Noch mal eine Frage zum WP Kredit - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.04.00 11:31:46 von
neuester Beitrag 26.04.00 19:46:30 von
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Ich weiss zwar das der Wertpapierkredit unter
den sonstigen Einnahmen (Spekusteuer) verrechnet
wird, aber wie sieht das konkret aus.
Muss ich für jede Aktie die ich auf Kredit gekauft habe
den Nachweiss bringen, oder reicht es, wenn ich
die monatlichen WP Kreditzinsen nachweise?
Was möchte das FA für Unterlagen sehen ?
Muss ich (Comdirektbank Kunde) den ganze Finanzrepot
auf den Tisch legen, oder reicht die Seite mit
den Nachweis , das ich Zinsen für den WP Kredit bezahle.
den sonstigen Einnahmen (Spekusteuer) verrechnet
wird, aber wie sieht das konkret aus.
Muss ich für jede Aktie die ich auf Kredit gekauft habe
den Nachweiss bringen, oder reicht es, wenn ich
die monatlichen WP Kreditzinsen nachweise?
Was möchte das FA für Unterlagen sehen ?
Muss ich (Comdirektbank Kunde) den ganze Finanzrepot
auf den Tisch legen, oder reicht die Seite mit
den Nachweis , das ich Zinsen für den WP Kredit bezahle.
Ich bin bei ConSors und habe vierteljährlich Zinsen zu zahlen.
Dem Finanzamt genügt es, wenn diese Belege der vierteljährlichen Zinszahlungen eingereicht werden.
Dem Finanzamt genügt es, wenn diese Belege der vierteljährlichen Zinszahlungen eingereicht werden.
Tipp
Aktien der Bank Sicherungsübereignen. Spart an Zinsen!
Aktien der Bank Sicherungsübereignen. Spart an Zinsen!
Ist soviel ich weiss etwas kniffliger:
Wenn man die (negativen) Zinsen WPK gegen (positive) Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Dividenden etc. rechnen will, reicht ein pauschaler Nachweis.
Bei steuerpflichtigen Spekugeschäften hingegen handelt es sich ja um eine ganz bestimmte An- und Verkaufstransaktion aus der der (ggf. steuerpflichtige) Gewinn entsteht. Daher muss auch nachgewiesen werden, dass genau für diese Transaktion ein WPK benutzt wurde und es können nur die Zinsen des WPKs für diese Transaktion gegen die jeweiligen Gewinne gerechnet werden!
Wenn man die (negativen) Zinsen WPK gegen (positive) Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Dividenden etc. rechnen will, reicht ein pauschaler Nachweis.
Bei steuerpflichtigen Spekugeschäften hingegen handelt es sich ja um eine ganz bestimmte An- und Verkaufstransaktion aus der der (ggf. steuerpflichtige) Gewinn entsteht. Daher muss auch nachgewiesen werden, dass genau für diese Transaktion ein WPK benutzt wurde und es können nur die Zinsen des WPKs für diese Transaktion gegen die jeweiligen Gewinne gerechnet werden!
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