Sozialversicherung bei Kapitalerträgen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.07.13 21:18:59 von
neuester Beitrag 09.08.13 19:57:05 von
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Hallo zusammen,
ich bin Student und habe folgende Frage:
Werden Kapitalerträge zu den Einkünften die mich Sozialversicherungspflichtig machen mit eingerechnet oder laufen die quasi still neben den Einkünften?
Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.
Gruß Nico
ich bin Student und habe folgende Frage:
Werden Kapitalerträge zu den Einkünften die mich Sozialversicherungspflichtig machen mit eingerechnet oder laufen die quasi still neben den Einkünften?
Danke schonmal im Vorraus für eure Antworten.
Gruß Nico
Richtige Kommasetzung, eine korrekte Groß- und Kleinschreibung, sowie korrekte Getrennt- oder Zusammenschreibung sollte man von einem Studenten auch in der heutigen Zeit erwarten können. Formulieren Sie Ihr Anliegen am besten neu, daß man verstehen kann, was Sie eigentlich meinen.
Hallo Nico,
mit normalen Lohneinkünften sind die Sozialversicherungen erledigt, erst wenn du freiwillig krankenversichert bist, wird es anders.
@nickelich: Was soll denn solch' ein asozialer Post?
Die Frage war vollkommen verständlich gestellt, und Rechtschreibfehler darf man machen wie man will (obwohl Nico auch in diesem Punkt nicht viel anzulasten ist).
Bist du der neue Blockwart hier?
Stefan
mit normalen Lohneinkünften sind die Sozialversicherungen erledigt, erst wenn du freiwillig krankenversichert bist, wird es anders.
@nickelich: Was soll denn solch' ein asozialer Post?
Die Frage war vollkommen verständlich gestellt, und Rechtschreibfehler darf man machen wie man will (obwohl Nico auch in diesem Punkt nicht viel anzulasten ist).
Bist du der neue Blockwart hier?
Stefan
Sie werden eingerechnet.
Ebenso wie Schreibunfähigkeit bei gewünschten Abschlüssen.
Ebenso wie Schreibunfähigkeit bei gewünschten Abschlüssen.
Freiwillig versicherte Selbstständige müssen sich bei der Berechnung ihrer Beiträge auch ihre Kapitaleinkünfte aufs Einkommen anrechnen lassen.
Dabei werden die gemeldeten Kapitaleinkünfte durch 12 dividiert und erhöhen das beitragspflichtige Monatseinkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.712,50 Euro.
Angestellte dagegen müssen auf ihre Kapitaleinkünfte keine Beiträge bezahlen!
Dabei werden die gemeldeten Kapitaleinkünfte durch 12 dividiert und erhöhen das beitragspflichtige Monatseinkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.712,50 Euro.
Angestellte dagegen müssen auf ihre Kapitaleinkünfte keine Beiträge bezahlen!
Der von Nico vorgebrachte Sachverhalt kann einfach sein, aber auch kompliziert. Bei der Sozialversicherung - insbesondere Krankenversicherung - kommt es darauf an, ob er als Student noch bei seinem Eltern in der Familienversicherung ist oder selbst als freiwilliges Mitglied seinen Pflichtbeitrag zahlt. Im Weiteren wie viel er im gesamten Jahr verdient oder oder oder ... vielleicht ist Nico aber auch schon älter als 55 Jahre oder auch schon älter als 65, dann ist alles noch anders. Soll also heißen der Sachverhalt lässt sich hier nicht klären und wäre dann auch schon tief im Bereich der hier untersagten Rechtsberatung.
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