Vermietete Wohnung. Grundsteuer bei Eigentumerwechsel - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.12 16:54:28 von
neuester Beitrag 19.05.12 13:01:55 von
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Hallo,
mitte 2011 habe ich vermietete Eigentum erworben und muss sich mit der Frage bezüglich der Nebekostenabrechnung für 2011 beschäftigen.
Die Betriebskostenabrechnung habe ich von der Hausverwaltung für die ganze Jahr 2011 bekommen.
Ich bräuchte Eure Hilfe.
wie ist dann mit Grundsteuer?
Nach Erwerb der Wohnung mitte 2011 habe ich keine Grunderwerbsteuerbescheinigung erhalten. Nur ab 2012 war die Bescheinigung zu Grunderwerbsteuer für 2012.
Jetzt erstelle ich Nebekostenabrechnung für der Mieter
Soll ich anteilich nach Erwerb der Wohnung der Grunderwerbsteuer an der Mieter umlegen?
Oder macht das alte Eigentumer für die ganze Jahr (da ich keine Grunderwerbsteuerbescheinigung für 2011 nicht erhalten habe, habe ich für die Wohnung in 2011 keine Grundsteuer bezahlt)?
mitte 2011 habe ich vermietete Eigentum erworben und muss sich mit der Frage bezüglich der Nebekostenabrechnung für 2011 beschäftigen.
Die Betriebskostenabrechnung habe ich von der Hausverwaltung für die ganze Jahr 2011 bekommen.
Ich bräuchte Eure Hilfe.
wie ist dann mit Grundsteuer?
Nach Erwerb der Wohnung mitte 2011 habe ich keine Grunderwerbsteuerbescheinigung erhalten. Nur ab 2012 war die Bescheinigung zu Grunderwerbsteuer für 2012.
Jetzt erstelle ich Nebekostenabrechnung für der Mieter
Soll ich anteilich nach Erwerb der Wohnung der Grunderwerbsteuer an der Mieter umlegen?
Oder macht das alte Eigentumer für die ganze Jahr (da ich keine Grunderwerbsteuerbescheinigung für 2011 nicht erhalten habe, habe ich für die Wohnung in 2011 keine Grundsteuer bezahlt)?
hat der Notar im KV diesbezüglich nicht für Klarheit gesorgt?
Nur erstmal zur Klarstellung: Es kann nicht um Grunderwerbssteuer gehen, sondern um Grundsteuer.
Wenn der notarielle Vertrag keine diesbezüglcihe Regelung enthält, was ich für nahezu unmöglich halte, denn z.B. wer hat denn ab Eigentumsübergang das Hausgeld für die Wohnung gezahlt?, kommt es daruf an, ob du Grundsteuer gezahlt hast oder nicht.
Du kannst natürlich nur umlegen, was du auch gezahlt hast.
Notfalls wäre eine Anfrage bei der Gemiende hilfreich bzgl. der Grundsteuer für 2011.
wsvfan55
Wenn der notarielle Vertrag keine diesbezüglcihe Regelung enthält, was ich für nahezu unmöglich halte, denn z.B. wer hat denn ab Eigentumsübergang das Hausgeld für die Wohnung gezahlt?, kommt es daruf an, ob du Grundsteuer gezahlt hast oder nicht.
Du kannst natürlich nur umlegen, was du auch gezahlt hast.
Notfalls wäre eine Anfrage bei der Gemiende hilfreich bzgl. der Grundsteuer für 2011.
wsvfan55
Du kannst keine Grunderwerbssteuer auf den Mieter umlegen.
Das du für 2011 keine Grundsteuer bezahlt hast und auch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten hast, liegt daran, dass die Meldung des Eigentumswechsels teilweise sehr spät erfolgt. Solange die Stadt/Gemeinde keinen Bescheid vom Finanzamt über den Eigentümerwechsel hat, erhälst du auch keinen Grundsteuerbescheid.
In deinem Kaufvertrag steht aber, ab wann die Lasten auf den neuen Eigentümer (dich) übergehen. Möglicherweise hat sogar der Voreigentümer noch einen Erstattungsanspruch gegen dich.
Ob du die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kannst, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wenn diese nicht in den umlagefähigen Kosten genannt ist - was gerade bei älteren Mietverträgen häufiger der Fall ist - wirst du die Grundsteuer nicht umlegen können.
Das du für 2011 keine Grundsteuer bezahlt hast und auch keinen Bescheid vom Finanzamt erhalten hast, liegt daran, dass die Meldung des Eigentumswechsels teilweise sehr spät erfolgt. Solange die Stadt/Gemeinde keinen Bescheid vom Finanzamt über den Eigentümerwechsel hat, erhälst du auch keinen Grundsteuerbescheid.
In deinem Kaufvertrag steht aber, ab wann die Lasten auf den neuen Eigentümer (dich) übergehen. Möglicherweise hat sogar der Voreigentümer noch einen Erstattungsanspruch gegen dich.
Ob du die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kannst, ergibt sich aus dem Mietvertrag. Wenn diese nicht in den umlagefähigen Kosten genannt ist - was gerade bei älteren Mietverträgen häufiger der Fall ist - wirst du die Grundsteuer nicht umlegen können.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer sind zwei Paar Stiefel.
Grundsteuer wird jedes Jahr durch die Stadt oder Gemeinde erhoben und kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.
Grunderwerbsteuer - wie der Name schon sagt - fällt nur an, wenn ich ein Grundstück erwerbe und kann selbstverständlich nicht auf Mieter umgelegt werden, da diese ja nicht die Käufer sind.
Grundsteuer wird jedes Jahr durch die Stadt oder Gemeinde erhoben und kann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.
Grunderwerbsteuer - wie der Name schon sagt - fällt nur an, wenn ich ein Grundstück erwerbe und kann selbstverständlich nicht auf Mieter umgelegt werden, da diese ja nicht die Käufer sind.
Man staunt immer wieder, was es alles gibt. Wohneigentum erwerben können, ins Geschäft der Vermietung einsteigen, aber den Unterschied zwischen Grunderwerbssteuer und Grundsteuer nicht kennen und im Internet Rechtsberatung schnorren wollen, weil man zu geizig ist für eine Hausverwaltung oder einen Rechtsanwalt. Da fällt einem echt nichts mehr zu ein.
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