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    VVT bei leerem Depot übertragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.11 18:14:18 von
    neuester Beitrag 07.06.11 01:42:28 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 05.06.11 18:14:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Weiß jemand, ob man ein leeres Depot (d. h. ohne Depotbestand) übertragen kann, um die Verlustverrechnungstöpfe zu einer anderen Bank zu kriegen?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.06.11 20:12:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.604.658 von Sunny01 am 05.06.11 18:14:18Ja, das geht. Dafür darfst Du keine sonstigen Konten/Depots bei dieser Bank haben welche auf die Töpfe zurückgreifen wenn Erträge anfallen würden, Habenzinsen auf einem Verrechnungskonto oder ein bestehendes, nicht leeres Unterdepot ...

      Besorg Dir das Depotübertragungsformular Deiner Bank, dort kann man VVT's auswählen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.06.11 22:14:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.604.883 von Mondbewohner am 05.06.11 20:12:20Hallo MannImMond ;-),
      JA und NEIN:

      Richtig ist: Man kann die VVT auf ein andere KI übertragen ohne dazu auch Wertpapiere zu übertragen. Dazu muss das Depot aber aufgelöst sein und es dürfen keine anderen Depots mehr bei der abgebenden Bank vorhanden sein (man kann aber später/nach dem Übertrag wieder ein Depot eröffnen.

      Falsch ist: Es dürfen ruhig andere Konten (Geldmarktkonten, Festgelder, Sparbücher, etc.) vorhanden sein - das verhindert den Übertrag nicht!

      Schönen Sonntag noch!

      Rene
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 00:38:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.605.118 von ReneBanker am 05.06.11 22:14:33Muß das Altdepot (bzw. bei mehreren Depots bei der Altbank die Altdepots) wirklich aufgelöst werden, um die Verlustverrechnungstöpfe zu übertragen?

      Wenn ich mir nämlich die Übertragungsformulare von so manchen Banken anschaue, dann kann man zuerst ankreuzen, daß die Verrechnungstöpfe mit übertragen werden sollen (allerdings nur, wenn der Gesamtbestand aller Depots übertragen wird). Danach kann ich noch ankreuzen, daß das Altdepot aufgelöst werden soll. Die Ankreuzmöglichkeit zur Depotschließung scheint unabhängig vom Übertrag der Verlusttöpfe zu sein.
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 13:22:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Sunny,
      Du hast Recht ... hab nochmal nachgelesen:

      Bei einer Übertragung sämtlicher Wertpapiere aller Depots (im Regelfall also bei einer vollständigen Auflösung der Depotverbindung) kann der Kunde entscheiden, ob die Verlusttöpfe (Aktienverlusttopf und Sonstiger Verlusttopf) sowie der Topf mit noch anrechenbarer ausländischer Quellensteuer mit an das aufnehmende Depot übertragen
      werden sollen.


      Im Regelfall dürfte der VT-Übertrag sowieso eine Depotauflösung nach sich ziehen ... aber in Einzelfällen kann es auch bei bestehenden (leeren) Depot möglich sein!

      Rene

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      schrieb am 06.06.11 13:40:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.605.118 von ReneBanker am 05.06.11 22:14:33Rene hast Du zufällig irgendeine Quelle, wonach man Verlusttöpfe auch bei leeren Depotstand übertragen kann?

      Habe nämlich eben von SBroker die Antwort erhalten, daß es nicht gehen soll:

      "Guten Tag Herr XXX,

      vielen Dank für Ihre E-Mail.

      Ein reiner Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe ohne Depotbestand ist leider nicht möglich.

      Sollte das Depot aufgelöst werden, bekommen Sie eine entsprechende Aufstellung. Sollte das Depot bestehen bleiben, so werden Verluste nur bei erfolgtem Auftrag zum Stichtag 15.12.2011 bescheinigt.

      Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grüßen"

      Bei mir ist die Auflösungsfrage übrigens nicht relevant. Möchte das Depot sowieso mit dem Übertrag auflösen. Nur die Verlustbescheinigung würde ich gerne vermeiden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.06.11 23:49:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.607.131 von Sunny01 am 06.06.11 13:40:29Hallo Sunny,
      habe jetzt nochmal nachgelesen und muss leider meine Aussage nochmal ändern ... Sorry!

      Quelle: BMF-Schreiben vom 22.12.2009
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_87730/DE/BMF__Start…

      235
      Überträgt der Steuerpflichtige sein Depot vollständig auf ein anderes Institut, werden die Verluste nur auf Antrag übertragen. Voraussetzung ist, dass sämtliche von der auszahlenden Stelle verwahrten Wertpapiere übertragen werden. Auch eine getrennte Übertragung der Verluste aus Aktienveräußerungen sowie der Verluste aus anderen Veräußerungsgeschäften ist möglich. Ein Verlustübertrag ohne einen Übertrag von Wirtschaftsgütern ist nicht möglich


      Also nochmal ein Wertpapier ins alte Depot kaufen - am besten einen (=1 Stück) Fondsanteil (ohne Ausgabeaufschlag, Kauf über die Fondsgesellschaft = keine Gebühren) und dann an die neue Bank übertragen lassen (samt Verrechnungstöpfe, keine Gebühren) und den Fondsanteil bei der neuen Bank wieder an die Fondsgesellschaft zurückgeben (=keine Gebühren). Problem über Umweg gelöst!

      Rene
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.06.11 01:42:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.610.781 von ReneBanker am 06.06.11 23:49:19Vielen Dank für Deine erneute Mühe und die Quellenangaben!

      Einen Fondsanteil wollte ich ursprünglich auch kaufen und dann übertragen. Mindestvolumen bei SBroker ist da aber 500 Euro, so daß jetzt erstmal ein Anteil dorthin übertragen wird und dann postwendend mit den Verlusttöpfen zurück wandert. Leider etwas aufwendig, aber wenn's nicht anders geht, dann macht man das halt so.


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