Nichtige Beschlussfassung der Eigentümerversammlung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.07.17 09:45:36 von
neuester Beitrag 14.07.17 11:09:46 von
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Hallo zusammen,
ich hoffe hier einen kompetetenten Ansprechpartner zu folgendem Sachverhalt zu finden...
Mir gehören 2 Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudekomplexes.
Die Eigentümerversammlung hat einstimmig darüber entschieden einen Fasadenantrich mit geschätzen Kosten von gut 40.000 Euro in Auftrag zu geben. Dazu hat die Hausverwaltung lediglich 2 Malerbetriebe kontaktiert. Auf diversen Seiten insbesondere von Rechtsanwaltskanzleien habe ich hin und wieder die Verpflichtung der Hausverwaltung gesehen aufgrund der hohen Auftragssumme mindestens 3 Angebote einholen zu müssen. Erhalten hat der Hausverwalter nur ein Angebot - das andere war ein Kostenvoranschlag.
Frage 1 - ist dieser Unterschied rechtlich relevant?
Frage 2 - Kann hier der Beschluss nachträglich als nichtig erklärt werden weil nur 2 statt der vielleicht doch rechtlich vorgeschriebenen 3 Angebote eingeholt wurden?
Anmerkung: Ich war selber bei der Eigentümerversammlung nicht dabei und habe es auch versäumt innerhalb eines Monats zu widersprechen - definitiv mein Fehler - mein Versäumnis.
Vielen Dank für eine kompetente Antwort
Eppi
ich hoffe hier einen kompetetenten Ansprechpartner zu folgendem Sachverhalt zu finden...
Mir gehören 2 Eigentumswohnungen innerhalb eines Gebäudekomplexes.
Die Eigentümerversammlung hat einstimmig darüber entschieden einen Fasadenantrich mit geschätzen Kosten von gut 40.000 Euro in Auftrag zu geben. Dazu hat die Hausverwaltung lediglich 2 Malerbetriebe kontaktiert. Auf diversen Seiten insbesondere von Rechtsanwaltskanzleien habe ich hin und wieder die Verpflichtung der Hausverwaltung gesehen aufgrund der hohen Auftragssumme mindestens 3 Angebote einholen zu müssen. Erhalten hat der Hausverwalter nur ein Angebot - das andere war ein Kostenvoranschlag.
Frage 1 - ist dieser Unterschied rechtlich relevant?
Frage 2 - Kann hier der Beschluss nachträglich als nichtig erklärt werden weil nur 2 statt der vielleicht doch rechtlich vorgeschriebenen 3 Angebote eingeholt wurden?
Anmerkung: Ich war selber bei der Eigentümerversammlung nicht dabei und habe es auch versäumt innerhalb eines Monats zu widersprechen - definitiv mein Fehler - mein Versäumnis.
Vielen Dank für eine kompetente Antwort
Eppi
Eppi148231,
von der Hausverwaltung war ja wohl jemand bei der Eigentümerversammlung dabei. Der wußte wohl, daß ein Fassadenanstrich ca 40.000,- kostet. Ich wüßte es nicht. Also beschlossen.
Der Beschluß wird nicht ungültig, wenn die Hausverwaltung den Auftrag vergibt. Du kannst höchstens auf Schadensersatz klagen, wenn die Verwaltung das schlampig gemacht hat.
von der Hausverwaltung war ja wohl jemand bei der Eigentümerversammlung dabei. Der wußte wohl, daß ein Fassadenanstrich ca 40.000,- kostet. Ich wüßte es nicht. Also beschlossen.
Der Beschluß wird nicht ungültig, wenn die Hausverwaltung den Auftrag vergibt. Du kannst höchstens auf Schadensersatz klagen, wenn die Verwaltung das schlampig gemacht hat.
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