fang selber an über Renovierungen an zu reden.
      Es ist alles relativ. Manche Leute sind mit merkwürdigen Sachen zufrieden.Ich selbe habe auch noch , ausser meiner eigenen 7 Wohnungen von 1962 - also fast 50 jahr alt,wie das gleiche Bad, damals aber wohl modern noch drin ist. Und die Wohnungen sind gut vermietbar, aber natürlich ehr zu niedrigen Preisen.

      Würde dir wirklich dann empfehlen, lass die leut da wohnen wie wollen . Wenn du was renovieren wolltest lege das geld dafür lieber verzinslich auf die Seite oder nehme entsprechend weniger Geld auf. Auch so das wäre auch interessn,an, ob du alls aus Eigekapital bezahlst oder wieviel du noch aufnehmen musst,und ob schon ein Angebot da ist.

      Renovieren kannste nachher noch genug, wenn diese Mieter mal ausgezogen sind. Nach 10 oder mehr Jahren sind die meisten Massnahmen meistens schon wieder nichts mehr wert.

      Ob Mieterhöhung grundsätzlich hängt auch von Vertrag und der derzeitigen Miete ab und wie dieses im Vergleich liegt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 08:11:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja wichtig ist auch noch der Zustand der gesamten Anlage. Wann sind grosse Arbeiten gemacht worden,bzw. stehen diese bald an?

      Dach, Fenster, Heizung etc.

      Alles musst du anteilig mit bezahlen. Es wird dann zusammen beschlossen, und dann muss es gemacht werden. Oft sind aber, bei einem Verkauf einige Sachen gemacht worden und es stehen andere Arbeiten nicht unbedingt nicht dringend an.
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 14:46:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.736.105 von gate4share am 20.12.10 08:00:29Hallo,

      vielen Dank für die Antwort. Mit der Kauf werde ich alte Mietvertrag auch übernewhmen.
      Da der Kauf für mich nur als Geldanlage ist, bin ich nicht mit zusätzliche Renovierungsarbeiten begeistert. Das wird meine Rendite miendern.

      Aber die Wohnung selber befindet nicht in guten Zustand (Bad, Boden, Wände). Die Mierer sind alte Ehepaar. Und sie wohnen dort seit 1971. Ich habe noch keine Mietvertrag zum Sicht bekommen und weiss nicht, wie in 1971 üblich war:

      wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder Mieter der Bad erneuen?
      Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?
      Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.10 21:17:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      Warum willst Du dich auf diese Scheiße einlassen?

      Eine ordentliche Rendite ist durchaus möglich.

      Aber der Ärger ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

      Es lohnt sich nicht!!!

      Wenn du den Ärger den ich in den letzten 5 Tagen hatte, in einem Jahr hast, weißt Du warum "Mieter das Salz der Erde" sind.

      8,09 % von denen haben in "Schimmelkunde" promoviert und erfinden gerade die Mechanismen einer Fensteröffnung.

      Dafür lüften sie im Winter bei -15°C während ihres dreiwöchigen Skiurlaubs die Wohnung mit offengelassenen Fenstern und wundern sich wenn dann die Wasserleitung eingefroren ist.
      Avatar
      schrieb am 22.12.10 17:18:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Deine Frage:
      wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder
      Mieter der Bad erneuen?
      Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.


      Also ganz klar - NEIN! Es muss nach 30 Jahren kein neues Bad gemacht werden. Auch nicht bei Eigentümerwechsel! Auch der Boden muss nicht erneuert werden. Auch nach 40 Jahren muss man neues Bad machen.

      Alles hat aber seine Grenzen. Es muss alles benutzbar sein! Ein Teppichboden müsste nach 10 Jahren ausgewechselt werdne, wenn er icht mehr in Ordnung ist , Fliesen nicht!


      Also wenn ich das richtig verstehe, ist das nur deine Meinung, dass das Bad alt ist, oder?
      Die Mieter haben dazu gar nichts gesagt oder?
      Dann ist doch klar, dass sie auch gar nichts erwarten!

      Also ich habe mehrere Wohnungen, wo die Bäder aus 1962 sind. Ausser neues Heizungen und Heizkessel, weil auf Etagenheizung umgestellt wurde, hat keiner ein neues Bad bekommen. Hier da ist vielleicht mal nen WC Topf gekommen, allerdings während der letzten 8 Jahre wo ich Eigentümer bin, musste in einer Wohnung, weil da ein Rohr total verstopft und gebrochen war, dann die Badewanne ersetzt werden.
      Und ich will auch nicht in nächster Zeit ein neues Bad einrichten. Auch nicht, wenn ein Mieter auszieht und ich neu vermieten muss. Der neue Mieter zieeht ein mit Bad von 1962!

      Aber es muss alles immer funktionieren!
      Das schuldest du als Vermieter! Wenn was kapuut musst du es reparieren oder erneuern.

      Wenn die Leute wirklich von einem neuen Bad sprechen, dann musst du denen sagen, das ging nicht, weil die Miete auch nicht hoch sei, Und jetzt müsstes du erstmal die Schulden abbezahlen.
      Wenn die dann nicht locker lassen kann man ja was vorschlagen. Das sie es selber machen und du würdest dich an den kosten beteiligen. Denn sie hätten ja auch am meisten davon .

      ODer man macht nur ein neues Bad wenn gleichzeitig höheren Mieten akzeptiert werden.
      Aber das ist alles freiweillig.....
      Machen musst du überhaupt nichts.
      Dazu kann dich auch keine Mieterrechte zwingen und kein Gericht und auch keine Mietminderung ist deshalb möglich.
      Das ist der Zustand der Wohnung - und fertig!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.01.11 16:45:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.751.813 von gate4share am 22.12.10 17:18:51Die vermietete Wohnung werde ich warscheinlich kaufen.
      Jetzt in Muster Kaufvertrag, die ich von Eigentumer bekommen habe, steht, dass die Kaution bei Verkauf an Mieter überwiesen wird.
      "Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen" :confused:

      Ist das normal? Kann zu schwirigkeiten kommen? Die Mieter wohnen in der Wohnung seit 1972. Und die Kaution ist weniger als 300 EUR.

      Was können Sie mir hier empfählen?
      Avatar
      schrieb am 02.01.11 22:39:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wenn ich den Mietvertrag übernehmen müsste, würde ich auch die Kaution übernehmen "müssen".

      Wenn nicht, würde ich nicht kaufen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.11 00:53:31
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.186 von Waldsperling am 02.01.11 22:39:43Der Verkäufer ist "Deutsche Annington", der in Besitz tausende Wohnungen hat.
      Die Deutsche Annington Immobilien Gruppe gehört mit rund 217.000 vermieteten
      und verwalteten Wohnungen und mehr als 1.000 Mitarbeitern zu den führenden
      deutschen Wohnungsunternehmen.

      Aber der Satz aus dem Vertrag
      "Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen"
      erritiert mich.

      Was meinen Sie?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.11 08:50:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo!


      Die Deutsche Annington bezahlt deinem Mieter die Kaution zurück. Und du forderst die Kaution vom Mieter.


      Tschüß


      Hoehlenfrettchen
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 03.01.11 10:28:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.522 von Hoehlenfrettchen am 03.01.11 08:50:24Ist das üblich, dass Immobilien Verkäufer zahlt die Kaution an Mieter zurück und neue Eigentumer muss versuchen die Kaution von Mieter zurückholen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.01.11 17:54:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.788.032 von maria71a am 03.01.11 10:28:36Klingt für mich auch ungewöhnlich. Ich hatte ähnliche Fälle, wo aber mit dem Mietvertrag auch die Kautionsvereinbarung und die Kaution selbst auf mich als neuer Vermieter überging bzw der Verkäufer an der notwendigen Überschreibung mitarbeitete.

      Grüsse,
      Wind.
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 00:03:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.522 von Hoehlenfrettchen am 03.01.11 08:50:24>>>Und du forderst die Kaution vom Mieter.<<< :laugh::laugh::laugh:



      Der Mieter wird sagen: :p
      Avatar
      schrieb am 04.01.11 00:05:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.303 von maria71a am 03.01.11 00:53:31>>>die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen<<<


      Ich denke das widerspricht sich.

      Aber 300,00 € bei 38 Jahre wohnen. Na ja........
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 13:22:25
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das ist vollkommen in Ordnung!

      Und nur so für beide richtig und sinnvoll!
      Denn es hat zur Kautionsrückzahlung eine neue Gesetzeslage vor wenigen Jahren gegeben, die einige wohl nicht mitbekommen haben.

      Der Mieter kann seine Kaution von JEDEM Eigentümer fordern.Also nach seiner Wahl vom Verkäufer oder von seinem neuen Vermieter - wenn er mal aussieht.

      Oft war der Mieter sonst meistens der Dumme. Der Verkäufer war entweder nicht mehr auffindbar, pleite etec. wenn man nach 10 Jahre oder noch längner,dann die Kaution zurück verlangte. Und der neue Eigentümer behauptete er hätte nichts bekommen.

      Und deshalb wurde diese Änderung getroffen.

      Würde die Deutsche Amington hier der Verkäufe die Kaution an den Käufer auszahlen, wäre sie immer noch, auch noch nach 10 Jahren, auch wenn er jetztige Käufer pleite oder tod wäre, voll in der Haftung!
      Durch diese Regelung werden ganz klar und sichere Fakten geschaffen.

      Super durchdachte und richtig und fair für alle Parteien - Käufer,Verkäufer und Mieter!
      Avatar
      schrieb am 11.01.11 08:16:05
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zitat von Waldsperling: >>>Und du forderst die Kaution vom Mieter.<<< :laugh::laugh::laugh:



      Der Mieter wird sagen: :p


      Hallo!

      Natürlich würde ich die Kaution verlangen die steht ja auch im Mietvertrag. Sollten die sich weigern würde ich Ihnen die Wohnung kündigen.

      dann würde ich nämlich sagen: :p


      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.02.11 18:30:07
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo!


      Heute im Newsletter der IZ.

      Politik | 08.02.2011
      An Mietnomaden sind die Eigentümer selbst Schuld
      Von Gerda Gericke
      Sie zie­hen von Woh­nung zu Woh­nung, zah­len keine Miete und hin­ter­las­sen das Haus als Sau­stall. Doch die Opfer von Miet­no­ma­den sind un­vor­sich­tig und in aller Regel selbst Schuld. Das ist die Quint­es­senz einer Stu­die, die Wis­sen­schaft­ler der For­schungs­stel­le für Im­mo­bi­li­en­recht an der Uni­ver­si­tät Bie­le­feld im Auf­trag des Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­ums und des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums er­stellt haben. Än­de­run­gen am gel­ten­den Miet­recht sind nicht nötig, um den Gau­nern das Hand­werk zu legen. Statt­des­sen tut Auf­klä­rung Not.
      Fest steht: Auf die Tricks der Be­trü­ger fal­len aus­schlie­ß­lich pri­va­te Ver­mie­ter her­ein, er­läu­tert Pro­fes­sor Flo­ri­an Ja­co­by. Pro­fis wis­sen sich hin­ge­gen zu schüt­zen. Für diese These spricht, dass der GdW Bun­des­ver­band deut­scher Woh­nungs- und Im­mo­bi­li­en­un­ter­neh­men, Ber­lin, am For­schungs­pro­jekt nicht mit­wir­ken woll­te, weil seine Mit­glie­der von dem Pro­blem nicht be­trof­fen seien.


      Die Hin­ter­las­sen­schaft eines Miet­no­ma­den: Der Müll sta­pelt sich fast bis zur Decke. Bild: IVD
      Der Un­ter­schied zwi­schen den Pro­fis und den Laien: Ge­werbs­mä­ßi­ge Ver­mie­ter holen immer, ohne jede Aus­nah­me, In­for­ma­tio­nen über den zu­künf­ti­gen Mie­ter ein. Sie fra­gen bei Aus­kunf­tei­en wie der Schu­fa nach oder bit­ten den Woh­nungs­in­ter­es­sen­ten, die ein­mal im Jahr kos­ten­lo­se Ver­brau­cher­aus­kunft ein­zu­ho­len, sie ver­lan­gen eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung vom Vor­ver­mie­ter, las­sen sich einen fes­ten Job nach­wei­sen und den Ge­halts­zet­tel zei­gen. Zwangs­ver­wal­ter gehen die­sen Schritt in 96% aller Fälle, heißt es in der Stu­die.

      Von den pri­va­ten Ver­mie­tern in Deutsch­land, und das sind ge­mes­sen an den 24 Mio. bun­des­weit ge­schlos­se­nen Ver­trä­gen im­mer­hin 60%, "wagt" dies le­dig­lich ein Drit­tel. Und die, die sich trau­en, geben sich zu drei Vier­teln mit einer Selbst­aus­kunft zu­frie­den. "Die fra­gen höchs­tens: ,Hast du Ar­beit. Ja?'", dann reicht ihnen das, schüt­telt Ja­co­bys Kol­le­ge Mar­kus Artz den Kopf. Jeder, der 10.000 Euro bei einer Bank lei­hen möch­te, müsse sich fast bis auf die Un­ter­ho­se aus­zie­hen. Nur pri­va­ten Ge­le­gen­heits­ver­mie­tern seien diese Fra­gen pein­lich.

      Die in der Im­mo­bi­li­en­bran­che hef­tig dis­ku­tier­te Frage wie viele Miet­no­ma­den es in Deutsch­land tat­säch­lich gibt, wis­sen auch die Bie­le­fel­der For­scher nicht. Die Ver­tre­ter der Woh­nungs­un­ter­neh­men, wie zum Bei­spiel der Ver­band Ber­lin-Bran­den­bur­gi­scher Woh­nungs­un­ter­neh­men, sagt, ihre Zahl sei "un­be­deu­tend nied­rig". Die Ver­tre­ter der pri­va­ten Ver­mie­ter von Haus & Grund wol­len 15.000 ge­zählt haben.

      Be­trof­fe­ne Ei­gen­tü­mer zäh­len in ihrer Not auch jene Mie­ter zur Grup­pe der Miet­no­ma­den, die aus einer Not her­aus, sei es Krank­heit oder Ar­beits­lo­sig­keit, ihre Miete nicht mehr be­zah­len kön­nen. Denn von den 1.347 in Bie­le­feld er­fass­ten und un­ter­such­ten Fäl­len er­wie­sen sich bei nä­he­rem Hin­se­hen nur 636 als echte No­ma­den. Dar­un­ter ver­ste­hen die Ex­per­ten Leute, die nie­mals Miete ge­zahlt haben oder nach dem drit­ten Monat kein Geld mehr über­wie­sen.

      Bis zur Zwangs­räu­mung ver­ge­hen mehr als 15 Mo­na­te

      Von der Zah­lungs­stö­run­gen - wenn also kein Geld mehr aufs Konto flie­ßt - bis zur Zwangs­räu­mung ver­strei­chen in der Regel fünf­zehn­ein­halb Mo­na­te. Rund sie­ben Mo­na­te gehen dabei auf das Konto des Ei­gen­tü­mers. Gut zwei Mo­na­te dau­ert es im Schnitt bis er dem säu­mi­gen Mie­ter kün­digt. "Nur allzu gerne wer­den Be­teue­run­gen wie: ,Nächs­ten Monat be­zah­le ich be­stimmt wie­der Miete', Glau­ben ge­schenkt", er­läu­tert Ja­co­by. Drei­ein­halb Mo­na­te gehen ins Land bis Räu­mungs­kla­ge er­ho­ben wird, wei­te­re rund ein­ein­halb Mo­na­te bis der Ge­richts­voll­zie­her sei­nen Auf­trag er­hält.

      Acht Mo­na­te lässt sich die Jus­tiz Zeit. Das führe dazu, dass Ver­mie­ter sich vom Rechts­staat in Stich ge­las­sen füh­len. Oft werde be­haup­tet, Deutsch­lands Ge­richts­voll­zie­her seien über­las­tet. Ein Irr­glau­be, sagen die For­scher. Oft, sogar sehr oft, ver­zö­gert sich eine Räu­mung, weil der Ei­gen­tü­mer diese Leis­tung des Staats im vor­aus be­zah­len muss. Und wer nicht weiß, ob er das Geld je­mals wie­der sieht, scheut sich "sei­ner ver­lo­re­nen Miete noch fri­sches Geld hin­ter­her­zu­wer­fen", so Artz.

      Miet­no­ma­den hal­ten sich an kein Mus­ter. Das ist eine wei­te­re Er­kennt­nis der Un­ter­su­chung. Es gibt sie in gro­ßen und in klei­nen Städ­ten, in Orten mit gro­ßen Leer­stän­den ge­nau­so wie in Ge­gen­den mit einem an­ge­spann­ten Miet­markt. Be­trof­fen sind große wie klei­ne Ein­hei­ten, Ost­deutsch­land wie West­deutsch­land.

      Miet­no­ma­den­tum muss be­kämpft wer­den

      Miet­no­ma­den einen Rie­gel vor­zu­schie­ben tut Not, egal ob es 15.000 sind oder nur ein paar. Das sagen auch die Ex­per­ten. Und zwar aus gutem Grund: 57% aller Men­schen in Deutsch­land leben zur Miete. Mehr Mie­ter gibt es pro­zen­tu­al nur in der Schweiz. Damit ist das Land auf einen funk­tio­nie­ren­den Miet­markt an­ge­wie­sen, und die Po­li­tik gut be­ra­ten, das Ge­spenst Miet­no­ma­den­tum in seine Schran­ken zu wei­sen. Rund ein Vier­tel aller von den For­schern er­fass­ten Ama­teur­ver­mie­ter, heißt es war­nend aus dem Bau­mi­nis­te­ri­um, wol­len ihre Räume lie­ber ver­wai­sen las­sen, als sie Be­trü­gern aus­zu­set­zen.

      Die Angst sitzt an­schei­nend tief, auch wenn der fi­nan­zi­el­le Scha­den in aller Regel wohl nicht zum Ruin führt. Rund 45% der be­fra­gen Ver­mie­ter gaben an, dass ihre Schä­den unter 5.000 Euro lagen; wei­te­re 30% ver­lo­ren we­ni­ger als 10.000 Euro.

      Die Dis­kus­si­on zu ver­sach­li­chen, das sei der Sinn und Zweck der Un­ter­su­chung ge­we­sen, sagt denn auch Rai­ner Bomba, Staats­se­kre­tär im Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um. Ab­hil­fe schaf­fen will er durch Auf­klä­rung der be­trof­fe­nen Ama­teur­ver­mie­ter.

      Das fin­den auch die Ex­per­ten gut und rich­tig. Am deut­schen Miet­recht zu dre­hen (das schwarz-gel­be Re­gie­rungs­bünd­nis in Ber­lin hatte in den Ko­ali­ti­ons­ver­ein­ba­run­gen eine Miet­rechts­re­form an­ge­kün­digt und eine No­vel­le vor­ge­legt), hal­ten die Bie­le­fel­der Ju­ris­ten näm­lich für un­nö­tig. "Die ge­setz­li­chen Mög­lich­kei­ten sich vor Miet­no­ma­den zu schüt­zen, rei­chen völ­lig aus", fasst Artz zu­sam­men.


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