Fehlerhafte Widerrufsbelehrung - wie vorgehen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.05.16 09:42:43 von
neuester Beitrag 06.06.16 20:45:45 von
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Ich habe vor kurzem irgendwo gelesen und es ging ja auch durch verschiedene Medien, dass man bei einem Baukredit noch ein einiges an Geld zurück holen kann, wenn die Klausel im Vertrag über die Widerrufsbelehrung falsch oder fehlerhaft ist.
Da ich aber nicht genau weiß, wie das mit den Gebühren ist, will ich nicht sofort zum Anwalt rennen, damit der mir kostenpflichtig erklärt, dass ich keine Chance habe. Deshalb meine Frage: Kann mir jemand sagen, ob ich als Nichtjurist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in meinem Kreditvertrag erkennen kann?
Da die Fristen bald ablaufen, muss ich mich beeilen, denn wenn sich das für mich lohnen sollte, dann würde ich natürlich auch zum Rechtsanwalt gehen …..
Vielen Dank schon mal im voraus.
Da ich aber nicht genau weiß, wie das mit den Gebühren ist, will ich nicht sofort zum Anwalt rennen, damit der mir kostenpflichtig erklärt, dass ich keine Chance habe. Deshalb meine Frage: Kann mir jemand sagen, ob ich als Nichtjurist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in meinem Kreditvertrag erkennen kann?
Da die Fristen bald ablaufen, muss ich mich beeilen, denn wenn sich das für mich lohnen sollte, dann würde ich natürlich auch zum Rechtsanwalt gehen …..
Vielen Dank schon mal im voraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.480.102 von G_Hueller am 26.05.16 09:42:43Selber wirst du es nicht können, hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.480.102 von G_Hueller am 26.05.16 09:42:43vielleicht hilft Dir das:
http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/autor/roland-kla…
http://www.wallstreet-online.de/nachrichten/autor/roland-kla…
Im Grunde erklärt sich jeder, der seine Vertragsunterschrift widerruft,
um nachträglich Vorteile zu erlangen,
für nicht geschäftsfähig.
Ich würde/werde solche Leute in jeder Hinsicht meiden.
um nachträglich Vorteile zu erlangen,
für nicht geschäftsfähig.
Ich würde/werde solche Leute in jeder Hinsicht meiden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.480.102 von G_Hueller am 26.05.16 09:42:43Hallo und guten Morgen am Brückentag, ich denke, du könntest schon eine sinnvolle Vorprüfung machen, wenn du nicht durekt zu Anwalt willst wegen der möglichen kosten. Einen Tipp hast du ja hier schon bekommen. Hier noch einer, den ich schon mal gepostet habe. Auch der hilfst vielleicht ein wenig. Viel Erfolg...
http://www.ex-prezz.de/blog/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-r…
http://www.ex-prezz.de/blog/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-r…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.487.401 von derschorsch am 27.05.16 10:40:46Ich habe persönlich einen Kredit widerrufen und mich mit der Bank geeinigt. Die Bank hat in meinem Fall gegen Abschluss eines neuen Darlehensvertrages (mit durchaus sehr ordentlichen Konditionen) die beanspruchbaren Zinsen aus meinen Tilgungen als einmalige Sondertilgung zu ihren Lasten eingerechnet. Hat zwar etwas Schriftwechsel erfordert, ging aber ohne Anwalt. Der Kredit war 7 Jahre gelaufen mit entsprechend deutlich höherem Zins. Damit gelang der Umstieg 3 Jahre früher, ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Hier sind die Mustererklärungen aus den letzten Jahren aufgelistet
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerruf…
Hier sind die Mustererklärungen aus den letzten Jahren aufgelistet
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/fehlerhafte-widerruf…
Danke an alle, die mir Tips gegeben haben (mit Ausnahme barazon)!
Mit Unterstützung eines Rechtsanwalts führe ich gerade konstruktive Gespräche mit meiner Bank.
Die von den Kollegen geposteten Links waren zur Vorbereitung sehr hilfreich.
Gruß Gerhard
Mit Unterstützung eines Rechtsanwalts führe ich gerade konstruktive Gespräche mit meiner Bank.
Die von den Kollegen geposteten Links waren zur Vorbereitung sehr hilfreich.
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