Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 612)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
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Wie hat die CumEx Masche überhaupt funktioniert?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.470 von omegonneu am 28.08.21 18:59:05
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Was genau ist jetzt daran für Dich missverständlich?
Zitat von omegonneu: Es geht nicht um Betrug, es geht darum, dass Gesetze so gemacht werden, dass sie für alle verbindlich sind!! Das wurde trotz besserem Wissens nicht gemacht und wird auch heute noch nicht so gemacht. Ausländische Unternehmen werden anders behandelt als inländische.Völlig egal wie das SteuerGesetz ausgestaltet ist, das StGB gilt IMMER:
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Was genau ist jetzt daran für Dich missverständlich?
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.449 von omegonneu am 28.08.21 18:54:48
Nochmal:
Wenn Du mir 10€ leihst und ich Dir die bei jeder Feier wieder gebe und mich dann nicht mehr dran erinnere und vergessen habe den Schuldschein einzustecken, Du aber jedes mal wieder behauptest, ich hätte meine Schuld noch nicht beglichen und den Schuldschein präsentierst dann ist das kein Versagen meinerseits sondern einfach Betrug von Dir, dafür braucht es auch kein zusätzliches Gesetz!
Zitat von omegonneu: Eine Steuererstattung ohne Steuerzahlung wird immer erkannt, man braucht sich doch nur die entsprechenden Konten anzusehen. Außerdem muss das beid en Finanzämtern auch auffällig gewesen sein, da dort ebenfalls "Kundenkonten" geführt werden und Steuersalden vorhanden sind.Bei einer Einzelprüfung eines Unternehmens fällt das eben nicht auf, sollte auch Dir klar sein.
Nochmal:
Wenn Du mir 10€ leihst und ich Dir die bei jeder Feier wieder gebe und mich dann nicht mehr dran erinnere und vergessen habe den Schuldschein einzustecken, Du aber jedes mal wieder behauptest, ich hätte meine Schuld noch nicht beglichen und den Schuldschein präsentierst dann ist das kein Versagen meinerseits sondern einfach Betrug von Dir, dafür braucht es auch kein zusätzliches Gesetz!
Es geht nicht um Betrug, es geht darum, dass Gesetze so gemacht werden, dass sie für alle verbindlich sind!! Das wurde trotz besserem Wissens nicht gemacht und wird auch heute noch nicht so gemacht. Ausländische Unternehmen werden anders behandelt als inländische.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.410 von SquishyLady am 28.08.21 18:47:48Eine Steuererstattung ohne Steuerzahlung wird immer erkannt, man braucht sich doch nur die entsprechenden Konten anzusehen. Außerdem muss das beid en Finanzämtern auch auffällig gewesen sein, da dort ebenfalls "Kundenkonten" geführt werden und Steuersalden vorhanden sind.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.407 von omegonneu am 28.08.21 18:47:09
Länder die Betrug nach Deinem Verständnis gut heißen gibt es ja weiterhin genug...
Zitat von omegonneu: Nicht weil nicht ich an die Story von LuS glaube, sondern weil ich die Willkür und Hinterhältigkeit des Neuen Deutschen Staates fürchte.Dann wandere bitte möglichst schnell aus.
Länder die Betrug nach Deinem Verständnis gut heißen gibt es ja weiterhin genug...
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.380 von omegonneu am 28.08.21 18:41:49
Und in den bisherigen Prüfungen wurde bestimmt nicht cumEx erkannt und als konform erachtet.
Zitat von omegonneu: Die fraglichen Jahre wurden bereits geprüft und mit den einschlägeigen Gesetze als konform erachtet. Und in der alten Bundesrepblik war der Konsens der freien Bürger, Verwaltungen und des Staates so, dass alles, was nicht durch Gesetz geregelt und verboten war, eben erlaubt war.Betrug war schon immer ein Straftatbestand.
Und in den bisherigen Prüfungen wurde bestimmt nicht cumEx erkannt und als konform erachtet.
Und ich möchte noch nachschieben, ich habe am Freitag mein Engagement bei LuS endgültig beendet. Nicht weil nicht ich an die Story von LuS glaube, sondern weil ich die Willkür und Hinterhältigkeit des Neuen Deutschen Staates fürchte. Es stehen die 61 Mio Euro im Raume, die Schnüffler aus Köln werden nun alles daran setzen, nicht blöd aus der Wäsche zu gucken. Die können gar nicht mehr zurück, ohne das Gesicht zu verlieren! Also müssen Erfolge her!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.177.194 von SquishyLady am 28.08.21 17:33:44
Die fraglichen Jahre wurden bereits geprüft und mit den einschlägeigen Gesetze als konform erachtet. Und in der alten Bundesrepblik war der Konsens der freien Bürger, Verwaltungen und des Staates so, dass alles, was nicht durch Gesetz geregelt und verboten war, eben erlaubt war.
Erst mit der unseligen Wende kam mit einem anderen Gedankengut die Meinung auf, dass alles verboten ist, was nicht durch den Staat ausdrücklich erlaubt wird. Daher auch so halbseidene Gesetze in den letzten 20 Jahren. Das Geiere um die neue Besteuerung von Termingeschäften ist doch ebenso. Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, weiß bis heute keiner mit Sicherheit, welche Gattungen nnu betroffen sind und ob Rechtssicherheit besteht, wenn er nach Meinung des BMF abrechnet. In 10 Jahren kann ein Gericht zu der Einsicht kommen, dass bestimmte Dinge dann doch zu den Futures zählen, wird wieder eine Nachforderung an die Banken kommen, weil fehlerhaft abgerechnet.
Daher auch das komplette Versagen in vielen Dingen der letzten Jahre, weil sich Menschen erdreistet haben, einfach zu kommen, weil sich ein Fluss erdreistet hat, in der Nacht vor dem Wochenende über die Ufer zutreten, weil sich die Taliban erdreistet haben, schneller voranzuschreiten, als es die Verantwortlichen zugestanden haben.
Das, was hier bei LuS vorgeht, ist Teil eines größeren Versagens. Und LuS ist nur der erste Schritt, viele andere werden folgen, siehe Apobank.
Zitat von SquishyLady:Zitat von omegonneu: Und Verhalten, das vor 10 bis 15 Jahre sogar von behördlicher Seite aus als rechtmäßig erachtet wurde, plötzlich in einem Gerichtsurteil als strafbare Handlung zu brandamrken ist eine Sache für sich. Und die andere Sache ist die, ob ein Gericht überhaupt befugt ist, ohne gesetzliche Grundlage die überhaupt so etwas verlautbaren zu dürfen.Welche Behörde hat die Praktiken denn bitte explizit als rechtmäßig erachtet?
Die fraglichen Jahre wurden bereits geprüft und mit den einschlägeigen Gesetze als konform erachtet. Und in der alten Bundesrepblik war der Konsens der freien Bürger, Verwaltungen und des Staates so, dass alles, was nicht durch Gesetz geregelt und verboten war, eben erlaubt war.
Erst mit der unseligen Wende kam mit einem anderen Gedankengut die Meinung auf, dass alles verboten ist, was nicht durch den Staat ausdrücklich erlaubt wird. Daher auch so halbseidene Gesetze in den letzten 20 Jahren. Das Geiere um die neue Besteuerung von Termingeschäften ist doch ebenso. Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, weiß bis heute keiner mit Sicherheit, welche Gattungen nnu betroffen sind und ob Rechtssicherheit besteht, wenn er nach Meinung des BMF abrechnet. In 10 Jahren kann ein Gericht zu der Einsicht kommen, dass bestimmte Dinge dann doch zu den Futures zählen, wird wieder eine Nachforderung an die Banken kommen, weil fehlerhaft abgerechnet.
Daher auch das komplette Versagen in vielen Dingen der letzten Jahre, weil sich Menschen erdreistet haben, einfach zu kommen, weil sich ein Fluss erdreistet hat, in der Nacht vor dem Wochenende über die Ufer zutreten, weil sich die Taliban erdreistet haben, schneller voranzuschreiten, als es die Verantwortlichen zugestanden haben.
Das, was hier bei LuS vorgeht, ist Teil eines größeren Versagens. Und LuS ist nur der erste Schritt, viele andere werden folgen, siehe Apobank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.176.630 von Datini am 28.08.21 15:26:52
Ich denke nicht, dass man das so klar herauslesen kannst, wie du meinst. Stell dir einfach folgende Konstellation vor:
Organe der LuS AG wirkten zu Gunsten Dritter (Banken o.ä.) an Cum-Ex-Deals mit. Bei diesen Dritten ist der Beschiss nun aufgeflogen und die Anrechnung (Erstattung) der tatsächlich nie abgeführten Kapitalertragsteuer wird per Abrechnungsbescheid widerrufen. Der Dritte soll also die zu Unrecht erhaltene Kapitalertragsteuer-Erstattung also zurückzahlen.
Gegen die LuS AG wird parallel dazu auf Grundlage von § 70 Abs. 1 AO ein Haftungsbescheid erlassen, falls der Dritte nicht zahlen kann.
Die LuS AG könnte versuchen, sich gegen den Haftungsbescheid mit dem Argument zu wehren, dass im Besteuerungsverfahren des Dritten bereits Zahlungsverjährung eingetreten sei. Auch diese denkbare Konstellation würde zum Wortlaut der Adhoc passen.
Da man bisher aber nichts konkretes zur (vorgeworfenen) Rolle von LuS in den Cum-Ex-Geschäfte weiß, bleibt das alles bis auf weiteres Kaffeesatzleserei.
Zitat von Datini: Aus der zitierten Stelle ergibt sich eigentlich auch recht genau, was L&S vorgeworfen wird (ob rechtlich haltbar oder nicht). Es geht hier nicht um irgendeine Unterstützungshandlung iZm cum/ex. Vielmehr wird L&S vorgeworfen, als Leerkäufer tätig gewesen zu sein (erkennt man an den Begrifflichkeiten "Erlass von Änderungsbescheiden" und "Zahlungsverjährung").
Ich denke nicht, dass man das so klar herauslesen kannst, wie du meinst. Stell dir einfach folgende Konstellation vor:
Organe der LuS AG wirkten zu Gunsten Dritter (Banken o.ä.) an Cum-Ex-Deals mit. Bei diesen Dritten ist der Beschiss nun aufgeflogen und die Anrechnung (Erstattung) der tatsächlich nie abgeführten Kapitalertragsteuer wird per Abrechnungsbescheid widerrufen. Der Dritte soll also die zu Unrecht erhaltene Kapitalertragsteuer-Erstattung also zurückzahlen.
Gegen die LuS AG wird parallel dazu auf Grundlage von § 70 Abs. 1 AO ein Haftungsbescheid erlassen, falls der Dritte nicht zahlen kann.
Die LuS AG könnte versuchen, sich gegen den Haftungsbescheid mit dem Argument zu wehren, dass im Besteuerungsverfahren des Dritten bereits Zahlungsverjährung eingetreten sei. Auch diese denkbare Konstellation würde zum Wortlaut der Adhoc passen.
Da man bisher aber nichts konkretes zur (vorgeworfenen) Rolle von LuS in den Cum-Ex-Geschäfte weiß, bleibt das alles bis auf weiteres Kaffeesatzleserei.
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