Wohnung kaufen. Umlagefähige kosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.12.10 21:26:11 von
neuester Beitrag 08.02.11 18:30:07 von
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Hallo,
möchte eine Wohnung als Anlageobjekt kaufen. Heute habe ich ein besichtigt.
Die Wohnung ist von 1971. Seit Hauseinbau wohnt dort alte Ehepaar.
1. Der Bad wurde seit Einbau nie renoviert. Bei der Kauf der Wohnung kann er Mieter uns zwingen der Bad renovieren?
2. da die Mieter schon fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen, zahlen Sie niedrige Miete. Kann die Miete auf
ortsübliche Miete erhöht werden?
3. falls wir in der Wohnung einiege Renovierungsarbeiten machen (z. Bsp. neue Bad) können wir die Kosten teilweise auf Mieter
umlegen?
Danke für die Antworten
möchte eine Wohnung als Anlageobjekt kaufen. Heute habe ich ein besichtigt.
Die Wohnung ist von 1971. Seit Hauseinbau wohnt dort alte Ehepaar.
1. Der Bad wurde seit Einbau nie renoviert. Bei der Kauf der Wohnung kann er Mieter uns zwingen der Bad renovieren?
2. da die Mieter schon fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen, zahlen Sie niedrige Miete. Kann die Miete auf
ortsübliche Miete erhöht werden?
3. falls wir in der Wohnung einiege Renovierungsarbeiten machen (z. Bsp. neue Bad) können wir die Kosten teilweise auf Mieter
umlegen?
Danke für die Antworten
Zum Bad
Der Vermieter schuldet eine mängelfrei Wohnung. Also das Bad muss nicht neu gemacht werden oder renoviert werden, wenn es noch funktioniert. Mein Bad in einer selbstgenutzten Wohnung, in meinem Mehrfamilienhaus ist auch sogar von 1969 und habe nur einmal vor 10 Jahren einen neuen WC Topf bekommen.
Wenn das Bad allerdings nicht nutzbar ist, Wasserhähne verkalkt, Duscheabgebrochen oder so,dann muss der Vermieter reparieren.
In der Überschrift fragst du noch umlagefähigen Nebenkosten.
Da ist es grundsätzlich so, dass alle Nebenkosten in der Miete enthalten sind, wenn nichts anderes im Mietvertrag steht. In den heutigen Mietverträgen steht immer, dass die Kosten, laut zweiter Berechnungsverordnung der Mieter tragen muss.
Steht dazu nichts im Mietvertrag sind die Nebenkosten in der Miete enthalten. Stehen nur bestimmte Nebenkosten im Mietvertrag muss der Mieter auch nur nur diese tragen.
Also im Mietvertrag müssen entweder alle Nebenkosten einzeln aufgezählt werden, aber noch besser aufzählen UND Bezug nehmen auf die zweite Berechnungsverordnung.
Die früheren Verträgen, vor 40 Jahren ist das nur noch teilweise so gewesen, waren oft die Nebenkosten in der Miete enthalten.
Also musste im Mietvertrag schauen.
Zur Mieterhöhung. Hier geht es immer nur um die Nettomiete ohne Nebenkosten. Die Vermieter kann die Zustimmung des Mieter zu einer Mieterhöhung verlangen, die bis zur ortüblichen Miete geht. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die ortübliche Miete festzustellen. Am sinnvollsten ist ein Mietspiegel.
Hier kommt natürlich dann ein Bad was über 40 Jahre alt ist, zum tragen. So kann man sicher dann nur von der Miete im unteren Bereich der Spannbreite der ortüblichen Mieten in der Baualtersstufe ausgehen.
Dann darf man die Miete nur alle 15 Monate erhöhen, und insgesamt darf die Erhöhung in 3 Jahren nicht mehr als 20% betragen - es gibt glaube ich noch bei sehr niedriger Miete die Regelung bis 30%, bin da aber nicht sicher.
Renovierungsarbeiten, sind auch Aufgabe des Vermieter, wenn nichts nderes im Mietvertrag steht. Reparaturen , Instandsetzungen am Bad sind aber keine Renovierung mehr, die schuldet der Vermieter immer. Unter Renovierung versteht man das Streichen der Wände, oder Tappezieren, Bodenbeläge, Streichen von Heizkörper, Türen und Rahmen.
Auch das muss der Mieter nur machen, wenn es im Mietvertrag steht.
Sonst schuldet der Vermieter nach bestimmten zeiten einen NEuanstrich und neue Bodenbeläge.
Echte Wohnwertverbesserungen, kann man umlegen mit 11 % im Jahr der aufgewendeten Kosten, dazu gehören auch umfangreiche Energiesparmassnahme. Ein neues Bad gehört nicht dazu, weil es eine Erneuerung ist, einer abgenutzen Sache, die der Vermieter immer schuldet.
Der Vermieter schuldet eine mängelfrei Wohnung. Also das Bad muss nicht neu gemacht werden oder renoviert werden, wenn es noch funktioniert. Mein Bad in einer selbstgenutzten Wohnung, in meinem Mehrfamilienhaus ist auch sogar von 1969 und habe nur einmal vor 10 Jahren einen neuen WC Topf bekommen.
Wenn das Bad allerdings nicht nutzbar ist, Wasserhähne verkalkt, Duscheabgebrochen oder so,dann muss der Vermieter reparieren.
In der Überschrift fragst du noch umlagefähigen Nebenkosten.
Da ist es grundsätzlich so, dass alle Nebenkosten in der Miete enthalten sind, wenn nichts anderes im Mietvertrag steht. In den heutigen Mietverträgen steht immer, dass die Kosten, laut zweiter Berechnungsverordnung der Mieter tragen muss.
Steht dazu nichts im Mietvertrag sind die Nebenkosten in der Miete enthalten. Stehen nur bestimmte Nebenkosten im Mietvertrag muss der Mieter auch nur nur diese tragen.
Also im Mietvertrag müssen entweder alle Nebenkosten einzeln aufgezählt werden, aber noch besser aufzählen UND Bezug nehmen auf die zweite Berechnungsverordnung.
Die früheren Verträgen, vor 40 Jahren ist das nur noch teilweise so gewesen, waren oft die Nebenkosten in der Miete enthalten.
Also musste im Mietvertrag schauen.
Zur Mieterhöhung. Hier geht es immer nur um die Nettomiete ohne Nebenkosten. Die Vermieter kann die Zustimmung des Mieter zu einer Mieterhöhung verlangen, die bis zur ortüblichen Miete geht. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, die ortübliche Miete festzustellen. Am sinnvollsten ist ein Mietspiegel.
Hier kommt natürlich dann ein Bad was über 40 Jahre alt ist, zum tragen. So kann man sicher dann nur von der Miete im unteren Bereich der Spannbreite der ortüblichen Mieten in der Baualtersstufe ausgehen.
Dann darf man die Miete nur alle 15 Monate erhöhen, und insgesamt darf die Erhöhung in 3 Jahren nicht mehr als 20% betragen - es gibt glaube ich noch bei sehr niedriger Miete die Regelung bis 30%, bin da aber nicht sicher.
Renovierungsarbeiten, sind auch Aufgabe des Vermieter, wenn nichts nderes im Mietvertrag steht. Reparaturen , Instandsetzungen am Bad sind aber keine Renovierung mehr, die schuldet der Vermieter immer. Unter Renovierung versteht man das Streichen der Wände, oder Tappezieren, Bodenbeläge, Streichen von Heizkörper, Türen und Rahmen.
Auch das muss der Mieter nur machen, wenn es im Mietvertrag steht.
Sonst schuldet der Vermieter nach bestimmten zeiten einen NEuanstrich und neue Bodenbeläge.
Echte Wohnwertverbesserungen, kann man umlegen mit 11 % im Jahr der aufgewendeten Kosten, dazu gehören auch umfangreiche Energiesparmassnahme. Ein neues Bad gehört nicht dazu, weil es eine Erneuerung ist, einer abgenutzen Sache, die der Vermieter immer schuldet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.044 von gate4share am 18.12.10 08:07:14Danke für die Antwort.
Bei diesem Objekt geht um die Übername eine Wohnung und die Mieter, die fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen. Der Eigentumer (grosse Geselschaft) verkauft jetzt die ganze Anlage mit hunderte Wohnungen.
Die Mitvertrag, die von 40 Jahren abgeschlossen wurde, habe ich bis jetzt noch nicht bekommen.
Bei der Kauf übernehme ich die Wohnung in der jetzige Zustand. Mit alte Bad, mit alte Tepichboden, schon länger nicht gestrichene Wände etc. Dort wohnt die alte Ehepaar in Rentenalter. Solange Sie dort wohnen und mit der Wohnungszustand zufrieden sind, ist kein Problem.
Aber bei Eigentumerwechsel dürfen die Mieter von neue Eigentumer die grosse Renovierungsarbeiten verlangen?
Wie war bei alten Mietverträgen?
Bei diesem Objekt geht um die Übername eine Wohnung und die Mieter, die fast 40 Jahren in der Wohnung wohnen. Der Eigentumer (grosse Geselschaft) verkauft jetzt die ganze Anlage mit hunderte Wohnungen.
Die Mitvertrag, die von 40 Jahren abgeschlossen wurde, habe ich bis jetzt noch nicht bekommen.
Bei der Kauf übernehme ich die Wohnung in der jetzige Zustand. Mit alte Bad, mit alte Tepichboden, schon länger nicht gestrichene Wände etc. Dort wohnt die alte Ehepaar in Rentenalter. Solange Sie dort wohnen und mit der Wohnungszustand zufrieden sind, ist kein Problem.
Aber bei Eigentumerwechsel dürfen die Mieter von neue Eigentumer die grosse Renovierungsarbeiten verlangen?
Wie war bei alten Mietverträgen?
Wenn man eine anständige Miete haben möchte muss auch das Objekt
in Ordnung sein.
Alle TotalRenovierungskosten für eine Mietwohnung sind vom Eigentümer voll beim Finanzamt geltend zu machen. mit Krediten von der KFW ist eine Totalrenovierung evtl. kostengünstig
die eigene Bank mal fragen
Solch eine reneovierte Wohnung ist doch viel besser zu vermieten zu einem entsprechenden qm-Preis
in Ordnung sein.
Alle TotalRenovierungskosten für eine Mietwohnung sind vom Eigentümer voll beim Finanzamt geltend zu machen. mit Krediten von der KFW ist eine Totalrenovierung evtl. kostengünstig
die eigene Bank mal fragen
Solch eine reneovierte Wohnung ist doch viel besser zu vermieten zu einem entsprechenden qm-Preis
Hallo,
die Miete kann max. 20% erhöht werden (Vergleichsmiete- Mietspiegel).
Vorrausgesetzt es wurde die letzten drei Jahre die 20% nicht in Anspruch genommen.
Alle Investiotionen zur Energiesanierung können mit 11% auf die Miete umgelegt werden.
Habe selber 2010 zwei Mehrfamiliehäuser 10 Wohnungen von von der deutsche Wohnen gekauft. Die Mieten habe ich nach ein paar Monaten 20% erhöht.
Gruß
KKTC
die Miete kann max. 20% erhöht werden (Vergleichsmiete- Mietspiegel).
Vorrausgesetzt es wurde die letzten drei Jahre die 20% nicht in Anspruch genommen.
Alle Investiotionen zur Energiesanierung können mit 11% auf die Miete umgelegt werden.
Habe selber 2010 zwei Mehrfamiliehäuser 10 Wohnungen von von der deutsche Wohnen gekauft. Die Mieten habe ich nach ein paar Monaten 20% erhöht.
Gruß
KKTC
würde nur dann eine Wohnung kaufen wenn Du oder ein Familienmitglied da mal drin wohnen soll
Ansonsten lieber Gold ist sicherer.
das Vermieten lohnt sich erst ab eibnem gewissen Bestand an Wohnungen, das sich die Verwaltung lohnt
Umlagefähig sind Verbrauchskosten wie Wasser und Abwasser, Heizmaterial, Streusalz, usw.
Wartungen, wie Schornsteinfeger, Hausmeisterdienste, Heizungswartung
Versicherungen wie Feuer-Elementarschadensversicherung, Leitungswasserversicherung kann bei tiefen Temperaturen und alten Häusern sinnvoll sein, die hat mir mal eine neue Installation inkl. Bad gebracht!
Grundsteuer, Strassenreinigung, Regenwasserabgabe(hoffe mal es stimmt, ich lege immer entsprechend Anteil am Gebäude um, der Leerstand muss vom Eigentümer bezahlt werden)
Frage: Lassen sich die Strassenreparaturumlagen, die in manchen Gemeinden erhoben werden auf die Mieter umlegen oder bleibt das beim Hausbesitzer hängen?
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, die Strassenreparaturen einer Stadt auf alle Hauseigentümer der Stadt umzulegen?
Das man also für eine Reparatur der Strasse eines abgelegenen Stadtteils bezahlt, wo nie einer der Mieter hinfährt???
was übrig ist muss auch noch versteuert werden, ich empfehle es nicht, sich Wohneigentum zu Vermieten zu kaufen ausser es ist saubillig!
Ansonsten lieber Gold ist sicherer.
das Vermieten lohnt sich erst ab eibnem gewissen Bestand an Wohnungen, das sich die Verwaltung lohnt
Umlagefähig sind Verbrauchskosten wie Wasser und Abwasser, Heizmaterial, Streusalz, usw.
Wartungen, wie Schornsteinfeger, Hausmeisterdienste, Heizungswartung
Versicherungen wie Feuer-Elementarschadensversicherung, Leitungswasserversicherung kann bei tiefen Temperaturen und alten Häusern sinnvoll sein, die hat mir mal eine neue Installation inkl. Bad gebracht!
Grundsteuer, Strassenreinigung, Regenwasserabgabe(hoffe mal es stimmt, ich lege immer entsprechend Anteil am Gebäude um, der Leerstand muss vom Eigentümer bezahlt werden)
Frage: Lassen sich die Strassenreparaturumlagen, die in manchen Gemeinden erhoben werden auf die Mieter umlegen oder bleibt das beim Hausbesitzer hängen?
Ist es überhaupt rechtlich zulässig, die Strassenreparaturen einer Stadt auf alle Hauseigentümer der Stadt umzulegen?
Das man also für eine Reparatur der Strasse eines abgelegenen Stadtteils bezahlt, wo nie einer der Mieter hinfährt???
was übrig ist muss auch noch versteuert werden, ich empfehle es nicht, sich Wohneigentum zu Vermieten zu kaufen ausser es ist saubillig!
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.732.285 von maria71a am 18.12.10 10:50:24Jetzt kommen hier mehrere Meinungsäusserungen.
Jeder sieht es auch sicher anders.
Und es kommt auch auf die persönlichen Ziele an. Also ich meine jetzt Geld in Immobilien anzulegen, grundstäzlich ist nicht unbedingt falsch.
Aber es kommt auf die Wohnung selber an.
Vielleicht Maria willste mal sagen wie hoch der Kaufpreis ist, wieviele Quadratmeter die Wohnung hat, wie die aktuelle Miete ist.und wo es liegt, so könnte wir, odr auch ich mal so grob überlegen könnten, ob das für die Lage angemessen sein könnte.
Gehe davon aus, dass die Zahlen ja nicht geheim sind, sondern öffentlich. Und nur mit den Angaben weiss auch noch keiner was genaues.
Und die Regelung ist ganz wichtig. Vielleicht ist es auch sozialer Wohnungsbau, das ist dann wieder was anderes.
Lass dir einfach vom Verkäufer die Wohngeld abrechnung von der Wohnung geben, das ist das , was du dann als Eigentümer an die Gemeinschaft zahlen muss.Und dann sollen sie dir sagen,wievile der Mieter genau bezahlt, aufgeteilt nach Kalt- bzw. Nettomiete und Miete ikl.Nebenkosten, und welche der Mieter bezahlen muss. Wenn irgendwo 2. Berechnungsverordnung steht,dann ist alles klar und das wäre das beste. Wenn soziale Bindung,Sozialbau, dann sind die Kosten genau festgelegt, nur sollte die soziale BIndung auch mal, am besten bald zu ende gehen.
Also wenn du kauft, überhaupt wenn eine Wohnung verkauft wird ändert das gar nichts an den bisherigen Verträgen, bzw. Gegenbenheiten für die Wohnung. Also man übernimmt den Mietvertrag,auch die Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
Wie du schreibst finden die bisherige Mieter das wohl auch alles so in Ordnung. Am besten sprichst mal mit denen , nachdem du weisst, wie die Nebenkostenregelung ist.
Sag einfach wie es ist, dass Ihr gern die Wohnung kaufen würdest, und , dass ihr Euch auch freuen würdet, wenn die Mieter dann auch noch lange eure Mieter sein würden.
Auf keinen Fall fang selber an über Renovierungen an zu reden.
Es ist alles relativ. Manche Leute sind mit merkwürdigen Sachen zufrieden.Ich selbe habe auch noch , ausser meiner eigenen 7 Wohnungen von 1962 - also fast 50 jahr alt,wie das gleiche Bad, damals aber wohl modern noch drin ist. Und die Wohnungen sind gut vermietbar, aber natürlich ehr zu niedrigen Preisen.
Würde dir wirklich dann empfehlen, lass die leut da wohnen wie wollen . Wenn du was renovieren wolltest lege das geld dafür lieber verzinslich auf die Seite oder nehme entsprechend weniger Geld auf. Auch so das wäre auch interessn,an, ob du alls aus Eigekapital bezahlst oder wieviel du noch aufnehmen musst,und ob schon ein Angebot da ist.
Renovieren kannste nachher noch genug, wenn diese Mieter mal ausgezogen sind. Nach 10 oder mehr Jahren sind die meisten Massnahmen meistens schon wieder nichts mehr wert.
Ob Mieterhöhung grundsätzlich hängt auch von Vertrag und der derzeitigen Miete ab und wie dieses im Vergleich liegt.
Jeder sieht es auch sicher anders.
Und es kommt auch auf die persönlichen Ziele an. Also ich meine jetzt Geld in Immobilien anzulegen, grundstäzlich ist nicht unbedingt falsch.
Aber es kommt auf die Wohnung selber an.
Vielleicht Maria willste mal sagen wie hoch der Kaufpreis ist, wieviele Quadratmeter die Wohnung hat, wie die aktuelle Miete ist.und wo es liegt, so könnte wir, odr auch ich mal so grob überlegen könnten, ob das für die Lage angemessen sein könnte.
Gehe davon aus, dass die Zahlen ja nicht geheim sind, sondern öffentlich. Und nur mit den Angaben weiss auch noch keiner was genaues.
Und die Regelung ist ganz wichtig. Vielleicht ist es auch sozialer Wohnungsbau, das ist dann wieder was anderes.
Lass dir einfach vom Verkäufer die Wohngeld abrechnung von der Wohnung geben, das ist das , was du dann als Eigentümer an die Gemeinschaft zahlen muss.Und dann sollen sie dir sagen,wievile der Mieter genau bezahlt, aufgeteilt nach Kalt- bzw. Nettomiete und Miete ikl.Nebenkosten, und welche der Mieter bezahlen muss. Wenn irgendwo 2. Berechnungsverordnung steht,dann ist alles klar und das wäre das beste. Wenn soziale Bindung,Sozialbau, dann sind die Kosten genau festgelegt, nur sollte die soziale BIndung auch mal, am besten bald zu ende gehen.
Also wenn du kauft, überhaupt wenn eine Wohnung verkauft wird ändert das gar nichts an den bisherigen Verträgen, bzw. Gegenbenheiten für die Wohnung. Also man übernimmt den Mietvertrag,auch die Mieter mit allen Rechten und Pflichten.
Wie du schreibst finden die bisherige Mieter das wohl auch alles so in Ordnung. Am besten sprichst mal mit denen , nachdem du weisst, wie die Nebenkostenregelung ist.
Sag einfach wie es ist, dass Ihr gern die Wohnung kaufen würdest, und , dass ihr Euch auch freuen würdet, wenn die Mieter dann auch noch lange eure Mieter sein würden.
Auf keinen Fall fang selber an über Renovierungen an zu reden.
Es ist alles relativ. Manche Leute sind mit merkwürdigen Sachen zufrieden.Ich selbe habe auch noch , ausser meiner eigenen 7 Wohnungen von 1962 - also fast 50 jahr alt,wie das gleiche Bad, damals aber wohl modern noch drin ist. Und die Wohnungen sind gut vermietbar, aber natürlich ehr zu niedrigen Preisen.
Würde dir wirklich dann empfehlen, lass die leut da wohnen wie wollen . Wenn du was renovieren wolltest lege das geld dafür lieber verzinslich auf die Seite oder nehme entsprechend weniger Geld auf. Auch so das wäre auch interessn,an, ob du alls aus Eigekapital bezahlst oder wieviel du noch aufnehmen musst,und ob schon ein Angebot da ist.
Renovieren kannste nachher noch genug, wenn diese Mieter mal ausgezogen sind. Nach 10 oder mehr Jahren sind die meisten Massnahmen meistens schon wieder nichts mehr wert.
Ob Mieterhöhung grundsätzlich hängt auch von Vertrag und der derzeitigen Miete ab und wie dieses im Vergleich liegt.
Ja wichtig ist auch noch der Zustand der gesamten Anlage. Wann sind grosse Arbeiten gemacht worden,bzw. stehen diese bald an?
Dach, Fenster, Heizung etc.
Alles musst du anteilig mit bezahlen. Es wird dann zusammen beschlossen, und dann muss es gemacht werden. Oft sind aber, bei einem Verkauf einige Sachen gemacht worden und es stehen andere Arbeiten nicht unbedingt nicht dringend an.
Dach, Fenster, Heizung etc.
Alles musst du anteilig mit bezahlen. Es wird dann zusammen beschlossen, und dann muss es gemacht werden. Oft sind aber, bei einem Verkauf einige Sachen gemacht worden und es stehen andere Arbeiten nicht unbedingt nicht dringend an.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.736.105 von gate4share am 20.12.10 08:00:29Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Mit der Kauf werde ich alte Mietvertrag auch übernewhmen.
Da der Kauf für mich nur als Geldanlage ist, bin ich nicht mit zusätzliche Renovierungsarbeiten begeistert. Das wird meine Rendite miendern.
Aber die Wohnung selber befindet nicht in guten Zustand (Bad, Boden, Wände). Die Mierer sind alte Ehepaar. Und sie wohnen dort seit 1971. Ich habe noch keine Mietvertrag zum Sicht bekommen und weiss nicht, wie in 1971 üblich war:
wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder Mieter der Bad erneuen?
Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.
vielen Dank für die Antwort. Mit der Kauf werde ich alte Mietvertrag auch übernewhmen.
Da der Kauf für mich nur als Geldanlage ist, bin ich nicht mit zusätzliche Renovierungsarbeiten begeistert. Das wird meine Rendite miendern.
Aber die Wohnung selber befindet nicht in guten Zustand (Bad, Boden, Wände). Die Mierer sind alte Ehepaar. Und sie wohnen dort seit 1971. Ich habe noch keine Mietvertrag zum Sicht bekommen und weiss nicht, wie in 1971 üblich war:
wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder Mieter der Bad erneuen?
Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.
Warum willst Du dich auf diese Scheiße einlassen?
Eine ordentliche Rendite ist durchaus möglich.
Aber der Ärger ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Es lohnt sich nicht!!!
Wenn du den Ärger den ich in den letzten 5 Tagen hatte, in einem Jahr hast, weißt Du warum "Mieter das Salz der Erde" sind.
8,09 % von denen haben in "Schimmelkunde" promoviert und erfinden gerade die Mechanismen einer Fensteröffnung.
Dafür lüften sie im Winter bei -15°C während ihres dreiwöchigen Skiurlaubs die Wohnung mit offengelassenen Fenstern und wundern sich wenn dann die Wasserleitung eingefroren ist.
Eine ordentliche Rendite ist durchaus möglich.
Aber der Ärger ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Es lohnt sich nicht!!!
Wenn du den Ärger den ich in den letzten 5 Tagen hatte, in einem Jahr hast, weißt Du warum "Mieter das Salz der Erde" sind.
8,09 % von denen haben in "Schimmelkunde" promoviert und erfinden gerade die Mechanismen einer Fensteröffnung.
Dafür lüften sie im Winter bei -15°C während ihres dreiwöchigen Skiurlaubs die Wohnung mit offengelassenen Fenstern und wundern sich wenn dann die Wasserleitung eingefroren ist.
Deine Frage:
wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder
Mieter der Bad erneuen?
Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.
Also ganz klar - NEIN! Es muss nach 30 Jahren kein neues Bad gemacht werden. Auch nicht bei Eigentümerwechsel! Auch der Boden muss nicht erneuert werden. Auch nach 40 Jahren muss man neues Bad machen.
Alles hat aber seine Grenzen. Es muss alles benutzbar sein! Ein Teppichboden müsste nach 10 Jahren ausgewechselt werdne, wenn er icht mehr in Ordnung ist , Fliesen nicht!
Also wenn ich das richtig verstehe, ist das nur deine Meinung, dass das Bad alt ist, oder?
Die Mieter haben dazu gar nichts gesagt oder?
Dann ist doch klar, dass sie auch gar nichts erwarten!
Also ich habe mehrere Wohnungen, wo die Bäder aus 1962 sind. Ausser neues Heizungen und Heizkessel, weil auf Etagenheizung umgestellt wurde, hat keiner ein neues Bad bekommen. Hier da ist vielleicht mal nen WC Topf gekommen, allerdings während der letzten 8 Jahre wo ich Eigentümer bin, musste in einer Wohnung, weil da ein Rohr total verstopft und gebrochen war, dann die Badewanne ersetzt werden.
Und ich will auch nicht in nächster Zeit ein neues Bad einrichten. Auch nicht, wenn ein Mieter auszieht und ich neu vermieten muss. Der neue Mieter zieeht ein mit Bad von 1962!
Aber es muss alles immer funktionieren!
Das schuldest du als Vermieter! Wenn was kapuut musst du es reparieren oder erneuern.
Wenn die Leute wirklich von einem neuen Bad sprechen, dann musst du denen sagen, das ging nicht, weil die Miete auch nicht hoch sei, Und jetzt müsstes du erstmal die Schulden abbezahlen.
Wenn die dann nicht locker lassen kann man ja was vorschlagen. Das sie es selber machen und du würdest dich an den kosten beteiligen. Denn sie hätten ja auch am meisten davon .
ODer man macht nur ein neues Bad wenn gleichzeitig höheren Mieten akzeptiert werden.
Aber das ist alles freiweillig.....
Machen musst du überhaupt nichts.
Dazu kann dich auch keine Mieterrechte zwingen und kein Gericht und auch keine Mietminderung ist deshalb möglich.
Das ist der Zustand der Wohnung - und fertig!
wenn der Bad mehr als 30 Jahren alt ist, soll der Eigentumer oder
Mieter der Bad erneuen?
Auch die Boden wurde länger nicht erneut. Ist das Aufgabe der Mieter oder Eigentumer?Der alte Ehepaar möchte gerne in der Wohnung bleiben. Ist in Ordnung. Für mich ist wichtig, da keine zusätzliche höhe Kosten entstehen.
Also ganz klar - NEIN! Es muss nach 30 Jahren kein neues Bad gemacht werden. Auch nicht bei Eigentümerwechsel! Auch der Boden muss nicht erneuert werden. Auch nach 40 Jahren muss man neues Bad machen.
Alles hat aber seine Grenzen. Es muss alles benutzbar sein! Ein Teppichboden müsste nach 10 Jahren ausgewechselt werdne, wenn er icht mehr in Ordnung ist , Fliesen nicht!
Also wenn ich das richtig verstehe, ist das nur deine Meinung, dass das Bad alt ist, oder?
Die Mieter haben dazu gar nichts gesagt oder?
Dann ist doch klar, dass sie auch gar nichts erwarten!
Also ich habe mehrere Wohnungen, wo die Bäder aus 1962 sind. Ausser neues Heizungen und Heizkessel, weil auf Etagenheizung umgestellt wurde, hat keiner ein neues Bad bekommen. Hier da ist vielleicht mal nen WC Topf gekommen, allerdings während der letzten 8 Jahre wo ich Eigentümer bin, musste in einer Wohnung, weil da ein Rohr total verstopft und gebrochen war, dann die Badewanne ersetzt werden.
Und ich will auch nicht in nächster Zeit ein neues Bad einrichten. Auch nicht, wenn ein Mieter auszieht und ich neu vermieten muss. Der neue Mieter zieeht ein mit Bad von 1962!
Aber es muss alles immer funktionieren!
Das schuldest du als Vermieter! Wenn was kapuut musst du es reparieren oder erneuern.
Wenn die Leute wirklich von einem neuen Bad sprechen, dann musst du denen sagen, das ging nicht, weil die Miete auch nicht hoch sei, Und jetzt müsstes du erstmal die Schulden abbezahlen.
Wenn die dann nicht locker lassen kann man ja was vorschlagen. Das sie es selber machen und du würdest dich an den kosten beteiligen. Denn sie hätten ja auch am meisten davon .
ODer man macht nur ein neues Bad wenn gleichzeitig höheren Mieten akzeptiert werden.
Aber das ist alles freiweillig.....
Machen musst du überhaupt nichts.
Dazu kann dich auch keine Mieterrechte zwingen und kein Gericht und auch keine Mietminderung ist deshalb möglich.
Das ist der Zustand der Wohnung - und fertig!
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.751.813 von gate4share am 22.12.10 17:18:51Die vermietete Wohnung werde ich warscheinlich kaufen.
Jetzt in Muster Kaufvertrag, die ich von Eigentumer bekommen habe, steht, dass die Kaution bei Verkauf an Mieter überwiesen wird.
"Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen"
Ist das normal? Kann zu schwirigkeiten kommen? Die Mieter wohnen in der Wohnung seit 1972. Und die Kaution ist weniger als 300 EUR.
Was können Sie mir hier empfählen?
Jetzt in Muster Kaufvertrag, die ich von Eigentumer bekommen habe, steht, dass die Kaution bei Verkauf an Mieter überwiesen wird.
"Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen"
Ist das normal? Kann zu schwirigkeiten kommen? Die Mieter wohnen in der Wohnung seit 1972. Und die Kaution ist weniger als 300 EUR.
Was können Sie mir hier empfählen?
Wenn ich den Mietvertrag übernehmen müsste, würde ich auch die Kaution übernehmen "müssen".
Wenn nicht, würde ich nicht kaufen.
Wenn nicht, würde ich nicht kaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.186 von Waldsperling am 02.01.11 22:39:43Der Verkäufer ist "Deutsche Annington", der in Besitz tausende Wohnungen hat.
Die Deutsche Annington Immobilien Gruppe gehört mit rund 217.000 vermieteten
und verwalteten Wohnungen und mehr als 1.000 Mitarbeitern zu den führenden
deutschen Wohnungsunternehmen.
Aber der Satz aus dem Vertrag
"Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen"
erritiert mich.
Was meinen Sie?
Die Deutsche Annington Immobilien Gruppe gehört mit rund 217.000 vermieteten
und verwalteten Wohnungen und mehr als 1.000 Mitarbeitern zu den führenden
deutschen Wohnungsunternehmen.
Aber der Satz aus dem Vertrag
"Der Verkäufer wird bei Besitzübergang dem Mieter die geleisteten Sicherheiten einschliesslich Zinsen zurück übertragen. Demnach hat der Käufer die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen"
erritiert mich.
Was meinen Sie?
Hallo!
Die Deutsche Annington bezahlt deinem Mieter die Kaution zurück. Und du forderst die Kaution vom Mieter.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Die Deutsche Annington bezahlt deinem Mieter die Kaution zurück. Und du forderst die Kaution vom Mieter.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.522 von Hoehlenfrettchen am 03.01.11 08:50:24Ist das üblich, dass Immobilien Verkäufer zahlt die Kaution an Mieter zurück und neue Eigentumer muss versuchen die Kaution von Mieter zurückholen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.788.032 von maria71a am 03.01.11 10:28:36Klingt für mich auch ungewöhnlich. Ich hatte ähnliche Fälle, wo aber mit dem Mietvertrag auch die Kautionsvereinbarung und die Kaution selbst auf mich als neuer Vermieter überging bzw der Verkäufer an der notwendigen Überschreibung mitarbeitete.
Grüsse,
Wind.
Grüsse,
Wind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.522 von Hoehlenfrettchen am 03.01.11 08:50:24>>>Und du forderst die Kaution vom Mieter.<<<
Der Mieter wird sagen:
Der Mieter wird sagen:
Antwort auf Beitrag Nr.: 40.787.303 von maria71a am 03.01.11 00:53:31>>>die mietverträglich vereinbarten Sicherheiten vom Mieter selbst einzuholen<<<
Ich denke das widerspricht sich.
Aber 300,00 € bei 38 Jahre wohnen. Na ja........
Ich denke das widerspricht sich.
Aber 300,00 € bei 38 Jahre wohnen. Na ja........
Das ist vollkommen in Ordnung!
Und nur so für beide richtig und sinnvoll!
Denn es hat zur Kautionsrückzahlung eine neue Gesetzeslage vor wenigen Jahren gegeben, die einige wohl nicht mitbekommen haben.
Der Mieter kann seine Kaution von JEDEM Eigentümer fordern.Also nach seiner Wahl vom Verkäufer oder von seinem neuen Vermieter - wenn er mal aussieht.
Oft war der Mieter sonst meistens der Dumme. Der Verkäufer war entweder nicht mehr auffindbar, pleite etec. wenn man nach 10 Jahre oder noch längner,dann die Kaution zurück verlangte. Und der neue Eigentümer behauptete er hätte nichts bekommen.
Und deshalb wurde diese Änderung getroffen.
Würde die Deutsche Amington hier der Verkäufe die Kaution an den Käufer auszahlen, wäre sie immer noch, auch noch nach 10 Jahren, auch wenn er jetztige Käufer pleite oder tod wäre, voll in der Haftung!
Durch diese Regelung werden ganz klar und sichere Fakten geschaffen.
Super durchdachte und richtig und fair für alle Parteien - Käufer,Verkäufer und Mieter!
Und nur so für beide richtig und sinnvoll!
Denn es hat zur Kautionsrückzahlung eine neue Gesetzeslage vor wenigen Jahren gegeben, die einige wohl nicht mitbekommen haben.
Der Mieter kann seine Kaution von JEDEM Eigentümer fordern.Also nach seiner Wahl vom Verkäufer oder von seinem neuen Vermieter - wenn er mal aussieht.
Oft war der Mieter sonst meistens der Dumme. Der Verkäufer war entweder nicht mehr auffindbar, pleite etec. wenn man nach 10 Jahre oder noch längner,dann die Kaution zurück verlangte. Und der neue Eigentümer behauptete er hätte nichts bekommen.
Und deshalb wurde diese Änderung getroffen.
Würde die Deutsche Amington hier der Verkäufe die Kaution an den Käufer auszahlen, wäre sie immer noch, auch noch nach 10 Jahren, auch wenn er jetztige Käufer pleite oder tod wäre, voll in der Haftung!
Durch diese Regelung werden ganz klar und sichere Fakten geschaffen.
Super durchdachte und richtig und fair für alle Parteien - Käufer,Verkäufer und Mieter!
Hallo!
Heute im Newsletter der IZ.
Politik | 08.02.2011
An Mietnomaden sind die Eigentümer selbst Schuld
Von Gerda Gericke
Sie ziehen von Wohnung zu Wohnung, zahlen keine Miete und hinterlassen das Haus als Saustall. Doch die Opfer von Mietnomaden sind unvorsichtig und in aller Regel selbst Schuld. Das ist die Quintessenz einer Studie, die Wissenschaftler der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbauministeriums und des Bundesjustizministeriums erstellt haben. Änderungen am geltenden Mietrecht sind nicht nötig, um den Gaunern das Handwerk zu legen. Stattdessen tut Aufklärung Not.
Fest steht: Auf die Tricks der Betrüger fallen ausschließlich private Vermieter herein, erläutert Professor Florian Jacoby. Profis wissen sich hingegen zu schützen. Für diese These spricht, dass der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin, am Forschungsprojekt nicht mitwirken wollte, weil seine Mitglieder von dem Problem nicht betroffen seien.
Die Hinterlassenschaft eines Mietnomaden: Der Müll stapelt sich fast bis zur Decke. Bild: IVD
Der Unterschied zwischen den Profis und den Laien: Gewerbsmäßige Vermieter holen immer, ohne jede Ausnahme, Informationen über den zukünftigen Mieter ein. Sie fragen bei Auskunfteien wie der Schufa nach oder bitten den Wohnungsinteressenten, die einmal im Jahr kostenlose Verbraucherauskunft einzuholen, sie verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter, lassen sich einen festen Job nachweisen und den Gehaltszettel zeigen. Zwangsverwalter gehen diesen Schritt in 96% aller Fälle, heißt es in der Studie.
Von den privaten Vermietern in Deutschland, und das sind gemessen an den 24 Mio. bundesweit geschlossenen Verträgen immerhin 60%, "wagt" dies lediglich ein Drittel. Und die, die sich trauen, geben sich zu drei Vierteln mit einer Selbstauskunft zufrieden. "Die fragen höchstens: ,Hast du Arbeit. Ja?'", dann reicht ihnen das, schüttelt Jacobys Kollege Markus Artz den Kopf. Jeder, der 10.000 Euro bei einer Bank leihen möchte, müsse sich fast bis auf die Unterhose ausziehen. Nur privaten Gelegenheitsvermietern seien diese Fragen peinlich.
Die in der Immobilienbranche heftig diskutierte Frage wie viele Mietnomaden es in Deutschland tatsächlich gibt, wissen auch die Bielefelder Forscher nicht. Die Vertreter der Wohnungsunternehmen, wie zum Beispiel der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, sagt, ihre Zahl sei "unbedeutend niedrig". Die Vertreter der privaten Vermieter von Haus & Grund wollen 15.000 gezählt haben.
Betroffene Eigentümer zählen in ihrer Not auch jene Mieter zur Gruppe der Mietnomaden, die aus einer Not heraus, sei es Krankheit oder Arbeitslosigkeit, ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Denn von den 1.347 in Bielefeld erfassten und untersuchten Fällen erwiesen sich bei näherem Hinsehen nur 636 als echte Nomaden. Darunter verstehen die Experten Leute, die niemals Miete gezahlt haben oder nach dem dritten Monat kein Geld mehr überwiesen.
Bis zur Zwangsräumung vergehen mehr als 15 Monate
Von der Zahlungsstörungen - wenn also kein Geld mehr aufs Konto fließt - bis zur Zwangsräumung verstreichen in der Regel fünfzehneinhalb Monate. Rund sieben Monate gehen dabei auf das Konto des Eigentümers. Gut zwei Monate dauert es im Schnitt bis er dem säumigen Mieter kündigt. "Nur allzu gerne werden Beteuerungen wie: ,Nächsten Monat bezahle ich bestimmt wieder Miete', Glauben geschenkt", erläutert Jacoby. Dreieinhalb Monate gehen ins Land bis Räumungsklage erhoben wird, weitere rund eineinhalb Monate bis der Gerichtsvollzieher seinen Auftrag erhält.
Acht Monate lässt sich die Justiz Zeit. Das führe dazu, dass Vermieter sich vom Rechtsstaat in Stich gelassen fühlen. Oft werde behauptet, Deutschlands Gerichtsvollzieher seien überlastet. Ein Irrglaube, sagen die Forscher. Oft, sogar sehr oft, verzögert sich eine Räumung, weil der Eigentümer diese Leistung des Staats im voraus bezahlen muss. Und wer nicht weiß, ob er das Geld jemals wieder sieht, scheut sich "seiner verlorenen Miete noch frisches Geld hinterherzuwerfen", so Artz.
Mietnomaden halten sich an kein Muster. Das ist eine weitere Erkenntnis der Untersuchung. Es gibt sie in großen und in kleinen Städten, in Orten mit großen Leerständen genauso wie in Gegenden mit einem angespannten Mietmarkt. Betroffen sind große wie kleine Einheiten, Ostdeutschland wie Westdeutschland.
Mietnomadentum muss bekämpft werden
Mietnomaden einen Riegel vorzuschieben tut Not, egal ob es 15.000 sind oder nur ein paar. Das sagen auch die Experten. Und zwar aus gutem Grund: 57% aller Menschen in Deutschland leben zur Miete. Mehr Mieter gibt es prozentual nur in der Schweiz. Damit ist das Land auf einen funktionierenden Mietmarkt angewiesen, und die Politik gut beraten, das Gespenst Mietnomadentum in seine Schranken zu weisen. Rund ein Viertel aller von den Forschern erfassten Amateurvermieter, heißt es warnend aus dem Bauministerium, wollen ihre Räume lieber verwaisen lassen, als sie Betrügern auszusetzen.
Die Angst sitzt anscheinend tief, auch wenn der finanzielle Schaden in aller Regel wohl nicht zum Ruin führt. Rund 45% der befragen Vermieter gaben an, dass ihre Schäden unter 5.000 Euro lagen; weitere 30% verloren weniger als 10.000 Euro.
Die Diskussion zu versachlichen, das sei der Sinn und Zweck der Untersuchung gewesen, sagt denn auch Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesbauministerium. Abhilfe schaffen will er durch Aufklärung der betroffenen Amateurvermieter.
Das finden auch die Experten gut und richtig. Am deutschen Mietrecht zu drehen (das schwarz-gelbe Regierungsbündnis in Berlin hatte in den Koalitionsvereinbarungen eine Mietrechtsreform angekündigt und eine Novelle vorgelegt), halten die Bielefelder Juristen nämlich für unnötig. "Die gesetzlichen Möglichkeiten sich vor Mietnomaden zu schützen, reichen völlig aus", fasst Artz zusammen.
Heute im Newsletter der IZ.
Politik | 08.02.2011
An Mietnomaden sind die Eigentümer selbst Schuld
Von Gerda Gericke
Sie ziehen von Wohnung zu Wohnung, zahlen keine Miete und hinterlassen das Haus als Saustall. Doch die Opfer von Mietnomaden sind unvorsichtig und in aller Regel selbst Schuld. Das ist die Quintessenz einer Studie, die Wissenschaftler der Forschungsstelle für Immobilienrecht an der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbauministeriums und des Bundesjustizministeriums erstellt haben. Änderungen am geltenden Mietrecht sind nicht nötig, um den Gaunern das Handwerk zu legen. Stattdessen tut Aufklärung Not.
Fest steht: Auf die Tricks der Betrüger fallen ausschließlich private Vermieter herein, erläutert Professor Florian Jacoby. Profis wissen sich hingegen zu schützen. Für diese These spricht, dass der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin, am Forschungsprojekt nicht mitwirken wollte, weil seine Mitglieder von dem Problem nicht betroffen seien.
Die Hinterlassenschaft eines Mietnomaden: Der Müll stapelt sich fast bis zur Decke. Bild: IVD
Der Unterschied zwischen den Profis und den Laien: Gewerbsmäßige Vermieter holen immer, ohne jede Ausnahme, Informationen über den zukünftigen Mieter ein. Sie fragen bei Auskunfteien wie der Schufa nach oder bitten den Wohnungsinteressenten, die einmal im Jahr kostenlose Verbraucherauskunft einzuholen, sie verlangen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vorvermieter, lassen sich einen festen Job nachweisen und den Gehaltszettel zeigen. Zwangsverwalter gehen diesen Schritt in 96% aller Fälle, heißt es in der Studie.
Von den privaten Vermietern in Deutschland, und das sind gemessen an den 24 Mio. bundesweit geschlossenen Verträgen immerhin 60%, "wagt" dies lediglich ein Drittel. Und die, die sich trauen, geben sich zu drei Vierteln mit einer Selbstauskunft zufrieden. "Die fragen höchstens: ,Hast du Arbeit. Ja?'", dann reicht ihnen das, schüttelt Jacobys Kollege Markus Artz den Kopf. Jeder, der 10.000 Euro bei einer Bank leihen möchte, müsse sich fast bis auf die Unterhose ausziehen. Nur privaten Gelegenheitsvermietern seien diese Fragen peinlich.
Die in der Immobilienbranche heftig diskutierte Frage wie viele Mietnomaden es in Deutschland tatsächlich gibt, wissen auch die Bielefelder Forscher nicht. Die Vertreter der Wohnungsunternehmen, wie zum Beispiel der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, sagt, ihre Zahl sei "unbedeutend niedrig". Die Vertreter der privaten Vermieter von Haus & Grund wollen 15.000 gezählt haben.
Betroffene Eigentümer zählen in ihrer Not auch jene Mieter zur Gruppe der Mietnomaden, die aus einer Not heraus, sei es Krankheit oder Arbeitslosigkeit, ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Denn von den 1.347 in Bielefeld erfassten und untersuchten Fällen erwiesen sich bei näherem Hinsehen nur 636 als echte Nomaden. Darunter verstehen die Experten Leute, die niemals Miete gezahlt haben oder nach dem dritten Monat kein Geld mehr überwiesen.
Bis zur Zwangsräumung vergehen mehr als 15 Monate
Von der Zahlungsstörungen - wenn also kein Geld mehr aufs Konto fließt - bis zur Zwangsräumung verstreichen in der Regel fünfzehneinhalb Monate. Rund sieben Monate gehen dabei auf das Konto des Eigentümers. Gut zwei Monate dauert es im Schnitt bis er dem säumigen Mieter kündigt. "Nur allzu gerne werden Beteuerungen wie: ,Nächsten Monat bezahle ich bestimmt wieder Miete', Glauben geschenkt", erläutert Jacoby. Dreieinhalb Monate gehen ins Land bis Räumungsklage erhoben wird, weitere rund eineinhalb Monate bis der Gerichtsvollzieher seinen Auftrag erhält.
Acht Monate lässt sich die Justiz Zeit. Das führe dazu, dass Vermieter sich vom Rechtsstaat in Stich gelassen fühlen. Oft werde behauptet, Deutschlands Gerichtsvollzieher seien überlastet. Ein Irrglaube, sagen die Forscher. Oft, sogar sehr oft, verzögert sich eine Räumung, weil der Eigentümer diese Leistung des Staats im voraus bezahlen muss. Und wer nicht weiß, ob er das Geld jemals wieder sieht, scheut sich "seiner verlorenen Miete noch frisches Geld hinterherzuwerfen", so Artz.
Mietnomaden halten sich an kein Muster. Das ist eine weitere Erkenntnis der Untersuchung. Es gibt sie in großen und in kleinen Städten, in Orten mit großen Leerständen genauso wie in Gegenden mit einem angespannten Mietmarkt. Betroffen sind große wie kleine Einheiten, Ostdeutschland wie Westdeutschland.
Mietnomadentum muss bekämpft werden
Mietnomaden einen Riegel vorzuschieben tut Not, egal ob es 15.000 sind oder nur ein paar. Das sagen auch die Experten. Und zwar aus gutem Grund: 57% aller Menschen in Deutschland leben zur Miete. Mehr Mieter gibt es prozentual nur in der Schweiz. Damit ist das Land auf einen funktionierenden Mietmarkt angewiesen, und die Politik gut beraten, das Gespenst Mietnomadentum in seine Schranken zu weisen. Rund ein Viertel aller von den Forschern erfassten Amateurvermieter, heißt es warnend aus dem Bauministerium, wollen ihre Räume lieber verwaisen lassen, als sie Betrügern auszusetzen.
Die Angst sitzt anscheinend tief, auch wenn der finanzielle Schaden in aller Regel wohl nicht zum Ruin führt. Rund 45% der befragen Vermieter gaben an, dass ihre Schäden unter 5.000 Euro lagen; weitere 30% verloren weniger als 10.000 Euro.
Die Diskussion zu versachlichen, das sei der Sinn und Zweck der Untersuchung gewesen, sagt denn auch Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesbauministerium. Abhilfe schaffen will er durch Aufklärung der betroffenen Amateurvermieter.
Das finden auch die Experten gut und richtig. Am deutschen Mietrecht zu drehen (das schwarz-gelbe Regierungsbündnis in Berlin hatte in den Koalitionsvereinbarungen eine Mietrechtsreform angekündigt und eine Novelle vorgelegt), halten die Bielefelder Juristen nämlich für unnötig. "Die gesetzlichen Möglichkeiten sich vor Mietnomaden zu schützen, reichen völlig aus", fasst Artz zusammen.
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