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    Wann wird die Abgeltungssteuer für verfassungswidrig erklärt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.11 14:28:03 von
    neuester Beitrag 27.10.12 10:00:04 von
    Beiträge: 41
    ID: 1.167.154
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      Avatar
      schrieb am 24.06.11 14:28:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Als 2009 die Abgeltungssteuer verbrochen wurde, stand vielfach zu lesen, sie sei klar verfassungswidrig.

      http://www.manager-magazin.de/finanzen/geldanlage/0,2828,518…

      http://www.cesifo-group.de/portal/page/portal/ifoHome/e-pr/e…

      Nun sind zweieinhalb Jahre ins Land gegangen.

      Und nicht nur, daß diese gleichmacherische Abzocknummer weiter unbehelligt läuft, im Web finde ich auch nirgends einen Hinweis auf anhängige Klagen bei BVG oder BFH.

      Als juristischer Laie frag ich mal ins Board, jemand hier, der mehr weiß über den Stand der diesbezüglichen Dinge?

      Diese Frage ist umso interessanter, als von politischer Seite eine Korrektur nicht zu erwarten ist.

      Zwar haben sich Grüne wie Linkspartei für die Abschaffung der Abgeltungssteuer ausgesprochen, die drei anderen Parteien sind mit dem StatusQuo jedoch zufrieden (trotz signifikanter Steuermindereinnahmen möchte man auch hier die Banken nicht verärgern!)

      Die FDP war vor der Wahl für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne. Davon ist keine Rede mehr, zwischenzeitlich forderten sie sogar eine Anhebung auf 30%!!!

      Übrigens genauso wie der Kerl, der für die Einführung der Steuer verantwortlich zeichnet und neuerdings als SPD-Kanzlerkandidat im Gespräch ist.

      Die einzige Chance liegt m.E. also auf der juristischen Ebene.

      Weiß jemand darüber mehr?
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:02:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      worum geht es dir denn überhaupt?

      Deine Links zeigen imho völlig unterschiedliche Positionen, denn es geht einmal um die Gleichbehandlung von Kapitaleinkünften und (beispielsweise) Arbeitseinkommen, im anderen Fall geht es nur um den Unterschied zwischen Fonds und Direktanlage in Aktien (das letztere kann ich übrigens nicht nachvollziehen, den Unterschied gibt es meiner Meinung nach faktisch nicht - im Gegensatz zu früher).

      trotz signifikanter Steuermindereinnahmen möchte man auch hier die Banken nicht verärgern!
      Das ist schon mal Unsinn (oder genauer: viel zu kurzfristig gedacht).

      Die FDP war vor der Wahl für eine Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne. Davon ist keine Rede mehr, zwischenzeitlich forderten sie sogar eine Anhebung auf 30%!!!
      Sorry, aber das verstehe ich nicht. Eine Abschaffung würde den Steuersatz nämlich auf 42% erhöhen. Oder meinst du, dass Aktiengewinne komplett steuerfrei sein sollten?

      MfG Stefan
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:26:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.695.807 von reckoner am 24.06.11 15:02:34Gerecht ist die Abgeltungssteuer nicht. Und einfach auch nicht.

      Im Gegensatz zu "einfachen" Anlegern können bei "All-in-Fee-Depots" immer noch mindestens 50% der Kosten ohne Nachweis als Werbungskosten geltend gemacht werden.

      Kritisch ist auch, wenn tarifbesteuerte Erträge nicht in den Genuss des Abzugs der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommen.

      Ebenso hat sich die Steuer zu einem kleinen bürokratischen Monster entwickelt.

      Gegen deas Werbungskostenabzugsverbot laufen Klagen. Diese haben Chancen auf guten Erfolg.

      Ansonsten für eine einfache Steuer mal das Anwendungsschreiben des BMF ansehen.;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:29:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.695.970 von kiska am 24.06.11 15:26:50Beim FG Baden-Württemberg ist unter dem Az. 9 K 1637/10 eine Sprungklage zur Pauschalierung des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im VZ 2009 (§ 20 Abs. 9 S. 1 EStG) anhängig.


      Beim FG Münster ist unter dem Aktenzeichen 6 K 607/11 F ein weiteres Klageverfahren anhängig. Die Kläger tragen vor, das Werbungskostenabzugsverbot des § 20 Abs. 9 S. 1 EStG verstoße gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das Prinzip der Folgerichtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:32:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.695.807 von reckoner am 24.06.11 15:02:34worum geht es dir denn überhaupt?

      Nun, das hab' ich ja extra fett gedruckt!

      Ich wollte hier wirklich keine Diskussion über pro/contra Abgeltungssteuer führen, sondern wissen, wie der Stand der juristischen Auseinandersetzung derzeit ist.

      trotz signifikanter Steuermindereinnahmen möchte man auch hier die Banken nicht verärgern!
      Das ist schon mal Unsinn (oder genauer: viel zu kurzfristig gedacht).


      Na selbstverständlich die Banken. Die zahlten voher auf z.B. Anleihengewinne den Steuerhöchstsatz 42% - aktuell 25%, genau wie der Kleinanleger mit seinen paar Kröten.

      Und das mit der FDP ist auch Fakt - lies nach bei Hermann-Otto Solms.
      1 Antwort

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      schrieb am 24.06.11 15:42:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Na, wenn nur die 'Werbungskostenregelung' bisher juristisch angegriffen wird und nicht das Gesetz in seiner Gesamtheit, ist das ja eher enttäuschend.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:50:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.696.012 von procedo am 24.06.11 15:32:47Die zahlten voher auf z.B. Anleihengewinne den Steuerhöchstsatz 42% - aktuell 25%, genau wie der Kleinanleger mit seinen paar Kröten

      Das ist nicht richtig - du hast vergessen, dass Gewinne aus Kapitalerträgen dem Halbeinkunftsverfahren unterlegen haben. Daher war die Abgeltungssteuer eine klare Steuererhöhung.

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:50:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von procedo: Na, wenn nur die 'Werbungskostenregelung' bisher juristisch angegriffen wird und nicht das Gesetz in seiner Gesamtheit, ist das ja eher enttäuschend.


      Gegen was sollte denn Deiner Meinung nach geklagt werden.
      Spitzenverdiener sind nicht beschwert. Profiteuere.

      Beschwert sind nur tarifbesteuerte Einkünfte mit WK-Abzugskostenverbot.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 15:55:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Yatt: Die zahlten voher auf z.B. Anleihengewinne den Steuerhöchstsatz 42% - aktuell 25%, genau wie der Kleinanleger mit seinen paar Kröten

      Das ist nicht richtig - du hast vergessen, dass Gewinne aus Kapitalerträgen dem Halbeinkunftsverfahren unterlegen haben. Daher war die Abgeltungssteuer eine klare Steuererhöhung.

      Yatt


      Die alte Besteuerung hatte doch eine ganz andere Systematik. Das HEV hat in der Praxis enorme Probleme bereitet.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_(Deutschland)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 16:06:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.696.138 von kiska am 24.06.11 15:50:34Gegen was sollte denn Deiner Meinung nach geklagt werden.

      Wenn die Steuer verfassungswidrig ist gegen eben diese.

      Ob das so ist, kann ich als Nichtjurist nicht beurteilen. Ich lese nur seit 3 Jahren über die angebliche Verfassungswidrigkeit und frage mich, ob und wann diese einer gerichtlichen Prüfung unterzogen wird.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 16:08:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.696.178 von kiska am 24.06.11 15:55:46Die Abgeltungssteuer hat keinen aus Deutschland vergrault.

      Hierzulande gab es im vergangenen Jahr 924.000 Geld-Millionäre, ein Plus von 7,2 Prozent.

      http://wirtschaft.t-online.de/immer-mehr-millionaere-in-deut…
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 16:31:27
      Beitrag Nr. 12 ()
      Woher willst Du das wissen, ich kenne zwei die wegen der Steuer Deutschland verlassen haben, beide nicht unvermögend.

      Einer ging in die CH und der andere nach Luxemburg. Bei beiden waren aber nicht nur die Steuern der Grund.
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 16:57:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zitat von shortput: Woher willst Du das wissen, ich kenne zwei :D die wegen der Steuer Deutschland verlassen haben, beide nicht unvermögend.

      Einer ging in die CH und der andere nach Luxemburg. Bei beiden waren aber nicht nur die Steuern der Grund.


      Dann wirf mal einen Blick auf die Besteuerung von Kapitaleinkünften in der Schweiz. :D

      EY hat dazu ein gutes Papier raus gebracht.
      http://ey.mobi/Publication/vwLUAssets/Der_Finanzplatz_Schwei…

      Wer wirklich heute noch Steuern sparen will zieht nach Litauen. ;)

      Gebt dem Kaiser.......
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 21:01:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.696.138 von kiska am 24.06.11 15:50:34Also bei mir hat das HEV immer super funktioniert - konnte auch viele Sache absetzen und mußte eigentlich nie mehr als 18% Steuern zahlen (was eigentlich echt zu wenig war für den Bummel-Job, den man hier an der Börse als Daytrader macht).

      Ich finde die Abgeltungssteuer soweit ok. Und ich würde wegen ein paar Tausend Euro im Jahr niemals Deutschland verlassen.

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 24.06.11 22:55:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      ich zitiere einfach mal einige Aussagen, ohne den Auto expliziet anzusprechen, und schreibe meinen Kommentar dazu, soll sich bitte jeder das zu ihm gehörende heraussuchen:

      trotz signifikanter Steuermindereinnahmen möchte man auch hier die Banken nicht verärgern!
      Das ist schon mal Unsinn (oder genauer: viel zu kurzfristig gedacht).

      Na selbstverständlich die Banken.
      Da hast du mich falsch verstanden, Unsinn ist das mit den Steuermindereinnahmen aufgrund der Abgeltungsteuer. Allein die Spekulationsgewinne werden dem Staat imho in Zukunft mehr einbringen, als was der von max. 42% auf 25% reduzierte Steuersatz an Mindereinnahmen gekostet hat. Die Statistiken, die vor ein paar Monaten veröffentlicht wurden, blicken viel zu kurz.
      Eine sehr deutliche Verzerrung brachte etwa die Altverlustverrechnung mit sich, denn in den Jahren vor der Einführung der Abgeltungsteuer haben viele Anleger bereits darauf hingearbeitet, indem sie Verluste rechtzeitig realisiert haben, Gewinne hingegen bis in die Steuerfreiheit hielten (ich meine die einjährige Spekulationsfrist, die damals natürlich noch galt). Spätestens 2014 wird sich das aber erledigt haben.

      ...die Banken. Die zahlten voher auf z.B. Anleihengewinne den Steuerhöchstsatz 42% - aktuell 25%, genau wie der Kleinanleger mit seinen paar Kröten.
      Ja klar, die Abgeltungsteuer gilt also auch für Firmenvermögen. Seltsames Halbwissen.

      Die zahlten voher auf z.B. Anleihengewinne den Steuerhöchstsatz 42% - aktuell 25%, genau wie der Kleinanleger mit seinen paar Kröten

      Das ist nicht richtig - du hast vergessen, dass Gewinne aus Kapitalerträgen dem Halbeinkunftsverfahren unterlegen haben. Daher war die Abgeltungssteuer eine klare Steuererhöhung.
      Sorry, aber er sprach ausdrücklich von Anleihegewinnen, da gab es kein Halbeinkünfteverfahren. Und wie gesagt, war schon das Zitat wieder Unsinn.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 08:06:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      wem die Abgeltungssteuer so ein Dorn im Auge ist, der sollte sich wirklich nach einem neuen Domizil umschauen, denn das Problem ist nicht das, was ist, sondern das, was da noch kommt.......

      Auf die (noch)vermögende Mittel- und Oberschicht dürfte mittelfristig (so in 2-3 Jahren) eine Steuer(erhöhungs)orgie unvorstellbaren Ausmaßes zurollen und da die Sozialpflicht des Eigentums Bestandteil des GG ist, würde ich auf Beistand durch das BVerfG nicht zählen und schon garnicht auf Beistand irgendeiner parlamentarischen Opposition.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 10:07:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      Es sind in der Realität doch nur wenige die wirklich kurz- oder mittelfristig D verlassen können. So etwas läuft immer nur sehr langfristig. Leider(für Deutschland) sind es in den vergangenen Jahren zum ersten mal Deutsche mit erheblichem Steuersubstrat, die dieses Land verlassen (Wissenschaftler, Unternehmer, erfolgreiche Freiberufler).

      Mittelfristig sind
      + der Arbeitsplatz
      + die eigene Firma in D
      + Immobilienbesitz(da gab es mal eine Reichsfluchtsteuer, die heute Wegzugsbesteuerung heisst, aber nicht durch den neuen Namen besser geworden ist und effektiv 80 % der Länder ausschliesst)
      + schulpflichtige Kinder
      + mangelnde Sprachkenntnisse
      + Einbindung in die sozialen Strukturen
      + AStG
      + aktuelle Lebenspartner

      Gründe, die grob geschätzt mindestens 80 % der Auswanderungswilligen zurecht abschreckt und ausserdem gehört D zwar zu den zukünftigen Verlierern aber ist aktuell immer ein gutes Land um dort zu leben. Mir hat es in Deutschland immer gut gefallen, auch wenn meine Entscheidung D zu verlassen richtig war, so empfinde ich D immer noch als gutes Land (ich war auch schon in Laos, Kambodscha und Myanmar und glaubt mir, da wollt ihr nicht längere Zeit leben).

      Nur wenn D, die Komplexität des Steuerrechts und der Sozialgesetzgebung weiter verschärft, was leider so aussieht, wird die Gruppe der Auswanderungswilligen weiter zunehmen - mir täte das sehr leid für Deutschland.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 11:56:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.698.828 von Cashlover am 25.06.11 08:06:33"denn das Problem ist nicht das, was ist, sondern das, was da noch kommt......."

      Sehe ich auch so.

      Ich habe die KVD (Kommunistische Volksrepublik Deutschland) 2009 in Richtung Schweiz verlassen. Die (Abgeltungs)Steuer war dabei nur ein Grund von vielen.

      Wenn ich mir ansehe, was deutsche Politiker so verbrechen (Garantien für Griechenland usw.) bin ich heilfroh diesen Schritt getan zu haben.

      Übrigens hat mein Wegzug einen Vorteil für die KVD gebracht. Jeder Wohlhabende, der das Land verlässt, senkt die statistische Armutsgrenze. Vielen Deutschen wird es hierdurch, jedenfalls statistisch, in Zukunft besser gehen. :D
      Avatar
      schrieb am 25.06.11 14:24:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.699.002 von shortput am 25.06.11 10:07:25Nur wenn D, die Komplexität des Steuerrechts und der Sozialgesetzgebung weiter verschärft, was leider so aussieht, wird die Gruppe der Auswanderungswilligen weiter zunehmen.


      Man könnte es auch anders sehen. Deutschland versucht ja über alle europäische Staaten unser System überzustülpen.

      Dann doch besser gleich das Orginal.

      Sollten die Griechen verpflichtet werden unser System zu übernehmen, würden sie freiwillig aus dem Euro ziehen.;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.11 16:22:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hat sich der Thread nun doch zu ner grundsätzlichen Diskussion über Steuerpolitik im allgemeinen und Pro/Contra Abgeltungssteuer im besonderen entwickelt. So weit, so gut,

      Ein Kommentar aus dem Manager-Magazin Anfang des Jahres, fasst die Position der Kritiker - auch meine eigene - hervorragend zusammen.

      http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,741476…

      Es findet sich der Satz: "Die Hoffnung bleibt, dass der Bundesfinanzhof die Abgeltungsteuer kippen wird..."

      Dies war mein Ausgangspunkt, diesen Thread zu eröffnen, mit der Frage: Wann denn nu endlich?

      Grüße an alle Diskutanten
      procedo
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 11:06:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sorry, dass wir das thema leicht verschoben haben.
      Zum einen bin ich mir nicht über die verfassungswidrigkeit sicher, aber
      selbst wenn es dazu kommen sollte, dann
      1. wird es sofort eine sog. ersatzsteuer dafür geben
      2. D hat meines wissens noch nie eine steuerreform realisiert, die den namen verdient
      3. D hat selbst zeitlich begrenzte aufwendungen, welche nur kurz laufen sollten, immer in dauersteuerlösungen überführt (solidaritätsbeitrag ist ein schönes beispiel)

      Das ist auch verständlich, wenn es einnahmen kommen, dann werden auch ausgabenpositionen dafür geschaffen und wenn diese einnahmen wegfallen, dann brauchen wir eben neue steuern, denn wirklich sparen will doch keiner.
      Avatar
      schrieb am 28.06.11 12:52:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.705.490 von procedo am 27.06.11 16:22:43Warum sollte er? Einzelne Regelungen mögen verfassungsrechtlich bedenklich sein (Verlustverfall, WBK-Abzug etc.). Eine Pauschalsteuer ist aber vom BVerfG selbst vorgeschlagen worden, der gewählte Satz mit Option für niedrigere Einkommen entspricht der durchschnittlichen Belastung (deshalb ist eine Erhöhung über 30% bei der AbgSt auch nicht möglich, weil verfassungswidrig!).

      Ich denke eher, dass sie politisch abgeschafft wird, wenn die Tritt ihn und seine Genossen das Ruder übernehmen, damit man wieder auf 42% gehen kann. Die Steuerpflicht bei Veräußerungsgewinnen bleibt dann allerdings aus Vereinfachungsgründen erhalten

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.12.11 14:14:52
      Beitrag Nr. 23 ()
      Die Sozies wollen die Abzocksteuer auf 32% erhöhen. :mad:

      BVG hilf!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 12:20:37
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 13:23:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      meine meinung:
      abschaffung des 5.VermBG (mit dieser Sparzulage und abschaffung der
      Wohnungsbauprämie. Im gegenzug keine abgeltungssteuer,wenn anlage
      in Aktien bzw.aktienfonds mit eikner mindesthaltedauer von z.b.
      4 Jahren erfolgt.das wäre m.e. ein alternativer über sachwerte und
      zugleich eine art von steuerbegünstigung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 16:10:37
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Korrespondierendes Posting wurde entfernt
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 16:49:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.444.371 von oscarello am 06.12.11 13:23:18Die besten Postings werden gelöscht!! Dem roten Gesocks haben wir nun 32 % Abgeltungssteuer zu verdanken. Wurde heute beschlossen. Hoffe dieses Posting bleibt nun stehen. ich habe niemenden beleidigt. Aber für die Ganoven in unserer Regierung habe ich keine anderen Worte, sorry!!
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 17:28:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      Zitat von Gruenspan59: Die besten Postings werden gelöscht!! Dem roten **** haben wir nun 32 % Abgeltungssteuer zu verdanken. Wurde heute beschlossen. Hoffe dieses Posting bleibt nun stehen. ich habe niemenden beleidigt. Aber für die **** in unserer Regierung habe ich keine anderen Worte, sorry!!


      Die sind doch noch gar nicht in der Regierung. Die wollen doch erst wieder ran. Im neuen Programm steht auch die Einführung einer nationalen BöUSt, wenn es auf EU-Ebene mit einer solchen nicht klappt. Wo kommen eigentlich die 32% her? Ich habe "nur" 30% AbgSt gelesen.

      Lächle, denn es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte und es kam schlimmer.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.12.11 22:56:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Zitat von Taxadvisor: Wo kommen eigentlich die 32% her? Ich habe "nur" 30% AbgSt gelesen.


      Im folgenden Link werden die 32% erwähnt:
      http://www.n-tv.de/politik/Spitzensteuer-erhoeht-Steinbrueck…

      Gruß Pluto
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 08:26:01
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.447.299 von Plutokrat am 06.12.11 22:56:10Da haben die Genossen offensichtlich noch mal "nachgelegt". Gestern nachmittag stand im Parteitagsbeschluss noch 30%, heute stehen tatsächlich 32% drin.

      Die praktische Umsetzung erscheint mir aber zweifelhaft. Ich denke, dass nicht einmal alle Genossen 25% oder 30% im Kopf ausrechnen können. Aber 32%? Vielleicht haben sie sich aber auch von ihrem erhofften Wahlergebnis für 2013 blenden lassen...

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 31.05.12 14:53:16
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wann endlich wird Günter Grass mal ein Gedicht zur Abgeltungssteuer veröffentlichen?

      Leg' los Günni, viele Kleinaktionäre, Trader, Sparer warten mit Ungeduld.... :look:
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 09:36:07
      Beitrag Nr. 32 ()
      ....und nachdem nun immer detaillierter die engen Verbindungen zwischen Herrn Steinbrück und der Bankenbranche ans Licht kommen, wird auch klar, weshalb dieser sich so vehement für die Einführung der Abgeltungssteuer eingesetzt hat.

      Wir erinnern uns:
      Für Banken zuvor Steuersatz 42% auf z.B. Anleihengewinne, heute 25%.

      Für Kleinverdiener zuvor persönlicher Steuersatz von vielleicht 20%, heute 25%. Bei Aktiengewinnen mit Halbeinkünfteverfahren noch viel geringer.

      Die Banken wollten die steuerliche Entlastung für sich auf Kosten von Sparern und Kleinanlegern.

      Und Peer Steinbrück war zu Diensten! :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 10:22:02
      Beitrag Nr. 33 ()
      War ja auch vor zwei Jahren bei den Bilderbergern, was wollte man da anders erwarten?
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 12:22:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo,

      Für Banken zuvor Steuersatz 42% auf z.B. Anleihengewinne, heute 25%.
      Aha, nette Laienmeinung, aber grundfalsch. Erstens gilt die Abgeltungssteuer natürlich nicht für Unternehmen, zweitens sind die 42% totaler Quatsch (Unternehmen zahlen keine Einkommensteuer).

      Für Kleinverdiener zuvor persönlicher Steuersatz von vielleicht 20%, heute 25%.
      Auch das ist falsch, Stichwort Günstigerprüfung.

      Bei Aktiengewinnen mit Halbeinkünfteverfahren noch viel geringer.
      Das ist zwar auch falsch, aber etwas schwieriger zu verstehen. Vereinfacht gesagt war das Halbeinkünfteverfahren nie so wie sich Tante Erna das vorgestellt hat (eine Hälfte steuerfrei). Es gab zwar Situationen, wo der deutsche Staat einen schlechteren Schnitt machte (etwa Auslandsaktien - ist übrigens heute auch noch so), aber das gibt es doch immer bei unterschiedlichen Anlageformen.

      Nicht das ich Steinbrück in irgendeiner Weise verteidigen möchte (das Gegenteil würde eher zu mir passen), aber solch' einen Unsinn kann man nicht unwidersprochen stehenlassen.

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 14:59:41
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.687.020 von reckoner am 07.10.12 12:22:20Gratulation, daß für Dich die Abgeltungssteuer von Vorteil ist.
      Gleichwohl sollte die subjektive Betrachtungsweise nicht dazu führen, Realität zu leugnen.

      Erzähl das mal den vielen Kleinanlegern und Kleintradern hier im Board, daß die Abzocksteuer für sie nicht signifikant nachteilig ist.

      Das abgeschaffte HEV war überhaupt nicht "schwieriger zu verstehen", sondern einfach und klar!

      Bei der sog. "Günstigerprüfung" gibt der Trader dem Staat im günstigsten Fall zunächt mal ein zinsloses Darlehen (Geld, das beim Traden fehlt), bevor er dann möglicherweise später etwas erstattet bekommt.

      Und schließlich galt der 42%-Steuersatz, wenn nicht für die Banken als Unternehmen, so doch für deren Großkunden. Die FDP weiß schon, weshalb sie den diesbezüglichen Status Quo mit Zähnen und Klauen verteidigt.

      Fazit: Die von Dir behauptete Steuerrealität existiert nicht - und die Erde ist auch keine Scheibe.

      procedo
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 16:03:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo procedo,

      Erzähl das mal den vielen Kleinanlegern und Kleintradern hier im Board, daß die Abzocksteuer für sie nicht signifikant nachteilig ist.
      Sorry, du willst mir doch jetzt nicht die Abgeltungsteuer bzw. das Steuerecht insgesamt erklären, oder?
      Wenn überhaupt, dann ist der Hauptnachteil der neuen Gesetzeslage die entfallene Spekulationsfrist, aber bestimmt nicht dein geliebtes Halbeinkünfteverfahren.

      Das abgeschaffte HEV war überhaupt nicht "schwieriger zu verstehen", sondern einfach und klar!
      Scheinbar doch, du hast ja auch nicht verstanden, dass es nicht unbedingt besser war. Was bringt es dir, nur die Hälfte zu versteuern, wenn gleichzeitig dein Unternehmen die andere Hälfte tragen muss?

      Bei der sog. "Günstigerprüfung" gibt der Trader dem Staat im günstigsten Fall zunächt mal ein zinsloses Darlehen (Geld, das beim Traden fehlt), bevor er dann möglicherweise später etwas erstattet bekommt.
      Langsam wird es wirklich lächerlich. Erstens reden wir hier über Peanuts (Kapital * Rendite * 26,375% * Zins, wobei die letzten drei Faktoren alle deutlich kleiner als 1 sind, macht dann einen Bruchteil des Kapitals), und zweitens ging es dir doch um den Vergleich mit früher, und da gab es auch schon einen Steuereinbehalt direkt auf Bankenebene.
      Außerdem steht es dir frei, ein Konto im Ausland zu führen, da läuft es dann ohne Abgeltungsteuer und somit auch ohne zinsloses Darlehen (dafür aber wahrscheinlich mit Vorauszahlung).

      Und schließlich galt der 42%-Steuersatz, wenn nicht für die Banken als Unternehmen, so doch für deren Großkunden.
      Das die Abgeltungsteuer für bestimmte Anleger ein Vorteil ist, habe ich nie bestritten, sondern nur das sie ein Nachteil für den Kleinanleger sein soll (eine große Einschränkung hatte ich im ersten Absatz erwähnt).
      Außerdem kannst du damit nicht deine Ungenauigkeit verschleiern, du hattest Banken geschrieben, nicht Großkunden oder sonst was.

      Die FDP weiß schon, weshalb sie den diesbezüglichen Status Quo mit Zähnen und Klauen verteidigt.
      Was hast du denn jetzt gegen die FDP, ich dachte es ginge dir um Steinbrück (und der ist praktisch das Gegenteil der FDP).

      MfG Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 16:49:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.687.311 von reckoner am 07.10.12 16:03:24Neeeeee, wirklich nicht!
      Keine neue Diskussion, wen die Abgeltungssteuer bevorzugt/benachteiligt - keine Lust, keine Zeit!

      Greife nur einen Punkt aus Deiner Replik raus:
      HEV - "Was bringt es dir, nur die Hälfte zu versteuern, wenn gleichzeitig dein Unternehmen die andere Hälfte tragen muss?"
      Die Hälfte zu versteuern bringt mir sehr viel - als Trader habe ich nicht "mein Unternehmen" ....

      Und wenn mir von jedem Tradinggewinn ruckzuck 26% weggenommen werden, sind das keine "Peanuts".

      Nimm's nicht persönlich, wenn ich sage, daß ich diese Abgeltungssteuerdiskussion nicht mehr führen mag.

      Aber selbst das MANAGER MAGAZIN sieht den Sachverhalt deutlich anders als Du:
      http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/0,2828,741476…

      Gruß
      procedo
      Avatar
      schrieb am 07.10.12 23:30:29
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo procedo,

      Keine neue Diskussion, wen die Abgeltungssteuer bevorzugt/benachteiligt - keine Lust, keine Zeit!
      Klar, ich habe auch keine Lust dazu, nur hattest du doch damit angefangen; noch dazu mit völligem Unsinn (siehe meine anderen Posts).

      Die Hälfte zu versteuern bringt mir sehr viel - als Trader habe ich nicht "mein Unternehmen" ....
      OK, als Trader kann es dir fast egal sein, ob ein Unternehmen billiger ist oder nicht, ist ja beim Kauf und beim Verkauf gleichermaßen der Fall.

      Und wenn mir von jedem Tradinggewinn ruckzuck 26% weggenommen werden, sind das keine "Peanuts".
      Auch OK, Kursgewinn wurden früher nicht direkt belastet, zugegeben.
      Aber ein kleines Gegenargument habe ich trotzdem: Bei einem Verlusttrade beteiligt sich seit 2009 der Staat sofort daran, früher musstest du dagegen immer bis zur Steuererklärung warten.

      Aber selbst das MANAGER MAGAZIN sieht den Sachverhalt deutlich anders als Du:
      Olle Kamelle.
      Beispielsweise gehen die Mindereinnahmen doch mittlerweile zurück (sprich: die Steuern steigen wieder und es näherst sich dem alten Niveau an), in der Anfangszeit der A-Steuer lag der Rückgang imho - neben den vom Manager-Magazin genannten Gründen (Krise und niedrige Zinsen) - vor allem an den Altverlusten (Ende 2008 hat plötzlich jeder Verluste realisiert, um sie in der Zukunft verrechnen zu können, Gewinn wurden aber wie gewohnt über ein Jahr laufen gelassen).
      Außerdem ist ein bedeutendes Argument in dem Artikel der Wegfall der Spekulationsfrist, und damit hatte ich erst angefangen (klar, dir als Trader dürfte das egal sein, aber den meisten Anlegern und dem Manager-Magazin eben nicht).

      Ich denke nicht, dass ich es subjektiv sehe, sondern eher du. Gerade Trader sind sicher nicht der Maßstab für eine ordentliche Steuerpolitik. Die Angst vor Steinbrück ist in dieser Hinsicht aber berechtigt (Stichworte: Transaktionssteuer, Erhöhung der Abgeltungsteuer).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 12.10.12 18:28:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      Ich finde die Abgeltungssteuer völlig ok. 26% vom gesamten Einkommen? Für Daytrader wie mich immer noch unglaublich günstig. Zugegeben, davor lag mein Steuersatz (unter dem Halbeinkunftsverfahren) bei etwa 19% - aber was solls. Steuern sind wichtig und ich bazahle sie gerne.

      Ich erinnere mich an Zeiten und Kohl, da mußte ich etwa 48% abdrücken.

      Insgesamt eine gute Lösung, auch wenn die Abgeltungssteuer unter einer SPD-geführten regierung wohl auf etwa 35% steigen dürfte.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.10.12 23:20:05
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.707.859 von Laprog am 12.10.12 18:28:32Tja, Abgeltungssteuer ist O.K.; wenn man gewinnt, kann man auch Steuern bezahlen.
      Aber was ist mit der Finanztransaktionssteuer. Das bedeutet das AUS für jedne Daytrader. Gerade die Derivate wären unglaublich hoch besteuert, da vorgesehen ist, die 0,01% nicht auf den Optionspreis sondern auf das tatsächlich bewegte Volumen dahinter zu besteuern. Das sind gut und gerne bis zu 15% je nach Option. Das bei Kauf und Verkauf. Wer macht so was mit???

      Der Derivatemarkt müsste zum Erliegen kommen und die Discount-Broker können zumachen. Ich frage mich, wo der Widerstand bleibt. Oder traut sich niemand, da da draußen alle die "bösen Spekulanten" sowieso am liebsten lynchen möchten. Nicht aber die wahren Verursacher der Krise, so z.B. auch den diversen Aufsichtsräten in bestimmten Institutionen, die auch auf böse Spekulanten schimpfen... Nur die Spekulanten traden in einem geschlossenen Markt den Dax hin und her und haben nicht mit Immobilienverbriefungen gespielt... :mad:
      Avatar
      schrieb am 27.10.12 10:00:04
      Beitrag Nr. 41 ()
      Auch bei der Abg-St. ist noch vieles unklar. Ein Dauerthema ist die Besteuerung von Spin Offs, hier wurden wieder einmal der Altbestand von Kraft Foods gelinkt. Das Jahressteuergesetz sollte nun ab 1.1.12 endlich Abhilfe schaffen, aber die Banken sind dagegen, sie können das technisch erst ab 1.1.2013 schaffen, gelinkt sind wieder einmal die betroffenen Kunden der Banken.


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