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    Abgeltungssteuer bei reinvestierten Dividenden (Ausland) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.01.12 22:18:31 von
    neuester Beitrag 30.01.12 20:43:14 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.172.025
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      Avatar
      schrieb am 29.01.12 22:18:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage zur Abgeltungssteuer, auf die ich bislang noch keine eindeutige Antwort gefunden habe. Vielleicht könnt ihr mir einen Tip geben.

      Die Situation: Ich bin im Besitz von Aktien aus einem Mitarbeiter-Aktienprogramm, welche in einem ausländischen Depot (USA) liegen. Mehrmals jährlich werden Dividenden ausgeschüttet, welche sofort wieder in Aktien reinvestiert werden. Hierbei wird 15% Quellensteuer von der Bank einbehalten.

      Meine Frage(n): muss/sollte ich diese Dividenden bereits im Jahr des Zuflusses in meiner Einkommensteuererklärung als Kapitalertrag angeben oder werden diese erst zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile relevant? Dies alles jeweils unter der Annahme, dass der Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft ist bzw. wird.
      Kann ich die bereits abgeführte Quellensteuer irgendwie anrechnen lassen?

      Danke für eure Hilfe! :)

      Gruß
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 09:15:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.665.729 von Maxcap am 29.01.12 22:18:31Bei einem Aktienprogramm dürfte der Zufluss mit Gewährung der Stück erfolgen (anders beim Optionsprogramm). Die Dividenden sollten/müssten bereits bei Zahlung angegeben werden. Dass neue Stücke reinvestiert werden, ist Einkommensverwendung und hat mit der Einkünfteerzielung wenig zu tun. Nur bei Erklärung im Jahr des Zuflusses kann auch die Quellensteuer angerechnet werden.

      Bei Veräußerung wird dann die Differenz zwischen Verkaufspreis und reinvestierter Dividende steuerpflichtig.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 30.01.12 20:43:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Taxadvisor,

      vielen Dank für die Erläuterung!

      Gruß
      Maxcap


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