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    Übernachtungspauschale im Ausland - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.04.13 21:26:35 von
    neuester Beitrag 14.04.13 11:57:50 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.180.831
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      schrieb am 11.04.13 21:26:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Ich habe für den letzten Monat meine Unterkunft in Weißrussland bezahlt. Ca.650,00€ umgerechnet.
      Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) kann ich aber eine Übernachtungs-Pauschale von 109,00€ täglich in Weißrussland verrechnen lassen.( Letzten Monat also 22Tage x 109€ Pauschale = 2398€ beim FA abrechnen).
      Wenn ich jetzt die Rechnung nicht bei meinem Arbeitgeber (AG)einreiche , um den Betrag (650€) zurückerstattet zu bekommen, sondern die Rechnung beim Finanzamt vorlege, um die Pauschale abzurechnen( Welche einem Bürger laut BMF auch zusteht), sollte dies doch möglich sein?
      Oder bekomme ich vom FA auch bloß den Betrag der tatsächlich gezahlt wurde angerechnet (650€) und kann nicht die Pauschale (2398€) abrechnen lassen.
      Laut meinen Informationen genügt dem FA lediglich der Nachweis, daß die Unterkunft bezahlt wurde, um dann doch die Pauschale voll anzurechnen.
      Ich weiß , das ich natürlich nicht das Geld voll vom FA bekomme, sondern diese zu den Werbungskosten zählen.
      Ein Mitarbeiter eines Steuerbüros meinte sogar, daß die Pauschale nur vom AG in Anspruch genommen werden kann und nicht von mir als Arbeitnehmen (AN).
      Das kann ich kaum glauben.
      Kann mir hier vieleicht jemand eine klare Auskunft dazu geben?? Würde sich dieser Aufwand überhaupt lohnen? Oder wäre es besser die Rechnung beim AG abzurechne und die 650€ zu kassieren?
      Habs auch schon im Netz versucht, aber keine klare Aussage hierzu finden können.

      Vielen Dank erst einmal für Eure Mühen.

      Ducatiman
      Avatar
      schrieb am 11.04.13 21:48:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der AG kann dem AN die Übernachtungspauschalen für das Ausland steuerfrei zahlen. Zahlt er ggf. mehr (als Anreiz oder weil es der Chef ist) wird der darüberhinaus gehende Betrag ganz normal in die Besteuerung einbezogen.

      Der AN kann diese Pauschale NICHT mehr steuerlich geltend machen sondern nur die wirklich gezahlten Übernachtungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

      Früher konnte man die Pauschale geltend machen, ist geändert - siehe oben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.13 22:26:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.413.889 von sausebraus2000 am 11.04.13 21:48:29§ 9 EStG dazu R 9.7 LStR 2011 hier Nr. 2 (Werbungskostenabzug) und Nr. 3 (Erstattung durch den AG).
      Avatar
      schrieb am 11.04.13 23:27:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 14.04.13 11:57:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Und Dank erst einmal an alle.

      Na da hat uns ja wieder einmal die Bürokratie voll in den A gekniffen.:cry:

      Kann es kaum fassen.

      Also am besten die Kohle beim AG einreichen und er zahlt den Spaß.

      Trotzden nochmals vielen Dank

      ducatiman


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