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    Börsenaufsicht warnt vor falschen Akteintipps im Internet. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.04.00 17:25:35 von
    neuester Beitrag 12.04.00 18:10:53 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 12.04.00 17:25:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      dieser Artikel ist auf jeden Fall lesenswert.
      Wer von Euch hat schon einmal (schlechte) Erfahrungen in dieser Hinsicht gemacht und von wem kam der angeblich so aussichtsreiche Tip?


      Quelle: "Financial Times Deutschland"

      Aktientipps angeblicher Aktienexperten im Internet haben die Börsenaufsicht alarmiert. Die Aufseher gehen davon aus, dass auf elektronischen Pinnwänden und in Chat-Räumen zunehmend gefälschte Informationen über Unternehmen kursieren.

      Damit bestehe die Gefahr, dass unbedarfte Anleger Aktien dieser Firmen kaufen und damit den Kurs in die Höhe treiben, "während die Initiatoren ihre vorher zu Niedrigstpreisen gekauften Papiere mit saftigen Gewinnen abstoßen", warnte die hessische Börsenaufsicht am Mittwoch.

      Unter der Internet-Adresse www.boersenaufsicht.de veröffentlicht die Aufsichtsbehörde deshalb ab sofort Warnhinweise für Internetsurfer. "Nach deutschem Recht (Paragraf 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen, mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar", heißt es dort.



      Internet schwer kontrollierbar


      Wer nachweisen könne, dass er durch falsche Informationen in ein Börsengeschäft gelockt wurde, sollte sich an die Staatsanwaltschaft oder das Bundeskriminalamt wenden. Allerdings räumen die Börsenaufseher auch ein, "dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist".


      Die hessische Börsenaufsicht ist für die wichtigste deutsche Börse in Frankfurt sowie die deutsch-schweizerische Terminbörse Eurex zuständig.

      Die Warnung richtet sich "an kriminelle Profis genauso wie an Wichtigtuer in den News-Groups".

      moonfreak
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 17:35:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schau dir doch nur das Board hier an, dann weisst Du, wie sehr das leider stimmt.
      Meines Wissens plant die Börsenaufsicht in Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber
      unseres schönen Staates eine Art Strafgesetzbuch für solche Fälle.

      st.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 17:43:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer seine Kaufentscheidungen aufgrund von irgendwelchen Posting trifft, ist selber schuld. Teilweise geht es doch hier zu wie im Kindergarten. Es ist herrlich die Postings der vermeintlichen Gurus hier zu lesen und noch lustiger die Heerscharen derer, die solche Leute auch noch hochloben. Und wehe wenn der Tipp in die Hose geht, dann sammelt sich der Haufen der Lemminge und pusht die jeweiligen Aktien auf Deipel komm raus. Schön zu lesen, diese Durchhalteparolen.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 17:46:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hier die vollständige Meldung
      Quelle: http://www.boersenaufsicht.de/

      12.04.2000
      Hinweise der Börsenaufsicht für Internetnutzer
      Nach deutschem Recht (siehe unten § 88 Börsengesetz) ist schon die Verbreitung von falschen Tatsachen mit dem Ziel, Börsenpreise zu manipulieren, strafbar und unterliegt der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft. „Pumping and dumping", aufpumpen und abstoßen unter Verwendung von gefälschten Informationen ist auch nach deutschem Recht verboten.

      Die Angaben auf Internet-Boards sollten Sie skeptisch würdigen, bevor Sie eine Anlage - Entscheidung treffen. Lassen Sie sich nicht durch Hochreden oder Falschangaben manipulieren.

      Wenn Sie durch eine nachweisbar gefälschte Information in ein Börsengeschäft gelockt wurden, den Absender kennen und den Sachzusammenhang schlüssig darstellen können, sollten Sie sich nicht scheuen dies, wie auch Versuche durch gezielte Aktivitäten im Internet, Börsenkurse zu manipulieren, bei der Staatsanwaltschaft oder dem Bundeskriminalamt [email]info@bka.de[/email] anzuzeigen. Für Frankfurt am Main ist dies die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt (Landgericht: http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ ).

      Es ist bekannt, dass das Internet auf Grund seiner spezifischen Gegebenheiten einer systematischen Kontrolle schwer zugänglich ist. Deswegen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nach Möglichkeit sollten Angaben wie die WKN des betroffenen Wertpapiers, Board(s), News-Group(s) etc., wann die Falschmeldung eingestellt war (möglichst Kopie der Falschmeldung oder des betrügerischen Angebots mit Header) und ggf. weitere Anhaltspunkte zur Identität des Täters gemacht werden können. Falls Sie andere Stellen bereits informiert haben, sollten diese auch mitgeteilt werden.


      Gesetzestext § 88 Börsengesetz:

      Wer zur Einwirkung auf den Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, Bezugsrechten, ausländischen Zahlungsmitteln, Waren, Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren sollen, oder von Derivaten im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes

      unrichtige Angaben über Umstände macht, die für die Bewertung der Wertpapiere, Bezugsrechte, ausländischen Zahlungsmittel, Waren, Anteile oder Derivate erheblich sind, oder solche Umstände entgegen bestehenden Rechtsvorschriften verschweigt oder
      sonstige auf Täuschung berechnete Mittel anwendet,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 17:50:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dann wird es ja bald richtig LEER hier.... :) :) :)

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      schrieb am 12.04.00 18:07:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tipps hier im Board muß jeder selber noch mal checken, sind schließlich nur Meinungen. Sog. "Heiße Geheimtipps" würde ich mit großer Vorsicht genießen.
      Die Kurse werden v.a. durch große Investoren, Fonds und Banken bestimmt. Diese lesen aber sicherlich nicht in diesem Board.
      Avatar
      schrieb am 12.04.00 18:10:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      hallo moonfreak

      leider hat man vergessen ,das auch offizielle Stellen
      wie Börsenzeitungen oder andere Medien dieses genauso machen.

      Börsensendungen in den sich die Betreffenden Personen vorher mit den Aktien eindecken die Sie später empfahlen

      Anlageberater die eine Aktie zuerst positiv dann negativ beurteilen
      obwohl sich keine Veränderung eingestellt hatte

      Oder Banken die eine Aktie nicht objektiv genug betrachten und zu einen viel zu hohen Emissionskurs heraus geben

      Das sind alles Institutionen die der Anleger vertraut und dadurch Mißbraucht wird.

      Nehmen wir z.B. die Lycos-Aktie

      Eine Euro am Sonntag empfahl sie zu 15 Euro zu zeichnen.
      das war 2-3 Wochen vor der Zeichnungsphase.

      Eine Deutsche Bank, Commerzbank sowie andere Banken die Lycos
      an den Neuen Markt bringen verlangen später 24 Euro

      Wie kommt es zu so großen Bewertungsunterschieden bei den Annalisten?

      Da Lycos jetzt bei 15,70 Euro steht, also nur 0,70 Euro über die Empfehlung von Euro am Sonntag läßt doch die Frage aufkommen ob da nicht jemand all zu positiv für diese Aktie gesehen hat.

      Kann es sein, das hier auch jemand sehr gut verdient hat?


      erik


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