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    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 121)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 27.05.24 15:03:53 von
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      schrieb am 08.10.23 19:14:47
      Beitrag Nr. 12.984 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.604.473 von lululeom am 08.10.23 19:01:23Sollen Sie doch alles blockieren! Hat doch Lothar damals auch gemacht..... Wenn bei §20 in dieser Legislatur nicht mehr aufgeräumt wird, wir die FDP untergehen. Das ist aber Lindner (wie damals Westerwelle auch) total egal, da deren Pensionsansprüche ja sicher sind- egal was die weiter machen oder nicht machen.
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      schrieb am 08.10.23 19:01:23
      Beitrag Nr. 12.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.604.371 von Horst_Sindermann am 08.10.23 18:15:11Ralf Schuler gerade bei NIus: Er hat sich bei der FDP umgehört und es wird sich nichts ändern. Begründung: Personell gibt es niemanden außer Lindner und in der Ampel würde man zu sehr als Störenfried gelten, wenn man noch mehr blockieren würde. 😂😂😂
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      schrieb am 08.10.23 18:15:11
      Beitrag Nr. 12.982 ()
      Der Thread ist tot. Startvestor im Gulag oder gesperrt??? Zumindest ein kleiner Seitenhieb auf die FDP sollte drin sein. Ob nun Ihr NICHTHANDELN bei §20, Satz 5+6 dafür ursächlich ist, kann jeder für sich sebst entscheiden. Auf jeden Fall zieht sich der rote Faden Nichtstun bei §20 bei gleichzeitiger Abwahl aus fast allen Landtagen weiter. Falls hier der Generalsekretär mitliest: Ich hatte damals zur Bundestagswahl 2021 ca. 500 Leute geworben für FDP aufgrund der Abschaffung von der Verlusverrechnungsbeschränkung. Aktuell würden < als 5% die FDP wieder wählen. So lassen sich solche Wahlergebnisse erklären.
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      schrieb am 04.10.23 15:16:42
      Beitrag Nr. 12.981 ()
      Sorry, ich meinte einen stattgegebenen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch ein Finanzgericht.
      Dort hätte man nämlich eine schnelle und einfache Einschätzung eines FG erreichen können, natürlich nur wenn das Finanzamt den Antrag vorher ablehnt.

      Die Finanzämter gestatten teilweise, so auch bei dem Fall den ich betreue, die Aussetzung der Vollziehung aufgrund des Vorlagebeschlusses BVerfG - 2 BvL 3/21. Rein theoretisch ist das natürlich völlig falsch, da es sich um eine andere Norm handelt.
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      schrieb am 04.10.23 09:25:46
      Beitrag Nr. 12.980 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.582.675 von lululeom am 04.10.23 09:04:24ich meine Taxadvisor hat es geschrieben

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      schrieb am 04.10.23 09:04:24
      Beitrag Nr. 12.979 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.579.312 von JohnGalt123 am 03.10.23 16:17:44Hat nicht der Elias oder hier im Forum mal ein Steuerberater geschrieben, dass sie ein AdV erreicht haben?

      Ich denke, eine AdV ist schon möglich, aber da wird immer etwas mit dem Finanzamt "gedealt". Niemand hat ein Interesse, dass dann an die große Glocke zu hängen...
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      schrieb am 03.10.23 22:35:04
      Beitrag Nr. 12.978 ()
      Falls Privatinsolvenz möglich ist und man eine Bank als Gläubiger (Dispo, Kreditkarte o.ä.) hat wäre es auch spannend ob dann der Insolvenzverwalter eine Klage anstreben muss oder die Bank selbst, da die Gläubiger - um sich selbst besser zu stellen - die Ansprüche anderer Gläubiger (FA) anfechten können bzw. müssen wenn deren Ansprüche keine Grundlage haben.
      Avatar
      schrieb am 03.10.23 21:03:19
      Beitrag Nr. 12.977 ()
      Ist denn der Gang in die Privatinsolvenz wirklich möglich? Soweit ich das verstanden habe wird die Restschuldbefreiung versagt, wenn ein Versagungsgrund vorliegt. Offenbar sind Spekulationsgeschäfte gleichgesetzt mit „Verschwendung des Vermögens“. Und das FA bekommt diese „Verschwendung“ ja in der Steuererklärung sauber dokumentiert.
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      schrieb am 03.10.23 16:17:44
      Beitrag Nr. 12.976 ()
      Mich wundert es, dass es noch immer keine AdV Entscheidung gibt. Wo sind und was machen die ganzen Trader kurz vor der Privatinsolvenz?

      Nach meiner Lesart darf eigentlich weder das Finanzamt noch das Finanzgericht eine Aussetzung der Vollziehung bewilligen.
      Wird zwar ab und zu gemacht, aber dürfte nicht die Regel sein.

      "Im Hinblick auf den Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes muss aber der Antragsteller zusätzlich ein besonderes berechtigtes Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes haben. Geboten ist eine Interessenabwägung zwischen der einer Aussetzung der Vollziehung entgegenstehenden Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine Aussetzung der Vollziehung sprechenden individuellen Interessen des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6.11.1987, III B 101/86, BStBl 1988 II S. 134, vom 1.4.2010, II B 168/09, BStBl II S. 558, und vom 25.11.2014, VII B 65/14, BStBl 2015 II S. 207). Als Ergebnis dieser Interessenabwägung kann somit trotz ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer angewandten Vorschrift eine Aussetzung der Vollziehung abzulehnen sein."

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/500001_361/
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 03.10.23 12:07:29
      Beitrag Nr. 12.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.577.191 von indipip am 03.10.23 10:14:48
      Zitat von indipip: nach so viel roter Farbe, muss ich mal wieder eine Frage an die Sozialisten/Kommunisten/Marxisten, manche nennen Sie auch SPD posten. Hier eine Frage an Schrodi, meinen persönlichen lieblings Sozialisten. Frage zielt auf die Grundwerte der SPD ab.


      https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-schrodi/fra…

      Frage von Marc S. • 14.09.2023
      Warum gilt die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG nur für Privatleute? Steht die SPD noch für den einfachen Bürger?

      Sehr geehrter Herr Schrodi,

      die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG auf 20.000€ für Termingeschäfte gilt nur für Privatbürger. Nicht für Unternehmen.

      Sie sagen, die Gesetzesänderung würde eine Belastung der Allgemeinheit durch "riskante Finanzwetten" mindern.
      Weiterhin sagen Sie, die Begrenzung sei für Anleger mit höheren Vermögenswerten gerechtfertigt, da diese durch den niedrigen Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent begünstigt werden.

      Leider jedoch ist es hier wieder einmal so, dass diese Regelung nur den einfachen Bürger betrifft.
      Jeder, der ein größeres Kapitalvermögen und das nötige steuerrechtliche Know-How besitzt, gründet einfach eine GmbH oder ähnliches und ist damit von dieser Regelung gänzlich unbetroffen.

      Sie geben sich als Partei des einfachen Bürgers, machen aber Steuerregelungen, die wohlhabende kinderleicht umgehen können. Der einfache Bürger hingegen darf im schlimmsten Fall sogar auf Verluste noch Steuern zahlen. Halten Sie das für gerecht?



      Ach und er beantwortet anscheinend nichts mehr...


      Für den Sozialisten Schrodi ist die Antwort doch klar. Er möchte in Zukunft auch die GmbHs besteuern. Man sollte Sozialisten nicht auf falsche Ideen bringen IMHO. Hoffen wir mal das er bei der nächsten Wahl scheitert.
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