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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 1059)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 19.10.20 00:59:05
      Beitrag Nr. 3.604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.422.398 von diversifikator2 am 18.10.20 16:54:57Interessant bei dem zitierten Verfahren sind auch die Konsequenzen des Urteils. Das Gesetz wurde nicht für nichtig erklärt, sondern 'nur' für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Trotzdem wurde nicht nur eine Neuregelung verlangt, sondern auch bestimmt, dass die Nichtanerkennung der ersten 20km rückwirkend seit Inkrafttreten des Gesetzes wieder aufgehoben wird. Allerdings wurde dem Gesetzgeber auch die Möglichkeit eingeräumt eine andere Regelung -rückwirkend -zu erlassen.

      Vom Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2007 bis zum Urteil am 9.12.2008 hat es also knapp 2 Jahre gedauert.
      Der erste Aussetzung- und Vorlagebeschluss vom Finanzgericht Niedersachsen kam am 27.2.2007 und hat das Verfahren vermutlich losgetreten. Wenn man so wie bisher weiter handelt und es bei uns zeitlich ähnlich läuft, braucht man ca. 2 Jahre lang starke Nerven.
      Avatar
      schrieb am 18.10.20 16:54:57
      Beitrag Nr. 3.603 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.422.332 von diversifikator2 am 18.10.20 16:45:09Sorry muss mich korrigieren. Es ging um die Nichtanerkennung der Fahrkosten für ersten 20 km als Werbungskosten. Insofern ist die Analogie nicht ganz so perfekt aber die Begründung würde immer noch passen.
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      schrieb am 18.10.20 16:45:09
      Beitrag Nr. 3.602 ()
      Bin wieder bei meinem Lieblingsthema 'Verfassungskonformität' und habe einen Entwurf für die Begründung gemacht. Dazu habe ich einen Ausschnitt aus der Urteilsbegründung für die Unvereinbarkeit der Begrenzung der Fahrtkosten ab dem 21. Km Art. 3 Abs.1 GG genommen
      https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls200…
      und folgende Ersetzungen vorgenommen:

      - Fahrkosten durch Verlusten
      - § 9 Abs. 2 Satz 1 durch § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6
      - Erwerbsaufwand durch Verlusten
      - Pendler durch Anleger

      Damit bekommt man dann:
      Aus allem folge, dass das Abzugsverbot von Verlusten gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG eine Ausnahme von der folgerichtigen Umsetzung der mit dem objektiven Nettoprinzip getroffenen Belastungsentscheidung darstelle. Die sich insoweit ergebende Ungleichbehandlung überschreite die Grenze zulässiger Typisierung. § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG enthalte keine quantifizierende Regelung, sondern eine (qualifizierende) Bestimmung, die den Abzug von Verlusten schon dem Grunde nach verbiete. Die durch die Regelung eintretende ungerechtfertigte Belastung betreffe auch nicht nur eine kleine Zahl, sondern die große Mehrheit der Anleger, und es sei nicht erkennbar, dass die Härte nur unter Schwierigkeiten zu vermeiden wäre.

      Über ‚große Mehrheit‘ könnte man noch diskutieren aber ansonsten passt das doch.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 19:40:21
      Beitrag Nr. 3.601 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.409.627 von artnaf am 16.10.20 15:54:11Was erwartest Du, wenn bei Beschluss des Bundestages die Streichung der Sätze nicht vorgenommen würden oder gar "ignoriert" würden. Und nun kommt dies Ende des Jahres (siehe dein Punkt 10) zum Bundesrat. Wie verhält sich der Bundesrat? Auch ein Abnicken oder käme es zum Vermittlungsausschuss?
      Danke auch nochmal für die Zusammenfassung! Die sollten mal alle Banken nun ihren Kunden schicken mit dem kleinen Warnhinweis. Vorsicht, wenn der Bundestag nichts macht, gibt es nächstes Jahr ein paar kleine Probleme... Vielleicht würde sich dann bemerkbar machen, wie viele in Wahrheit Termingeschäfte machen (wobei ja die Definition Termingeschäfte noch lange nicht geklärt ist im steuerrechtlichen Sinne...)
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 17:46:19
      Beitrag Nr. 3.600 ()
      Schleswig-Holstein hat sich enthalten:

      https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LVB/Auf…

      Damit dürften wir eigentlich fast alle Länder kennen, ich glaube es fehlt nur noch Berlin und Rheinland-Pfalz?

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      schrieb am 16.10.20 15:54:11
      Beitrag Nr. 3.599 ()
      Am besten ich schreibs noch mal kurz auf:

      Status:
      1. Die Änderung am §20 EStG bzgl. Verlustverrechnbungsbeschränkungen ist IN KRAFT, das ist GESETZ
      2. Jahresteuergesetz 2020 (JStG 2020) mit einigen Änderungen aber OHNE Änderungen am §20 EStG ist vom Bundekabinett beschlossen, da steht aber nix drin von wegen den §20 EStG wieder ändern zu wollen
      3. Das JStG 2020 ist zur STELLUNGNAHME an den Bundesrat gegangen
      4. Der Finanzausscguss hat in der Stellungnahme zu dem Entwurf der Bundesregierung zum JStG eine ERGÄNZUNG VORGESCHLAGEN und zwar das die Sätze 5 und 6 aus dem BESTEHENDEN Gesetz wieder gestrichen werden.
      5. Dieser Passus ist vom Bundesrat beschlossen worden und geht an die Bundesregierung zurück.
      6. Im Bundestag hat es zum JStG 2020 bereits eine 1. Lesung gegeben, in der, obwohl es nicht drinsteht, bereits Bezug auf §20 EStG genommen wurde.

      Wie gehts weiter
      7. Der Finanzausschuss des Bundestages hat bereits eine öffentliche Anhörung, auf Basis des Entwurfes, zum JStG terminiert. Wir dürfe gespannt sein, ob auch hier die Streichung schon Eingang findet. Wie gesagt, steht ja im Entwurf nicht drin.
      8. Das JStG 2020 und die Stellungnahme des BR werden in einer Sitzung im Finanzausschuss des Bundestages beraten und daraus wird eine Beschlussempfehlung (Stichwort. Fraktionszwang) formuliert. HIER KOMMT ES DRAUF AN!
      9. Es folgt eine 2. Lesung mit direkter 3. Lesung und Beschluss oder eine seperate 3. Lesung und Beschluss. Basis ist der Gesetzesentwurf, die Stellungnahme des BR, die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des BR ... und besonders die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
      10. Das geht zum Abnicken, wegen weil Mehrheit CDU/SPD und Ende vom Jahr zum BR.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 15:11:19
      Beitrag Nr. 3.598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.405.292 von bomike am 16.10.20 10:30:00
      Zitat von bomike:
      Zitat von DerKnarzer: ...

      Der Bundesrat hat überhaupt nix am Gesetz verändert. Die parlamentarischen Vorgänge wurden hier schon mehrfach erklärt auf den letzten Seiten...


      Hier suhlt man sich doch nur noch in Spitzfindigkeiten. Im Endergebnis werden nun die Änderungen im Bundestag angenommen. Der entscheidende Prozess: Das überhaupt Änderungen im Bundesrat angenommen wurden, ist vollzogen. Der Rest ist ein rein technischer Ablauf.

      Hast du eigentlich irgendwas davon gelesen, was hier die letzten Seiten von Usern geschrieben wurde, die in der Thematik drin sind? Ich wünschte natürlich, du hättest Recht :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 12:40:24
      Beitrag Nr. 3.597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.406.693 von Ostrakismos am 16.10.20 12:12:55Oft ist nur Copy-Paste aber gerade die letzte Mail von Frau Kohnen war zum Teil handgestrickt, hat eine steuerrechtliche Fehleinschätzung offenbart und gezeigt, dass sie den Unterschied zwischen Absicherung und Spekulation nicht kennt.

      Aber ich stimme dir zu, all zu heftige Emotionen sollte man diesen Antworten nicht gönnen.
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 12:12:55
      Beitrag Nr. 3.596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.405.397 von imagen am 16.10.20 10:38:24
      Zitat von imagen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/natascha-kohnen/fra…
      Ich komme immer noch nicht über diese Meinung von Frau Kohnen, diesen puren Sozialismus hinweg.


      Leute, hört doch ´mal auf, sich mit solchen Aussagen argumentativ auseinandersetzen zu wollen. Da wird per copy-paste irgendetwas zusammenkopiert (vermutlich vom Praktikanten), was sich bei oberflächlicher Betrachtung wie eine Antwort anhört. Mehr als 30 Sekunden wird auf so eine Antwort nicht verschwendet.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 16.10.20 10:38:24
      Beitrag Nr. 3.595 ()
      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/natascha-kohnen/fra…
      Ich komme immer noch nicht über diese Meinung von Frau Kohnen, diesen puren Sozialismus hinweg.

      Nach dieser Meinung wären auch alle "Trader GmbH" hinfällig, denn dort geht es ja auch um Vermögensverwaltung, wo Termingeschäfte nicht so eingesetzt werden wie es die SPD will.
      Und daraus resultiert gleich die nächste Frage: Warum soll in einer Vermögensverwaltung, wo Vermögen von privaten Kunden Geld verwaltet wird, Termingeschäfte eingesetzt werden dürfen ohne Steuerstrafe und warum soll der private Kunde unter Steuerstrafe gestellt werden?

      Weil die Vermögensverwaltung mehr sinnvolle Termingeschäfte macht, als private Kunden??? Oder macht nun die Vermögensverwaltung auch nur "schädliche Termingeschäfte", aber RWE und der Lebensmittelgroßmarkt "gute, sinnvolle Termingeschäfte". Das ist doch dermaßen absurd...

      Und dann sollten sie konsequenterweise auch die Vermögensverwaltungen unter Steuerstrafe stellen, dann wird aber mehr los sein. Das werden sie sich aber nicht trauen. Und was sagt dazu das Verfassungsgericht?

      Und dann folgendes:
      Bundesrat hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, Fachliteratur hält das Gesetz i.d.R. für verfassungswidrig. Jeder mit gesundem Menschenverstand und gerade alle Steuerexperten raufen sich die Haare angesichts einer Verlustbeschränkung bei Kapitaleinkünften. SPD argumentiert mit diesem Wissen, es muss aber erst vom Verfassungsgericht verboten werden, bis dahin ist das Gesetz völlig in Ordnung. CDU macht dabei auch noch mit. Das muss öffentlich gemacht werden!!!
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