Ist Verlustvortrag 2008 mit den CFD-Gewinnen (IG Markets) verrechenbar? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.06.13 13:21:41 von
neuester Beitrag 01.07.13 19:23:17 von
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Ich habe noch einen Verlustvortrag in Hoehe von 14.616 aus dem Jahre 2008, der bisher noch nicht verrechnet wurde.
Nun habe ich im Jahr 2012 Kapitalertraege erzielt:
11.748 Euro beim Maxblue-Depot (Optionsscheine und Zertifikate)
11.142 Euro bei IG-Markets (CFDs auf DAX)
und habe gedacht, dass ich diese Gewinne mit den Verlusten aus dem Jahr 2008 verrechnen kann.
Nun wurden die Maxblue-Gewinne zwar mit dem Verlustvortrag in voller Hoehe verrechnet (und selbst das erst nach einem Einspruch!), die CFD-Gewinne allerdings gar nicht (obwohl der Verlustvortrag nicht ausgeschoepft war: 14.616-11.748=2.868 Euro).
Ist das rechtens?
Nun habe ich im Jahr 2012 Kapitalertraege erzielt:
11.748 Euro beim Maxblue-Depot (Optionsscheine und Zertifikate)
11.142 Euro bei IG-Markets (CFDs auf DAX)
und habe gedacht, dass ich diese Gewinne mit den Verlusten aus dem Jahr 2008 verrechnen kann.
Nun wurden die Maxblue-Gewinne zwar mit dem Verlustvortrag in voller Hoehe verrechnet (und selbst das erst nach einem Einspruch!), die CFD-Gewinne allerdings gar nicht (obwohl der Verlustvortrag nicht ausgeschoepft war: 14.616-11.748=2.868 Euro).
Ist das rechtens?
dann solltest du uns vielleicht noch sagen, aus welcher assetklasse deine gewinne stammen? lass mich raten. nicht alle aus optionsscheinen, optionen oder zertifikaten, sondern aus aktien?
Zitat von Hiobsbote: dann solltest du uns vielleicht noch sagen, aus welcher assetklasse deine gewinne stammen? lass mich raten. nicht alle aus optionsscheinen, optionen oder zertifikaten, sondern aus aktien?
Kann jetzt im nachhinein nicht mehr sagen. Auf dem Bescheid ueber die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2008 ist nur der gesamte Betrag angegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.943.991 von xela7 am 28.06.13 13:21:41Ist nicht rechtens. Neu-Gewinne aus Veräußerungsgeschäften in 2012 können immer mit Altverlusten verrechnet werden.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.949.321 von Hiobsbote am 28.06.13 23:29:07Hallo Hiobsbote,
die Herkunft (Fonds, Aktien, etc.) spielt für ALTVERLUSTE vor 2009 keine Rolle!
Rene
die Herkunft (Fonds, Aktien, etc.) spielt für ALTVERLUSTE vor 2009 keine Rolle!
Rene
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.955.945 von Taxadvisor am 30.06.13 19:50:29Also, probiere ich mal so:
30. Juni 2013
Betr. Einkommensteuerbescheid für 2012, Steuernummer XXXXX/XXXX vom 14.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir gegen den o.g. Bescheid Einspruch ein.
Bei der Steuerberechnung wurde von Ihnen der im Jahr 2008 festgestellter Verlustvortrag nur anteilig berücksichtigt. Sie haben zwar die Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (Depot XXX XXXXXXX bei der Deutschen Bank, Anlage 1) in voller Höhe von 11.748 Euro gegen die Verluste aus dem Jahr 2008 verrechnet.
Der verbleibende Verlustvortrag in Höhe von 14.616-11.748=2.868 Euro blieb jedoch völlig unberücksichtigt, obwohl diese Verluste mit den ausländischen Kapitalerträgen in Höhe von 11.142 Euro, die über den Broker IG Markets erzielt wurden (Anlage 2), verrechnet werden sollten. Bei diesen ausländischen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinne aus der Veräußerung von CFD-Kontrakten, die mit den früheren Spekulationsverlusten verrechenbar sind.
waere das OK so?
30. Juni 2013
Betr. Einkommensteuerbescheid für 2012, Steuernummer XXXXX/XXXX vom 14.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit legen wir gegen den o.g. Bescheid Einspruch ein.
Bei der Steuerberechnung wurde von Ihnen der im Jahr 2008 festgestellter Verlustvortrag nur anteilig berücksichtigt. Sie haben zwar die Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (Depot XXX XXXXXXX bei der Deutschen Bank, Anlage 1) in voller Höhe von 11.748 Euro gegen die Verluste aus dem Jahr 2008 verrechnet.
Der verbleibende Verlustvortrag in Höhe von 14.616-11.748=2.868 Euro blieb jedoch völlig unberücksichtigt, obwohl diese Verluste mit den ausländischen Kapitalerträgen in Höhe von 11.142 Euro, die über den Broker IG Markets erzielt wurden (Anlage 2), verrechnet werden sollten. Bei diesen ausländischen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinne aus der Veräußerung von CFD-Kontrakten, die mit den früheren Spekulationsverlusten verrechenbar sind.
waere das OK so?
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.956.657 von xela7 am 30.06.13 23:13:23Das sieht gut aus.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
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