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    Verlust im ersten Jahr, Gewinn im Zweiten: Abgeltungssteuer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.13 11:48:00 von
    neuester Beitrag 15.11.13 05:06:02 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.188.304
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      schrieb am 14.11.13 11:48:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Zusammen,

      ich bin über Google hierher gestoßen und habe nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage finden können.

      Ich habe im ersten Jahr, sagen wir 1000€ Verlust gemacht. Im zweiten Jahr 1000€ Gewinn.
      Muss ich auf diese 1000€ nun Abgeltungssteuer zahlen oder wird das mit dem ersten Jahr verrechnet, weil ich ja effektiv bei ± 0€ rauskomme?


      Als Zustzinfo: Ich habe nach dem ersten Jahr das Depot zu einem anderen Anbieter übertragen, macht das wenn, einen Unterschied?

      Vielen lieben Dank im Voraus!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 13:23:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.831.810 von smfoo am 14.11.13 11:48:00Der Gewinn ist zu versteuern, der Verlust kann vorgetragen werden. Ob die Bank gewechselt wird, ist egal.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 14:33:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 16:44:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von Taxadvisor: Der Gewinn ist zu versteuern, der Verlust kann vorgetragen werden. Ob die Bank gewechselt wird, ist egal.

      Gruß
      Taxadvisor


      Die 1000 Verlust aus dem Vorjahr laufen doch automatisch ins lfd. Jahr, deshalb müssten die 1000 in diesem Jahr doch ohne Abgeltungssteuer sein.

      PS: Ausser er hat sie sich bescheinigen lassen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 17:01:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von 1erhart:
      Zitat von Taxadvisor: Der Gewinn ist zu versteuern, der Verlust kann vorgetragen werden. Ob die Bank gewechselt wird, ist egal.

      Gruß
      Taxadvisor


      Die 1000 Verlust aus dem Vorjahr laufen doch automatisch ins lfd. Jahr, deshalb müssten die 1000 in diesem Jahr doch ohne Abgeltungssteuer sein.

      PS: Ausser er hat sie sich bescheinigen lassen.


      Asche auf mein Haupt, ich habe meine Lesebrille nicht mit. Ich hatte gelesen erst der Gewinn, dann der Verlust (konnte mir wohl auch nicht vorstellen, dass man zur umgekehrten Kostellation nichts im Netz findet)...

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      Avatar
      schrieb am 14.11.13 17:04:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.835.094 von Taxadvisor am 14.11.13 17:01:49Ich wollte eigentlich nur posten:

      Hast du den Beitrag auch richtig gelesen.;)

      Mir ist etwas ähnliches im bondboard passiert vor einigen Wochen. Nicht genau gelesen und schon auf die Nase gefallen.
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 18:42:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.831.810 von smfoo am 14.11.13 11:48:00Die Frage ist jetzt, ob das Depot, in dem der Verlust gemacht wurde zugeich mit der Übertragung der Werte auch aufglöst wurde, denn nur dann wird auch der Verrechnungstopf automatisch übertragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.11.13 05:06:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.836.104 von Juliusturm am 14.11.13 18:42:29Wie er schreibt hat er das Depot übertragen, deshalb gehe ich vom Gesamtdepot aus, dann wäre das ganze klar.

      Sollte er nur Teile übertragen haben bleibt der Verlusttopf beim Restdepot sozusagen bestehen.

      Also Frage an den Threadersteller:

      Wurde das komplette Depot übertragen und aufgelöst ???

      Wenn ja müsste der Verlusttopf mit übertragen worden sein und damit ein Verkauf bis zur genauen Verlusttopfhöhe steuerfrei sein.


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