GWB Immobilien : Insolvenzantrag gestellt (Seite 3)
eröffnet am 04.07.12 08:04:12 von
neuester Beitrag 25.09.23 17:41:33 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 64.330.223 von tbhomy am 08.07.20 10:00:21Der GS, oder das, was von ihm noch übrig war, wurde termingemäß am 3.7.20 ausgezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.330.142 von nickelich am 08.07.20 09:55:01Das ist mir bewusst. Wurde der Genussschein jetzt ausgezahlt (Du hattest es angekündigt) ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.328.819 von tbhomy am 08.07.20 08:16:43WKN A0DQSE war nicht die Aktie, von der Sie die Schlusszahlung erwarten, sondern ein Genussschein mit eigenwilliger Strickart. Diese Anleihe mit Nennwert 10,- hatte eine Insolvenzsicherung. Ein Teilbetrag war im Flex-Pensionfonds 2019 der DWS angelegt. Der Fonds wurde vorzeitig aufgelöst und das Geld landete bei einem Treuhänder. Im Nachhinein sieht es so aus, als ob die Insolvenz bei Emission des GS schon eingeplant war.
Nach §195 InsO und Anleiheauszahlung nun bald Schlusstermin ?
§ 195 Insolvenzordnung - Festsetzung des Bruchteils(1) 1Für eine Abschlagsverteilung...
§ 196 Insolvenzordnung - Schlußverteilung
(1) Die Schlußverteilung erfolgt, sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist.
(2) Die Schlußverteilung darf nur mit Zustimmung des Insolvenzgerichts vorgenommen werden.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/InsO/196.html
Es scheint nun endlich dem Ende entgegen zu gehen...
Insolvenzmasse
Verfahren:Reinbek: 8 IN 153/12Name:GWB Immobilien Aktiengesellschaft
Datum:10.01.2020
Gegenstand:Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GWB Immobilien Aktiengesellschaft....soll eine Abschlagsverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle Reinbek, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen € 58.340.850,29. Zur Verteilung steht ein Betrag von € 2.000.000,00. Amtsgericht Reinbek - Insolvenzgericht - 10.01.2020
Quelle:
https://insolvex.de/#!/case-info/426610517979670
§ 195 - Festsetzung des Bruchteils
(1) 1Für eine Abschlagsverteilung bestimmt der Gläubigerausschuß auf Vorschlag des Insolvenzverwalters den zu zahlenden Bruchteil. 2Ist kein Gläubigerausschuß bestellt, so bestimmt der Verwalter den Bruchteil.
(2) Der Verwalter hat den Bruchteil den berücksichtigten Gläubigern mitzuteilen.
Quelle:
https://dejure.org/gesetze/InsO/195.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.270.645 von nickelich am 02.07.20 16:43:59Kannst du bitte einmal kurz hier berichten, ob die Auszahlung aus der Insolvenzmasse an an die Anleihegläubiger erfolgt ist ? Danke.
Morgen soll WKN A0DQSE zu 3,6494664 € zurückgezahlt werden.
Seltsamerweise sehe ich noch 3,65 G und 3,85 B.
Seltsamerweise sehe ich noch 3,65 G und 3,85 B.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.270.186 von honigbaer am 02.07.20 16:16:46Viel Wahres. Wobei nicht alle Anleger dumm sind. ![;)](//img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Viel mehr unerfahren und/oder zu wenig informiert. Ich treffe regelmäßig auf Börsianer, die nicht einmal die Sprache verstehen/sprechen, in der die Firmenunterlagen ihrer Investments geschrieben sind. Und welcher Anlagevermittler schaut schon ständig auf die Fondszusammensetzung seiner Kunden, um den Output zu optimieren ? Im geringervolumigen Segment doch nur Wenige, oder ?
![;)](http://img.wallstreet-online.de/smilies/wink.gif)
Viel mehr unerfahren und/oder zu wenig informiert. Ich treffe regelmäßig auf Börsianer, die nicht einmal die Sprache verstehen/sprechen, in der die Firmenunterlagen ihrer Investments geschrieben sind. Und welcher Anlagevermittler schaut schon ständig auf die Fondszusammensetzung seiner Kunden, um den Output zu optimieren ? Im geringervolumigen Segment doch nur Wenige, oder ?
Da ist so manches widersprüchlich bei der Regulierung. Einerseits will man im Freiverkehr strenge Pflichten (adhoc z.B.), aber andererseits sollen dann die Banken aufpassen, dass der Anleger keine so riskanten Sachen wie Industrieanleihen und Insolvenzaktien kauft (Priips Verrdnung).
Das ist alles eher eine Bürokratisierung und eine Entmündigung der Anleger. Die Philosophie dahinter ist, dass der Anleger nicht mehr selbst denken soll, schon gar nicht wie ein Unternehmer bei der Aktienanlage, sondern das kaufen soll, was im Index oder gehobenen Marktsegnment enthalten ist. Und dann soll er das als reinen Geldwert sehen und nicht als Risikopapier, was aber nunmal der Charakter einer Aktie ist, in Bezug auf operatives Geschäft, Strukturveränderungen und Management Gaunereien.
Das ist genau falsch gedacht. Da sieht man den Anleger als Kunden der Finanzindustrie, die ihre Produkte verkaufen will. Bei einer Aktie ist aber der Aktienhandel vor allem der Handel zwischen den Aktionären und nicht der Vertriebsweg für ein Finanzprodukt.
Das gefährliche an der Börse ist vor allem die eigene Dummheit der Anleger und nicht die Kursstellung oder der Handel oder der Meinungsaustausch in den Foren.
Das ist alles eher eine Bürokratisierung und eine Entmündigung der Anleger. Die Philosophie dahinter ist, dass der Anleger nicht mehr selbst denken soll, schon gar nicht wie ein Unternehmer bei der Aktienanlage, sondern das kaufen soll, was im Index oder gehobenen Marktsegnment enthalten ist. Und dann soll er das als reinen Geldwert sehen und nicht als Risikopapier, was aber nunmal der Charakter einer Aktie ist, in Bezug auf operatives Geschäft, Strukturveränderungen und Management Gaunereien.
Das ist genau falsch gedacht. Da sieht man den Anleger als Kunden der Finanzindustrie, die ihre Produkte verkaufen will. Bei einer Aktie ist aber der Aktienhandel vor allem der Handel zwischen den Aktionären und nicht der Vertriebsweg für ein Finanzprodukt.
Das gefährliche an der Börse ist vor allem die eigene Dummheit der Anleger und nicht die Kursstellung oder der Handel oder der Meinungsaustausch in den Foren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 64.268.791 von honigbaer am 02.07.20 14:56:14Deine Sichtweise ist eine einseitige. Sorry, dass ich das sagen muss.
"Was ist Dein Interesse, da festlegen zu wollen, wie lange die Anleger dafür Zeit haben sollen."
Gläubigerschutz gegenüber Anlegerschutz samt Markttransparenz. Eine Fristsetzung wäre wünschenswert, um a) die lfd. Ausgaben einer fortgesetzten Börsennotierung zu reduzieren und b) dem
Markt offen zu legen, wer die Notierung aufrecht erhält und warum.
"die ganzen Delistings im Freiverkehr ohne Abfindung nur mit Fristen möglich sind, ist sehr zum Schaden der Anleger."
Der Freiverkehr als Risiko-Segment muss keine kostenintensiven zusätzlichen Sicherheiten bieten. Das sehe ich komplett anders als du.
"Was ist Dein Interesse, da festlegen zu wollen, wie lange die Anleger dafür Zeit haben sollen."
Gläubigerschutz gegenüber Anlegerschutz samt Markttransparenz. Eine Fristsetzung wäre wünschenswert, um a) die lfd. Ausgaben einer fortgesetzten Börsennotierung zu reduzieren und b) dem
Markt offen zu legen, wer die Notierung aufrecht erhält und warum.
"die ganzen Delistings im Freiverkehr ohne Abfindung nur mit Fristen möglich sind, ist sehr zum Schaden der Anleger."
Der Freiverkehr als Risiko-Segment muss keine kostenintensiven zusätzlichen Sicherheiten bieten. Das sehe ich komplett anders als du.