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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 10524)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 12.05.24 21:55:54 von
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      Avatar
      schrieb am 31.08.18 09:19:17
      Beitrag Nr. 116.977 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.452 von Doppelvize am 31.08.18 07:59:24
      Zitat von Doppelvize: Auch der bayrische AfD-Abgeordnete Stephan Protschka soll den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen auf Twitter verbreitet haben. Das berichtet "t-Online" und zeigt ein Foto des Post. Protschka twitterte demnach Bilder des Dokuments ohne die Namen zu schwärzen. Kurze Zeit später löscht Protschka den Post wieder.

      Dem kleinen Tolpatsch ist sicher nur die Maus ausgerutscht....;)



      Was ist das wieder für ein Blödsinn!
      Willst Du wieder mal einem AfD-Abgeordneten etwas ans Zeug flicken?!!

      Es steht doch längst fest, wer den Haftbefehl ins Netz gestellt hat und dieser wurde dann wahrscheinlich sogar hundertfach verlinkt und getwittert.

      Ein Chemnitzer Held – Justizbeamter: Warum ich den Haftbefehl leakte und das mit meinem Job bezahle
      30. August 2018


      Der Chemnitzer Justizbeamte Daniel Zabel mit seinem Anwalt Frank Hannig. Collage: Jouwatch
      Mit einem extrem couragierten Appell hat sich der Justizbeamte, der den Haftbefehl gegen den Chemnitz-Killer Yousif A. weitergegeben hat, an die Öffentlichkeit gewandt. Zur Begründung sagt Daniel Zabel: „Ich möchte, dass die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf einen ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen. Ich möchte, dass die gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt.“ Die Erklärung hat es von Anfang bis Ende in sich und ist eine Widerstandshandlung im Merkel-Jahr 2018, die der 39-Jährige wissentlich mit seinem Arbeitsplatz bezahlt und dafür sogar eine Gefängnisstrafe in Kauf nimmt. Veröffentlicht hat sie Daniel Zabels Anwalt Frank Hannig auf seiner Facebookseite.
      https://www.journalistenwatch.com/2018/08/30/ein-chemnitzer-…
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      Avatar
      schrieb am 31.08.18 09:18:31
      Beitrag Nr. 116.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.579.322 von reaaalist am 31.08.18 09:15:13....natürlich voll Nazieeeeeeeeee!
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 09:15:13
      Beitrag Nr. 116.975 ()
      Der Ossi hat ne klare Meinung :cool:




      ich stelle mir gerade vor, dass der Gutmensch Doppelvize ist

      .... halten Sie einfach den Rand :laugh::D
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      Avatar
      schrieb am 31.08.18 09:10:23
      Beitrag Nr. 116.974 ()
      Ich hatte neulich Gelegenheit, u. a. die Hauptstädte Polens und der baltischen Staaten zu besuchen. Ein Mitreisender, mit dem ich ins Gespräch kam, entpuppte sich als pensionierter hoher Polizeioffizier. In dieser Eigenschaft war er lange Zeit in Nordafrika im Einsatz und hierzulande auch für den Personenschutz (sehr) hoher Politiker verantwortlich (er nannte mir auch einige Namen). Er bestätigte manches von dem, was auch hier schon zu lesen war und gerne mal bestritten wird. So beschrieb er beispielsweise, wie arabische Muslime für einen „Einsatz“ in Deutschland ausgewählt und im Erfolgsfalle (u. a. Geldtransfer, Nachzug) von der Sippschaft bezahlt würden. Er erwähnte auch, dass in nordafrikanischen Staaten Gefängnisse geleert wurden und viele der Ex-Gefangenen nach Europa, vor allem nach Frankreich und Deutschland ausreisten.

      Der frühere Polizeioffizier wohnt in einer deutschen Großstadt mit hohem Migrantenanteil. Dort habe er viele Freunde und Bekannte, darunter Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw. Nicht wenige von ihnen wählen inzwischen die AfD, wie sie zumindest dann einräumen, wenn sie unter sich sind. Und es würden immer mehr. Lauter dämliche Neubraune also oder Menschen ohne Hirn, wie AfD-Wähler ja hier auch schon tituliert worden sind.

      Ich habe ihn gefragt, wie er denn die Situation bei der Polizei aus seiner jetzigen distanzierteren Sicht wahrnimmt. Nun, meinte er, er fahre regelmäßig nach Berlin und habe dort nach wie vor engen Kontakt mit Polizeiangehörigen. Seiner Wahrnehmung nach gebe es kaum noch einen Berliner Polizisten, der nicht die AfD wählen würde. Eine ähnliche Vermutung war, glaube ich, hier auch schon mal zu lesen.

      Soweit ein kurzer Abriss dessen, was mir der gute Mann erzählt hat.

      Ach ja, die eingangs erwähnten Hauptstädte lohnen übrigens auch dann einen Besuch, wenn man meint, auf Neubürger der in Deutschland bekannten Art nicht verzichten zu können. :D Ich habe gerade mal zwei gesehen (beide in Warschau).
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      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:48:47
      Beitrag Nr. 116.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.713 von reaaalist am 31.08.18 08:24:57
      Zitat von reaaalist: Auch der bayrische AfD-Abgeordnete Stephan Protschka soll den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen auf Twitter verbreitet haben.

      Ja und?
      Warum soll das deutsche Volk diesen Haftbefehl nicht sehen dürfen?
      Was ist das Problem?


      Nicht die Veröffentlichung des Haftbefehles dieses mutmaßlichen Messersteches ist das Problem,
      der Junge bzw.das Goldstück hätte längst abgeschoben werden müssen,aufgrund seiner Vorstrafen...
      Das muß man sich vorstellen,
      diese Goldstücke kommen in unser Land,suchen angeblich Schutz,bekommen ihn auch plus Taschengeld fürs Nixtun,
      dann werden sie straffällig und morden sogar....
      Und dann reden Politiker,die nach wie vor weiterhin für Zuwanderung stehen vom Mob,
      wenn Bürger auf die Straße gehen....
      Ich seh mir so Komiker wie Illner,Plaßberg,Will,Maischberger gar nicht mehr an,
      nur noch Hetze vom Feinsten....

      Bisher gab noch kein Politiker zu,mit dieser Art von Flutung,die völlig falschen Leute reingewunken zu haben....
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      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:45:14
      Beitrag Nr. 116.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.632 von wuscheler am 31.08.18 08:14:00
      Zitat von wuscheler: Apropos Justiz ... was das OLG Koblenz mal so nebenbei juristisch einwandfrei festgestellt hat:

      58 Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.
      http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrl…


      OLG Koblenz 1. Senat für Familiensachen, 14.02.2017, AktZ. 13 UF 32/17
      -wer es schwarz auf weiss lesen will-

      Der rechtsstaatliche Ordnung wurde von Merkel willkürlich ausgesetzt.
      Ohne irgendeine Berechtigung oder Legitimation.
      Eine "illegale Einreise ins Bundesgebiet" gibt es nicht mehr.


      AfD wählen.
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:44:00
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: auffällige/abwertende Vulgärsprache
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:41:46
      Beitrag Nr. 116.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.830 von Dampfi69 am 31.08.18 08:36:31
      Zitat von Dampfi69:
      Zitat von reaaalist: Auch der bayrische AfD-Abgeordnete Stephan Protschka soll den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen auf Twitter verbreitet haben.

      Ja und?
      Warum soll das deutsche Volk diesen Haftbefehl nicht sehen dürfen?
      Was ist das Problem?


      Die öffentliche Verbreitung dieses Haftbefehls ist strafbar. Für die Staatsmedien scheint dieses abscheuliche Verbrechen deutlich schwerer zu wiegen und berichterstattungswürdiger zu sein als das bestialische Tötungsdelikt selbst.

      Wenn ein Deutscher einen Haftbefehl leakt, ist das Hochverrat - was die Merkel’schen Goldstücke bringen, ist hingegen Bereicherung.


      Nur wird im Gegensatz zu Merkel & Co. der arme Kerl sofort wegen Rechtsbruch aus dem Staatsdienst entfernt, was den aktuellen Zustand unserer "Demokratie" wieder deutlich aufzeigt.
      10 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:41:08
      Beitrag Nr. 116.969 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.830 von Dampfi69 am 31.08.18 08:36:31
      Zitat von Dampfi69: Die öffentliche Verbreitung dieses Haftbefehls ist strafbar. Für die Staatsmedien scheint dieses abscheuliche Verbrechen deutlich schwerer zu wiegen und berichterstattungswürdiger zu sein als das bestialische Tötungsdelikt selbst.


      Nicht nur fuer die Staatsmedien, sondern auch fuer gewisse Poster hier im Thread. Allerdings kann deren Reputation m.E. selbst dadurch nicht mehr tiefer sinken.
      Avatar
      schrieb am 31.08.18 08:36:31
      Beitrag Nr. 116.968 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.578.713 von reaaalist am 31.08.18 08:24:57
      Zitat von reaaalist: Auch der bayrische AfD-Abgeordnete Stephan Protschka soll den Haftbefehl gegen einen der Tatverdächtigen auf Twitter verbreitet haben.

      Ja und?
      Warum soll das deutsche Volk diesen Haftbefehl nicht sehen dürfen?
      Was ist das Problem?


      Die öffentliche Verbreitung dieses Haftbefehls ist strafbar. Für die Staatsmedien scheint dieses abscheuliche Verbrechen deutlich schwerer zu wiegen und berichterstattungswürdiger zu sein als das bestialische Tötungsdelikt selbst.

      Wenn ein Deutscher einen Haftbefehl leakt, ist das Hochverrat - was die Merkel’schen Goldstücke bringen, ist hingegen Bereicherung.
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