checkAd

    Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen (Seite 155)

    eröffnet am 17.12.19 08:19:16 von
    neuester Beitrag 26.04.24 18:22:39 von
    Beiträge: 14.118
    ID: 1.317.120
    Aufrufe heute: 179
    Gesamt: 1.049.058
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 155
    • 1412

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 21:15:14
      Beitrag Nr. 12.578 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.049 von startvestor am 06.08.23 20:45:52Wer ist denn so bescheuert und fragt nach, ob man noch ein bisschen mehr Steuern bezahlen kann?? Wir sind hier doch nicht beim Fleischer, wo man noch mal 100 Gramm mehr Gehacktes nimmt. :D
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 21:10:54
      Beitrag Nr. 12.577 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.070 von startvestor am 06.08.23 20:55:43Wieso opfern? Ich zitiere mal von einem x-beliebigen Steuerberater im Internet:

      "In der Anlage KAP werden ganz allgemein Einkünfte aus Kapitalvermögen vermerkt. Seit Einführung der Abgeltungsteuer als Quellensteuer ist diese spezielle Anlage zur Steuererklärung in der Regel allerdings nicht mehr verpflichtend. Dennoch kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, sie trotzdem einzureichen. Wie die Anlage aufgebaut ist und welche Angaben genau gemacht werden müssen, ist hier übersichtlich dargestellt.

      Die Abgabe der Anlage KAP ist durch Einführung der Abgeltungsteuer nur noch selten verpflichtend. Nur wenn Sie Kapitalerträge erzielen, für die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Häufig lohnt sich aber dennoch die freiwillige Abgabe der Anlage KAP:"


      Warum sollte ich das also tun und eine Erklärung abgeben, wenn durch Abgeltungssteuer das Ganze doch "vereinfacht" wurde???
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 21:07:08
      Beitrag Nr. 12.576 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.070 von startvestor am 06.08.23 20:55:43CMC bietet eine Versicherungsgebühr für garantierte Stop-Loss-Aufträge an.
      Fehlt eigentlich nur noch eine Anti-Binding Versicherungsgebühr pro Handelsauftrag für spätere Regressansprüche.
      Ich frage mich, ob Lothar an dem ganzen Schaden mitverdient, den sein Gesetz verursacht.
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:56:56
      Beitrag Nr. 12.575 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.052 von lululeom am 06.08.23 20:46:10Das Ding ewig laufen zu lassen, würde bedeuten, keine Steuern (auch Abgeltungssteuer) zu bezahlen. Das wäre natürlich super in der Ansparphase...... Aber spätesten dann käme der Gesetzgeber auf den Schirm und würde an die DPS rangehen und sie verbieten!
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:56:04
      Beitrag Nr. 12.574 ()
      ..verauslagt..

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1775EUR -7,07 %
      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:55:43
      Beitrag Nr. 12.573 ()
      Wenn wir wissen wollen, wie die FÄ reagieren, muss sich einer opfern und das DPS-Spiel spielen.

      Bzgl. der Haftung haben wir CMC, die die Bindingsteuer hinterzogen haben und dir eine falsche Steuerbescheinigung geben. Es wird aber m.E. auch auf dich zurückfallen, denn Steuerschuldner bist ja Du. Ich glaube nicht, dass CMC das dan einfach selber verunklart.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:53:01
      Beitrag Nr. 12.572 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.270.055 von Horst_Sindermann am 06.08.23 20:49:37Ist man dann bei Nichtabgabe einer Steuererklärung (als DPS-Kunde) automatisch ein Steuerhinterzieher? Ich glaube nicht!
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:49:37
      Beitrag Nr. 12.571 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.269.968 von indipip am 06.08.23 20:22:34Na dann braucht man sich bezüglich einer Erklärung oder Vorauszahlungen nicht bei seinem FA zu melden. Wenn die Abgeltungssteuer abgeführt wurde, muß man sich nicht mehr erklären! Punkt!

      Interessant wird der Fall aber, wenn jemand DPS für Steuerhinterziehung erklärt. Dann würde Anleger mit 2 MIO Gewinn und 1,9 Mio in die Privatinsolvenz rutschen. Die Frage ist dann, wer haftet?? Schließlich ist die Anlage KAP nur PFLICHT bei AUSLÄNDISCHEN BANKEN, bei denen keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:46:10
      Beitrag Nr. 12.570 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.269.869 von chris-trader am 06.08.23 19:46:38Ja, die Motivation für CMC ist klar. Ich frage mich nur, was aus steuerrechtlichersicht dagegen spricht, den Wrapper nicht am 31.12. zu realisieren, sondern einfach so lange weiterlaufen zu lassen, bis der Anleger schließt - rein theoretische Frage.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.08.23 20:45:52
      Beitrag Nr. 12.569 ()
      Jemand mit einem DPS-Konto müsste halt eine Steuererklärung abgeben und Bindingsteuer anmelden, also die Steuerbescheinigung anzweifeln und die Anlage KAP bindinggerecht ausfüllen. Und dann Einspruch einlegen, aber das FA bitten abzulehnen.

      Oder man fragt das FA vorher, ob es für DPS Binding festsetzen würde.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      • 1
      • 155
      • 1412
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Steuern auf Verluste - wie wir das wieder weg kriegen