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    MUSS man mit Bleistifft wählen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.11.11 12:52:04 von
    neuester Beitrag 08.11.11 18:59:09 von
    Beiträge: 25
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      schrieb am 07.11.11 12:52:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wir hatten am Wochenende eine Bürgermeisterwahl. nachdem ich den Wahlschein in der Hand hatte und mich auf den weg zur Wahlkabine begeben hatte, dabei einen Kugelschreiber raus holte, fuhren mich die 3 Wahlhelfer an, dass die Stimme mit Kugelschreiber ungültig wäre.

      Nac einigen Recherchen im Netz habe ich keine klare Aussage dazu bekommen. Weiß einer ob man bei Wahlen gezwungen ist mit einem Bleistift zu wählen.
      2 Antworten
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      schrieb am 07.11.11 12:55:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.311.966 von bonanzarad am 07.11.11 12:52:04Sonst könnte man es ja nicht korrigieren, wenn du aus Versehen die falsche Partei angekreuzt hast. :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 13:03:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.311.996 von AdHick am 07.11.11 12:55:49genau das denke ich auch. daher habe ich bei der Wahl ein Kreuz gemacht was selbst nach dem Radiergummi noch zu sehen wäre :laugh:

      Was IM Erika so für Sitten mit nach Deutschland gebracht hat. Honni wäre stolz gewesen.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 13:06:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was willst du denn da ankreuzen? Sind bei euch die Kreuze noch nicht schon im Wahlzettel vorgedruckt?
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 13:09:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zum Bleistift wählt man den von der CDU oder die von der SPD, restliche Kandidaten mit Kugelschreiber:eek:

      Geregelt ist die Auswahl des Schreibwerkzeugs nicht, üblich ist der Gebrauch des in der Wahlkabine hinterlegten Bleistifts oder Kugelschreibers.

      Texte wie folgend sind Gesetz

      Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie
      bei den Wahlen durch Ankreuzen oder auf andere Weise zweifelsfrei die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme bzw. Stimmen jeweils geben will.


      Fingerabdruck sollte auch gehen, unterschreiben nicht vergessen:laugh:

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      schrieb am 07.11.11 16:34:17
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5

      "...durch Ankreuzen oder auf andere Weise ..."

      Da fallen mir spontan etliche andere Weisen ein...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 17:00:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      "oder auf andere Weise zweifelsfrei die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber kennzeichnet, der oder dem sie die Stimme bzw. Stimmen jeweils geben will."

      Ist ja interessant: die Liste, die Bewerberin oder den Bewerber...
      Man muß also seine zweifelsfreie Kennzeichnung nicht unbedingt auf der Liste anbringen, sondern kann das auch direkt am Kandidaten tun.
      Da könnte man auch mal über eine Umkehrung dieses Prinzips nachdenken: eine Kennzeichnung an jedem Kandidaten anbringen, den man nicht wählen möchte.
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 17:22:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von bonanzarad: Wir hatten am Wochenende eine Bürgermeisterwahl. nachdem ich den Wahlschein in der Hand hatte und mich auf den weg zur Wahlkabine begeben hatte, dabei einen Kugelschreiber raus holte, fuhren mich die 3 Wahlhelfer an, dass die Stimme mit Kugelschreiber ungültig wäre.

      Nac einigen Recherchen im Netz habe ich keine klare Aussage dazu bekommen. Weiß einer ob man bei Wahlen gezwungen ist mit einem Bleistift zu wählen.


      Gibt es dafür Zeugen??? Die Wahl würde ich anfechten allein schon um die mal aufzumischen! Bleistiftpflicht..... Oder war die Wahl in den neuen Ländern? Evtl. können die sich auf das Gewohnheitsrecht berufen....
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 18:30:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Prinzipiell ist es egal womit der Wahlzettel angekreuzt wird. Es muss lediglich der Waehlerwille klar erkennbar sein. ("Unsichtbare Tinte" ist also wenig zielfuehrebnd!)Du kannst z.B. prinzipiell auch Lippenstift nehmen, Deine Stimme ist auch dann gueltig!

      Es gibt allerdings eine wichtige Einschraenkung: Das Wahlgeheimnis darf nicht verletzt werden! Gehst Du z.B. zum waehlen und erklaerst, dass Du in der Wahlkabine einen Lippenstift verwenden willst oder einen verwendet hast, dann wird fuer die Wahlhelfer erkennbar, was Du gewaehlt hast und Deine Stimme wird dadurch ungueltig. Waehlst Du einfach nur mit Lippenstift und sagst niemandem was davon, dann bleibt Deine Stimme gueltig.

      Im eingangs beschriebenen Fall vermute ich, dass vielleicht sowas gemeint war. In einem kleinen Wahllokal waere es schon denkbar, dass nur ein einziger Waehler nicht die bereitgestellten Bleistifte verwendet, sondern mit Kugelschreiber waehlt. Geht da jemand mit gut sichtbarem gezuecktem Kugelschreiber in die Wahlkabine geraet das Wahlgeheimnis in Gefahr und die Wahlhelfer koennen dem dann schon vorbeugen.

      Ich war selber bereits haeufig als Wahlhelfer bzw. Wahlvorstand in D taetig und kann den misstrauischen Naturen, die immer gleich glauben, dass sich spaeter irgendwer mit dem Radiergummi an ihren Wahlzetteln zu schaffen macht, versichern, dass das strenge deutsche Wahlrecht Stimmmanipulationen recht zuverlaessig ausschliesst. Bei meinen ersten Wahlen war ich selber auch noch misstrauisch und drueckte den Bleistift extra fest auf, damit sich das Kreuz nicht so einfach wegradieren laesst. Nachdem ich spaeter selber Wahlhelfer war, fand ich dieses Verhalten recht absurd, da sehr viele Sicherungen eingebaut sind, die Wahlbetrug verhindern.

      Wer denoch misstrauisch bleiben will, der soll das tun und von mir aus einen Kugelschreiber zum waehlen mitnehmen. Ich kann ihm versichern, dass seine Stimme trotzdem als gueltig gezaehlt werden muss, sofern er darauf achtet, dass er nicht rumposaunt womit er sein Kreuz macht, damit die oben erwaehnte Einschraenkung nicht wirksam wird.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 18:49:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich selbst war auch schon oft Wahlvorsteher in einem Wahllokal und kann die Aussagen von beachbernie zu 100% bestätigen.

      Der gesamte Wahlvorstand besteht aus mehreren Personen, in der Regal aus kommunalen Bediensteten (weil die Kommune die Wahl vor Ort organisiert und ihre eigenen Leute die meiste Erfahrung damit haben -> reibungsloser Ablauf) und Freiwilligen aus der Bevölkerung.

      Stimmzettel, auf denen der Wählerwille nicht eindeutig zu erkennen ist, sind sog. Beschlusssachen, die vom gesamten Wahlvorstand entschieden werden. Außerdem ist bei der Auszählung die Öffentlichkeit zugelassen.

      Es gibt also nichts zu verbergen.
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 18:59:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      bleistift ??????

      das fordert ja förmlich zu einer manipulation durch die parteieauszähler raus.

      wie ist das eigentlich in anderen demokratieen?

      eigentlichdürfte die urkunde nicht mehr veränderbar sein?
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 20:58:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Für Berliner ist ein Hakenkreuz bei der NPD Wählerwillen und gültig, bei anderen Parteien politische Provokation und ungültig.

      http://www.freitag.de/community/blogs/miauxx/waehlen-auch-pe…

      Der Kandidat mit arm und schwul wird seinen Wahlkreis wegen aufgeklebter Cents nicht gewonnen haben.
      Avatar
      schrieb am 07.11.11 22:36:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.314.249 von beachbernie am 07.11.11 18:30:13Es gibt allerdings eine wichtige Einschraenkung: Das Wahlgeheimnis darf nicht verletzt werden! Gehst Du z.B. zum waehlen und erklaerst, dass Du in der Wahlkabine einen Lippenstift verwenden willst oder einen verwendet hast, dann wird fuer die Wahlhelfer erkennbar, was Du gewaehlt hast und Deine Stimme wird dadurch ungueltig. Waehlst Du einfach nur mit Lippenstift und sagst niemandem was davon, dann bleibt Deine Stimme gueltig.

      Logisch kann ich das nicht nachvollziehen. Ist der Lippenstift vielleicht ein imaginäres Zeichen für eine Rot- oder RotRot-Wahl, also eine Wahlgeheimnis aufdeckende Linksausrichtung als pol. Gesinnung beim gemeinen Wähler?:laugh::D Und welches Horoskop liegt einem blauen Kugelschreiber zugrunde?

      Versteh ich wirklich nicht. Ein Aufzeigen des Schreibutensils lädiert doch nicht das Wahlgeheimnis ... einen Lippenstift kann ich auch bei den Konservativen setzen oder sonstwo (das ist es doch, was geheim bleibt).
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 07:32:27
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von TimeTunnel: Es gibt allerdings eine wichtige Einschraenkung: Das Wahlgeheimnis darf nicht verletzt werden! Gehst Du z.B. zum waehlen und erklaerst, dass Du in der Wahlkabine einen Lippenstift verwenden willst oder einen verwendet hast, dann wird fuer die Wahlhelfer erkennbar, was Du gewaehlt hast und Deine Stimme wird dadurch ungueltig. Waehlst Du einfach nur mit Lippenstift und sagst niemandem was davon, dann bleibt Deine Stimme gueltig.

      Logisch kann ich das nicht nachvollziehen. Ist der Lippenstift vielleicht ein imaginäres Zeichen für eine Rot- oder RotRot-Wahl, also eine Wahlgeheimnis aufdeckende Linksausrichtung als pol. Gesinnung beim gemeinen Wähler?:laugh::D Und welches Horoskop liegt einem blauen Kugelschreiber zugrunde?

      Versteh ich wirklich nicht. Ein Aufzeigen des Schreibutensils lädiert doch nicht das Wahlgeheimnis ... einen Lippenstift kann ich auch bei den Konservativen setzen oder sonstwo (das ist es doch, was geheim bleibt).



      Wenn Du sagst, dass Du mit Lippenstift Deinen Stimmzettel ankreuzen willst, dann weiss jeder Auszaehler, was Du gewaehlt hast, weil Dein Stimmzettel mit Sicherheit der einzige in der Urne sein wird, der mit Lippenstift angekreuzt wurde. Das darf nicht sein.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 13:52:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das sieht verdächtig nach Stichwahl aus, bei all der Malerei wurde bestimmt kein Dorffürst gefunden.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 14:27:10
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ beachbernie: Ich kann das nicht nachvollziehen, vielleicht kannst Du das nochmal klar machen. Wieso sollte meine Stimme ungültig sein, wenn erkennbar ist, dass sie von mir stammt? Es ist doch mein gutes Recht, "hinauszuposaunen" wen ich wähle. Wenn ich nach der Wahl zu den Wahlhelfern gehe und meine Wahl kundtue, wird meine Stimme doch nicht deshalb ungültig? Schließlich weiß man gerade in kleineren Wahlkreisen ohnehin bei 50% der Leute, was sie wählen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 15:17:40
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.316.150 von beachbernie am 08.11.11 07:32:27Wenn Du sagst, dass Du mit Lippenstift Deinen Stimmzettel ankreuzen willst, dann weiss jeder Auszaehler, was Du gewaehlt hast, weil Dein Stimmzettel mit Sicherheit der einzige in der Urne sein wird, der mit Lippenstift angekreuzt wurde. Das darf nicht sein.


      Merci! Hab's kapiert. Der Lippenstift ist da vielleicht auch ein Extrembeispiel und wenn ich den hochhalte, kann ich mit dieser "Extravaganz" bei der späteren Auszählung sicher auch als Person in der Erinnerung der Wahlhelfer identifiziert werden. Das darf natürlich nicht sein, obwohl ich da nun keine manipulativen Möglichkeiten zu einer verfälschenden Wahl erkennen kann.

      Wie sind eigentlich die Wahlhelfer sortiert? Sind die grundsätzlich aus fremden Wahlbezirken hinzugezogen als Betreuer oder gehören die auch dem Wahlbezirk an den sie da gerade auch betreuen?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 15:20:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.319.084 von TimeTunnel am 08.11.11 15:17:40Wahlhelfer kommen aus dem direkten Umfeld, dann kennen sie auch die Wähler und kontrollieren nicht deren Ausweise den ganzen Tag. Öfter soll so eine Wahl am gleichen Tag beendet sein:laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 15:42:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.319.109 von Friseuse am 08.11.11 15:20:51:D:laugh:

      daher immer die frühen Twittermeldungen vor den ersten offiziellen Prognosen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 16:59:29
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.319.280 von TimeTunnel am 08.11.11 15:42:50In jeder zweiten Kiste sitzt einer mit Radiergummi, Kugelschreiber und I-Net:D
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 17:15:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Auch bei dem Extrembeispiel mit dem Lippenstift liegt kein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis vor. Die so abgegebene Stimme muß als gültig anerkannt werden.

      Zum Thema Wahlgeheimnis wurde vom Bundeswahlleiter folgende Erklärungen abgegeben:
      "Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist der Wähler selbst – mit Ausnahme bei der eigentlichen Wahlhandlung – grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Wahlgeheimnis zu wahren. Er hat deshalb jedenfalls in der Zeit vor und nach der Wahlhandlung freies Offenbarungsrecht über seine Stimmabgabe. Doch hat sich der Wähler bei der Wahlhandlung den zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften, insbesondere der Ordnung im Wahlraum zu fügen und dort sein Wahlgeheimnis zu wahren; insoweit darf er nicht nur, sondern muss er geheim wählen. Beispielsweise verstößt es gegen den Grundsatz der geheimen Wahl, wenn ein Teil der Wähler geschlossen und demonstrativ auf das Wahlgeheimnis verzichtet, um die Stimmabgabe in einem bestimmten Sinne kundzutun, da die übrigen, geheim abstimmenden Wähler damit zwangsläufig in den Verdacht kommen, anders gestimmt zu haben als jene. Die Geheimabstimmenden könnten dadurch in eine Zwangslage geraten, die sie an einer freien Wahlentscheidung hindert." http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahlgeheimni…

      Mit der Bekanntgabe seines verwendeten "Schreibgerätes" hat der Wähler keinerlei Aussage darüber gemacht, wen er gewählt hat. Dies kann erst bei der Stimmenauszählung erkannt werden. Dann ist die Wahl jedoch bereits beendet und diese nachträgliche Kenntnisnahme über das Wahlverhalten eines einzelnen Wählers kann keinerlei Einfluß mehr auf das Wahlverhalten anderer Wähler und somit das Wahlergebnis ausüben. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses während der Wahlhandlung (und sogar während der gesamten Dauer der Wahl) liegt nicht vor.
      Eine Ungültigwertung dieser Stimme wäre rein willkürlich und ist nicht durch das Wahlgesetz gedeckt.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 17:38:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Zitat von herrspecht03: @ beachbernie: Ich kann das nicht nachvollziehen, vielleicht kannst Du das nochmal klar machen. Wieso sollte meine Stimme ungültig sein, wenn erkennbar ist, dass sie von mir stammt? Es ist doch mein gutes Recht, "hinauszuposaunen" wen ich wähle. Wenn ich nach der Wahl zu den Wahlhelfern gehe und meine Wahl kundtue, wird meine Stimme doch nicht deshalb ungültig? Schließlich weiß man gerade in kleineren Wahlkreisen ohnehin bei 50% der Leute, was sie wählen.



      Im GG steht, dass Wahlen geheim und frei sein muessen und aufgrund gewisser historischer Vorkommnisse ist man in diesem Punkt in D eher etwas pingelig.

      Auch wenn Du jedem erzaehlst, was Du gewaehlt hast, dann ist das Wahlgeheimnis gewahrt, weil niemand wirklich weiss ob das, was Du sagst, mit Deinem Kreuz auf dem Stimmzettel uebereinstimmt.

      Das mag zunaechst unsinnig erscheinen, mach Dir das aber vielleicht mal so klar, dass Du Dir vorstellst es wird Druck auf Waehler ausgeuebt bestimmte Wahlentscheidungen zu treffen (Ob dies durch Ehemaenner, politische Gruppen oder staatliche Stellen geschieht ist dabei gleichgueltig)oder es werden sogar Konsequenzen angedroht fuer den Fall, dass man sich diesem Druck nicht beugen will. Solange man sich auf das Wahlgeheimnis verlassen kann, geht das ins Leere, weil man kann ja behaupten man haette "das Richtige" gewaehlt und in Wirklichkeit waehlte man ganz anders. Deshalb ist so wichtig darauf zu achten, dass die Wahlentscheidung nicht im Einzelfall nachvollziehbar ist und zwar fuer niemanden, auch nicht fuer die Wahlhelfer! Nur dann ist eine Wahl wirklich "geheim und frei"!

      Wenn Du jetzt z.B. bei der naechsten Wahl vor der Urne sagst, dass Du jetzt Deine Stimme fuer die XY-Partei in die Urne werfen willst, so solltest Du keine Probleme haben. Haeltst Du jedoch Deinen ausgefuellten Stimmzettel an der Urne dem Wahlhelfer unter die Nase und steckst ihn dann in den Umschlag, dann muss dieser laut Gesetz Deine Stimmabgabe unterbinden. Er darf nicht zulassen, dass der Stimmzettel, den er gesehen hat, in die Wahlurne gelangt. In solchen Faellen muss er Dir Den ausgefuellten Stimmzettel wegnehmen und diesen vernichten und Dir danach einen neuen Stimmzettel aushaendigen sowie Dich anweisen den in der Wahlkabine auszufuellen um ihn danach im Umschlagund somit fuer alle Umstehenden unsichtbar in die Wahlurne zu werfen.

      Wie gesagt, das mag alles etwas uebertrieben erscheinen, aber man muss sich nur mal eine Situation vorstellen, wo versucht wird in grossem Stil ueber Druck und Drohungen Wahlen zu manipulieren, so wie es das in der deutschen Geschichte durchaus schon gegeben hat, dann wird der Sinn solcher Regeln schon deutlich.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 17:57:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat von TimeTunnel: Wenn Du sagst, dass Du mit Lippenstift Deinen Stimmzettel ankreuzen willst, dann weiss jeder Auszaehler, was Du gewaehlt hast, weil Dein Stimmzettel mit Sicherheit der einzige in der Urne sein wird, der mit Lippenstift angekreuzt wurde. Das darf nicht sein.


      Merci! Hab's kapiert. Der Lippenstift ist da vielleicht auch ein Extrembeispiel und wenn ich den hochhalte, kann ich mit dieser "Extravaganz" bei der späteren Auszählung sicher auch als Person in der Erinnerung der Wahlhelfer identifiziert werden. Das darf natürlich nicht sein, obwohl ich da nun keine manipulativen Möglichkeiten zu einer verfälschenden Wahl erkennen kann.

      Wie sind eigentlich die Wahlhelfer sortiert? Sind die grundsätzlich aus fremden Wahlbezirken hinzugezogen als Betreuer oder gehören die auch dem Wahlbezirk an den sie da gerade auch betreuen?


      Dass "Extrembeispiel" Lippenstift habe ich uebrigens real als Wahlvorstand erlebt. Das war eine ganz furchtbare Diskussion damals mit dieser Dame.

      Bei uns am Ort konnte man als Wahlhelfer auch im eigenen Wahllokal eingesetzt werden aber ich weiss, dass dies andernorts auch anders gehandhabt wird.

      Bei uns wurden Wahlhelfer von den Parteien vorgeschlagen, wobei dies nicht auf Parteimitglieder beschraenkt war und nach einem Schluessel, entsprechend der Mehrheitsverhaeltnisse bei der jeweils letzten Wahl, auf die einzelnen Wahllokale verteilt, wobei darauf geachtet wurde, dass dies moeglichst ausgewogen geschah, damit sich die politischen Gegner gegenseitig auf die Finger schauen koennen und niemand Grund hat "Mauscheleien der anderen Seite" zu vermuten. Kamen zuwenige Vorschlaege aus den Parteien wurde mit staedtischen Bediensteten, die man auch zwangsverpflichten konnte, aufgefuellt.

      Wer Interesse daran hat sich das Alles einmal selber anzusehen, der sei aufgefordert sich bei der naechsten Wahl freiwillig als Wahlhelfer zu melden. Dann kann er sich die Sache mal aus der Naehe anschauen und erhaelt ausserdem eine kleine finanzielle Aufwandsentschaedigung. Am Besten wendet er sich dazu an eine der lokalen Parteien und meldet sein Interesse an. In der Regel sind die ganz froh, wenn sich Aussenstehende melden, weil der Wahlhelferjob an sich nicht sehr populaer ist, sodass man immer Probleme hat genuegend Mitglieder zu ueberreden sich einen ganzen Sonntag lang fuer ein Trinkgeld zu langweilen.

      Insbesondere denjenigen, die ein tiefes Misstrauen gegen den Wahlvorgang hegen (dazu zaehlte ich auch mal bevor ich selber zum ersten Mal Wahlhelfer war!), sei empfohlen eigene Erfahrungen als Wahlhelfer zu sammeln um seine eigenen Vorurteile mal an selbst erlebter Realitaet zu messen. Wer sich das mal selber in der Praxis angeschaut hat, der wird schnell sehen, dass so mancher pauschale Verdacht gegen die Wahlhelfer voellig unberechtigt ist. Z.B. ist es mir unvorstellbar wie jemand glauben kann, dass Wahlhelfer mit dem Radiergummi an Stimmzetteln rummachen. Dazu schauen einem zu viele andere (gerade auch von anderen politischen Lagern!) auf die Finger als dass man damit durchkommen koennte.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 18:27:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das Mißtrauen einiger richtet sich wahrscheinlich gar nicht mal gegen die Wahlhelfer im Wahllokal.
      Selbst bei den "Wahlen" in der DDR ging in den Wahllokalen in der Regel noch alles mit rechten Dingen zu. Erst bei der Zusammenfassung auf höherer Ebene wurden die Ergebnisse wunschgemäß zurechtgebogen.
      Avatar
      schrieb am 08.11.11 18:59:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zitat von Borealis: Das Mißtrauen einiger richtet sich wahrscheinlich gar nicht mal gegen die Wahlhelfer im Wahllokal.
      Selbst bei den "Wahlen" in der DDR ging in den Wahllokalen in der Regel noch alles mit rechten Dingen zu. Erst bei der Zusammenfassung auf höherer Ebene wurden die Ergebnisse wunschgemäß zurechtgebogen.



      Soweit ich weiss (ich bin selbst kein "Ossi") war die faktische Nichtexistenz des Wahlgeheimnisses der Hauptgrund fuer die sprichwoertlichen "ostdeutschen Mehrheitsverhaeltnisse". Es geht um das beruehmte "Falten" des Wahlzettels vor der Urne, wodurch fuer jeden erkennbar war, dass man systemkonform abstimmte. Das Vorhandensein von Wahlkabinen und das Recht davon Gebrauch zu machen anderte nichts daran, dass es de facto kein Wahlgeheimnis in der DDR gab. Wenn fast alle "falten", dann machen sich die Wenigen, die die Abgeschiedenheit der Wahlkabine aufsuchen, automatisch verdaechtig nicht "das Richtige" zu waehlen.

      Ich halte es deshalb nachgerade fuer einen schlechten Witz, wenn darueberhinaus noch die Ergebnisse vereinzelt gefaelscht wurden. Der durch das "Falt"system erzeugte Konformitaetsdruck reichte alleine schon aus um uebergrosse Mehrheiten zu garantieren. Ich denke, dass diese Wahlfaelschungen ueberwiegend auf den Uebereifer von Parteifunktionaeren auf lokalen und regionaler Ebene zurueckzufuehren waren, die sich genierten ueberdurchschnittlich viele Gegenstimmen weiterzumelden.


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