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    Makler zahlen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.02.12 14:21:00 von
    neuester Beitrag 14.02.12 09:22:20 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.172.215
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      Avatar
      schrieb am 06.02.12 14:21:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag !
      Habe Folgendes problem
      Haben übers internet ein haus gefunden und haben mit denn makler ein besichtigungstermin gemacht, haben danch ein paar tage drüber nachgedacht und haben denn makler ein angebot gemacht es ist aber zu keiner einigung gekommen, ist für uns zu teuer gewesen. 2 Wochen später sind wir noch mal privat dort hin gefahren und haben mit denn eigentümmern verhandelt und sind uns näher gekommen , und dann kammen wir zu frage ob es die möglichkeit gib den makler dazwischen wegzulassen. Der Verkäufer sagt er hat beim makler nichts unterschrieben. Wenn wir das haus jetzt kaufen kann es passieren das der makler noch seine provision haben möchte bzw ein anrecht darauf hat
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:18:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du bei dem Parasiten was unterschrieben hast vor/nach der Besichtigung schauts schlecht aus. Der Geier wird dann auf Entlöhnung seines Spaziergangs bestehen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:29:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unterschrieben haben wir beim makler nichts
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:37:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die 1. Frage ist, wie ist der Makler zu dem Hausangebot gekommen, welches Du im Internet gefunden hast. Es muß geklärt sein, ob der Makler für diese Vermittlung eine Berechtignung hatte. Diese Berechtigung kann auch über einen "Zeitmakler"erfolgt sein, also ein anderer Makler hat von dem Hauseigentümer eine Maklervollmacht, dass er das Objekt verkaufen darf und andere Personen zum Verkauf hinzuziehen darf, Das mußt Du mit den Eigentümern abklären, ob sie irgendwann einmal eine Vereinbarung mit einem Makler abgeschlossen haben, und ob diese Vereinbarung noch gültig ist. Wenn es eine solche Vereinbarung gibt, mußt Du Dir von dem Makler, mit welchem Du zur Besichtigung warst, diese Vollmacht zeigen lassen, dass er das Recht hatte, das Objekt zu veräußern. Wenn der Makler diese Vollmacht hat,....hast Du schlechte Karten, und mußt die Provision zahlen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:43:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...achso....wenn der Makler Dir keine Vollmacht/Auftrag nachweisen kann, ist es vollkommen egal, ob Du bei ihm etwas unterzeichnet hast, .... nur weil er von irgendjemand gehört hat, dass die Immobilie verkauft werden soll, berechtigt ihn nicht, dass Haus zu bewerben und zu veräußern,....
      etwas anders ist es, wenn das Objekt versteigert werden soll, und es irgendwo öffentlich ausgeschieben wurde...
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:46:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      null chance - du musst den makler zahlen...näheres nur über BM...

      ich habe da schonmal BRRUUTTTALL bluten müssen - auch vor gericht!!
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:54:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      na Dein bluten ist sicherlich schon einige Jahre her,... Deine Antwort ist nicht korrekt nach den neuen Richtlinien, wenn der Makler keinen Auftrag und keine Vollmacht für die Vermittlung hatte, kann er zwar versuchen, seine Courtage zu bekommen, aber er ist dem Gericht über in der Nachweispflicht, dass alle Berechtigungen vom Eigentümer bzw. einem anderen Makler hatt....
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 15:55:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.329 von binnichtdabei am 06.02.12 15:43:55falsch! hat mir mein jurist auch mal so erklärt - nach 2 instanzen vor
      gericht war ich dann schlauer und deutlich ärmer...
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:02:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.415 von binnichtdabei am 06.02.12 15:54:294 jahre - und ich habe mich monatelang vorbereitet...

      und ich habe NIE auch nur eine unterschrift geleistet und den makler
      NIE persönlich gesehen...nur 2 telefonate im 3-monatigen abstand...

      aber du kannst dem oberlandesgericht gern nochmals erklären,
      dass DU "recht hast"...

      wird aber leider nichts nützen...no way, absolut keine chance nach
      gemeinsamen besichtigungstermin

      also vorsicht
      vor irgendwelchen beschwichtigungen...und schriftlich ja/nein
      ist völlig irrelevant!!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:04:32
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sorry,da hattest Du leider den falschen Juristen. Der Eigentümer/Verkäufer muß einen Auftrag an den oder einen Makler erteilt haben. - siehe Auszug ---

      "Der Immobilienmakler nimmt seine Tätigkeit im Regelfall als selbständiger Gewerbetreibender wahr, was durch die Anmeldung eines Gewerbes bei örtlichen Behörden gegeben ist. Mit seiner Tätigkeit ist der Immobilienmakler für die Vermittlung beziehungsweise den Abschluss von Verträgen im Immobilienbereich zuständig. Die Bezahlung beim Immobilienmakler, der auf selbständiger Basis arbeitet, wird über die Maklercourtage erzielt. Hier erhält der Immobilienmakler seine Bezahlung, wenn zwischen Käufer und Verkäufer oder zwischen Mieter und Vermieter ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Die Courtage erfolgt nach dem Erfolgsprinzip und so erhält der Immobilienmakler seine Bezahlung eben auch nur dann, wenn ein Geschäft zustande gekommen ist. Für die Erzielung der Maklercourtage ist für den Immobilienmakler ein Vertrag mit dem Anbieter oder Nachfrager erforderlich, in dem auch die Courtage beziehungsweise deren Höhe im Regelfall schriftlich fixiert ist.

      Der Nachfrager oder Auftraggeber nimmt gegenüber dem Immobilienmakler die Position des Auftraggebers wahr und der wesentliche Teil dieser Vereinbarung besteht auch in der Maklercourtage, die bei erfolgreichen Bemühungen durch den Immobilienmakler zur Auszahlung an diesen gelangt. Allerdings ist für das Zustandekommen des Vertrages zwischen Immobilienmakler und Auftraggeber nicht zwingend der schriftliche Vertrag erforderlich. Der Anspruch auf die Provision besteht auch dann, wenn diese Beauftragung nachweislich mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten seitens des Auftraggebers zustande kam. Im Regelfall stellt beim Immobilienmakler die Maklercourtage die einzige Einkommensquelle dar und somit ist dieser bestrebt, einen Vertrag vom Auftraggeber schnellstmöglich zur Erfüllung gelangen zu lassen. Die Maklerprovision ist hierbei wesentlich von dem Kaufpreis oder der monatlichen Mietsumme des beauftragten Objektes abhängig. Das heißt für den Immobilienmakler, dass seine Einkommenssituation sich umso besser gestaltet, je hochwertiger die Immobilien sind, die er vermittelt, was wiederum schon ein Gefälle innerhalb des Bundesgebietes in den jeweiligen Einkommensmöglichkeiten für Makler mit sich bringt....."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:09:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.474 von Gustl24 am 06.02.12 16:02:29absolut keine chance nach
      gemeinsamen besichtigungstermin


      auch wenn der besichtigungstermin nicht wahrgenommen wurde...

      und der verkäufer hat ja wie mir scheint schon "den schwanz eingezogen" -
      der will nur sein haus loswerden -

      ein unterschriebener maklervertrag
      mit dem verkäufer braucht der makler NICHT!
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:14:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.705.769 von zany00 am 06.02.12 14:21:00Ich gehe davon aus daß der Besichtigungstermin mit dem Makler stattgefunden hat, wahrscheinlich hatte er sogar einen Schlüssel für das Projekt. Glaube mir dann wird er sehr wahrscheinlich auch einen Auftrag vom Besitzer der Immobilie in der Tasche haben.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:15:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.486 von binnichtdabei am 06.02.12 16:04:32 Der Anspruch auf die Provision besteht auch dann, wenn diese Beauftragung nachweislich mündlich oder auch durch schlüssiges Verhalten seitens des Auftraggebers zustande kam.

      auszug aus deiner quelle!!

      d.h. dann vor gericht z.b.:

      der "makler" fragt den eigentümer :"...wäre o.k. wenn er einem interessenten
      mal das haus von aussen ohne betreten des grundstücks zeigt..."

      "jaja...":sagt der eigentümer ohne der aussage kraft beizumessen

      und schon haben wir einen bindenden maklervertrag.
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:19:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.474 von Gustl24 am 06.02.12 16:02:29na da sind sie doch - alle Antworten - also vor 4 jahren, und Du hast irgendwann mündlich mit dem Makler eine Vereinbarung getroffen - Telefongespräch - und wenn der Makler seine Gespräche mit Dir nachweisen konnte, hattest Du leider Pech, ... das ist jetzt alles etwas schwieriger geworden, weil der Markt viel härter geworden ist, und es neue Richtlinien gibt,... aber es versuchen immer wieder so kleine "Schlitzohren", schnell und günstig an ein Verkaufsobjekt zu kommen...
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:20:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Verkäufer sagt das er keinen grossen druck hat schnell zu verkaufen aber das sei mal so dahingestellt
      verkäufer möchte aber nicht viel runter gehen vom preis , da kamen wir nur auf die idee ob es möglich ist die maklerkosten fallen zu lassen.
      Angeblich gibt es für dieses objekt viele intressenten aber die meisten schrecken vor den hohen preis zurück
      Der Makler ist im internet auch schon 1 prozent von seiner provision runter gegangen
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:23:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich galube, du hast nicht richtig gelesen, ich habe immer gesagt, dass der Kaufinteressent genau prüfen muß, ob in irgendeiner Weise der Eigentümer einen Auftrag erteilt hat, egal ob direkt, mündlich oder eben über einen anderen Makler, viele makler arbeiten auch miteinander, ich habe meine Aussagen schon richtig dargestellt...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 16:36:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.706.650 von binnichtdabei am 06.02.12 16:23:15...der Eigentümer einen Auftrag erteilt hat, egal ob direkt, mündlich oder eben über einen anderen Makler, viele makler arbeiten auch miteinander...

      und da ist das problem des käufers...wie soll er davon kenntnis haben!

      ein verkäufer denkt immer: ne hab dem makler nichts unterschrieben...
      also kein auftrag...mein verkäufer hatte übrigens damals vor gericht noch bestritten diesen makler mündlich beauftragt zu haben....

      aber:

      sollte er ihm mündlich oder über einen kollegen mal ne"kurze
      besichtigung" zugestanden haben haben wir einen auftrag ...lächerlich aber wahr...!!

      es gäbe nur eine lösung: der schriftliche nachweis des maklers:
      mit dem verkäufer und dem interessenten...aber da pennt die gesetzgebung ja noch...oder will nicht:rolleyes:

      nur so kann man den betrügern im maklergeschäft auf die finger hauen und
      beikommen...
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 19:52:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ruhe Leute.

      Er sollte mal in Ruhe mit dem Verkäufer sprechen. Ansonsten kann er ja nochmal mit dem Makler die Courtage verhandeln. Ansonsten nichts machen
      Avatar
      schrieb am 06.02.12 21:03:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von zany00: und haben mit denn makler ein besichtigungstermin gemacht,


      Gaaaanz schlechte Karten.

      Wie kann eine Makler mit jemanden einen Besichtungstermin machen, fuer ein Haus fuer das er keine Berechtigung hat?
      Avatar
      schrieb am 07.02.12 16:50:42
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.705.769 von zany00 am 06.02.12 14:21:00Hallo zany,

      Du schreibst doch selbst: "Haben übers internet* ein haus gefunden und haben mit denn makler ein besichtigungstermin gemacht"!
      (*wohl auf der HP des Maklers oder in einem, vom Makler bezahlten, Inserat) :rolleyes:

      Ein Makler handelt letztendlich nur mit Informationen! Das Drumherum, wie z.B. Besichtigungen, Vorbereitung des Notartermins etc. sind zusätzlicher Service; natürlich auch in dessen ureigenstem Interesse zu einem Abschluss zu kommen, aber dennoch: für Dich Kunde! Und Du hast doch definitiv vom Makler von der Möglichkeit erfahren, dieses Haus kaufen zu können! (Causal weil der Makler in Vorleistung gegangen ist und ein Inserat geschaltet hat!)

      Also steht dem Makler selbstverständlich die Provision zu! Wo ist denn das Problem?

      Sagst Du zu Deinem Anwalt, nachdem er Dir ein Problem gelöst hat, auch: Hätte ich ja theoretisch auch selber googln können? Und Deinem Arzt: Hätte auch selber drauf kommen können, mich ne Woche zu schonen? Dem Busfahrer, beim Schwarzfahren, ich hätte ja auch Laufen können? usw.

      Ich weiß nicht, was Du beruflich machst, aber frag Dich doch bitte zunächst einmal selbst, ob Du den Ansatz, den Schwächsten in dem ganzen Geschäft, ohne den es dieses gar nicht gegeben hätte, übers Ohr hauen zu wollen, für richtig hälst!

      Wenn's Dir nur darum geht, daß Du irgendwo noch sparen willst, weil Dir das Objket (noch) zu teuer ist, geh doch lieber selbst in die Offensive, sprich mit dem Makler und bringe ihn dazu, Deinen gewünschten Preis beim Verkäufer heranzuargumentieren! ;)

      Ich wünsche Dir/Euch gutes Gelingen und Zufriedenheit für ALLE Beteiligten!

      VG, tp

      P.S.: Nein, ich bin kein Makler, aber ich halte diese heute leider weit verbreitete Geiz-ist-geil-Mentalität für äußerst unmoralisch!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.02.12 09:22:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.713.481 von tradepunk am 07.02.12 16:50:42Mir kommen die Tränen!


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