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    Delisting einer AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.03.14 19:34:15 von
    neuester Beitrag 10.03.14 08:16:19 von
    Beiträge: 11
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      schrieb am 05.03.14 19:34:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hey Leute,

      also ich brauche da mal ein Statement von Leuten die sich am Kapitalmarkt auskennen.
      Wenn Jemand Anteile an einer Aktiengesellschaft hält, welche börsennotiert ist und die Gesellschaft widerruft dann ihre Börsennotiz, kann der Anleger dann seine Anteile noch veräußern?
      Ich bin über Google auf den OTC-Handel gestoßen. Wäre dies eine Möglichkeit für einen privaten Kleinanleger seine Anteile via online-Banking zu veräußern? Und welche Gesellschaften betreiben OTC-Handel?
      Und - auch ganz wichtig - welche Nachteile würde auf den Kleinanleger beim OTC-Handel im Vergleich mit dem börslichen Handel seiner Anteile zukommen?
      Über eine Antwort würde ich mich freuen.

      Mit freundlichem Gruß,

      Simon-Alexander
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 22:44:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also erstmal bist du auch bei einem Delisting immer noch Mitinhaber an der entsprechenden AG. Deine Rechte und Pflichten werden durch ein Delisting nicht berührt.

      Grundsätzlich ist es auch möglich Aktien zu handeln, die nicht an einer Börse gelistet sind. Das ist, wie du schon richtig erkannt hast, der OTC-Handel
      OTC kommt aus dem Englischen und steht für "Over-The-Counter" also "über den Schalter".

      Ob sich ein solches Geschäft über deine Online Bank abwickeln lässt, müsstest du mal bei der entsprechenden Bank erfragen.

      Die Nachteile beim OTC-Handel sind vor allem die fehlende Liquidität, die es schwer machen können, deine Anteile zu veräussern, oder entsprechende Anteile zu erwerben.

      Ein Haus, dass auch Handel mit nicht börsennotierten Titeln anbietet ist Schnigge.

      https://www.schnigge.de/

      Ob du deine Favoriten dort findest, weiss ich allerdings nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.03.14 23:36:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auch Valora organisiert den außerbörslichen Handel in manchen Aktien:
      http://valora.de/valora/kurse

      In Deutschland heißt der OTC Handel Freiverkehr, das ist eigentlich nichts anderes.
      Meist ist ja mit Delisting gemeint, dass der Handel künftig im Freiverkehr fortgesetzt wird.

      Beim Delisting geht es vor allem darum, dass die AG nicht mehr verpflichtet ist, die Bedingungen der Börsenzulassung zu erfüllen. Dazu gehört eine transparente Berichterstattung, Meldepflichten der Aktionäre bei Überschreitung von Stimmrechtsschwellen, Pflicht den anderen Aktionären bei einem Kontrollwechsel, also wenn ein Aktionär 30% der Stimmrechte erwirbt, dan anderen Aktionären ein Kaufangebot zu unterbreiten. Adhoc-Mitteilungspflicht bei kursbeeinflussenden Neuigkeiten entfällt auch.

      Mit anderen Worten, dem Beschummeln der Kleinaktionäre ist Tür und Tor geöffnet.
      Der Informationsvorsprung der Insider ist hier legalisiert und ein professioneller oder institutioneller Investor wird kaum noch ein Interesse haben, die Aktien zu erwerben. Unabhängig vom Preis.

      In der Vergangenheit hat es vielfach extreme Betrugsfälle gegeben mit aktien im OTC Handel in USA oder dem Frankfurter "open market". Praktiken des Abverkaufs von Aktien unter Vorspiegelung falscher Tatsachen waren da eher die Regel als die Ausnahme.

      Seit Betrugsfällen wie Hess im amtlichen Handel, kann man natürlich auch Zweifeln, ob denn die Regulierungen ausreichend sind und ob man mit WPÜG usw nicht nur teure Bürokratie erschafft. Auch gegen frisierte Bilanzen hat man damit kaum eine Handhabe und BAFIN ist überfordert. Letztlich ist Aktienkauf eine Vertrauensfrage, und auch der Ruf einer Börse (also der nationalen Regulierung) spielt eine Rolle.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.03.14 04:14:29
      !
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      schrieb am 06.03.14 11:00:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.572.375 von honigbaer am 05.03.14 23:36:49Richtig, aber man sollte paar Dinge ergänzen.

      Zumeist werden für eine Aktie an mehreren Börsen Kurs gestellt. Dabei kann das Unternehmen an einem Börsenplatz im geregelten Markt, an einem anderen Börsenplatz aber im Freiverkehr notiert sein. Delisting heißt zunächst mal Rückzug vom geregelten Markt. Was mit den übrigen Freiverkehrsnotierungen passiert, ist unklar,

      Warum macht ein Unternehmen das? Angegeben werden immer Kostengründe. Vordergründig ist das richtig, das Einhalten von Regeln kostet Geld. Die Frage ist halt, ob sich das überhaupt lohnt. Nach einem Delisting dürfte z.B. eine Kapitalerhöhung nur zu schlechteren Konditionen durchführbar sein.

      Prinzipiell gibt es drei Kategorien von Unternehmen, die ein Delisting durchführen, wobei die Übergänge fließend sind.

      In der ersten Kategorie sind die Unternehmen, die wirtschaftlich mehr oder weniger gescheitert sind. Da sollte man eh nicht investiert sein.

      In der zweiten Kategorie sind Unternehmen mit einem Mehrheitsaktionär. Mit der Drohung Delisting will der zumeist seinen Bestand günstig aufstocken.

      In der dritten Kategorie ist dann der Rest. Hier können aber schon Hintergedanken eine Rolle spielen. Nach einem Delisting gilt z.B. nicht mehr das Wertpapierübernahmegesetz. Bei einer Übernahme muss dann nicht mehr ein Pflichtangebot an die Minderheitsaktionäre gemacht werden.

      Prinzipiell gibt es nach einem Delisting die folgenden drei Möglichkeiten.

      Die Aktie wird in einem "höherwertigen" Freiverkehrswert wie dem Entry Standard in Frankfurt notiert. Das müsste das Unternehmen beantragen. Dann würden zumindest noch paar Regeln aus dem geregelten Markt gelten, aber gerade nicht das Wertpapierübernahmegesetz. Das nennt das Unternehmen normalerweise nicht Delisting, sondern z.B. Wechsel vom geregelten Markt in den Entry Standard.

      Die Aktie wird im Freiverkehr notiert. Darauf hat das Unternehmen eigentlich keinen Einfluss. Das entscheidet ein an der Börse zugelassener Makler. Wenn ein gewisser Handel, sprich Provisionen, erwartet werden, dann macht er das, ansonsten lässt er das bleiben. Im letzteren Fall lässt er sich zumeist überzeugen, wenn eine gewisse Gebühr gezahlt wird. Die könnte vom Unternehmen, aber auch von jemand anderen getragen werden, z.B. einem Aktionär. Letzteres dürfte aber unwahrscheinlich sein, da es sich für einen Kleinaktionär sich sicherlich nicht lohnt.

      Der letzte Fall ist der, dass die Aktie auch nicht mehr im Freiverkehr notiert wird. Bei einem gescheiterten Unternehmen wäre das vielleicht normal. Interessant sind hier aber die Fälle, bei denen der Hauptaktionär die übrigen Aktionär hinausekeln will. Da würde ich sogar vermuten, dass, wenn die Aktie momentan an einer Börse im Freiverkehr notiert wird, mit einer Geldzahlung des Unternehmens oder Hauptaktionärs an die zuständigen Makler auf die Einstellung der Notierung hingewirkt wird.

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      schrieb am 06.03.14 13:13:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      So wie ich Simon Alexander verstanden habe, geht es ihm aber um wirklichen aussebörslichen Handel. Der "Freiverkehr" auch wenn seine Zulassungsbeschränkungen minimal sind, ist immer noch an eine Börse angeschlossen.

      Möglicherweise handelt es sich bei seinem Wert auch gar nicht um ein deutsches Unternehmen. Dann ändern sich die Voraussetzungen nochmal.
      1 Antwort
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      schrieb am 06.03.14 13:51:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.575.215 von sdaktien am 06.03.14 13:13:48Die Frage war, was bei und nach einem Delisting passiert. Darunter wird die Einstellung der Börsennotierung in einem organisierten Markt, in Deutschland also dem geregelten Markt, verstanden. Eine Notierung im Freiverkehr ist dafür kein Ersatz. Freiverkehr ist kein organisierter Markt im gesetzlichen Sinn.

      Da kein konkretes Beispiel gennant wurde, ist es müssig darüber zu spekulieren, welche dieser Möglichkeiten eintreten wird.
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 08:39:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hey Leute,

      erstmal ein Dankeschön für eure Antworten.
      Also ich hatte unter einem Delisting den Rückzug von jedem organisierten Markt verstanden. Dabei würde ich darunter auf jeden Fall den Rückzug einer Gesellschaft aus dem geregelten Markt und auch dem qualifizierten Freiverkehr verstehen. Was jetzt den normalen Freiverkehr angeht bin ich mir nicht sicher.
      Ich dachte, dass wenn ein Unternehmen seine Börsennotiz widerruft auch ein Handel der Aktien im Freiverkehr nicht mehr möglich wäre. Ich meine, der Freiverkehr wird doch auch von den Börsen organisiert, oder?
      Ich hatte auch gedacht, dass OTC-Handel und der Freiverkehr nochmal etwas anderes wären.
      Ein konkretes Beispiel kann ich leider nicht geben. Bei meiner Frage geht es mir mehr abstrakt um die Frage, welche Möglichkeiten der Investor hat, wenn sich sein Unternehmen von der Börse zurückzieht.
      An "sdaktien": Ja, genauso war es gemeint.
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 12:18:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also, ich glaub, ich habs jetzt. Bin mittlerweile soweit, dass ich das so sehen:
      Das Delisting meint den Rückzug von einem organisierten Marktplatz. Damit ist vorallem der geregelte Markt gemeint. Demnach können die Aktien dann im Freiverkehr gehandelt werden. Dabei meint Freiverkehr-, OTC-, und Direkthandel dasselbe. Der Freiverkehr unterscheidet sich um geregelten Markt insoweit als das nur privatrechtlich durch die Börsenträgergesellschaften geregelt ist, wohingegen beim geregelten Markt öffentlich-rechtliche Gesetze eingreifen, z.b BörsG, WphG, WpÜG.
      Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass die meisten Börsen im Freiverkehr ein Qualitätssegment eingerichtet haben ( "entry Standart, m.access) und dieses Segment den Publizitätspflichten der Gesellschaft im geregelten Markt entspricht. Für mich ist daher nur noch entscheidend zu wissen, welche Nachteile ein Kleinanleger hat, wenn sich seine Gesellschaft aus dem geregelten Markt zurückzieht und auch nicht im qualifizierten Freiverkehr ihre Anteile handeln lässt??
      Danke euch im Voraus für eure Beiträge.
      Avatar
      schrieb am 08.03.14 14:06:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja, ungefähr richtig.
      Man muss vielleicht klarer auseinanderhalten, "regulierter Markt" meint gesetzliche Regeln für Übernahmeangebote und berichtspflichten. "Organisierter Markt" kann alles mögliche sein, richtig bemerkt "privatrechtlich organisierter Handel", der ja vielleicht sogar gut funktioniert, was die Handelsabwicklung anbelangt, aber eben die gesetzliche Regulierung der Firmen ausschließt. Und auch die "Premium-Freiverkehrssegmente" werden zwar gerne so hingestellt, als sei das bei den Berichtspflichten dem regulierten Markt vergleichbar, aber die Realität ist doch, dass die Firmen dann ohne Quartalsberichte und adhoc und Stimmrechtsmitteilungen und Schwellenmeldungen dort unreguliert gehandelt werden.

      Angeblich kann der Wechsel in so ein Premium-Handelssegment den Firmen 50 oder 100 TEuro kosten im Jahr ersparen, eben weil die Melde- und Berichtspflichten da gegen null gehen.

      Nachteil für den Anleger, wenn kein organisierter Handel stattfindet, ist, dass er seine Anteile nur noch privat, vielleicht allenfalls noch über Kleinanzeigen verkaufen kann. Oder am besten gleich an den Hauptaktionär und der bestimmt dann logischerweise auch den Preis. Sollte Schnigge oder Valora irgendwie die Aktie im Einzelfall berücksichtigen, wäre es ein reiner Glücksfall. (Siehe z.B. Varta AG bei Schnigge, aber ob da so viel gehandelt wurde?) Dazu kommt noch, dass vielleicht windige aufkäufer im Bundesanzeiger Kaufangebote unter dem fairen Wert bekanntgeben. Siehe z.B. Innstadt Brauerei AG. Das sind dann so die Optionen, die noch bleiben.

      An anderer Stelle kann man natürlich diskutieren, ob nicht ein OTC Handel auch kostengünstig funktionieren kann, gerade für IPOs zum Beispiel, Stichwort crowd funding. Aber das war ja nicht die Fragestellung.
      Avatar
      schrieb am 10.03.14 08:16:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei einem Delisting ist nicht gesagt, ob die Aktie später im Freiverkehr gehandelt wird oder nicht. Kann sein, muss nicht sein.

      Auf den Begriff qualifizierter Freiverkehr würde ich nicht viel geben. Auch ein Wechsel in z.B. den Entry Standard ist nachteilig.


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