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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 623)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 20.05.24 20:13:37 von
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      schrieb am 27.08.21 13:41:41
      Beitrag Nr. 27.398 ()
      Wurde von LuS ausreichend über die Risiken im Geschäftsbericht informiert? Der SdK hat das Thema im Video tangiert. Könnten sich daraus Schadenersatzansprüche ableiten lassen?
      Lang & Schwarz | 79,80 €
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      schrieb am 27.08.21 13:39:11
      Beitrag Nr. 27.397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.167.138 von SquishyLady am 27.08.21 13:16:08
      Zitat von SquishyLady: Achso, wo genau steht das in der adhoc? Und in welcher Höhe?


      So ist nach vorläufiger Auswertung des Zwischenberichtes zu den Jahren 2008 bis 2009 mit dem Erlass von Änderungsbescheiden zu rechnen, die auch bei etwaiger teilweiser Zahlungsverjährung zu einer hohen Ergebnisbelastung wegen aller betreffenden Jahre (2007 bis 2011) in Höhe von bis zu Euro 61 Mio. für die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft führen würden.

      Noch klarer kann ein Unternehmen es nicht formulieren. Wie gesagt, einige werden auch noch das bezweifeln, wenn L&S den Scheck schon verschickt hat.
      Lang & Schwarz | 79,70 €
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      schrieb am 27.08.21 13:34:23
      Beitrag Nr. 27.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.167.333 von Datini am 27.08.21 13:32:02
      Zitat von Datini: Das hat mit der KESt-Abführungspflicht der Depotbanken für ihre Kunden nichts zu tuen. IÜ war L&S doch nie Depotbank?! Hier geht es ja um eigene (!) Steuerforderungen der L&S resultierend aus Dividendenzahlungen dt. Aktien. Nur diese waren anrechenbar und für diese konnte eine Steuerforderung gegenüber dem Fiskus gebucht werden. Der Anstieg bedeutet also, dass L&S am Dividendenstichtag signifikant mehr Aktien besitzt hat als noch ein Jahr zuvor. Das könnte natürlich dafür sprechen, dass der Fiskus L&S unterstellt, als Leerkäufer agiert zu haben (und nicht nur in der Rolle als haftender Gehilfe). Schaut man sich die Steueranrechnungsbestände von 2007-2009 an (im Schnitt 5,5 Mio) und rechnet das auf alle Jahre bis 2011 hoch und addiert Nachzahlungszinsen von ca. 100-120% hinzu, würde man in etwa bei 60 Mio. landen...


      Wobei die Nachzahlungszinsen natürlich nur ca. 60% betragen dürften...
      Lang & Schwarz | 79,60 €
      Avatar
      schrieb am 27.08.21 13:32:02
      Beitrag Nr. 27.395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.167.216 von omegonneu am 27.08.21 13:21:30Das hat mit der KESt-Abführungspflicht der Depotbanken für ihre Kunden nichts zu tuen. IÜ war L&S doch nie Depotbank?! Hier geht es ja um eigene (!) Steuerforderungen der L&S resultierend aus Dividendenzahlungen dt. Aktien. Nur diese waren anrechenbar und für diese konnte eine Steuerforderung gegenüber dem Fiskus gebucht werden. Der Anstieg bedeutet also, dass L&S am Dividendenstichtag signifikant mehr Aktien besitzt hat als noch ein Jahr zuvor. Das könnte natürlich dafür sprechen, dass der Fiskus L&S unterstellt, als Leerkäufer agiert zu haben (und nicht nur in der Rolle als haftender Gehilfe). Schaut man sich die Steueranrechnungsbestände von 2007-2009 an (im Schnitt 5,5 Mio) und rechnet das auf alle Jahre bis 2011 hoch und addiert Nachzahlungszinsen von ca. 100-120% hinzu, würde man in etwa bei 60 Mio. landen...
      Lang & Schwarz | 79,60 €
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      Avatar
      schrieb am 27.08.21 13:29:35
      Beitrag Nr. 27.394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.571 von Straßenkoeter am 27.08.21 12:35:09Straßenkoeter

      Alter, Du kennst mein Alter nicht.



      Wie hoch ist der gesetzlich vorgeschriebene Bankenfonds für LuS? Muss dieser Teil des Eigenkapitals nicht unangetastet bleiben?
      Lang & Schwarz | 79,60 €

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      schrieb am 27.08.21 13:21:30
      Beitrag Nr. 27.393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.319 von Datini am 27.08.21 12:12:42
      Zitat von Datini: Auszug aus dem Jahresbericht 2007 (S. 42f): Die ausgewiesenen Ertragsteueransprüche betreffen [...] KESt-Anrechnungsguthaben in Höhe von TEUR 6.191 (Vorjahr: TEUR 239).
      Gab es Umstellungen im Geschäftsmodell, die diesen Anstieg erklären?


      Soweit ich weiß, mussten ab 2007 die auszahlenden Depotbanken die KESt abführen. Zuvor waren die dividendenzahlenen Unternehmer die Steuerschuldner
      Lang & Schwarz | 79,80 €
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      Avatar
      schrieb am 27.08.21 13:16:30
      Beitrag Nr. 27.392 ()
      Lang & Schwarz | 80,10 €
      Avatar
      schrieb am 27.08.21 13:16:08
      Beitrag Nr. 27.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.952 von eltorero77 am 27.08.21 13:02:10
      Zitat von eltorero77: Der Schaden ist entstanden, L&S muss zahlen.
      Achso, wo genau steht das in der adhoc? Und in welcher Höhe?
      Lang & Schwarz | 80,10 €
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      schrieb am 27.08.21 13:09:44
      Beitrag Nr. 27.390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.238 von DOBY am 27.08.21 12:04:50Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass, falls es diese Geschäfte tatsächlich gegeben hat (LS behauptet ja nach offizieller Steuerprüfung das Gegenteil), die Verantwortlichen bei LuS diese Geschäfte alleine getätigt haben.

      Vielleicht liege ich falsch, aber in den meisten mir bekannten CumEx Geschäften gab es eine Reihe an Beteiligten, die den Betrug in „Kooperation“ durchgeführt haben: Investoren / Fonds oder vermögende Privatpersonen, externe Steuerberater / Rechtsanwälte, depotführende Banken, etc.

      Daher gehe ich davon aus, dass der Betrug bei LS (sofern es ihn gab) ebenso unter Beteiligung Dritter passiert ist (siehe Apobank). Die Apobank hat ja ebenfalls kürzlich einen Steuerbescheid über 49 Mio € erhalten, obwohl sie angeblich nur 380k€ an diesen Geschäften verdient haben soll und der wesentliche Begünstigte ein externer Fonds war.

      Frage ist halt, ob die Steuerbehörden nun einfach immer die Bank als Facilitator und ggf nicht einmal Initiator (die Rolle von LS ist in dem
      Zusammenhang sicherlich zu klären) dieser Aktionen zur Rechenschaft für die volle Betrugssumme heranziehen können, wenn sie selber nicht der wesentliche Begünstigte und / oder Initiator der Geschäfte war. Genau das scheint aktuell die Vorgehensweise der Steuerbehörden zu sein (lese ich zumindest so). Ob das rechtlich zulässig ist wird sich zeigen. Apobank geht mW ja auch schon gegen den Bescheid vor.

      Die Aufarbeitung der Sache wird sicher 1-2 Jahre dauern und das Outcome ist aus meiner Sicht sehr ungewiss. Über Auflösung der Rückstellung bis hin zu weiteren Forderungen aus anderen Jahren (zunächst gegen LS) scheint da alles möglich.
      Lang & Schwarz | 80,30 €
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      schrieb am 27.08.21 13:02:10
      Beitrag Nr. 27.389 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.166.760 von RealJoker am 27.08.21 12:49:00
      Zitat von RealJoker: Das Auskunftsverlangen ist der normale bürokratische Weg ohne Präjudiz für den Ausgang.


      Es nützt nix aus der Adhoc lediglich einen Halbsatz herauszunehmen und anhand diesem irgendetwas zu belegen. Man muss die Adhoc als ganzes sehen. Das Auskunftssersuchen hat nix mit der Steuernachzahlung zu tun. Es gibt nicht die Option L&S gibt Auskunft, Finanzamt prüft und entscheidet, ob L&S zahlen muss. Der Schaden ist entstanden, L&S muss zahlen. Was sich darüber hinaus aus den Auskünften an strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber Vorständen oder anderen Personen noch ergibt, wissen wir nicht. Dass L&S zahlen muss, steht in der adhoc.

      Wenn ich einen Anwalt frage: Muss ich in den Knast? Und der Anwalt anwortet mir: Ich würde mich mental schon mal darauf einstellen. Dann ist doch wohl die Sache gelaufen. Und genau das steht in der adhoc. Das Unternehmen geht davon aus, die Steuerbescheide neu erlassen werden und sie zahlen müssen.

      Was ist daran so schwer zu verstehen?
      Lang & Schwarz | 80,40 €
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