checkAd

    Familienversicherung TK - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.04.12 16:22:51 von
    neuester Beitrag 07.04.12 18:51:59 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.173.478
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.471
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:22:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Gemeinde,

      ein Freund hat folgendes Anliegen, welches ich mir erlaube hier
      zu posten.

      Er ist freiwillig in der TK versichert, da Einkomen aus Miet- und
      Zinseinnahmen. Seine Frau ist im Beitrag mit familienversichert.
      Nunmehr möchte die Ehefrau ein Beschäftigungsverhälntis im Ange-
      stelltenverhältnis eingehen - und ist demnach selbst versichert.

      Ist es richtig, dass der Mann nun nicht über das Einkommen seiner
      Frau familienversichert ist, wenn die auf ihn anrechenbaren Miet-
      und Zinseinnahmen 365 EURO im Monat überschreiten??

      Wer kann helfen? Ein großes DANKESCHÖN in die Runde.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:28:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.001.915 von alexmay am 04.04.12 16:22:51Natürlich muss er sich selbst versichern.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:34:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.001.977 von Taxadvisor am 04.04.12 16:28:53Wieso natürlich?

      Er hat viell. 400 EURO ME/Monat und soll 150 EURO KV u.a./Monat zahlen??
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:38:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von alexmay: Wieso natürlich?

      Er hat viell. 400 EURO ME/Monat und soll 150 EURO KV u.a./Monat zahlen??


      So ist es, denn die Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist 400 € pro Monat, wenn der Mitversicherte eine Beschäftigung ausübt.
      Bei Familienangehörigen ohne ein Beschäftigungsverhältnis, aber mit einkünften aus Kapitalvermögen oder Vermietungen liegt die monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung dagegen bei nur 365 €.

      wsvfan55
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 16:54:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielleicht die Miete senken und die NK erhöhen

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,5800EUR +5,29 %
      Jetzt Countdown zum “Milliarden-Deal” gestartet!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 17:31:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      laber, laber, laber.....

      alexmay
      die einfachste Sache der Welt wäre doch, das Dein Freund sich direkt bei der Techniker Kasse schlau macht, dort sitzt doch die die geballte Kompetenz :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.04.12 17:50:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann er nicht etwas tricksen und die Miet- und Zinseinnahmen auf seine Frau laufen lassen. Dann ist er ohne eigene Einkünfte (ein geringes Taschengeld, kann er ja von seiner Frau zugeteilt bekommen :D ) und kann familienversichert werden.
      Avatar
      schrieb am 06.04.12 14:40:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Miet- und Zinseinnahmen könnte er nur auf seine Frau laufen lassen, wenn das vermietete Obj. seiner Frau gehört! Die wollen Kopie der Einkommensteuer-Erklärung und haben wohl auch ein Anrecht darauf ?!?!?
      Vor allem ist die Grundeinkommensbasis bei der TK bei 875 € - darauf ist - egal wie hoch das Einkommen wirklich ist die Versicherung zu bezahlen !!! - (bin selbst Betroffene und hab' mich schon genug geärgert)
      https://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/selbststaendige/b…

      cf
      Avatar
      schrieb am 07.04.12 18:51:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Es wäre noch die Frage ob Zugewinn oder Gütertrennung. Bei Zugewinn wäre zu prüfen ob nicht der Frau 50% der Einkünfte zuzurechnen wären.

      Aber hier wurde schon eine gute Antwort gegeben - solche Fragen kann man nur individuell mit vollständiger Akteneinsicht (alle Details) beantworten. Alles andere sind Wenn/Dann Spiele!


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Familienversicherung TK