checkAd

    Diese Altverluste sollen mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.10 01:25:28 von
    neuester Beitrag 31.12.10 20:11:07 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.162.366
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.573
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 01:25:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      Wiso Sparbuch enthält unter "Private Veräußerungsgeschäfte / Verlustvortrag / verbleibenden Verlustvortrag laut Feststellungsbescheid vom 31.12.2008" eine Checkbox zu "Diese Altverluste sollen mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden"

      Wenn ich dort einen Haken setze, verschwinden die 15.000 Euro aus dem Feld "Verlustvorträge aus den Jahren vor 2009" (bzw. werden durch 0 ersetzt) in der übergeordneten Maske zu "Private Veräußerungsgeschäfte".

      Entferne ich den Haken, stehen dort nicht nur wieder die 15.000 Euro, sondern auch der Hinweis "Der Antrag auf Verrechnung der Verluste mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen wurde nicht gestellt."

      Was bedeutet das? Die in 2009 durch Veräußerung realisierten Gewinne liegen bei Nullkommanull. Mit realisierten Gewinnen von nach 2008 gekauften und noch vor 2010 verkauften Wertpapieren lassen sich die Altverluste also nicht verrechnen. Warum verschwinden die Altverluste aber aus der Maske für den Verlustvortrag, wenn man in der Untermaske die Verrechnung wählt auch dann, wenn sich gar nichts verrechnen läßt? :confused:

      Soll ich nun ankreuzen, dass die Verluste verrechnet werden sollen, oder soll ich es nicht ankreuzen? :confused:

      Die analoge Fragestellung ergibt sich dann nochmals bei dem Ankreuzfeld zu "Die in 2009 nicht ausgeglichen Verluste von Herrn ... nach dem Rechtsstand 2008 sollen mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden."

      Vielen Dank für Euere Hilfe!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 16:42:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 40.781.780 von pyramus am 31.12.10 01:25:28Wenn es keine Gewinne gibt, was soll dann verrechnet werden?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.12.10 20:11:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Tax,

      Deine Antwort bedeutet wohl: Haken muss nicht gesetzt werden :-).

      Genau so habe ich das auch gehalten hinsichtlich der Verluste aus 2008 und Vorjahren. Bei den sog. "Altverlusten" in 2009 habe ich dagegen vermerkt, dass eine Verrechnung stattfinden soll.

      Um aber Deine Frage zu beantworten: Natürlich ist und war mir klar, dass für *2009* eine Verrechnung nicht bzw. nur zu einem völlig vernachlässigbaren Betrag erfolgen konnte. Aber was ist mit den noch folgenden Jahren?

      Theoretisch wäre ja denkbar, dass die *spätere* Möglichkeit zur Verlustverrechnung dezidiert beantragt werden müsste und eine solche Verlustrechnung ohne diesen Antrag präkludiert wäre.


      Umgekehrt wäre aber auch eine Regelung denkbar, wonach die Verlustverrechnung nur einmalig möglich sein soll und die "überschießenden" Verluste einfach verfallen. In diesem Fall sollte man sich vielleicht besser überlegen, ob man 5 Euro Gewinn wirklich mit 15.000 Euro Verlustvorträgen verrechnen möchte.

      Sicher hältst Du diese Gedanken für abwegig. Aber das ganze deutsche Steuerrecht ist ja *hochgradig* abwegig - nein *pervers* und *irre* - ob nun Bescheinigung zu "rückwirkenden Pauschalbesteuerungen von Fahrtkostenzuschüssen" in 2007 und 2008, von denen kein Mensch weiß, was man damit überhaupt anfangen soll (ich möchte wetten, die meisten Lohnbuchhaltungen haben das falsch gemacht und die Sozialversicherungsbeiträge *nicht* zurückerstattet), oder die Versteuerung von "fiktiven Erträgen" aus Thesaurierungen, die 20 Jahre später nochmals besteuert werden müssen sollen, damit sie dann wieder mittels Steuererklärung zurückgeholt werden, ob die rückwirkende Besteuerung bis - war es 1994? - bei ausländischen Thesaurierern, obwohl das Papier vielleicht erst gerade einmal seit 2007 gehalten hat, oder Strafbesteuerung iHv - waren es wirklich 70%? - bei intransparenten Fonds und dann gab es da noch die "schwarzen Fonds", und, und. Lauter Krampf.

      Und alles nur, um die Permeabilität zwischen den sozialen Klassen ja nicht zu groß werden zu lassen. Zwischen der einen Klasse, die ihr Vermögen durch Leute verwalten läßt, die Tag aus und ein nur damit beschäftigt sind die Löcher im System für ihre Auftraggeber auszunutzen und der anderen Klasse. Der Klasse, die tagelange damit beschäftigt werden soll, den Irrsinn nachzuvollziehen, um am Ende vielleicht 500 Euro erstattet zu bekommen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Diese Altverluste sollen mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden???