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    Mobbing bis zur Kündigung! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.08.21 11:17:24 von
    neuester Beitrag 08.08.21 23:55:40 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.351.090
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      schrieb am 07.08.21 11:17:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe folgendes Problem, bin um 59 Jahre alt arbeite seit über 43 Jahren, die letzten 10 Jahre in einer Fa. Zulieferer Automobilbereich.
      Nun werde ich und Kollegen schon seit Jahren gemobbt und unter Druck gesetzt um uns günstig los zu werden, dies ging zuletzt so weit das mir vorgeworfen wurde ich hätte mehrere meiner Kollegen tätlich angegriffen und Bedroht, eingeschüchtert, es wurde mir mitgeteilt bei Besserung meines verhalten käme es zu einem Folgegespräch!
      Auf meine Fragen zur Klärung der Vorwürfe wurde nicht eingegangen, es wurde mir mitgeteilt ich hätte meine Kollegen, gleich mehrere, so dermaßen eingeschüchtert das sie sich „nur anonym“ Mitteilen möchten weil sie Angst vor mir hätten!
      Ein halbes Jahr habe ich versucht eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten um die Vorwürfe zu klären!
      Nun habe ich es nicht mehr ausgehalten Täglich mit Magenschmerzen zur Arbeit zu gehen und leider den Fehler gemacht und selbst gekündigt!
      Damit habe ich mich dummer weise natürlich selbst ausgebootet!
      Mit 59 ist meine Chance einen „guten“ Arbeitsplatz zu finden in meiner Region gleich null!
      Ich „muss“ noch bis 30.11.21 Arbeiten dann endet die Kündigungsfrist, in Rente kann ich leider erst ab 01.08.2027 gehen, also noch 6 Jahre!
      Leider bin ich derzeit so angeschlagen und traue mir selbst nichts mehr zu um die Situation zu verbessern!
      Meine Fragen nun, wenn ich nun krank geschrieben werde und es geht mehr als 78 Wochen wie verhält sich das mit Krankengeld, anschließendem Arbeitslosengeld?
      Für die Zeit bis 30.11.21 würde ich ja nach 6 Wochen Normales Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, was ist ab 01.12 gibt es dann weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse oder gibt es Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes?
      Wenn ich dann nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit vorzeitig also um 2,5 Jahre früher in Rente gehen möchte ginge das?
      Kennt sich in den Themen jemand aus oder kennt ein anderes Forum wo ich die dringend gebrauchten Infos erhalten kann?
      Gruß
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.21 11:59:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.986.636 von Luidgard am 07.08.21 11:17:24Zum Thema Rente findet man doch alles im Internet:

      https://www.test.de/Rente-mit-63-5197662-0/

      https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allg…

      Ein früherer Renteneintritt ist grundsätzlich erst möglich, wenn das 63. Lebensjahr vollendet wurde und der Antragsteller mindestens 45 Jahre Wartezeit erfüllt und noch keine Altersrente bezieht. Dieser frühe Renteneintritt bezieht sich allerdings auf eine sehr kleine Gruppe. Bei der Einführung der Rente ab 63 zum 1. Juli 2014 betraf dies alle vor 1953 Geborenen.

      Um die abschlagsfreie Rente ab 63 zu nutzen, müssen die Antragsteller in der Regel bereits mit 18 Jahren im Beruf gewesen sein. Da das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wird, erhöht sich auch das Alter für die abschlagsfreie Frührente. Alle nach 1958 Geborenen können diese ab 64 Jahren beantragen. Alle Jahrgänge ab 1964 können die frühzeitige Rente erst ab 65 Jahren beantragen.

      Diese Gruppen können eine Frührente beantragen
      Wird eine Frührente beantragt, müssen Antragsteller immer mit einem Abschlag rechnen, sofern sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente ab 63/65 nicht erfüllen. Zu den Gruppen, die eine Frührente beantragen können, gehören folgende:

      Arbeitnehmer ab 65 Jahren, die mindestens 35 Jahre lang rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben.
      Arbeitslose ab 63, die mindestens 15 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Weitere Voraussetzung: Sie waren nach 58,5 Jahren mindestens 52 Wochen und in den vergangenen zehn Jahren mindestens acht Jahre arbeitslos.
      Schwerbehinderte ab 60 Jahren, die mindesten 35 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
      Erwerbsunfähige ohne Alterseinschränkung, die mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben.
      Vor 1952 geborene Frauen, die mindestens 15 Jahre lang Beiträge an die Rentenversicherung geleistet haben. Zehn Jahre Beitragszahlung sollten nach dem 40. Lebensjahr erfolgt sein.
      Vor 1952 geborene Angestellte in Altersteilzeit, die mindestens 15 Jahre lang einen rentenversicherungspflichtigen Job ausgeübt haben. Acht Jahre davon müssen unmittelbar vor Renteneintritt liegen. Außerdem müssen die Antragsteller zwei Jahre vor Renteneintritt in Altersteilzeit gearbeitet haben.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.21 12:46:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.986.792 von Chris_M am 07.08.21 11:59:22Ich bin 25.11.1962 geboren und habe mit 15 Jahren am 01.08.1978 angefangen „Beiträge“ in die Rentenkasse zu zahlen, kann somit „Abschlagsfrei“ mit 64 Jahren und 8 Monaten am 01.08.2027 in Rente, dann hätte ich 49 Arbeitsjahre.
      Wenn ich früher gehen möchte geht dies nur mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat vom „Guthaben“!
      Meine Ungewissheit ist nun kann ich überhaupt angenommen 2.5 Jahre früher aus einer Arbeitslosensituation heraus „mit“ Abschläge in Rente gehen!
      Ich habe mal irgendwo gehört das man aus der Arbeitslosigkeit nicht in Rente gehen kann, dies könnte man umgehen durch einen Rentenbeitrags pflichtigen Minijob während der Arbeitslosigkeit!

      Meine dringendere Frage ist derzeit aber, mein Arbeitsverhältnis endet am 30.11.2021, wenn ich zu der Zeit Krankengeld beziehe, bekomme ich ab 01.12 weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse im Höhe des „normalen“ Krankengeld oder in Höhe des Arbeitslosengeldes?
      Danke für deine Hilfe!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.08.21 13:17:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.987.023 von Luidgard am 07.08.21 12:46:54Da ich ja selbst gekündigt habe, erhalte ich ja in der Regel vom Arbeitsamt eine 3 Monat Sperre für Arbeitslosengeld, erhalte ich dann auch eine 3 Monat Sperre vom Krankengeld?
      Avatar
      schrieb am 07.08.21 22:46:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Warum stellst du deine Fragen hier in einem öffentlichen Forum anstatt den Experten? Mach Termine bei der Krankenkasse, dem Jobcenter und der Rentenversicherung. Die müssen das doch wissen. Zumindest mit der Rentenversicherung habe ich schon Erfahrungen gemacht, der Mitarbeiter dort war sehr hilfsbereit, kompetent und freundlich.

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      Avatar
      schrieb am 08.08.21 00:45:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wäre wohl etwas zu offensichtlich, die Krankenkasse zu fragen, ob sich das lohnt, sich krankschreiben zu lassen?!
      Und die Experten beim Jobcenter sind doch vermutlich nicht unbedingt gehalten, die Kunden optimal zu beraten, wie sie das System zu ihrem Vorteil optimal ausnutzen können.
      Sind ja außerdem Informationen, die man sich auch ergoogeln kann.
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 10:53:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das nützt dem TE jetzt zwar nichts mehr, will es aber dennoch loswerden:

      Alles falsch gemacht hat er!!!
      Selbst kündigen mit 59 ohne neuen Job, ja gehts noch?

      Richtig wäre gewesen, sich wegen Mobbings (psychischer Probleme) krank schreiben zu lassen.
      Das geht recht lange, wenn man will!!

      Dann auf jeden Fall vom Arbeitgeber kündigen lassen. Eventuell mit Abfindung (10J. im Betrieb).

      Dann gibts auch keine Sperre vom Arbeitsamt!!!


      Aber wie gesagt: Hätte hätte Fahrradkette.......
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 13:33:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.986.636 von Luidgard am 07.08.21 11:17:24
      Zitat von Luidgard: Hallo,
      ich habe folgendes Problem, bin um 59 Jahre alt arbeite seit über 43 Jahren, die letzten 10 Jahre in einer Fa. Zulieferer Automobilbereich.
      Nun werde ich und Kollegen schon seit Jahren gemobbt und unter Druck gesetzt um uns günstig los zu werden, dies ging zuletzt so weit das mir vorgeworfen wurde ich hätte mehrere meiner Kollegen tätlich angegriffen und Bedroht, eingeschüchtert, es wurde mir mitgeteilt bei Besserung meines verhalten käme es zu einem Folgegespräch!
      Auf meine Fragen zur Klärung der Vorwürfe wurde nicht eingegangen, es wurde mir mitgeteilt ich hätte meine Kollegen, gleich mehrere, so dermaßen eingeschüchtert das sie sich „nur anonym“ Mitteilen möchten weil sie Angst vor mir hätten!
      Ein halbes Jahr habe ich versucht eine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten um die Vorwürfe zu klären!
      Nun habe ich es nicht mehr ausgehalten Täglich mit Magenschmerzen zur Arbeit zu gehen und leider den Fehler gemacht und selbst gekündigt!
      Damit habe ich mich dummer weise natürlich selbst ausgebootet!
      Mit 59 ist meine Chance einen „guten“ Arbeitsplatz zu finden in meiner Region gleich null!
      Ich „muss“ noch bis 30.11.21 Arbeiten dann endet die Kündigungsfrist, in Rente kann ich leider erst ab 01.08.2027 gehen, also noch 6 Jahre!
      Leider bin ich derzeit so angeschlagen und traue mir selbst nichts mehr zu um die Situation zu verbessern!
      Meine Fragen nun, wenn ich nun krank geschrieben werde und es geht mehr als 78 Wochen wie verhält sich das mit Krankengeld, anschließendem Arbeitslosengeld?
      Für die Zeit bis 30.11.21 würde ich ja nach 6 Wochen Normales Krankengeld von der Krankenkasse beziehen, was ist ab 01.12 gibt es dann weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse oder gibt es Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes?
      Wenn ich dann nach 2 Jahren Arbeitslosigkeit vorzeitig also um 2,5 Jahre früher in Rente gehen möchte ginge das?
      Kennt sich in den Themen jemand aus oder kennt ein anderes Forum wo ich die dringend gebrauchten Infos erhalten kann?
      Gruß


      Wie die Vorredner beschrieben haben, das Problem ist deine Kündiging. Aber, ich sehe noch mögliche Varianten. Grundsätzlich kann man seine eigene Kündigung anfechten. Und im Kontext was du erlebt und beschrieben hast, mit hohem Erfolg. Der erste und enstcheidene Step: Fachanwalt fürs Arbeitsrecht. Durch das Mobbing und die Zerwürfnisse und psyschologische Belastungen, Krankheiten etc. war deine Kündigung nicht deine wirkliche Willenserklärung sondern den Umständen geschuldet. Es zeigt die Dramatik wie der Arbeitgeber in den letzten Jahren mit dir umgegangen ist. Und ganz ehrlich.... Offensichtlich konntest du die Tragweite und das auch noch im Kontext deines Alters gar nicht wirklich das richtig reflektieren.

      Ich bin mir sicher, das vor einem Arbeitsgericht das positiv für dich endet. Auch die Möglichkeit dass der Arbeitgeber die Gefahr hat, das er verliert, wird ihm offen machen für eine großzügige Abfindung. Erster Step wäre wirklich zum Anwalt und entsprechende Straegien erarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 14:10:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.987.023 von Luidgard am 07.08.21 12:46:54Ich hatte mal im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall wie auch @bomike geschrieben hat.

      Die Bekannte wurde unter Druck gesetzt und hat gekündigt.

      Großer Fehler und ich habe ihr gesagt, sie sollte zum Anwalt gehen und zumindest die Abfindung bzw. das Geld einfordern was ihr laut Kündigungsschutz zusteht.

      Gesagt getan und der Anwalt war auch sehr Zuversichttig und die Kosten tragbar.

      Kurze Zeit später meldete sich der ehemalige Arbeitgeber bei der Bekannten und hat ihr das Angebot unterbreitet sie "neu" einzustellen.

      Damit wäre aber die Gefahr, das der Arbeitgeber Sie während der Probezeit ohne Angabe von Gründen wieder los werden kann und sie hat abgeleht.

      Das ging dann auch zum Arbeitsgericht und der Anwalt der Firma meinte zu Ihren Anwalt "ein Versuch war es Wert" und ende vom Lied war das sie Ihr Geld bekommen hat.

      Zumindest hättest du damit einen kleinen Lichtblick.

      Ich persönlich habe mein letztes Arbeitsverhältnis auch selbst gekündigt und habe keine Speere bekommen aber das hängt auch vom Arbeitgeber ab, ob man aus guten Verhältnissen austritt und der Arbeitgeber es so regelt, das man nicht gesperrt wird (oder es war Glück).

      Den Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht solltest du also gehen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 14:18:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.991.287 von Chris_M am 08.08.21 14:10:00
      Zitat von Chris_M: Ich hatte mal im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall wie auch @bomike geschrieben hat.

      Die Bekannte wurde unter Druck gesetzt und hat gekündigt.

      Großer Fehler und ich habe ihr gesagt, sie sollte zum Anwalt gehen und zumindest die Abfindung bzw. das Geld einfordern was ihr laut Kündigungsschutz zusteht.

      Gesagt getan und der Anwalt war auch sehr Zuversichttig und die Kosten tragbar.

      Kurze Zeit später meldete sich der ehemalige Arbeitgeber bei der Bekannten und hat ihr das Angebot unterbreitet sie "neu" einzustellen.

      Damit wäre aber die Gefahr, das der Arbeitgeber Sie während der Probezeit ohne Angabe von Gründen wieder los werden kann und sie hat abgeleht.

      Das ging dann auch zum Arbeitsgericht und der Anwalt der Firma meinte zu Ihren Anwalt "ein Versuch war es Wert" und ende vom Lied war das sie Ihr Geld bekommen hat.

      Zumindest hättest du damit einen kleinen Lichtblick.

      Ich persönlich habe mein letztes Arbeitsverhältnis auch selbst gekündigt und habe keine Speere bekommen aber das hängt auch vom Arbeitgeber ab, ob man aus guten Verhältnissen austritt und der Arbeitgeber es so regelt, das man nicht gesperrt wird (oder es war Glück).

      Den Weg zum Fachanwalt für Arbeitsrecht solltest du also gehen.



      Ja da geht defintiv was. Der Anwalt muss aber auch "bock" haben. Die eigene Anfechtung der Kündigung ergibt sich aus: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html

      Das ganze gefüttert mit Attesten von Ärzten (psyscho) etc. sollte das eine echte Chance sein. Man muss aber was tuen, auch wenn es schwer fällt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 15:03:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.991.332 von bomike am 08.08.21 14:18:42Juristen mit Familien-, Arbeits- und Sozialrecht gibt es doch wie Sand am Meer und man muss ja nicht die teuerste Kanzlei beauftragen, die sich damit nicht mal befassen würde.

      Zu meinem beschrieben Fall, was es eine Ausländerin mit Wohnsitz in Deutschland und man konnte u.a. auch nachvollziehen, das sie ja nicht die Sprache sicher beherrscht. Ein Attest brauchte sie dafür nicht aber es ging ja nur um die Kohle aus der Kündigungsfrist, wenn der AG gekündigt hätte.

      Schwieriger sind die Fragen der der TE hat bzgl. Krankengeld etc. und ob man mit 59 noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt bekommt.
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 15:05:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das größte Problem dürfte werden, dem Arbeitgeber Mobbing nachzuweisen.

      Normalerweise sollte man schon im Vorfeld (während des Arbeitsverhältnisses) immer wieder schriftlich festhalten, was einem so widerfahren ist. Eventuell Zeugen benennen, die das auch mitbekommen haben.
      Ich Nachgang dürfte das ganze schwierig und vor allem zäh werden.
      Ohne Rechtsschutzversicherung auch u.U. recht teuer, wenn man denn verliert bzw. eben nicht Recht bekommt!!
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 18:38:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Dank für eure Beiträge!
      Mit Zeugen und Gericht brauche ich gar nicht zu kommen da wird gelogen und verdreht das sich die Balken biegen!
      Es traut sich auch niemand zu widersprechen wenn etwas vorgefallen ist, der Fertigungsleiter ein Ostdeutscher Nazi, schreit nein besser gesagt Kotzt die Leute an, schlimmer als auf dem Kasernenhof!
      Ich habe mal einen Bericht im TV über die Stauffenberg Attentäter im dritten Reich gesehen, der Richter Freisler glaube ich war sein Name, genau so läuft eine Besprechung ab, es traut sich niemand ein Wort zu sagen, wenn ja wird er sofort Zusammen geschrien, alle sitzen mit betretenen Gesichtern da und hoffen das sie nicht angesprochen werden!
      Es ist ein Kleinbetrieb um 60 Leute in den 10 Jahren wurden um 150 Leute verschlissen, ausgemobbt, gekündigt was alles möglich war.
      Wenn jemandem gekündigt wurde und derjenige auf Wiedereinstellung geklagt hat um eine Abfindung zu erhalten, da wurde er kurzerhand wieder eingestellt, und ihr könnt mir glauben denen wurde es so gestaltet das sie „alle“ von alleine „ohne“ Abfindung gegangen sind!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.21 23:55:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 68.992.169 von Luidgard am 08.08.21 18:38:54
      Zitat von Luidgard: Dank für eure Beiträge!
      Mit Zeugen und Gericht brauche ich gar nicht zu kommen da wird gelogen und verdreht das sich die Balken biegen!
      Es traut sich auch niemand zu widersprechen wenn etwas vorgefallen ist, der Fertigungsleiter ein Ostdeutscher Nazi, schreit nein besser gesagt Kotzt die Leute an, schlimmer als auf dem Kasernenhof!
      Ich habe mal einen Bericht im TV über die Stauffenberg Attentäter im dritten Reich gesehen, der Richter Freisler glaube ich war sein Name, genau so läuft eine Besprechung ab, es traut sich niemand ein Wort zu sagen, wenn ja wird er sofort Zusammen geschrien, alle sitzen mit betretenen Gesichtern da und hoffen das sie nicht angesprochen werden!
      Es ist ein Kleinbetrieb um 60 Leute in den 10 Jahren wurden um 150 Leute verschlissen, ausgemobbt, gekündigt was alles möglich war.
      Wenn jemandem gekündigt wurde und derjenige auf Wiedereinstellung geklagt hat um eine Abfindung zu erhalten, da wurde er kurzerhand wieder eingestellt, und ihr könnt mir glauben denen wurde es so gestaltet das sie „alle“ von alleine „ohne“ Abfindung gegangen sind!


      Es geht erstmal gar nicht ums beweisen. Mobbing nachzuweisen ist extrem schwer. Im ersten Step geht es doch "nur" um die Anfechtung deiner eigenen Kündigung. Ich kann dir nur den rat geben, gehe doch zu einem Anwalt. Mach das in jedem Falle. Dann läßt man sich krank schreiben. Und zwar ewig. Nach meiner Ansicht brauchst du Unterstützung. Offensichtlich fehlt dir aktuell, nach dem ganzen Streß, der richtige Blickwinkel.


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