checkAd

    Vernittlung von Anteilen am Zweitmarkt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.12 00:25:12 von
    neuester Beitrag 10.08.12 13:19:06 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.176.062
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.806
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.08.12 00:25:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Forum,

      ich habe eine Frage zur (aufsichts-) rechtlichen Würdigung eines speziellen Themas.

      Darf ein freier Vertriebler mit einer 34f-Genehmigung seinem Kunden zum Kauf eines Fonds am Zweitmarkt raten, oder benötigt er hierzu eine KWG 32-Lizenz? Derzeit scheint es so zu sein, als würde die "Vermittlung von Zweitmarktanteilen" dem KWG unterliegen. Oder ist mit der "Vermittlung" das aktive Zusammenführern zweier Parteien gemeint? Das würde im genannten Fall ja ausscheiden, da die Gegenpartei (Verkäufer) ja nicht bekannt ist.

      Vielen Dank für Euer Feedback!

      Mujo
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 09:52:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.472.812 von Mujo2006 am 09.08.12 00:25:12Hallo Mujo2006,

      seit dem 1. Juli 2012 gehören geschlossene Fonds per Gesetzesdefinition zu den Finanzinstrumenten. Wer die Anlageberatung nach § 1 Abs. 1a S.2 Nr. 2 KWG oder Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a S.2 Nr. 1 KWG von Finanzinstrumenten betriebt muss sich nach den Vorgaben des KWG's richten. Daher ist Erlaubnis nach § 32 KWG notwendig.
      Der von Dir erwähnte § 34 f GewO ist eine im KWG bzw. Vermögensanlagegesetz definierte Bereichsausnahme und gilt nur für die Vermittlung oder Beratung von geschlossenen Fonds, die direkt vom Anbieter oder Emittenten kommen, sprich Erstmarktgeschäft.

      Das KWG zielt zudem auf den Erfolg des Handels ab, daher ist es unerheblich ob der Verkäufer vorher bekannt ist oder nicht.

      Je nach Art Deiner Tätigkeit konnte man auch von einem Multilateralen Handelssystem § 1 Abs. 1a S.2 Nr. 3 ausgehen.

      Meines Erachtens wirst Du auch als Berater für den kauf nicht um eine entsprechende KWG Lizenz herumkommen.

      Gruß Fondskenner.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.12 13:19:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.478.685 von Fondskenner am 10.08.12 09:52:02Hallo Fondskenner,

      super, das nenne ich mal eine fundierte und hilfreiche Antwort.

      Das hat sehr geholfen, besten Dank!

      Mujo


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Vernittlung von Anteilen am Zweitmarkt