checkAd

    Verlustverrechnung mit Zinsen bei Neuverlusten nach 01.01.2009 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.06.13 20:25:11 von
    neuester Beitrag 04.06.13 22:24:48 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.182.559
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.424
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.06.13 20:25:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2012 und habe folgende Problematik:
      Ich habe sowohl Altverluste (bis zum 31.12.08) als auch Neuverluste die per Verlustvortragsbescheid zum 31.12.11 bescheinigt sind, dieser sieht wie folgt aus (gerundet):

      "Neuverluste":
      Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien) xxx EUR
      Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) xxx EUR

      "Altverluste":
      Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften bis zum 31.12.08 xxx EUR

      Seit dem Jahr 2009 können ja Zinsen (Kapitalerträge) mit Verlusten aus Spekulationsgeschäften (negative Kaptalerträge) verrechnet werden.

      Im Jahr 2009 hatte ich mehr Zinseinkünfte als Verluste aus Spekulationsgeschäften, sodass diese vollständig mit den Zinsen verrechnet wurden. Soweit so gut..

      In den Jahren 2010 und 2011 hatte ich mehr Verluste aus Spekulationsgeschäften als Zinseinkünfte, sodass die nicht ausgleichsfähigen Verluste in den Feststellungsbescheiden bescheinigt wurden (also "Neuverluste"). Soweit auch klar..

      Im jetzt zu bearbeiteten Jahr 2012 habe ich wieder mehr Zinseinahmen. Meine Frage ist nun, werden diese Zinsen jetzt mit meinen "Neuverlusten" aus dem Verlustvortragsbescheid verrechnet oder geht das immer nur innerhalb eines Steuerjahres und eine Verlustverrechnung mit Zinsen ist wie bei den "Altverlusten" ausgeschlossen?

      Wenn es doch geht, ist dazu eine Beantragung nötig oder geschieht das automatisch?

      Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..
      Avatar
      schrieb am 04.06.13 22:24:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von LH737: Im jetzt zu bearbeiteten Jahr 2012 habe ich wieder mehr Zinseinahmen. Meine Frage ist nun, werden diese Zinsen jetzt mit meinen "Neuverlusten" aus dem Verlustvortragsbescheid verrechnet oder geht das immer nur innerhalb eines Steuerjahres und eine Verlustverrechnung mit Zinsen ist wie bei den "Altverlusten" ausgeschlossen?


      Warum sollten Neuverluste festgestellt werden, wenn Sie nicht verrechnet werden können?

      Wenn die Zinsen 2012 erklärt werden, werden sie automatisch mit den Neuverlusten (ohne Neuverluste Aktien) bis auf Null verrechnet, d.h. u.U. geht der Sparerfreibetrag verloren.

      Gruß
      Taxadvisor


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Verlustverrechnung mit Zinsen bei Neuverlusten nach 01.01.2009