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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 6873)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 09.05.24 21:55:58 von
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      schrieb am 10.07.19 17:40:12
      Beitrag Nr. 153.413 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.941 von Blue Max am 10.07.19 17:14:32Den Splitter im Auge des anderen sehen sie, aber den Balken im eigenen Auge bemerken sie nicht.



      Ohne weiteren Kommentar.
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:39:03
      Beitrag Nr. 153.412 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.993.929 von DerStrohmann am 10.07.19 12:06:05
      "ernsthafte Destabilisierung der Institution des Landtags in Sachsen" droht!
      Zitat von DerStrohmann: https://verfassungsblog.de/demokratische-tragoedie-in-sachse…

      Es geht um die Entscheidung des sächsischen Landeswahlausschusses nur 18 AfD-Kandidaten zur Landtagswahl zuzulassen.


      Diese klar nachvollziehbare juristische Einschätzung ist der volle Hammer!

      "Tatsächlich lässt sich ein entsprechendes Verbot, eine Landesliste sukzessive auf zwei getrennten Parteitagen aufzustellen, dem geltenden Recht aber gar nicht entnehmen.
      .....
      Zweimal hintereinander hat der Landeswahlausschuss in Sachsen also in Bezug auf die AfD Regeln erdacht, die dem geltenden Wahlrecht fremd sind
      ....
      Denn die Zurückweisung des zweiten Teils der AfD-Liste beschädigt grundlegende demokratische Standards."


      gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:26:12
      Beitrag Nr. 153.411 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.830 von vidar am 10.07.19 17:00:41Die Volksparteien haben über die Jahrzehnte sehr gut gelebt und öffentliche Posten entsprechend besetzt. Ist doch klar, dass sie zu allen möglichen Mitteln greifen, um nicht Einfluss, Macht und bisher sicher geglaubte, gut dotierte Posten in den Parlamenten zu verlieren. Bevorstehende, freie Wahlen sind insbesondere bei schlechten Wahlprognosen natürlich ein Dorn im Auge - da wird an Propagangamassnahmen alles mögliche aufgefahren, was legal irgendwie gerade noch vertretbar ist. Der Mordfall Lübcke mit Schuldzuweisung an die AfD als Täter ist ein typisches Beispiel oder die Erklärung der AfD zum „Prüffall“ durch den Verfassungsschutz - obwohl ein solches Vorgehen rechtlich überhaupt nicht möglich ist und der normalerweise streng überparteiliche Verfassungsschutz für eigene politische Zwecke vor den Karren der Altparteien gespannt wurde. Herr Maaßen, der über Wochen in den Medien Hauptthema war, diente einzig und allein als Profilierungsversuch der SPD, um von den dürftigen Leistungen in der Realpolitik der GroKo abzulenken.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:20:02
      Beitrag Nr. 153.410 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.923 von oreganogold am 10.07.19 17:11:45

      Genau das sollte man einfach wörtlich nehmen und Eltern von strafunmündigen Kindern entsprechend lange einsperren...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:14:32
      Beitrag Nr. 153.409 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.788 von vidar am 10.07.19 16:56:37Bemerkenswert sind auch die Kritiken an der Justizreform in Polen:

      https://www.zdf.de/nachrichten/heute/eugh-zwangspensionierun…

      Zwangspensionierung von Richtern - Polnische Justizreform verletzt EU-Recht

      24.06.19

      "... Konkret geht es um jenes Gesetz, mit dem die nationalkonservative Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit PiS das Renteneintrittsalter oberster Richter von 70 auf 65 Jahre gesenkt hatte..."

      Geltendes Recht in D ist:

      https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__4.html

      Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
      § 4

      (1) Die Amtszeit der Richter dauert zwölf Jahre, längstens bis zur Altersgrenze.
      (2) Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist ausgeschlossen.
      (3) Altersgrenze ist das Ende des Monats, in dem der Richter das 68. Lebensjahr vollendet.

      ---
      Komisch, dass die in D geltende Altersgrenze von 68 nicht genau so als diskriminierend angesehen wird...

      :eek:
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      schrieb am 10.07.19 17:11:45
      Beitrag Nr. 153.408 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.992.609 von Doppelvize am 10.07.19 10:00:35
      Wer mit 12 vergewaltigt, kann auch "brummen"!
      Zitat von Doppelvize:
      Zitat von goldfinger69: SPD ist weiterhin dafür, dass 12 Jährige Massenvergewaltiger straffrei bleiben sollen ..... die Opfer sollen sich nicht so anstellen, es sind schließlich nur arme Kinder die nicht wissen was sie tun wenn sie eine Frau vergewaltigen ....:rolleyes:

      SPD Justizministerin Lambrecht dagegen, Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken :keks::keks::keks:

      https://www.deutschlandfunk.de/strafrecht-justizministerin-l…


      Ich wähle lieber AFD die letzte Partei im Bundestag welche noch einen Bezug zur Realität hat …


      Ich vertraue eher den Experten!

      Nach der schweren Sexualstraftat in Mülheim an der Ruhr hat sich der Richterbund gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen. Die Gleichung «Mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität» gehe bei den Jugendlichen nicht auf, sagte Verbandschef Jens Gnisa. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. Es habe durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt, meint Gnisa. Man sehe daher keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre herabzusetzen.

      https://www.main-echo.de/newsticker/Richterbund-Kinder-nicht…


      Der These, dass man mit jüngeren Jugendlichen anders umgehen muss, als mit älteren reiferen, würde ich durchaus zustimmen, komme aber ansonsten zu anderen Schlussfolgerungen.

      Bereits das heutige Jugendstrafrecht ist mehr Erziehungsrecht als Starfrecht,wie ja auch der text Deines "experten" nahelegt. Der ann ist allerdings "Experte" für die Rechtsprechung, nicht für die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Gesamtgesellschaft. Und die sind von der realität geprägt. Diese Realität sieht so aus, dass durch die aktuellen Entwicklungen der Geselslchaft (die nach EInschätzung von Nichtgutmenschen :D mt Eigenheiten der Migration zu tun haben könnten :confused: ) die Notwendigkeit entstanden ist, sich mit schädlichen und menschlichkeitswiderigen Handlungen gegen schützendswerte Mitglieder der Gesellschaft auseinanderzusetzen

      Wie man dieser Notwendigkeit Rechnung trägt, ist eine andere und dringend diskussionsbedürftige zu diskutierende Frage, die allein von Seiten des Strafrechts nicht beurteilbar st,, weswegen ich die Bezeichnung des Herrn Gnisa durch Dich als "Experten" für bewusst und vorsätzlich irreführend betrachte. Es wäre ja nicht der einzige mögliche Weg, das Jugendstrafrecht auf Kinder ab 12 Jahre auszusehen. Man könnte auch andere Lösungen mit alters angepassten Erziehungsmaßnahmen und Sanktionen finden, die z.B. durch spezielle Kommissionen des Jugendamts verhängt werden o.ä.

      Allerdings drängt die Notwendigkeit und die Zeit,so dass es relativ vernünftig erscheint, das bereits weitgehend bewährte Instrument des Jugendstarfrechts, ggf. modifiziert um kindergerechte Erziehung und Sanktionierungen, auszusehen. Gerade weil Gnise äussert; "Es habe durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt". Das ist doch das beste Argument, es auch unter kluger Anpassung auch auf Taten von jüngeren anzuwenden.

      Soweit ich vollständig gegoogelt ahbe, befürwortet die AfD die Ausweitubg des STarfrechts auf ab 12jährige. und lehnt die Anwendung von Jugendstarfrecht bei 18-21 jährigen ab. Dem würde ich im wesentlichen folgen, wenn auch mit der EInschränkung der Anwendung alters- und reifegerechter Kriterien. Bei letzterembin ich der meinung, dass die bisherige EInschätung des Reifegrads als Krterium für die Jugendstrafrechtsanwenung im Prinzip richtig ist, aber nur sehr konservativ angewendet wendee sollte. Ich habe aber leider den Eindruck, dass die AfD zunehmend zu härteren und konservativeren Lösungen tendiert, auch wegen der zunehmenden, von mir bedauerten Dominaz "rechterer" Personen und des "Flügels". ALso gebe ich mal 3 von 5 "Pro-Wahlpunkten" in dieser Sache.

      https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_78712070/…

      gruss oreganogold
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      schrieb am 10.07.19 17:09:57
      Beitrag Nr. 153.407 ()
      Und ausgerechnet die Partei, die sich seit Jahren gegen diese Rechtsbrüche wendet, soll nun praktisch mittels diverser Spitzfindigkeiten außer Gefecht gesetzt werden.



      Das ist ein SKANDAL !!!!
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:06:07
      Beitrag Nr. 153.406 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.749 von Blue Max am 10.07.19 16:52:15Und hierzulande wird nach wie vor gegen geltendes Recht verstoßen ...

      "GRENZÖFFNUNG FÜR FLÜCHTLINGE

      - Die Kanzlerin und das Recht

      VON KLAUS-RÜDIGER MAI am 22. September 2017

      War die Grenzöffnung von 2015 verfassungswidrig? Die Kanzlerin steht weiterhin zu ihrem Schritt. Probleme könnten ihr jetzt ausgerechnet die Hausjuristen des Bundestages bereiten. Denn diese können keine Rechtsgrundlage für die Entscheidung erkennen" ...

      https://www.cicero.de/innenpolitik/grenzoeffnung-fuer-fluech…
      Avatar
      schrieb am 10.07.19 17:00:41
      Beitrag Nr. 153.405 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.749 von Blue Max am 10.07.19 16:52:15Das wundert einen ja auch nicht, da doch hierzulande die Pöstchen vor allem nach Parteibuch vergeben werden.
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      Avatar
      schrieb am 10.07.19 16:56:37
      Beitrag Nr. 153.404 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.996.695 von Hasenfuzz am 10.07.19 16:48:40Lieber Herr Hasenfuzz, es sind ganz andere Leute, die sich hierzulande nicht an geltendes Recht halten und in Sachen der AfD-Wahlliste ist nach wie vor alles offen.


      "Eine ernste Warnung

      Hans-Jürgen Papier beklagt den Verfall des Rechtsstaats

      Hans-Jürgen Papier wirft dem Staat vor, sich nicht an die eigenen Gesetze zu halten, und der deutschen Justiz wirft er vor, geltendes Recht zu wenig durchzusetzen. Er warnt, dies könne dazu führen, „dass (das) Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“" ...

      https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-he…


      "Rupert Scholz: Bundesregierung bricht Verfassung

      Der Berliner Staatsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister, Rupert Scholz, wirft im Interview mit der Wochenzeitung „Junge Freiheit“, der Bundesregierung vor, seit Jahren Verfassungsbruch zu begehen. Darüber hinaus zweifelt er grundsätzlich das Konzept einer funktionierenden Integration an." ...

      https://jungefreiheit.de/pressemitteilung/2019/rupert-scholz…



      Wohl bekomm's, lieber Herr Hasenfuzz.


      PS: Die Herren Papier und Scholz sind übrigens Staats- bzw. Verfassungsrechtler, die ,im Gegensatz zu Ihnen, etwas von der Materie verstehen.
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      AFD- würdet ihr sie wählen ?