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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 14635)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 19.05.24 11:54:04 von
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      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:35:09
      Beitrag Nr. 76.099 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.352 von Red Shoes (†) am 24.10.17 21:30:14
      Zitat von Red Shoes: Das vermute ich auch, aber ich werde es ihm regelmäßig unter die Nase reiben, wenn er meint, hier über deutsche Bürger herziehen zu müssen.

      Horst Szentiks (Red Shoes)


      Richtig so! Ich verfolge das ja auch. Die Antwort ist schon seit Wochen überfällig.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:34:08
      Beitrag Nr. 76.098 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.349 von moulin36 am 24.10.17 21:29:27
      Zitat von moulin36: Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)
      Artikel 9, 2 GG bestimmt: "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

      Politisches Handeln im Rahmen einer Religion ist grundgesetzlich weder geschützt noch gewährleistet. (S. 16, Abschnitt VIII, S. 49ff.)
      http://eussner.blogspot.de/2011/03/karl-albrecht-schachtschn…

      Hier hat der Verfassungsrechtler Schachtschneider völlig recht:
      Das GG garantiert Freiheit des religiösen Bekenntnis und ungestörte Religionsausübung. Sowie eine "bestimmte Religion" ideologisch und praktisch verfassungswidrig die demokratische Grundordnung angreift und infrage stellt und dabei z.B. auch Gewalt befürwortet und anwendet, unterliegt sie dem Strafgesetzbuch.
      D.h. jeder kann glauben oder anbeten was er will, soweit er keine undemokratischen Ziele und politische Herrschaft anstrebt und dabei verfassungsfeindliche Mittel anwenden will.
      Da zum politischen Islam eben Sharia und Jihad gehören, werden Demokratie und Rechtsstaat direkt angegriffen.
      Daher entspricht eben der Islamismus mit seinen Herrschaftsansprüchen nicht dem GG.
      Das hat Glaser genauso gesagt und verteidigt damit unsere Verfassung.
      Ihm nun Verfassungswidrigkeit vorzuwerfen und als Vizepräsidenten abzulehnen, stellt die Tatsachen auf den Kopf. Umstürzlerische Ideologien zu unterstützen, kann doch wohl nicht Ziel demokratischer Politiker sein. Hofft man zumindest.
      Abgesehen davon hätte der Mainstream ohnehin jeden Kandidaten abgelehnt, seien die Anwürfe auch noch so haltlos.


      Ja, erschreckend wieviele Abgeordnete der Altparteien sich mit ihrem Abstimmungsverhalten gegen das Grundgesetz stellen oder es noch nicht einmal kennen.

      #AfD.PloetzlichDemokratie
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:32:32
      Beitrag Nr. 76.097 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.349 von moulin36 am 24.10.17 21:29:27Sehr, sehr guter Beitrag! :yawn: :look:

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:30:14
      Beitrag Nr. 76.096 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.328 von Pumafreddy am 24.10.17 21:28:05Das vermute ich auch, aber ich werde es ihm regelmäßig unter die Nase reiben, wenn er meint, hier über deutsche Bürger herziehen zu müssen.

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:29:27
      Beitrag Nr. 76.095 ()
      Es gibt kein Grundrecht auf Religionsfreiheit, stellt der Autor fest, wie anders diverse Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) auch lauten mögen, das damit verfassungswidrige Religionsausübung als rechtmäßig einbezieht und die Gesellschaft der Willkürherrschaft des Islam öffnet, sondern es gibt gemäß Artikel 4,1 GG die Grundrechte auf Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses. Nach Artikel 4,2 GG gewährleistet der Staat die ungestörte Religionsausübung. Leben und Handeln nach der Religion sind demnach nicht vom GG geschützt, sondern im Rahmen der Gesetze gewährleistet. (S. 12, 15)
      Artikel 9, 2 GG bestimmt: "Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen, oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

      Politisches Handeln im Rahmen einer Religion ist grundgesetzlich weder geschützt noch gewährleistet. (S. 16, Abschnitt VIII, S. 49ff.)
      http://eussner.blogspot.de/2011/03/karl-albrecht-schachtschn…

      Hier hat der Verfassungsrechtler Schachtschneider völlig recht:
      Das GG garantiert Freiheit des religiösen Bekenntnis und ungestörte Religionsausübung. Sowie eine "bestimmte Religion" ideologisch und praktisch verfassungswidrig die demokratische Grundordnung angreift und infrage stellt und dabei z.B. auch Gewalt befürwortet und anwendet, unterliegt sie dem Strafgesetzbuch.
      D.h. jeder kann glauben oder anbeten was er will, soweit er keine undemokratischen Ziele und politische Herrschaft anstrebt und dabei verfassungsfeindliche Mittel anwenden will.
      Da zum politischen Islam eben Sharia und Jihad gehören, werden Demokratie und Rechtsstaat direkt angegriffen.
      Daher entspricht eben der Islamismus mit seinen Herrschaftsansprüchen nicht dem GG.
      Das hat Glaser genauso gesagt und verteidigt damit unsere Verfassung.
      Ihm nun Verfassungswidrigkeit vorzuwerfen und als Vizepräsidenten abzulehnen, stellt die Tatsachen auf den Kopf. Umstürzlerische Ideologien zu unterstützen, kann doch wohl nicht Ziel demokratischer Politiker sein. Hofft man zumindest.
      Abgesehen davon hätte der Mainstream ohnehin jeden Kandidaten abgelehnt, seien die Anwürfe auch noch so haltlos.
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      schrieb am 24.10.17 21:28:05
      Beitrag Nr. 76.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.289 von Red Shoes (†) am 24.10.17 21:21:32
      Zitat von Red Shoes: er wird sicherlich an anderer Stelle seinen wirrer Anti-Islam-Kurs erläutern können.

      Quatsch, er hat das inhaltlich einwandfrei begründet.

      Sie hatten vor Wochen (?) als Schein-Integrierter unsere deutsche Kultur verhöhnt - und uns immer noch nicht die Vorzüge der islamischen Kultur präsentieren können - aber bitte keine wirren Phrasen verwenden. :p

      Horst Szentiks (Red Shoes)

      Auf die Antwort wirst du noch lange warten können. Zu einer inhaltlichen Diskussion sind die Islamliebhaber nicht bereit. Die können nur mit der Nazikeule umsich werfen.:laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:21:43
      Beitrag Nr. 76.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.016 von Nissie am 24.10.17 20:49:14
      Zitat von Nissie: Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht. Ist es nicht so, dass die Altparteien zum Ende der Legislaturperiode eine Gesetzesänderung vorgenommen haben, mit der eine 150jährige Tradition zur Person des Alterspräsidenten gebrochen wurde?
      Eine derartige Änderung hat es nur einmal im Jahre 1933 gegeben. Ob sich die Altparteien bei dieser Entscheidung das richtige Vorbild gewählt haben, mag jeder selbst entscheiden.
      Den Sachverhalt hat Dt.Baumann ausführlich dargelegt.


      Sehr schön auf den Punkt gebracht! :yawn:

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:21:32
      Beitrag Nr. 76.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.049 von Hasenfuzz am 24.10.17 20:51:50er wird sicherlich an anderer Stelle seinen wirrer Anti-Islam-Kurs erläutern können.

      Quatsch, er hat das inhaltlich einwandfrei begründet.

      Sie hatten vor Wochen (?) als Schein-Integrierter unsere deutsche Kultur verhöhnt - und uns immer noch nicht die Vorzüge der islamischen Kultur präsentieren können - aber bitte keine wirren Phrasen verwenden. :p

      Horst Szentiks (Red Shoes)
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:21:29
      Beitrag Nr. 76.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.018.208 von Nanovirus am 24.10.17 21:12:03
      Zitat von Nanovirus: 92% lehnen grüne Politik ab und wie es aussieht, müssen sie diese trotzdem ertragen!


      Tja das ist der Unterschied zwischen Demokraten und einer Rechtspartei.

      So schwer?
      Avatar
      schrieb am 24.10.17 21:17:58
      Beitrag Nr. 76.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.017.950 von vidar am 24.10.17 20:41:13
      Zitat von vidar: Deutscher Bundestag (24.10.2017): Interview mit Beatrix von Storch (AfD) zur Causa Albrecht Glaser ...



      Der Typ will inhaltlich nicht mit ihr diskutieren - feige und schwach, pah! :cool:

      Mein liebes Lottchen, die Frau ist saugut!!! :yawn:

      Horst Szentiks (Red Shoes)
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