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    alter Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.09.11 07:41:48 von
    neuester Beitrag 29.09.11 08:16:07 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.169.301
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      schrieb am 29.09.11 07:41:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo ich habe einen alten Verlustvortrag vor der abgeltungssteuer.

      Es handelt sich um 50 % Aktien / Fonds und 50 % Optionen / Zertifikate


      Was kann ich damit anstellen ? Kann ich es vererben, verschenken, mit gewöhnlicher tätigkeit verrechnen ?

      Danke
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.09.11 08:16:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.148.449 von Latinl am 29.09.11 07:41:48Du kannst es auslaufen lassen zum 31.12.2013...

      Verrechenbarkeit nur mit Veräußerungsgewinnen nach § 20 Abs. 2 EStG n.F., also keine Verrechnung mit anderen Einkünften, Verschenkung etc.

      Wie man das anstellt, um ggfs. die Altverluste in Neu-Verluste, die zeitlich unbegrenzt nutzbar sind, umzuwandeln, haben wir hier bereits ausführlich diskutiert.

      Gruß
      Taxadvisor


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      alter Verlustvortrag