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    Publity - schon wieder ein Immowert, aber was für einer!? (Seite 183)

    eröffnet am 11.07.15 17:45:03 von
    neuester Beitrag 13.06.24 23:48:20 von
    Beiträge: 3.613
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      schrieb am 08.11.17 14:18:48
      Beitrag Nr. 1.793 ()
      Das ist ja genau meine Vermutung. Sollten wir auf die Frageliste für die Hauptversammlung nehmen ;-)
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      schrieb am 08.11.17 14:14:56
      Beitrag Nr. 1.792 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.131.148 von tax_adv am 08.11.17 13:32:56Das kann man aber auch in der Weise lesen, dass alle fälligen und zusätzlich auch die noch ausstehenden Beträge (also das ausstehende Anleihevolumen selbst) gemeint sind, und somit einer Anleiherückzahlung in voller Höhe gleichzusetzen wäre.

      das würde aber bedeuten, dass mit der Ausschüttung in 2017 die Anleihebedingungen nicht eingehalten worden wären.
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 13:32:56
      Beitrag Nr. 1.791 ()
      "an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind,"

      Das kann man aber auch in der Weise lesen, dass alle fälligen und zusätzlich auch die noch ausstehenden Beträge (also das ausstehende Anleihevolumen selbst) gemeint sind, und somit einer Anleiherückzahlung in voller Höhe gleichzusetzen wäre. Dann wäre die Ausschüttung vrsl. bis 2020 begrenzt. Dass nun also die Ermächtigung zur darüber hinaus gehenden Ausschüttung überhaupt nachträglich beschlossen werden soll, spricht eher dafür, dass die Ausschüttung bisher tatsächlich begrenzt war.
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      schrieb am 08.11.17 11:48:35
      Beitrag Nr. 1.790 ()
      zu der Ausschüttungssperre hat SirMike am 26.01.2017 geschrieben:

      "Ich stelle mal einen (nicht meinen) Kommentar aus meine Blog zu diesem Thema ein: "das war offenbar eine beliebte Vermutung im w:o- oder ariva-Forum, dass Publity praktisch mindestens ein EPS von 5,60 haben müsste, falls die Dividende 2,80 betragen soll, um die 50%-Grenze nicht zu verletzen. Liest man jedoch genau, besteht die Verpflichtung unter der einschränkenden Bedingung, dass dies "nur bis zu dem Zeitpunkt [zu erfolgen hat], an dem alle Beträge an Kapital und Zinsen der Zahlstelle zur Verfügung gestellt worden und alle Verpflichtungen gemäß § 8 erfüllt sind,". Folglich besteht diese Negativverpflichtung m.E. nur in dem Fall, wenn Kapital oder Zins fällig ist, aber nicht bezahlt wurde oder wenn Aktien zu liefern sind, aber diese nicht geliefert wurden."

      https://www.wallstreet-online.de/diskussion/500-beitraege/12…
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 10:37:28
      Beitrag Nr. 1.789 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.129.015 von tax_adv am 08.11.17 10:05:29
      Danke erstmal für die ganze Mühe, sehr informativ!
      @tax_adv : Ich stecke überhaupt nicht in der Materie drin in Bezug auf die ausstehende Wandelanleihe, aber könnte es sein, dass publity einfach einen debt-swap macht? Tausche das relativ teure Eigenkapital in Form von Wandelanleihen, die später mal Dividende wegfressen und gebe eine neue Anleihe als 100% Fremdkapital aus bei heute niedrigeren Zinsen? Wie gesagt, ich kenne die Historie nicht.....

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      schrieb am 08.11.17 10:05:29
      Beitrag Nr. 1.788 ()
      Demnach ist es nach § 13 der Anleihebedingungen so, dass die Auszahlung von >50% des Jahresüberschusses einen Kündigungsgrund für die Gläubiger darstellt. Das wäre natürlich fatal in einer Situation, in der Olek ja anscheinend gerade sogar nach neuen Anleiheinvestoren sucht.

      Diese Dividendenzusage ist aber anscheinend (lt. BAnz) nur den dazugekommenen Investoren im Rahmen der Ausplatzierung der Anleihe von 30 auf 50 Mio. EUR gemacht worden, somit für 20 Mio. EUR Nominal. Die 30 Mio. EUR Erstinvestoren hatten diese nicht und bekamen diese nachträglich, weil die Anleihebedingungen dahingehend mit Wirkung für alle geändert wurden.

      Da lt. Aufforderung die Mehrheit der Stimmen entscheidet, sollte es eigentlich kein Problem geben, dass die 30 Mio. EUR für den Zustand stimmen, den sie vorab ohnehin hatten. Die Gekniffenen wären die 20 Mio. EUR Neuinvestoren, die ihre ausgehandelten Anleihesonderbedingungen damit verlieren sollen.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.17 09:55:19
      Beitrag Nr. 1.787 ()
      Hier ein interessanter Ausschnitt aus dem entsprechenden, im Bundesanzeiger veröffentlichten Angebot, folgender neu einzufügender Abschnitt soll von den Anleihegläubigern abgesegnet werden:

      "Die Gesellschaft war und ist ab dem 1. Januar 2017 berechtigt, an ihre Aktionäre Dividenden für zurückliegende Geschäftsjahre auszuschütten, die über 50% des im betreffenden Jahresabschluss ausgewiesenen Jahresüberschusses nach Handelsgesetzbuch („HGB“) hinausgehen."

      Demnach müsste publity mit der Ausschüttung für 2016 formal gegen die bisherigen Anleihebedingungen verstoßen haben; da die Platzierung bei (wenigen?) institutionellen Anlegern erfolgte, konnte man sich hier jedoch vielleicht zur Ausschüttung im Juni 2017 Ausnahmegenehmigungen einholen. Oder man hat das einfach verpennt, obwohl das Thema ja hier sogar im Forum besprochen wurde. Bei einem Jahresüberschuss von 3,81 EUR pro Aktie wäre unter Berücksichtigung von 50% allerdings ja nicht mal die Vorjahresausschüttung (2,00 EUR) erreicht worden, das wäre kaum vermittelbar gewesen für Olek, der in Interviews sehr gerne auf die Steigerung der Dividende verweist.
      Jedenfalls würden Sie den Punkt ja nicht in die Beschlussvorlage aufnehmen, wenn es keine Probleme dahingehend gäbe.
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      Avatar
      schrieb am 08.11.17 09:33:00
      Beitrag Nr. 1.786 ()
      http://www.bondguide.de/anleihen-im-fokus/publity-strebt-str…

      Die publity AG ruft die Inhaber ihrer ausstehenden Wandelanleihe 2015/20 ab kommender Woche zu einer Abstimmung ohne Versammlung auf. Mit der virtuellen Anleihegläubigerversammlung wollen sich die Leipziger von Negativverpflichtungen in den geltenden Wandelanleihebedingungen lösen, um dadurch das weitere Wachstum durch Aufnahme neuer Mittel am Kapitalmarkt zu sichern.

      So lautet zumindest die offizielle Begründung des auf Büroimmobilien in Deutschland spezialisierten Asset Managers in der aktuellen Aufforderung zur Stimmabgabe.

      Die virtuelle Gläubigerabstimmung wird ab kommenden Montag, den 13. November (0 Uhr), bis Mittwoch, den 15. November (24 Uhr), abgehalten. Die einzigen Abstimmungspunkte sind: die ersatzlose Streichung der Negativverpflichtungen und des dazugehörigen Kündigungsrechts auf Seiten der Anleihegläubiger bei Verstoß sowie die Aufhebung der Ausschüttungsbegrenzung.

      Zum Hintergrund teilt publity mit, dass die jeweiligen Negativverpflichtungen seinerzeit bestimmten Investoren im Rahmen der weiteren Ausplatzierung der Wandelanleihe zugesagt wurden. Dafür war eine Beschlussfassung zur Änderung und Ergänzung der Wandelanleihebedingungen erfolgreich durchgeführt worden. Diese zusätzlichen Negativverpflichtungen gelten derzeit für alle Inhaber der umlaufenden 3,5%-Wandelanleihe 2015/20 (WKN: A169GM) über nominal 50 Mio. EUR.

      Mit diesen sichert der Schuldner seinen unbesicherten Gläubigern zu, dass er künftigen weiteren Gläubigern keine Kreditsicherheiten einräumen oder aber bestehenden Gläubigern als quasi Ausgleich nachträglich ebenfalls gleichwertige Sicherheiten anbieten wird.

      Diese zusätzlichen sowie die ursprünglichen Negativverpflichtungen sollen nun jedoch entfallen, um den Leipzigern das auf Basis des „derzeitigen starken wirtschaftlichen Erfolgs mögliche weitere Wachstum durch Aufnahme weiterer Mittel am Kapitalmarkt zu sichern“.
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 08:49:25
      Beitrag Nr. 1.785 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.127.530 von GGausB am 08.11.17 08:16:22Möchte ich nicht unterstellen, habe ich auch nicht so pauschal behauptet. Ich selbst bin übrigens seit Frühjahr letzten Jahres dabei und habe nie eine Aktie verkauft, im Gegenteil, als letzten Sommer alle Angst bekommen haben, habe ich reichlich zugekauft. Deshalb habe ich auch ein Interesse an einer langfristigen Wertentwicklung und an substantiellen Beiträgen hier im Forum. Es gibt aber sicherlich genug Leute, die hier nur für ein fixes Hin-und-Her reinschauen, zumal an einem Tag mit 4% Abschlag.
      Avatar
      schrieb am 08.11.17 08:16:22
      Beitrag Nr. 1.784 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 56.127.254 von tax_adv am 08.11.17 07:47:21Du schließt gerade ein Einfallstor, machst aber ein neues auf:

      Hältst Du Publity-Aktionäre für Lemminge?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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