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    Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co (Seite 9)

    eröffnet am 20.01.20 21:17:49 von
    neuester Beitrag 06.10.23 17:58:35 von
    Beiträge: 421
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      schrieb am 20.01.22 11:53:20
      Beitrag Nr. 341 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.815.787 von BastiLoe am 05.11.21 09:41:36Ich glaube kaum dass es eine GmbH ohne Betriebsausgaben gibt ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 11:51:52
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.887.093 von BertRoker am 11.11.21 12:22:35Der Zufluss der Bezugsrechte löst keine Steuer aus, sie sind mit keinem Wert bilanziert. Du kannst sie dann verkaufen, das wird wie aktiengewinne versteuert, oder ausüben, dann kaufst du ja ganz normal AKtien zu einem festgelegten Preis.
      Avatar
      schrieb am 20.01.22 11:50:25
      Beitrag Nr. 339 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.860.696 von BertRoker am 09.11.21 15:54:11Aktienshorts werden genau so behandelt also incl. 5% Regel
      Avatar
      schrieb am 11.11.21 12:22:35
      Beitrag Nr. 338 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.860.696 von BertRoker am 09.11.21 15:54:11
      Zitat von BertRoker:
      Zitat von Elfi1: Editiert: Selbst, wenn du nicht vom Traden ausgehst, sondern eine Spardosen-GmbH machst mit Langfrist Aktienanlage: Beispiel: Du hast 3 Aktienpakete gekauft, das eine verkaufst du mit 300000 E Gewinn, die beiden anderen mit je 150000 E Verlust. Die Gmbh hat damit keine Geldzufluss, sondern ausgeglichenes Ergebnis finanziell, muß aber bei 30 % Körperschaftssteuer etc 30000 Steuer zahlen, evtl. ist sie dadurch "platt" Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder?



      Interessante Frage. Was mich auch noch interessieren würde: Wie werden denn AktienSHORTS behandelt. Gilt da überhaupt die 5 % Regel? Oder sind das am Ende Differenzgeschäfte wie Termingeschäfte?

      Gruss
      Bert


      Zu unten: Tatsächlich ist es wohl so, dass man Verluste bei Aktien nicht verrechnen kann mit Gewinnen. Nur: Wie werden z.b. Bezugsrechte etc behandelt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.11.21 15:54:11
      Beitrag Nr. 337 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.853.823 von Elfi1 am 09.11.21 09:19:14
      Zitat von Elfi1: Editiert: Selbst, wenn du nicht vom Traden ausgehst, sondern eine Spardosen-GmbH machst mit Langfrist Aktienanlage: Beispiel: Du hast 3 Aktienpakete gekauft, das eine verkaufst du mit 300000 E Gewinn, die beiden anderen mit je 150000 E Verlust. Die Gmbh hat damit keine Geldzufluss, sondern ausgeglichenes Ergebnis finanziell, muß aber bei 30 % Körperschaftssteuer etc 30000 Steuer zahlen, evtl. ist sie dadurch "platt" Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder?



      Interessante Frage. Was mich auch noch interessieren würde: Wie werden denn AktienSHORTS behandelt. Gilt da überhaupt die 5 % Regel? Oder sind das am Ende Differenzgeschäfte wie Termingeschäfte?

      Gruss
      Bert
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      Avatar
      schrieb am 09.11.21 09:19:14
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.852.851 von Elfi1 am 09.11.21 08:12:09Editiert: Selbst, wenn du nicht vom Traden ausgehst, sondern eine Spardosen-GmbH machst mit Langfrist Aktienanlage: Beispiel: Du hast 3 Aktienpakete gekauft, das eine verkaufst du mit 300000 E Gewinn, die beiden anderen mit je 150000 E Verlust. Die Gmbh hat damit keine Geldzufluss, sondern ausgeglichenes Ergebnis finanziell, muß aber bei 30 % Körperschaftssteuer etc 30000 Steuer zahlen, evtl. ist sie dadurch "platt" Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, oder?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.11.21 08:12:09
      Beitrag Nr. 335 ()
      Selbst, wenn man jetzt nicht vom Traden ausgeht sondern als Spardosen-Gmbh mit Aktienanlage: Du hast 3 Aktienpakete: Das eine verkaufst du mit 300000 Gewinn, die beiden anderen mit je 150000 Verlust. Die Gmbh hat ausgeglichenes ERgebnis und muß dann noch 300000 Gebinn als "Belohnung" für den Verlust ca 30 % Körperschaftssteuer auf die 30000 zahlen? Sprich 600000 minus? Sprich, man ist "K.O" evtl? Kann das der Gesetzgeber gewollt haben?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.21 11:12:28
      Beitrag Nr. 334 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.816.990 von Elfi1 am 05.11.21 10:54:57
      Zitat von Elfi1: Vorsicht. Es steht zwar etwas cryptisch im Gesetz, aber es findet m.E. doch eine Verrechung Aktiengewinne mit Aktienverlusten statt. Wie bei Termingeschäften. Sonst wäre es ja zum Traden völlig ungeeignet.


      Also gemäß dem Beitrag von Taxadvisor nicht: Posting: 68.143.624 von Taxadvisor am 11.05.21 12:21:26 im Thread: Trading in GmbH? Doppelte Buchführung von Termingeschäften und Co
      Was ist deine Quelle dafür?
      Wer sagt denn, dass eine GmbH zum AKTIEN traden geeignet ist? Nach allem was ich bisher verstanden habe ist sie für Aktien Buy&Hold insbesondere von Wachstumswerten sehr geeignet, aber beim Trading v.a. bei Termingeschäften weil ich dort im Privatvermögen nicht verrechnen kann. Bei Aktien kann es je nach Konstellation privat günstiger sein, wenngleich die Tatsache das in der GmbH nur 5% der Veräußerungsgewinne herangezogen werden auch für die GmbH sprechen können.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.21 10:54:57
      Beitrag Nr. 333 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.815.787 von BastiLoe am 05.11.21 09:41:36
      Zitat von BastiLoe: Hallo zusammen,

      wie versprochen hier eine Rechenbeispiele zur Versteuerung Privatvermögen vs. GmbH speziell mit Fokus auf Aktienvermögen. Das ist der Stand den ich mir erarbeitet habe, ich bin kein Steuerberater und offen für Kommentare und Verbesserungsvorschläge.
      Der Vergleich trifft folgende Annahmen:
      - Kapitalertragssteuer ohne Soli und Kirchensteuer 25%
      - Gewerbe- und Körperschaftssteuer je 15%, in Summe 30%
      - Werte sind einfach gewählt um Berechnung und Nachvollziehbarkeit zu erleichtern
      - Die Entnahme von GmbH- in Privatvermögen ist (noch) nicht berücksichtigt
      - Die Steuerquote ist die Steuer bezogen auf den "realen" Gewinn, der hier immer dem Privatgewinn entspricht

      1. Der Werbefall
      realisierte Aktienveräußerungsgewinne: 10000€, realisierte Aktienveräußerungsverluste 0€
      Dividenden oder Stillhalterprämien 0€
      Betriebsausgaben 0€
      a. Privatvermögen: 10000€ Gewinn, 2500€ Steuer, Steuerquote 25%
      b. GmbH: 5% von 10000€ = 500€ Gewinn, 150€ Steuer, Steuerquote 1,5%

      2. Ein Nullfall
      realisierte Aktienveräußerungsgewinne: 10000€, realisierte Aktienveräußerungsverluste 0€
      Dividenden oder Stillhalterprämien 0€
      Betriebsausgaben 1000€
      a. Privatvermögen: 10000€ Gewinn, 2500€ Steuer, Steuerquote 25%
      b. GmbH: 5% von 10000€ = 500€ Gewinn abzügl. 1000€ Betriebsausgaben, 500€ Vor-/Nachtrag Steuerquote 0%

      3. Das Dividendendepot oder der Stillhalter
      realisierte Aktienveräußerungsgewinne: 0€, realisierte Aktienveräußerungsverluste 0€
      Dividenden oder Stillhalterprämien 10000€
      Betriebsausgaben 0€
      a. Privatvermögen: 10000€ Gewinn, 2500€ Steuer, Steuerquote 25%
      b. GmbH: 10000€ Gewinn, 3000€ Steuer, Steuerquote 30%

      4. Der Aktienspekulant
      realisierte Aktienveräußerungsgewinne: 10000€, realisierte Aktienveräußerungsverluste 9000€
      Dividenden oder Stillhalterprämien 0€
      Betriebsausgaben 0€
      a. Privatvermögen: 1000€ Gewinn, 250€ Steuer, Steuerquote 25%
      b. GmbH: 10000€ Gewinn, 3000€ Steuer, Steuerquote 300%

      Ich denke anhand dieser Beispiele wird mal deutlich, bei welchen Strategien sich eine GmbH mehr oder eben weniger lohnt.


      Vorsicht. Es steht zwar etwas cryptisch im Gesetz, aber es findet m.E. doch eine Verrechung Aktiengewinne mit Aktienverlusten statt. Wie bei Termingeschäften. Sonst wäre es ja zum Traden völlig ungeeignet.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 05.11.21 10:53:07
      Beitrag Nr. 332 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.815.787 von BastiLoe am 05.11.21 09:41:36
      Zitat von BastiLoe: 4. Der Aktienspekulant korrigiert
      realisierte Aktienveräußerungsgewinne: 10000€, realisierte Aktienveräußerungsverluste 9000€
      Dividenden oder Stillhalterprämien 0€
      Betriebsausgaben 0€
      a. Privatvermögen: 1000€ Gewinn, 250€ Steuer, Steuerquote 25%
      b. GmbH: 5% von 10000€ = 500 Gewinn, 150€ Steuer, Steuerquote 15%
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