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    Kursmanipulation im großen Stil - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.12 14:38:32 von
    neuester Beitrag 24.02.12 19:08:22 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.172.638
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      schrieb am 23.02.12 14:38:32
      !
      Dieser Beitrag wurde von mwoppmann moderiert. Grund: Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 12:24:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Story, um die es hier gehen sollte, ist zwar nicht mehr ganz neu, aber ich finde es trotzdem nicht gut, daß W-O so etwas löscht!

      Hier war die (u.a.) auf Youtube veröffentlichte Anklageschrift zu Eck, Sartingen & Konsorten zusehen und dies ist ein für jedermann einsehbares Schriftstück, welches "im Namen des Volkes" erstellt wurde!

      Warum sollte also (zumindest auf W-O) das Volk dieses Schriftstück plötzlich nicht mehr sehen dürfen?

      Auch wenn die Löschung vermutlich von einem der Betroffenen gewünscht wurde, muß man diesem Wunsch in diesem Falle nun doch wirklich nicht unbedingt nachkommen! Laßt Euch doch bitte von diesen Leuten nicht in deren eigene (Schmuddel-)Ecke stellen! ;) Mit solchen Löschungen könnten ansonsten nämlich auch ganz schnell Gedanken aufkommen, wie "Eine Krähe hackt..."! :rolleyes:

      Danke + Gruß, tp

      Da drum gings: Aktuell laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die Berufskläger Peter Eck und Axel Sartingen, in denen es genau um Kursmanipulationen bei Resprop Immobilien geht.http://www.wallstreet-online.de/nachricht/3216272-resprop-im…
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 16:54:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.801.589 von tradepunk am 24.02.12 12:24:26Leider nicht ganz richtig. Es handelte sich hierbei um ein Vergehen gemäß § 353 d StGB. Die Anklageschrift ergeht auch nicht im Namen des Volkes; nur das Urteil.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.12 19:08:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.803.413 von Gerald.Tapken am 24.02.12 16:54:31Hm? Ich lasse mich gern eines besseren belehren und würde mich in diesem Fall selbstverständlich auch bei der MODeration entschuldigen! ;)

      Aber eigentlich bin ich trotzdem noch nicht so ganz überzeugt. Die Geschichte war doch schon vom letzten Sommer? Und die Öffentlichkeit war nicht ausgeschlossen (wüßte auch nicht weshalb sie es gewesen sein sollte) und die Anklageschrift wurde bereits in öffentlicher Verhandlung erörtert und somit müßte es doch eigentlich, zumindest eben mittlerweile, erlaubt sein, oder? :rolleyes:

      Hab das hier dazu gefunden:

      http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html


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