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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 15256)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 20.05.24 23:19:42 von
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      schrieb am 18.09.17 12:20:40
      Beitrag Nr. 69.927 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.517 von Silverager am 18.09.17 11:40:08Diese e-mail ist eine Fälschung - von vorne bis hinten.

      Aha, das weiß du also? :eek:

      Na, ich glaube da nicht so recht dran...

      Die AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel rückt offenbar von dem Vorwurf ab, dass eine E-Mail mit pikantem Inhalt, die ihr zugeschrieben wird, eine Fälschung sei. Damit steht ihre bisherige Verteidigungsstrategie in dem Fall auf der Kippe. Außerdem düpiert Weidel gleich mehrere ranghohe AfD-Politiker, die sich hinter sie gestellt hatten.:eek:

      http://www.faz.net/aktuell/politik/wut-mail-afd-spitzenkandi…
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 12:13:21
      Beitrag Nr. 69.926 ()
      Ein Grüner hat schon letztes Mal gesagt egal wie Hauptsache die Stimmen gehen an die Grünen deshalb wird auch Gewalt angewandt
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 12:11:58
      Beitrag Nr. 69.925 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.787 von Borax am 18.09.17 12:08:55Vor allem gibt es in den USA nicht diesen Quatsch vonwegen "Jugendstrafrecht".

      Wenn ein 16,17,18,19,20-jähriger da zb einen genau so grausamen Mord begeht wie ein Erwachsener, dann wird er auch genau so hart bestraft wie ein Erwachsener.

      Vonwegen nur ein paar Sozialstunden wie bei uns...

      :eek:
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      schrieb am 18.09.17 12:08:55
      Beitrag Nr. 69.924 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.514 von Doppelvize am 18.09.17 11:39:58
      Zitat von Doppelvize: Ach bei Gewalt und Körperverletzung spielt das Alter für dich eine Rolle?:eek:

      Hm.....:(

      Für mich ist Gewalt egal gegen wen und wie alt immer ein No Go!


      Selbstverständlich spielt das Alter bei Gewalt eine Rolle, weil bei alten Leuten ein Rippenbruch bereits tödlich sein kann und ein Oberschenkelhalsbruch zum Pflegefall führen kann.

      Anders als in Deutschland wird sowas im us-amerikanischen Recht auch strafverschärfend gewertet. Solche Strafrabatts-Mätzchen wie hier gibt es dort nicht, wer einen alten Menschen so schlägt, dass er schwer verletzt, ein Pflegefall wird oder gar getötet wird, der wird dann auch u. U. wegen Mordversuchs bzw. Mord angeklagt, weil er den Tod des Alten entweder beabsichtigt oder zumindest billigend in Kauf genommen hat. Solche "Entschuldigungen" wie hier ("der Schlag war ja gar nicht so fest, das Opfer hatte halt dooferweise bröselige Knochen") gibt es da nicht. Gut so.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 18.09.17 12:00:42
      Beitrag Nr. 69.923 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.517 von Silverager am 18.09.17 11:40:08
      Zitat von Silverager: Diese e-mail ist eine Fälschung - von vorne bis hinten.
      Und wird -zufällig- zwei Wochen vor der Wahl lanciert.

      Nach dem Motto: semper aliquid haeret ("Es bleibt immer etwas hängen").


      Selbst wenn die email echt wäre. Na und ? Dann hat die halt mal vor zig Jahren etwas unsinniges geemailt, was solls ?

      :confused:

      Die Radikalen bei LINKEN, GRUENEN und bei der SPD haben doch nur Glück, dass es in derer Jugend noch keine emails gab und nur deshalb deren hirnverbrannte Texte nicht in Form von emails auftauchen. Und da sind Leute darunter die Kontakte zur RAF und anderen linken Gewalttätern hatten...

      :eek:
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      schrieb am 18.09.17 11:56:46
      Beitrag Nr. 69.922 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.520 von keepitshort am 18.09.17 11:40:20
      Zitat von keepitshort: der Familiennachzug muss gestoppt werden

      und der Klageweg muss eingeschränkt werden

      ----------------
      Etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF landen laut der Antwort der Bundesregierung vor Gericht. Wo es zu einer inhaltlichen Entscheidung kam, fiel sie demzufolge fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber aus. So hätten vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen am Ende Recht bekommen.
      Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, vom BAMF nur einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten zu haben. Damit aber können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen.

      http://www.focus.de/politik/videos/283-000-asylverfahren-anh…
      -----------------------------


      Die Gesetze gehören komplett geändert. Von mir aus können die dann nach ihrer Abschiebung in Afghanistan dagegen klagen...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 11:52:27
      Beitrag Nr. 69.921 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.514 von Doppelvize am 18.09.17 11:39:58
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von kainza: Einen 72-jährigen niederschlagen ist absolut ein NoGo.
      Was wäre, wenn AfD-Unterstützer einen Stand der SPD
      so angreifen würden?

      Das wäre sicher im TV.


      Ach bei Gewalt und Körperverletzung spielt das Alter für dich eine Rolle?:eek:

      Hm.....:(

      Für mich ist Gewalt egal gegen wen und wie alt immer ein No Go!

      __________________
      Ein Rentner kann sich nicht wehren oder weglaufen.
      Aber dir ist so etwas egal.
      Tolle Rechtsauffassung von dir.
      20 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 11:44:50
      Beitrag Nr. 69.920 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.535 von Pumafreddy am 18.09.17 11:41:27Und Lichterketten von Flensburg bis Garmisch.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 11:41:27
      Beitrag Nr. 69.919 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.766.445 von kainza am 18.09.17 11:33:01
      Zitat von kainza: Einen 72-jährigen niederschlagen ist absolut ein NoGo.
      Was wäre, wenn AfD-Unterstützer einen Stand der SPD
      so angreifen würden?

      Das wäre sicher im TV.


      Sogar einen extra Brennpunkt gäbe es und die Polittalks müssten die Themen anpassen :laugh:
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.17 11:40:20
      Beitrag Nr. 69.918 ()
      Asylanten klagen vor Gericht - Familiennachzug
      der Familiennachzug muss gestoppt werden

      und der Klageweg muss eingeschränkt werden

      ----------------
      Etwa zwei von drei Ablehnungsbescheide des BAMF landen laut der Antwort der Bundesregierung vor Gericht. Wo es zu einer inhaltlichen Entscheidung kam, fiel sie demzufolge fast in der Hälfte der Fälle zugunsten der Asylbewerber aus. So hätten vier von fünf Syrern und drei von fünf Afghanen am Ende Recht bekommen.
      Besonders belasten die Gerichte demnach Klagen, in denen sich Flüchtlinge dagegen wehren, vom BAMF nur einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten zu haben. Damit aber können sie ihre Gatten, Kinder oder Eltern nicht nachholen.

      http://www.focus.de/politik/videos/283-000-asylverfahren-anh…
      -----------------------------
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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