'Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Freiheit klaut !' - live (Seite 27)
eröffnet am 01.08.20 13:46:34 von
neuester Beitrag 11.09.23 12:52:00 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.994.585 von Doppelvize am 29.04.21 19:26:42Wer danach schreit, bekommt auch gerne noch einen "Nachschlag".! 😎🤠
Wie im realen Leben.
Die "Linken" bekommen auch hier immer mehr die Oberhand.
Die "Linken" bekommen auch hier immer mehr die Oberhand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.989.809 von pegasusorion am 29.04.21 14:17:19
Warte mal, die Irren haben doch irgendwas für Berlin angemeldet?
Natürlich OHNE Maske, natürlich OHNE Abstand...um sixh am Ende zu Wundern das es auf die Fresse gibt
Zitat von pegasusorion: Wird niemand mehr die Freiheit geklaut??? @ Mod. bitte das Forum schließen---die Vernunft hat gewonnen :-)
Warte mal, die Irren haben doch irgendwas für Berlin angemeldet?
Natürlich OHNE Maske, natürlich OHNE Abstand...um sixh am Ende zu Wundern das es auf die Fresse gibt
Wird niemand mehr die Freiheit geklaut??? @ Mod. bitte das Forum schließen---die Vernunft hat gewonnen :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.974.848 von TimeTunnel am 28.04.21 12:03:03Staranwalt???? Dieses STGB ist ein Witz, die Auslegung ist flexibler wie Gummi---wozu haben wir das überhaupt noch???
Wenn Gesetze klar definiert sind, mit einem festgelegten Delta in beide Richtungen, dann bräuchte diese "Schauspieler Staranwälte" kein Mensch.
Die Urteile wären klar und sauber und hätten eine vorbeugende Funktion.
Es ist in diesem Land der Treppenwitz der das Sagen hat und leider eben nicht die Vernunft.!
Die USA, die Russen und die Chinesen machen sich nass vor lachen über uns.!!!
Wenn Gesetze klar definiert sind, mit einem festgelegten Delta in beide Richtungen, dann bräuchte diese "Schauspieler Staranwälte" kein Mensch.
Die Urteile wären klar und sauber und hätten eine vorbeugende Funktion.
Es ist in diesem Land der Treppenwitz der das Sagen hat und leider eben nicht die Vernunft.!
Die USA, die Russen und die Chinesen machen sich nass vor lachen über uns.!!!
Die Regierung hat damit ein Problem, das sich Richter an ihre Unabhängigkeit halten. Ein Richter hat nach dem Gesetz zu Urteilen, nicht auf Weissung von oben, wie Merkel und Co. das wollen.
Merkel dreht sich auch alles wie sie will. Beispiel ihr seltsame Inzidenz-Rechnung
https://www.tagesspiegel.de/politik/hoeheres-risiko-bei-100e…
Merkel dreht sich auch alles wie sie will. Beispiel ihr seltsame Inzidenz-Rechnung
https://www.tagesspiegel.de/politik/hoeheres-risiko-bei-100e…
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.974.848 von TimeTunnel am 28.04.21 12:03:03Richtig....es geht seinen geordneten Gang....so wie es sein soll! Der Kollege Doppelvize2 ist jedoch sehr voreilig mit seiner Vorverurteilung und spricht Ihm die Qualifikation ab, welcher er jedoch irgendwann erworben hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.971.986 von Ilbus am 28.04.21 09:12:55
Da kann man schon mit einiger Berechtigung fragen, warum denn ein Familienrichter an einem Amtsgericht sich berufen fühlt, behördliche Auflagen des Bildungsministerium für den Schulbetrieb auf Länderebene mit einem Urteil zu konterkarieren. Zumal er hier sein Ressort verlässt, gültige Rechtsvorschriften verletzt, und sich eine Zuständigkeit anmaßt, die doch in den Bereich der Verwaltungsgerichte gehört. Die Auswahl an unterstützenden Rechtsgutachten war ebenso zweifelhaft, weil dieser Richter gegensprechende Gutachten für seine "unparteiische" Urteilsfindung doch gar nicht erst zugelassen hat. Bekannt wurde wohl auch, dass er in jüngster Zeit in anderen Familienstreitigkeiten den Parteien in seinem Gerichtssaal das Tragen von Masken untersagt hat.
Nun gibt es den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung, als Grundlage für den gab es eine zweistellige Anzahl von Strafanzeigen, was wiederum die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft initiiert hat.
Aber, es verspricht ja noch Spannend zu werden, denn als Rechtsbeistand hat sich der Familienrichter nun den Hamburger Staranwalt Strate sichern können …. das ist ein Mann für die kniffligen Angelegenheiten. Es geht also alles seinen ordentlichen Gang, wie sich das gehört.
Zitat von Ilbus: Was spricht denn dagegen??
Da kann man schon mit einiger Berechtigung fragen, warum denn ein Familienrichter an einem Amtsgericht sich berufen fühlt, behördliche Auflagen des Bildungsministerium für den Schulbetrieb auf Länderebene mit einem Urteil zu konterkarieren. Zumal er hier sein Ressort verlässt, gültige Rechtsvorschriften verletzt, und sich eine Zuständigkeit anmaßt, die doch in den Bereich der Verwaltungsgerichte gehört. Die Auswahl an unterstützenden Rechtsgutachten war ebenso zweifelhaft, weil dieser Richter gegensprechende Gutachten für seine "unparteiische" Urteilsfindung doch gar nicht erst zugelassen hat. Bekannt wurde wohl auch, dass er in jüngster Zeit in anderen Familienstreitigkeiten den Parteien in seinem Gerichtssaal das Tragen von Masken untersagt hat.
Nun gibt es den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung, als Grundlage für den gab es eine zweistellige Anzahl von Strafanzeigen, was wiederum die Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft initiiert hat.
Aber, es verspricht ja noch Spannend zu werden, denn als Rechtsbeistand hat sich der Familienrichter nun den Hamburger Staranwalt Strate sichern können …. das ist ein Mann für die kniffligen Angelegenheiten. Es geht also alles seinen ordentlichen Gang, wie sich das gehört.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.974.446 von Blue Max am 28.04.21 11:34:41
Dem Land wo so etwas umgesetzt wird, muss man aber die Demokratie absprechen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_des_Gerichts
Hmmm ein Depp kann es auch nicht sein...
Was ist die Voraussetzung für eine Einstellung als Richter?
Faktische Voraussetzung für eine Einstellung als Richter ist eine weit überdurchschnittlich gute Note (derzeit zumeist nicht unter 8 Punkten, d. h. „oberes befriedigend“) im zweiten Staatsexamen.
Zitat von Blue Max: Richterposten sollten nur noch an linientreue Bürger mit Parteibuch oder noch besser ehemalige Politiker vergeben werden...
Dem Land wo so etwas umgesetzt wird, muss man aber die Demokratie absprechen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Neutralit%C3%A4t_des_Gerichts
Hmmm ein Depp kann es auch nicht sein...
Was ist die Voraussetzung für eine Einstellung als Richter?
Faktische Voraussetzung für eine Einstellung als Richter ist eine weit überdurchschnittlich gute Note (derzeit zumeist nicht unter 8 Punkten, d. h. „oberes befriedigend“) im zweiten Staatsexamen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 67.971.986 von Ilbus am 28.04.21 09:12:55Richterposten sollten nur noch an linientreue Bürger mit Parteibuch oder noch besser ehemalige Politiker vergeben werden...