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    Chinesischer Shrimpkutterkapitän will an die Börse: Haikui Seafood (Seite 4)

    eröffnet am 09.04.12 16:19:15 von
    neuester Beitrag 27.12.23 18:00:39 von
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      schrieb am 11.05.16 16:31:21
      Beitrag Nr. 207 ()
      Bei den Vorräten hat man eine Abwertung von fast 6 Mio vorgenommen. Darum ist u.a. der Gewinn auf 0,18€ je Aktie bzw. 1,9 Mio Euro zurückgegangen.
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 16:25:02
      Beitrag Nr. 206 ()
      Avatar
      schrieb am 11.05.16 15:06:03
      Beitrag Nr. 205 ()
      HV-Einladung
      Haikui Seafood AG
      Hamburg
      ISIN DE000A1JH3F9 (WKN A1JH3F9)
      Einladung zur Hauptversammlung
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
      17. Juni 2016, 11:00 Uhr,
      in den Räumlichkeiten
      Höchster Hof Hotel GmbH
      Mainberg 3–11
      65929 Frankfurt am Main
      stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung
      1

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui Seafood AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

      Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse www.haikui-seafood.de unter der Rubrik "Hauptversammlung" eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

      Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Haikui Seafood AG zum 31. Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Haikui Seafood AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die anschließende Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu den weiteren Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung.

      Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Daher erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
      2

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.942.013 wie folgt zu verwenden:
      Der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag oder Sachwert: EUR 0,00
      Die in die Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge: EUR 0,00
      Gewinnvortrag: EUR 1.942.013
      3

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
      4

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
      5

      Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die CROWE HORWATH Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
      6

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Klaus Vieten, Dr. Rainer Simon und Herr Hock Eng Chan werden ihre Ämter mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. Juni 2016 niederlegen.

      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 6. Fall, 101 Abs. 1 AktG zusammen und besteht nach § 12.1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:
      (a)

      Herr Xuanzheng (David) CHEN, Vorstandsassistent der ZhongDe Waste Technology AG, Frankfurt am Main,

      wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

      Herr CHEN ist kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien.

      Herr CHEN steht in keinen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung.
      (b)

      Herr Dingqiang XIE, selbständiger Unternehmer, Inhaber der Zhangzhou Shangjie Property Co., Ltd., Fujian, China

      wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

      Herr XIE ist kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien.

      Herr XIE steht in keinen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung.
      (c)

      Herr Shoulu OU, selbständiger Unternehmer, Inhaber der Dongshan Lexin Seafoods Co., Ltd., Fujian, China

      wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

      Herr OU ist kein Mitglied anderer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien.

      Herr OU steht in keinen geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zur Gesellschaft, ihrem Mehrheitsaktionär oder deren Geschäftsführung.

      Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen.

      Alle drei neuen Aufsichtsratsmitglieder haben bereits erklärt, dass sie im Falle ihrer Bestellung für die vorgeschlagene Amtszeit zur Verfügung stünden.

      Der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Xuanzheng (David) CHEN im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zum Aufsichtsratsvorsitzenden zu wählen.
      7

      Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

      Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird gemäß § 20.1 der Satzung von der Hauptversammlung festgelegt.

      Nach § 20.2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages, soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben

      Nach erfolgtem Delisting der Gesellschaft aus dem regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse soll die Aufsichtsratsvergütung den neuen Verhältnissen der Gesellschaft angepasst werden:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      „Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten ab dem Tag dieser Hauptversammlung für ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben:

      a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung von EUR 8.000,00 (achttausend Euro) p.a..

      b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste Vergütung in Höhe von EUR 2.000,00 (zweitausend Euro) p.a..

      c) Zusätzlich zu der festen Vergütung werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variable Vergütung oder Sitzungsgelder gewährt.

      d) Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats berechtigt, zugunsten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (D&O) abzuschließen mit einer maximalen Deckungssumme in Höhe von EUR 10.000.000 (zehn Millionen Euro)."
      ***

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln. Der Nachweis bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 27. Mai 2016, 00:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), beziehen. Die Anmeldung zur Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. Juni 2016, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Adresse zugehen:

      Haikui Seafood AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 63785423
      E-Mail: hv@ubj.de

      Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen wollen, werden gebeten, frühzeitig ihre Eintrittskarten bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen direkt durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und ggf. Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz Sorge zu tragen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags

      Bei Inhaberaktien gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

      Verfahren für die Stimmabgabe und Teilnahme durch einen Bevollmächtigten

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht bzw. ihr Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine form- und fristgerechte Anmeldung und ein form- und fristgerechter Nachweis über ihren Anteilsbesitz nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

      Die Erteilung von Stimmrechtsvollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Nachweis der Erteilung von Teilnahmevollmachten muss der Gesellschaft gegenüber ebenfalls in Textform nachgewiesen werden. Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

      Haikui Seafood AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 63785423
      E-Mail: hv@ubj.de

      Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

      Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären darüber hinaus an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden auszuüben. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

      Formulare zur Vollmachtserteilung – auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter – erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung zugesandt wird. Sie stehen auch unter www.haikui-seafood.de unter der Rubrik "Hauptversammlung" zum Download zur Verfügung.

      Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 15. Juni 2016, 24:00 Uhr MESZ (Zugang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:

      Haikui Seafood AG
      c/o UBJ. GmbH
      Haus der Wirtschaft
      Kapstadtring 10
      22297 Hamburg
      Telefax: +49 (0)40 63785423
      E-Mail: hv@ubj.de

      Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand (Haikui Seafood AG, Vorstand, c/o Norton Rose Fulbright LLP, Taunustor 1 (TaunusTurm), 60310 Frankfurt am Main) zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 23. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.

      Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre können Gegenanträge gegen den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die

      Haikui Seafood AG
      – Vorstand –
      c/o Norton Rose Fulbright LLP
      Taunustor 1 (TaunusTurm)
      60310 Frankfurt am Main
      Telefax: +49 (0)40 609 186 16
      E-Mail: hv@haikui.com.cn

      zu richten. Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.haikui-seafood.de unter der Rubrik "Hauptversammlung" zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis zum 2. Juni 2016, 24:00 Uhr MESZ, unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

      Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden.



      Frankfurt am Main, im Mai 2016

      Haikui Seafood AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 13.04.16 15:13:47
      Beitrag Nr. 204 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.960.951 von straßenköter am 11.03.16 15:56:26
      Zitat von straßenköter: Haikui wird jetzt bei Valora gelistet:
      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A1JH3F9


      1. Umsatz auf Valora:

      Letzter gehand. Kurs 2,00 € 300 Stück am 12.04.2016 14:50:48
      Avatar
      schrieb am 11.03.16 15:56:26
      Beitrag Nr. 203 ()
      Haikui wird jetzt bei Valora gelistet:
      http://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A1JH3F9
      1 Antwort

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      schrieb am 04.03.16 14:14:30
      Beitrag Nr. 202 ()
      Die Frage zu den Mitteilungen stelle ich mir auch. ich kann sie Dir leider nicht beantworten.
      Avatar
      schrieb am 04.03.16 13:54:44
      Beitrag Nr. 201 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.846.076 von straßenköter am 26.02.16 15:08:25Hi,
      weiß einer, warum jetzt, nach dem Delisting, noch einmal Beteiligungs-Mitteilungen herausgegeben werden mit Informationen, die ohnehin bereits vorher bekannt waren?

      Wie sieht es denn beim Thema Squeeze-Out z.Z. aus? Wenn ich rechne komme ich auf (Q3-Bericht)

      50,8% (Haida) / 0,91 + 32,7% (Mega Bond) / 0,91 = 91,75%

      Vielleicht hat Haida noch in den letzten Wochen zugekauft?
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 15:08:25
      Beitrag Nr. 200 ()
      ebenfalls aus dem Bundesanzeiger
      Haikui Seafood AG
      Hamburg
      Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

      Die Mega Bond International Limited, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als 25 Prozent der Aktien unserer Gesellschaft gehören.



      Februar 2016

      Haikui Seafood AG

      Der Vorstand
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 15:06:39
      Beitrag Nr. 199 ()
      aus dem Bundesanzeiger vom 26.02.2016
      Haikui Seafood AG
      Hamburg
      Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG

      Die Haida Holdings Pte. Ltd., Singapur, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als 25 Prozent der Aktien unserer Gesellschaft gehören.

      Weiterhin hat uns die Haida Holdings Pte. Ltd. gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört



      Februar 2016

      Haikui Seafood AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 09:38:43
      Beitrag Nr. 198 ()
      Haikui Seafood AG: Delisting von der Frankfurter Börse vollzogen

      DGAP-News: Haikui Seafood AG / Schlagwort(e): Delisting

      2016-02-19 / 08:58
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



      Haikui Seafood AG: Delisting von der Frankfurter Börse vollzogen

      Frankfurt am Main, 19. Februar 2016: Mit dem gestrigen Börsenschluss am 18.
      Februar 2016 ist das Delisting der Haikui Seafood AG von der Frankfurter
      Wertpapierbörse in Kraft getreten. Folglich werden die Aktien der Haikui
      Seafood AG (ISIN DE000A1JH3F9 / WKN A1JH3F) nicht mehr im Regulierten Markt
      (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

      Im Zuge der Durchführung eines freiwilligen Aktienrückkaufangebots im
      August und September 2015, konnte die Haikui Seafood AG 921.346 der
      1.027.600 nennwertlosen Inhaberstückaktien erwerben. Dies entspricht 8,97
      Prozent des gesamten Aktienkapitals. Die Gesellschaft plant die im Rahmen
      des Angebots zurückgekauften Aktien einzuziehen indem sie das Aktienkapital
      im Einklang mit den Satzungsregularien herabsetzt.

      Die noch verbleibenden Aktionäre der Haikui Seafood AG sind nach wie vor
      berechtigt an der Hauptversammlung der Gesellschaft teilzunehmen und ihre
      Stimmrechte auszuüben. Das Datum der Hauptversammlung sowie der
      Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2015 werden auf der Website des
      Unternehmens bekannt gegeben.


      Über die Haikui Seafood AG

      Die Haikui Seafood AG verarbeitet Fische und Meeresfrüchte für den
      chinesischen und internationalen Markt. Die Produktpalette des Unternehmens
      umfasst Produkte aus gefrorenen und konservierten Fischen und
      Meeresfrüchten, die aus einer Vielzahl unterschiedlicher Sorten roher
      Fische und Meeresfrüchte hergestellt werden, darunter Garnelen, Krabben,
      diverse Fischarten sowie Schalentiere und Kopffüßer. Kunden von Haikui
      Seafood sind Distributoren in China und in Übersee, welche überwiegend in
      Asien, Europa und den Vereinigten Staaten ansässig sind. Haikui Seafood
      beschäftigte zum 30. September 2015 636 fest angestellte Mitarbeiter und
      726 zusätzliche befristet angestellte Arbeitskräfte. Das Unternehmen
      verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von ungefähr 34.000 Tonnen
      (Output). Die Produktionsstätten befinden sich im südöstlichen China auf
      der Insel Dongshan, Zhangzhou in der Provinz Fujian. Haikui Seafood
      betreibt eine optimierte Lieferkette einschließlich eigener
      Verarbeitungsanlagen, eigener Produktforschungs- und
      Entwicklungskapazitäten sowie Lagerhallen bei gleichzeitiger enger
      Kooperation mit Rohwarenlieferanten.


      Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.haikui-seafood.de oder
      kontaktieren Sie

      Kirchhoff Consult AG
      Anja Ben Lekhal
      Tel.: +49 (0)40 609 186 55
      anja.benlekhal@kirchhoff.de




      2016-02-19 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
      übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
      verantwortlich.

      Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
      Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de




      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: Haikui Seafood AG
      c/o Norton Rose Fulbright, Taunustor 1
      60310 Frankfurt am Main
      Deutschland
      Telefon: +49 40 60 91 86 - 0
      Fax: +49 40 60 91 86 - 60
      E-Mail: alan.gey@haikui.com.cn,anja.benlekhal@kirchhoff.de
      Internet: www.haikui-seafood.de
      ISIN: DE000A1JH3F9
      WKN: A1JH3F
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf


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      Chinesischer Shrimpkutterkapitän will an die Börse: Haikui Seafood