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    französische Börsenumsatzsteuer an deutschen Börsen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.09.12 15:22:07 von
    neuester Beitrag 01.10.12 15:14:31 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.176.957
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      schrieb am 26.09.12 15:22:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Verwirrung um Frankreichs Börsensteuer, schreibt gestern die FAZ.
      Eine Information, die noch nicht helfen kann.

      "Deutsche Banken rätseln immer noch über den richtigen Umgang mit der französischen Börsensteuer.
      Der französische Staat beansprucht eine Steuer von 0,2 Prozent auf alle Umsätze mit französischen Wertpapieren unabhängig vom Handelsort.
      Müssen also auch die deutschen Banken die Steuer für ihre Kunden entrichten, wenn diese in Deutschland eine französische Aktie erwerben?

      Bei den Banken ist das unklar. Einige haben ihre Kunden schon angeschrieben und auf die Steuerpflicht hingewiesen. Es seien sowohl Transaktionen an der Euronext als auch Transaktionen an deutschen Börsen (z.B. über Xetra) und im DAB Sekunden-Handel über Lang & Schwarz betroffen, heißt es in einer Mitteilung. Zugleich haben allerdings die Verbände des deutschen Kreditgewerbes sicherheitshalber eine Anfrage an das Bundesjustizministerium gerichtet, die noch nicht beantwortet ist.
      1 Antwort
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      schrieb am 26.09.12 15:35:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich finde das richtig so, auf deutsche Boersensteuer , muss noch dir franzoesische draufgesattelt werden :laugh:
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      schrieb am 26.09.12 15:56:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.648.094 von Erdman am 26.09.12 15:22:07@Erdman

      Die frz. Börsenumsatzsteuer betrifft nur die 109 größten französischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von mind. 1Mrd Euro an.

      Diese wird auch an Börsenplätzen außerhalb Frankreichs erhoben.

      CortalConsors z.B. erhebt diese bei jeder Abrechnung automatisch. Andere Banken werden sich da wohl genauso verhalten, denke ich.
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 18:29:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Cortal Consors(Bank National Paribas) ist aber auch eine französische Bank, ob Banken ohne Verbindung zu Frankrech die Steuer auch erheben, weiss ich nicht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.09.12 19:28:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nimmt Deutschland auch eine Umsatzsteuer, wenn VW in Brasilien Autos verkauft? :rolleyes:

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      schrieb am 26.09.12 23:29:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      na wenn das mal gut geht dieses Raubrittertum geht mir solangsam auf den Keks.
      Ich jedenfalls werde französische Aktien meiden wie der Teufel das Weihwasser;)


      Und ich kann nur jedem empfehlen es mir gleich zu tun.

      Schlimmstenfalls muß ich eben ganz auf Ami Aktien umschweifen von mir bekommen die nicht 1€ dieser unsinnigen Börsensteuer;)



      LG Printi der sich nicht verarschen lassen will;)
      Avatar
      schrieb am 28.09.12 09:09:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Neukäufe Frankreich sind bei mir schon seit längere Zeit wegen der sehr "anlegerfreundlichen" Quellensteuererstattung gestrichen. Die nun zusätzliche Börsenumsatzsteuer stört mich nicht mehr. Ich kann nicht verstehen, dass in Börsenmagazinen nach wie vor Aktien aus Frankreich von Fachleuten wegen der attraktiven Dividende empfohlen werden. Diese Mitarbeiter haben anscheinend noch nie eine Aktie aus Frankreich besessen und deshalb keine Ahnung vom Raubrittertum unserer Nachbarn.
      Ausgenommen Aventis mit der Sonderregelung.
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 09:35:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.649.157 von superdaytrader am 26.09.12 18:29:49Hallo superdaytrader,
      die Regelung gilt für alle deutschen Kreditinstitute (seit 01.08.2012)!

      Übrigens plant Spanien eine ähnliche Finanztransaktionssteuer ... und danach wahrscheinlich die anderen EU-Länder!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 29.09.12 10:24:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mittelfristig werden sich die Spanier und Franzosen mit ihren Quellensteuern und Börsenumsatzsteuern große Probleme bei der Finanzierung ihrer Unternehmen einhandeln.

      Das einzige was wir Kleinanleger machen können besteht darin, bei Neukäufen auf französische (und spanische Aktien) zu verzichten. Und wenn wir mal in Haussezeiten zu Gewinnmitnahmen neigen, werden als erstes die Aktien aus diesen Ländern rausgeschmissen. So werden im Laufe der Zeit die Bestände aus diesen anlegerfeindlichen Ländern successive abgebaut.

      Allerdings steht zu befürchten, dass im Steinbrück'schen Schreckensregime die Deutschen nachziehen werden. :cry:
      Avatar
      schrieb am 01.10.12 15:14:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zitat von ReneBanker: Hallo superdaytrader,
      die Regelung gilt für alle deutschen Kreditinstitute (seit 01.08.2012)!

      Rene


      Können Sie mir das deutsche Gesetz nennen, welches dies erlaubt?

      Oder gelten französische Gesetze inzwischen auch in Deutschland?
      Das ist aber verfassungswidrig.


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