ZAPF CREATION - KGV 4,1 und der Turnaround schreitet voran (Seite 35)
eröffnet am 07.01.15 16:27:46 von
neuester Beitrag 24.04.24 15:16:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 69.596.958 von zapf-wise am 14.10.21 15:08:08
Was meinst du? verstehe deinen kryptischen Beitrag nicht wirklich.
Zitat von zapf-wise:Zitat von MikeMi-1: Bzw. wann er kommt
Und zu welchem Preis.
Evtl. ist der Kursrückgang der letzten Wochen ja ein guter Zeitpunkt, da der Durchschnittskurs der letzten drei Monate für den SO herangezogen werden kann. Vorausgesetzt Larian hat seine 90% erreicht, was nach meiner Berechnung noch nicht der Fall sein dürfte.
Macht mal weiterso was gut war, freue mich gerade ungemein auf Kurse von 27,50bB!
Was meinst du? verstehe deinen kryptischen Beitrag nicht wirklich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.595.242 von MikeMi-1 am 14.10.21 12:57:52
Macht mal weiterso was gut war, freue mich gerade ungemein auf Kurse von 27,50bB!
Zitat von MikeMi-1: Bzw. wann er kommt
Und zu welchem Preis.
Evtl. ist der Kursrückgang der letzten Wochen ja ein guter Zeitpunkt, da der Durchschnittskurs der letzten drei Monate für den SO herangezogen werden kann. Vorausgesetzt Larian hat seine 90% erreicht, was nach meiner Berechnung noch nicht der Fall sein dürfte.
Macht mal weiterso was gut war, freue mich gerade ungemein auf Kurse von 27,50bB!
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.595.149 von straßenköter am 14.10.21 12:50:53Bzw. wann er kommt
Und zu welchem Preis.
Evtl. ist der Kursrückgang der letzten Wochen ja ein guter Zeitpunkt, da der Durchschnittskurs der letzten drei Monate für den SO herangezogen werden kann. Vorausgesetzt Larian hat seine 90% erreicht, was nach meiner Berechnung noch nicht der Fall sein dürfte.
Und zu welchem Preis.
Evtl. ist der Kursrückgang der letzten Wochen ja ein guter Zeitpunkt, da der Durchschnittskurs der letzten drei Monate für den SO herangezogen werden kann. Vorausgesetzt Larian hat seine 90% erreicht, was nach meiner Berechnung noch nicht der Fall sein dürfte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.595.098 von MikeMi-1 am 14.10.21 12:46:53
Das geht über Wertpapiermitteilungen, die die Banken erhalten. Davon bekommen wir nichts mit. Manchmal kann man nach der Eintragung des Beschlusses noch 1-2 Tage handeln. Dafür muss man aber in den Handelsregisterbekanntmachungen jeden Tag bei Zapf reingucken, um die Eintragung des Beschlusses wahrzunehmen. Ich würde mir über das Thema der Abwicklung eines SO keine Gedanken machen, wichtig ist nur, dass er kommt.
Zitat von MikeMi-1: Vielen Dank @straßenköter für deine Ausführungen.
Mir ging es auch um den praktischen Ablauf. Denn beim regulären Verkauf drücke ich ja quasi auf den Verkaufen Knopf im Online-Banking und gebe somit den Auftrag. Daher war mir nicht ganz klar, wer den Auftrag zum Verkauf bei einem SqOut gibt. Das macht aber dann wahrscheinlich die Bank, wenn sie entsprechenden Beschluss erhält.
Das geht über Wertpapiermitteilungen, die die Banken erhalten. Davon bekommen wir nichts mit. Manchmal kann man nach der Eintragung des Beschlusses noch 1-2 Tage handeln. Dafür muss man aber in den Handelsregisterbekanntmachungen jeden Tag bei Zapf reingucken, um die Eintragung des Beschlusses wahrzunehmen. Ich würde mir über das Thema der Abwicklung eines SO keine Gedanken machen, wichtig ist nur, dass er kommt.
Vielen Dank @straßenköter für deine Ausführungen.
Mir ging es auch um den praktischen Ablauf. Denn beim regulären Verkauf drücke ich ja quasi auf den Verkaufen Knopf im Online-Banking und gebe somit den Auftrag. Daher war mir nicht ganz klar, wer den Auftrag zum Verkauf bei einem SqOut gibt. Das macht aber dann wahrscheinlich die Bank, wenn sie entsprechenden Beschluss erhält.
Mir ging es auch um den praktischen Ablauf. Denn beim regulären Verkauf drücke ich ja quasi auf den Verkaufen Knopf im Online-Banking und gebe somit den Auftrag. Daher war mir nicht ganz klar, wer den Auftrag zum Verkauf bei einem SqOut gibt. Das macht aber dann wahrscheinlich die Bank, wenn sie entsprechenden Beschluss erhält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.594.783 von MikeMi-1 am 14.10.21 12:21:48Mit der Ausbuchung der Aktien bzw. der Gutschrift des Geldes bekommst Du eine Abrechnung, die im Grunde wie ein Verkauf gesehen werden kann, denn ein SO ist ja nichts anderes als ein Zwangsverkauf. Transaktionskosten enstehen dabei nicht.
Mit der gutachterlichen Festlegung der Abfindung wird der Aktienkurs an der Börse ein paar Prozent oberhalb der ermittelten Abfindung notieren. Das Aufgeld basiert auf dem im Anschluss an den SO folgenden Spruchstellenverfahren, in dem die ermittelte Abfindung überprüft werden wird. Ein Verfahren dauert in der Regel mehrere Jahre, etwaige Erhöhungen werden aber sehr gut verzinst. Ob es Namensaktien oder Inhaberaktien sind, spielt keine Rolle. Rechtlich findet lediglich ein Verkauf per SO statt. Da ist es egal, ob die Gegenseite den konkreten Aktionär beim Namen kennt oder nur die Verwahrstelle.
Mit der gutachterlichen Festlegung der Abfindung wird der Aktienkurs an der Börse ein paar Prozent oberhalb der ermittelten Abfindung notieren. Das Aufgeld basiert auf dem im Anschluss an den SO folgenden Spruchstellenverfahren, in dem die ermittelte Abfindung überprüft werden wird. Ein Verfahren dauert in der Regel mehrere Jahre, etwaige Erhöhungen werden aber sehr gut verzinst. Ob es Namensaktien oder Inhaberaktien sind, spielt keine Rolle. Rechtlich findet lediglich ein Verkauf per SO statt. Da ist es egal, ob die Gegenseite den konkreten Aktionär beim Namen kennt oder nur die Verwahrstelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.594.591 von straßenköter am 14.10.21 12:05:31
Vielen Dank für deinen informativen Ausführungen.
Also wird nach Bekanntwerden des SqOut weiterhin Handel an der Börse betrieben. Zumindest bis es dann ins HR eingetragen ist.
Wie muss man sich das dann anschließend vorstellen? Die Bank bei der der Minderheitsaktionär seine Aktien hat übernimmt den "Verkauf" dann? Also verkauft quasi automatisiert die Aktien und schreibt das Guthaben gut? Müsste aber so sein denn ich glaube mich zu erinnern, dass man bei Namensaktien auch auf die Eintragung des Aktionärs verzichten kann und dort dann nur die Bank hinterlegt ist (bin mir aber nicht mehr sicher ob das wirklich so geht). Falls das so ist, hätte die übernehmende Gesellschaft ja keine Möglichkeit an den Aktionär ran zu kommen, da nur die Bank und nicht die Person bekannt ist.
Zitat von straßenköter: Nein, dass ist das Stadard ABC bei SO:
Der Squeeze Out-Prozeß ist beim aktien- und verschmelzungsrechtlichen SO im Grunde identisch. Der Großaktionär kündigt den SO an, es wird ein Gutachten erstellt, die HV beschließt den SO und dann wartet man mit normalen Börsenhandel auf die Eintragung des Beschlusses in das HR, so dass Zug um Zug Aktien gegen Geld getauscht werden. Deine Option 2 spielt für Zapf keine Rolle, denn dafür bedarf es eines zuvor gelagerten Übernahmeangebots bei dem mindestens 90% das Angebot angenommen haben müssen und der Großaktionär im Nachgang auf mindestens auf 95% kommen muss.
Deine Ausführungen zur Rechtsform der AG, KGaA oder SE beim Großaktionär bei einem SO im Rahmen einer Verschmelzung sind korrekt, aber stellen kein Problem da, da man zur Not éinfach auf eine entsprechende Kapitalgesellschaft die Aktien übertragen würde.
Vielen Dank für deinen informativen Ausführungen.
Also wird nach Bekanntwerden des SqOut weiterhin Handel an der Börse betrieben. Zumindest bis es dann ins HR eingetragen ist.
Wie muss man sich das dann anschließend vorstellen? Die Bank bei der der Minderheitsaktionär seine Aktien hat übernimmt den "Verkauf" dann? Also verkauft quasi automatisiert die Aktien und schreibt das Guthaben gut? Müsste aber so sein denn ich glaube mich zu erinnern, dass man bei Namensaktien auch auf die Eintragung des Aktionärs verzichten kann und dort dann nur die Bank hinterlegt ist (bin mir aber nicht mehr sicher ob das wirklich so geht). Falls das so ist, hätte die übernehmende Gesellschaft ja keine Möglichkeit an den Aktionär ran zu kommen, da nur die Bank und nicht die Person bekannt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.594.408 von MikeMi-1 am 14.10.21 11:49:13Nein, dass ist das Stadard ABC bei SO:
Der Squeeze Out-Prozeß ist beim aktien- und verschmelzungsrechtlichen SO im Grunde identisch. Der Großaktionär kündigt den SO an, es wird ein Gutachten erstellt, die HV beschließt den SO und dann wartet man mit normalen Börsenhandel auf die Eintragung des Beschlusses in das HR, so dass Zug um Zug Aktien gegen Geld getauscht werden. Deine Option 2 spielt für Zapf keine Rolle, denn dafür bedarf es eines zuvor gelagerten Übernahmeangebots bei dem mindestens 90% das Angebot angenommen haben müssen und der Großaktionär im Nachgang auf mindestens auf 95% kommen muss.
Deine Ausführungen zur Rechtsform der AG, KGaA oder SE beim Großaktionär bei einem SO im Rahmen einer Verschmelzung sind korrekt, aber stellen kein Problem da, da man zur Not éinfach auf eine entsprechende Kapitalgesellschaft die Aktien übertragen würde.
Der Squeeze Out-Prozeß ist beim aktien- und verschmelzungsrechtlichen SO im Grunde identisch. Der Großaktionär kündigt den SO an, es wird ein Gutachten erstellt, die HV beschließt den SO und dann wartet man mit normalen Börsenhandel auf die Eintragung des Beschlusses in das HR, so dass Zug um Zug Aktien gegen Geld getauscht werden. Deine Option 2 spielt für Zapf keine Rolle, denn dafür bedarf es eines zuvor gelagerten Übernahmeangebots bei dem mindestens 90% das Angebot angenommen haben müssen und der Großaktionär im Nachgang auf mindestens auf 95% kommen muss.
Deine Ausführungen zur Rechtsform der AG, KGaA oder SE beim Großaktionär bei einem SO im Rahmen einer Verschmelzung sind korrekt, aber stellen kein Problem da, da man zur Not éinfach auf eine entsprechende Kapitalgesellschaft die Aktien übertragen würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 69.590.946 von DOBY am 14.10.21 04:26:15
Danke für den Link.
Ob so ein verschmelzungsrechtlicher SqOut erfolgen kann erschließt sich mir aber nicht. Bei den ganzen Kauderwelsch und der komplizierten Rechtslage kann man das sicherlich auch nicht so einfach beurteilen. Schon allein dies hier dürfte problematisch werden:
Aus diesem Grund muss sowohl die Rechtsform des Hauptaktionärs als auch die Rechtsform der Zielgesellschaft eine AG, KGaA oder eine SE (Europäische AG) sein.
Weiß einer zufällig, wie das abläuft in Bezug auf die Aktien:
1. Der aktienrechtliche Squeeze-out:
Werden hier die Aktien der Minderheitenaktionäre einfach über die Börse "automatisiert" verkauft?
2. Der übernahmerechtliche Squeeze-out:
Hier vermute ich, dass es über die Börse geht und nach dem Angebot des Käufers zu dem Preis definitiv verkauft werden kann. Ich glaub das hatten wir bei Zapf doch schon mal?
3. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out:
Wird hier die Aktien der Minderheitenaktionäre einfach über die Börse "automatisiert" verkauft?
Wird bei Option 1+3 der Handel an der Börse nach Bekanntwerden eigentlich ausgesetzt? Oder kann man dann munter weiter ein- bzw. verkaufen?
Bei Option 2 geht ja der Handel weiter wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Ich weiß, das sind recht spezielle Fragen aber vielleicht hat das ja bereits jemand mitgemacht und kann berichten.
Zitat von DOBY: 90%:
verschmelzungsrechtlicher SO
https://de.wikipedia.org/wiki/Squeeze-out#Der_verschmelzungs…
Danke für den Link.
Ob so ein verschmelzungsrechtlicher SqOut erfolgen kann erschließt sich mir aber nicht. Bei den ganzen Kauderwelsch und der komplizierten Rechtslage kann man das sicherlich auch nicht so einfach beurteilen. Schon allein dies hier dürfte problematisch werden:
Aus diesem Grund muss sowohl die Rechtsform des Hauptaktionärs als auch die Rechtsform der Zielgesellschaft eine AG, KGaA oder eine SE (Europäische AG) sein.
Weiß einer zufällig, wie das abläuft in Bezug auf die Aktien:
1. Der aktienrechtliche Squeeze-out:
Werden hier die Aktien der Minderheitenaktionäre einfach über die Börse "automatisiert" verkauft?
2. Der übernahmerechtliche Squeeze-out:
Hier vermute ich, dass es über die Börse geht und nach dem Angebot des Käufers zu dem Preis definitiv verkauft werden kann. Ich glaub das hatten wir bei Zapf doch schon mal?
3. Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out:
Wird hier die Aktien der Minderheitenaktionäre einfach über die Börse "automatisiert" verkauft?
Wird bei Option 1+3 der Handel an der Börse nach Bekanntwerden eigentlich ausgesetzt? Oder kann man dann munter weiter ein- bzw. verkaufen?
Bei Option 2 geht ja der Handel weiter wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Ich weiß, das sind recht spezielle Fragen aber vielleicht hat das ja bereits jemand mitgemacht und kann berichten.
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