CLOCKCHAIN [uhr.de Börsenstory ?] (Seite 124)
eröffnet am 18.08.16 11:15:35 von
neuester Beitrag 08.12.23 19:40:46 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 60.458.465 von Micro55 am 30.04.19 17:17:15
Falls es bei "heißer Luft" und "wischi wasch"i bliebe, gebe ich dir Recht. Das wurde trotz Bestätigungsvermerk bzgl. der Uhr.de AG seitens eines Prüfers bereits im Jahresbericht 2017 erkannt.
https://www.uhr-ag.com/finanzberichte/
Für die Aktionäre bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Strukturen und vor Allem das zukünftige Geschäftsmodell der AG sich deutlich positiv von der Vergangenheit und Gegenwart unterscheidet.
Nur meine Meinung.
Zitat von Micro55: Und meiner Meinung nach, wird sich ohne Börsenbriefe gar nix tun.
Mit diesen wischi waschi Meldungen die am Ende eh nur heiße Luft sind, lockt man keinen Lemminge mehr hinterm Ofen hervor.
Falls es bei "heißer Luft" und "wischi wasch"i bliebe, gebe ich dir Recht. Das wurde trotz Bestätigungsvermerk bzgl. der Uhr.de AG seitens eines Prüfers bereits im Jahresbericht 2017 erkannt.
https://www.uhr-ag.com/finanzberichte/
Für die Aktionäre bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Strukturen und vor Allem das zukünftige Geschäftsmodell der AG sich deutlich positiv von der Vergangenheit und Gegenwart unterscheidet.
Nur meine Meinung.
Und meiner Meinung nach, wird sich ohne Börsenbriefe gar nix tun.
Mit diesen wischi waschi Meldungen die am Ende eh nur heiße Luft sind, lockt man keinen Lemminge mehr hinterm Ofen hervor.
Mit diesen wischi waschi Meldungen die am Ende eh nur heiße Luft sind, lockt man keinen Lemminge mehr hinterm Ofen hervor.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.457.013 von SchlauerMeier am 30.04.19 14:30:49"Die Bafin hat bis heute vermutlich gar keine Untersuchungen eingestellt, sie ruhen nur, das ist dort das übliche Procedere nach so einer Warnung. Insbesonere werden nicht so schnell Einstellungsverfügungen geschrieben, die Voraussetuung für eine offizielle Einstellung wäre."
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen.
Daher vermute ich, dass weitere Börsenbriefe ausbleiben und Unregelmäßigkeiten im Handel eine Prüfung nach sich ziehen dürften. Kann mir nicht vorstellen, dass der Vorstand und der neue Aufsichtsrat daran ein Interesse haben.
Das deckt sich mit meinen Erfahrungen.
Daher vermute ich, dass weitere Börsenbriefe ausbleiben und Unregelmäßigkeiten im Handel eine Prüfung nach sich ziehen dürften. Kann mir nicht vorstellen, dass der Vorstand und der neue Aufsichtsrat daran ein Interesse haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.457.013 von SchlauerMeier am 30.04.19 14:30:49Tja würde der gute tbhomy sich etwas auskennen, dann wüsste er das solche Ermittlungen oder Untersuchungen Jahre dauern können.
Vor allem wenn Staatsanwaltschaft usw hinzugezogen werden.
Vor allem wenn Staatsanwaltschaft usw hinzugezogen werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.456.986 von tbhomy am 30.04.19 14:28:10Na da bin ich ja froh das Sie nicht zu entscheiden haben was ich unterlasse und was nicht. :-)
Ich bin für heute leider raus, muß zum Flughafen.
Die ständige Ermahnung von Usern, dass sie bei den Fakten bleiben sollen, ist müßig, wenn man das selbst nicht kann, das hat Micro schön aufgezeigt.
Die Bafin hat bis heute vermutlich gar keine Untersuchungen eingestellt, sie ruhen nur, das ist dort das übliche Procedere nach so einer Warnung. Insbesonere werden nicht so schnell Einstellungsverfügungen geschrieben, die Voraussetuung für eine offizielle Einstellung wäre.
Foren dienen dem Meinungsaustausch und man darf darin auch Dinge vermuten und komisch finden und dies auch ansprechen, zweifeln, . Wer das nicht ok findet, findet im Iran die passende Rechtsordnung.
Die ständige Ermahnung von Usern, dass sie bei den Fakten bleiben sollen, ist müßig, wenn man das selbst nicht kann, das hat Micro schön aufgezeigt.
Die Bafin hat bis heute vermutlich gar keine Untersuchungen eingestellt, sie ruhen nur, das ist dort das übliche Procedere nach so einer Warnung. Insbesonere werden nicht so schnell Einstellungsverfügungen geschrieben, die Voraussetuung für eine offizielle Einstellung wäre.
Foren dienen dem Meinungsaustausch und man darf darin auch Dinge vermuten und komisch finden und dies auch ansprechen, zweifeln, . Wer das nicht ok findet, findet im Iran die passende Rechtsordnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.456.932 von Micro55 am 30.04.19 14:22:40
Sie können Ihre Spitzfindigkeiten gerne unterlassen.
ICH habe gebeten:
"...bitte ich noch darum, Ihre nicht belegten Tatsachenbehauptungen in Ihrem Beitrag #1249 zu belegen. "
tbhomy schrieb am 30.04.19 13:18:15 Beitrag Nr. 1.250 ( 60.456.302 )
Erst lesen, dann schreiben.
Micro55
Zitat von Micro55: "Wollen Sie Diskussionsteilnehmer, die hier um Klärung bitten, etwa aus Zeitgründen ignorieren ?"
Und welcher Diskussionsteilnehmer verlangt hier Klärung?
Oder sind Sie jetzt der Sprecher dieser Teilnehmer??
Sie können Ihre Spitzfindigkeiten gerne unterlassen.
ICH habe gebeten:
"...bitte ich noch darum, Ihre nicht belegten Tatsachenbehauptungen in Ihrem Beitrag #1249 zu belegen. "
tbhomy schrieb am 30.04.19 13:18:15 Beitrag Nr. 1.250 ( 60.456.302 )
Erst lesen, dann schreiben.
Täte mich wundern, falls hier jemand den "echten" oder "wahren" Wert der Uhr.de AG kennt.
Selbst der gemeine Wert lt. Bewertungsgesetz muss erst ermittelt werden. Und dazu muss man eine Prüfung einleiten, z.b. über einen Gutachter.
Derart Gutachten im Zuge der KE nicht zu erstellen, gehört wohl ebenfalls auf die Liste der Fehler der Vergsangenheit.
Selbst der gemeine Wert lt. Bewertungsgesetz muss erst ermittelt werden. Und dazu muss man eine Prüfung einleiten, z.b. über einen Gutachter.
Derart Gutachten im Zuge der KE nicht zu erstellen, gehört wohl ebenfalls auf die Liste der Fehler der Vergsangenheit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.456.812 von tbhomy am 30.04.19 14:09:47"Wollen Sie Diskussionsteilnehmer, die hier um Klärung bitten, etwa aus Zeitgründen ignorieren ?"
Und welcher Diskussionsteilnehmer verlangt hier Klärung?
Oder sind Sie jetzt der Sprecher dieser Teilnehmer??
Und welcher Diskussionsteilnehmer verlangt hier Klärung?
Oder sind Sie jetzt der Sprecher dieser Teilnehmer??
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.456.812 von tbhomy am 30.04.19 14:09:47Und dann kann sich Wallstreet-Online ja gleich seine Boardregeln Pkt. 9.3.2 schenken.