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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1033)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 08.06.24 14:26:59 von
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      schrieb am 31.10.20 23:45:36
      Beitrag Nr. 3.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.559.439 von Horst_Sindermann am 31.10.20 20:20:36Also ich weiß nicht, obs in der DDR Durchführungsverordnungen zu Gesetzen gab? Müsstest du ja wissen. :D

      In der BRD sieht das so aus:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung

      Verordnungen sind Gesetze im materiellen Sinne (siehe Gesetz).

      Die EStDV, die Durchführungsverordnung zum EStG, wäre also ein Gesetz.

      Hier kommt aber mein ABER, das BMF schreibt die Details zur Abgeltungssteuer nicht in die EStDV, sondern in ein riesiges BMF-Schreiben und das ist etwas anderes:

      https://de.wikipedia.org/wiki/BMF-Schreiben

      Und in dem konkreten BMF-Schreiben steht oben drüber:

      Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der gesetzlichen Regelungen zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge Folgendes:

      https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…


      Ich weiß nicht, ob es reicht zu sagen, es fehlen mir die Anwendungstipps. Man muss ja davon ausgehen, dass die SPD hier falsch spielt. Das werden sie auch weiter tun. Und dann werden sie sagen, dass das Gesetz eindeutig ist und man das alte BMF-Schreiben selber darauf anwenden kann. Ist unfair, aber das kennen wir doch von Binding und Co.
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      Avatar
      schrieb am 31.10.20 22:37:45
      Beitrag Nr. 3.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.559.439 von Horst_Sindermann am 31.10.20 20:20:36
      Zitat von Horst_Sindermann: Halt, Stopp, hier muss der ehemalige Volkskammerpräsident einhaken: Die Broker kennen z.Z. m.E. nur die Ergänzung zu §20 mit den Sätzen 5+6. Es gibt KEINE (NEUE) DURCHFÜHRUNGVERORDNUNG und damit gilt noch die letzte (ich glaube die hieß: Fragen zur Abgeltungssteueranwendung oder so mit zahlreichen Beispielen). Wie das Ganze genau ausgelegt wird, weiß heute am Helloween keiner und somit ist den Brokern aktuell kein Vorsatz zu unterstellen. Erst wenn sie die neue Durchführungsverordnung missachten, entsteht ein Vorsatz.

      Ach ja, hat jemand gestern die BIlD Seite 3 gelesen???? Bin durch Zufall dazu gekommen und fand es schon bemerkenswert!!!


      BILD lesen? Wenn sie was zum Lesen hätte hiesse sie TEXT und nicht BILD (der ist alt ich weiss).

      Also Horst, was steht denn da so, kannst ja fotografieren (sind da jetzt die Titten hingewandert?) und hier hochladen ...
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 21:02:32
      Beitrag Nr. 3.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.974 von imagen am 31.10.20 18:56:48
      Zitat von imagen: Noch eine Frage: Wie reagieren eigentlich die ganzen CFD-Buden?


      Ist doch logisch. Sie haben zwei Handlungsalternativen:

      1. Alle Kunden und Mitarbeiter darauf hinweisen und warnen. Folge: Alle Kunden kündigen ihr Konto und der Broker kann zu machen. 2022 klagt niemand mehr gegen das Gesetz weil alle einfach aufgehört haben zu tragen.

      2. Schön den Ball flach halten und kein Wort darüber verlieren. Folge: Die Kunden bleiben und 2022 sind zig tausende Kläger gegen das Gesetz da.

      Natürlich ist Nummer 2 das was die Broker tun.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 20:20:36
      Beitrag Nr. 3.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.559.106 von startvestor am 31.10.20 19:20:00Halt, Stopp, hier muss der ehemalige Volkskammerpräsident einhaken: Die Broker kennen z.Z. m.E. nur die Ergänzung zu §20 mit den Sätzen 5+6. Es gibt KEINE (NEUE) DURCHFÜHRUNGVERORDNUNG und damit gilt noch die letzte (ich glaube die hieß: Fragen zur Abgeltungssteueranwendung oder so mit zahlreichen Beispielen). Wie das Ganze genau ausgelegt wird, weiß heute am Helloween keiner und somit ist den Brokern aktuell kein Vorsatz zu unterstellen. Erst wenn sie die neue Durchführungsverordnung missachten, entsteht ein Vorsatz.

      Ach ja, hat jemand gestern die BIlD Seite 3 gelesen???? Bin durch Zufall dazu gekommen und fand es schon bemerkenswert!!!
      22 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 19:50:34
      Beitrag Nr. 3.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.821 von imagen am 31.10.20 18:22:45Schönes Clickbait ... Inhalt sagen wir mal ... unpräzise
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      schrieb am 31.10.20 19:20:00
      Beitrag Nr. 3.905 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.559.049 von bomike am 31.10.20 19:08:30Haftung des Brokers oder nicht?

      Die Haftung bei der Kapitalertragsteuer richtet sich nach § 44 Abs. 5 EStG. Der Abzugsverpflichtete haftet nicht, wenn er nachweist, dass er die ihm auferlegten Pflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat.

      https://www.lexoffice.de/lexikon/kapitalertragsteuer-berechn…

      Der Broker kennt die Bindingsteuer und verrechnet trotzdem weiter Verluste. Das ist doch wohl Vorsatz.
      23 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 19:08:30
      Beitrag Nr. 3.904 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.974 von imagen am 31.10.20 18:56:48
      Zitat von imagen: Noch eine Frage: Wie reagieren eigentlich die ganzen CFD-Buden?


      gar nicht. Die machen sowas natürlich nicht zum Thema, weil sie sich ja damit schädigen würden. Und auch alle anderen (Broker/ Banken) machen das nicht zum Thema. Und die werden auch nichts umstellen.. die machen weiter wie bisher.
      24 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 19:07:22
      Beitrag Nr. 3.903 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.558.941 von imagen am 31.10.20 18:52:14Es gab 2019 das BFH-Urteil, wonach der Abzug von Totalverlusten rechtlich korrekt war. Das wollte Binding rückgängig machen und so gabs den ersten Gesetzesentwurf um die Totalverluste wieder zu blocken. Im zweiten Gesetzesentwurf war das draußen.

      Bei den neuen Verhandlungen (Brehm, Tillmann, Binding) gabs einen "Kompromiß". Die CDU/CSU bekam Satz 6 und Binding seinen Satz 5. Es ist also klar, dass er den geschrieben hat. Was wir bisher nicht wussten ist, dass Tillmann und Brehm Satz 5 nicht akzeptiert haben. Der Kompromiß kam also erst durch die Angst von Brinkhaus um die Koalition zustande, weil Binding alle Steuergesetze blocken wollte.

      Wo ist der Beweis? Es gab einen Änderungsantrag der Koalition, wo Satz 5 und 6 drinstanden. Für den Rest haben wir nur starke Indizien, weil die Beteiligten nicht offen reden. Nicht mal Binding legt sein konkretes Verhalten offen. Die haben alle Angst, weil jeder weiß, dass es ein Verfassungsbruch war und sie doch noch dafür zur Rechenschaft gezogen werden.

      Sollte es eine Strafanzeige gegen Lothar Binding geben, werden wir die Details erfahren.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 18:56:48
      Beitrag Nr. 3.902 ()
      Noch eine Frage: Wie reagieren eigentlich die ganzen CFD-Buden?
      26 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.10.20 18:52:14
      Beitrag Nr. 3.901 ()
      So obiges Video ist ganz gut (bitte mehr!!), mit dem Schönheitsfehler, dass der Ersteller nicht weiss, dass der Finanzausschuss die Streichung der Steuer aktiv in das JSTG2020 aufnehmen muss.

      Was sind die Fakten zur Zeit?
      - Gesetz ist seit 2019 beschlossen.
      - Schätzungsweise 90% aller, die Derivate im Portfolio haben, haben keine Kenntnis von dem Gesetz oder verstehen es nicht.
      - Die Banken sind sehr passiv nach dem Motto, ist nicht unser Bier (sehr unverständlich und ggü. Mitarbeitern nicht gerade korrekt, aber die in den leitenden Stellen werden halt wahrscheinlich nicht ihren Job verloren, die in der Eurex-Abteilung und viele andere schon. Ohne Zertifikate und Optionsscheine gehen Schätzungen von 30.000 Mitarbeitern umher) und sagen, schließlich haben wir Stellungnahmen mit Forderung der Streichung verschickt.
      - Eigentlich will jeder §20 Absatz 6 Satz 5 streichen, aber die SPD mit höchstwahrscheinlich Binding vornean nicht und aufgrund einer Erpressung will die CDU aus "höheren Gründen" - die herauskommen werden!!! - die Streichung nicht ohne Zustimmung der SPD trotz aller verfassungsrechtlichen Bedenken! in das JSTG2020 aufnehmen.
      - 90% aller Youtube-Gucker glauben, das Gesetz sei vom Tisch aufgrund der Videos nach Empfehlung des Bundesrates und verstehen nicht das wirkliche Vorgehen. Sie glauben wohl, dass es im Bundestag eine Extra-Abstimmung für §20 Absatz 6 geben würde...
      - Binding spielt mit dem Feuer und meint, er habe angesichts für diesen Skandal so wenigen Protesten bislang leichtes Spiel und lässt es drauf ankommen. Jeder weiss, dass es dann im nächsten Jahr zur Sache kommen wird und die Leute und auch die Banken lassen das dann doch nicht so einfach mit sich machen, zumal ja viele Existenzen sinnlos ruiniert werden und langjährig mühsam aufgebautes Wissen vernichtet.
      - Parallel werden Geschäftsmodelle auf Grundlage dieser ungerechten Steuerregel kreiert, wodurch es zu Interessenskonflikten kommt. Auf der einen Seite kann man manchen Ehrlichen dafür sehr dankbar sein (wen ich meine, dürfte hier bekannt sein), auf der anderen Seite aber ist es leider noch unklar, wie, wenn die Steuerregel so durchkommt, die Auslegung des Gesetzes oder neue Gesetze zu potentiellen Ausweichmöglichkeiten sein werden. Nochmal: Mit Steuern auf Verlusten in dieser Form ist ein Fass aufgemacht worden, dass keinen Boden hat!!!!!
      - Mit jedem Tag, an dem mehr Leute von diesem Gesetz Kenntnis gewinnen, regt sich im Hintergrund immer mehr Widerstand.

      Eines sehr, sehr Wichtiges fehlt mir noch:
      Wer hat 2019 Satz 5 in das Gesetz physisch hineingeschrieben, bzw. wer hat dies mit diesem Wortlaut exakt so wie es dasteht, formuliert?
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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