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    Börsenunternehmen Standort wechseln - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.20 21:17:39 von
    neuester Beitrag 14.08.20 01:06:05 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.329.265
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      Avatar
      schrieb am 11.08.20 21:17:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kurze Frage. Was passiert eigentlich wenn ein börsennotiertes Unternehmen den Standort wechselt bzw. in einem anderem Land sich neu registrieren möchte, geht derartiges?

      Vielleicht ein Beispiel

      Das Unternehmen A ist in DE registriert und auch die ISIN: ist mit DE hinterlegt. Besteht die Möglichkeit das Unternehmen A seinen Standort wechselt und eine neue Registrierung in einem anderen Land vorzieht? (USA mit ISIN:US)

      Was passiert dann mit den Aktien? Werden diese wertlos oder gibt es dazu ein Tauschverhältnis oder ist die ganze Frage einfach hinfällig?

      Danke
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.20 10:26:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.727.221 von tinkerbel am 11.08.20 21:17:39Die Aktien bekommen eine neue ISIN aus dem Land, in das der Sitz verlegt wird. Danach werden sie 1 zu 1 umgetauscht. Du bist dann halt nicht mehr an einem deutschen Unternehmen, sondern an einem US-Unternehmen beteiligt.

      Hier ein Beispiel:

      https://corporate.safholland.com/de/SE
      Avatar
      schrieb am 12.08.20 15:30:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke!!!

      Ist derartiges schon einmal aufgetreten welches Relevanz hätte?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.08.20 16:44:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.736.800 von tinkerbel am 12.08.20 15:30:44Dividenden werden in den verschiedenen Ländern verschieden besteuert, beispielweise in der Schweiz mit 35%, von denen das deutsche Finanzamt nur 15% einrechnet und dann mit 25 % Abgeltungssteuer plus Soli belegt. Den Rest müßte man sich beim schweizer Finanzamt zurückholen, aber die Kleinaktionäre scheuen meist den Aufwand.
      Avatar
      schrieb am 14.08.20 01:06:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Eine Sitzverlegung ins Ausland bedarf der Zustimmung der Aktionäre, ist aber auch steuerlich ein so komplexer und teurer Vorgang, dass das in der Praxis eigentlich niemals vorkommt. Ein Unternehmen hat ja Abschreibungen und Steuervergünstigungen (Rückstellungen) im jeweiligen nationalen Steuerrecht verbucht, das geht nicht so einfach.

      Gelegentlich fusionieren zwei Firmen grenzüberschreitend, viele Firmen sind sowieso Konzerne, also ein Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften unter einem Dach. Dann kann es vorkommen, dass das übernehmende Unternehmen im Ausland sitzt und im Tausch Aktien für die Firma im Inland anbietet. Aber auch das ist ein seltener Vorgang.

      Hatte nicht Kraftübertragungswerke Rheinfelden mal eine Umwandlung in Energiedienst AG auf ähnliche Weise vollzogen vor Jahren?
      https://de.wikipedia.org/wiki/Energiedienst_Holding

      Aber so eine Fusion oder Übernahme ist ja auch keine Sitzverlegung im eigentlichen Sinn.


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