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    Verlustverrechnungstopf - Frage!

    eröffnet am 21.04.23 04:21:34 von
    neuester Beitrag 13.06.23 22:53:36 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.368.446
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      schrieb am 13.06.23 22:53:36
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.998.696 von reckoner am 13.06.23 19:06:28Es ging glaub nur darum, imlaufenden Jahr einen Gewinn zu haben, der den Verlust aufbraucht.
      Die Realisierung des gleichzeitig potenziell entstehenden Aktienverlusts kann man ja dann in spätere Jahre aufschieben.
      Oder man kann ihn auch realisieren, er wird ja dann unabhängig von anderen Zins- und Dividendeneinkünften vorgetragen werden.

      Also zum Beispiel kann man den Freibetrag so im aktuellen Jahr nutzen mit der Sonderdividende.
      Und als Aktienverlust in der Position "gespeichert" oder auch realisiert in Folgejahre mitnehmen.

      Gerade wenn man deb sonstigen Verlust für besonders wertvoll hält, bietet es sich an, ihn mit Dividenden zu verrechnen und die Verrechnung mit Aktienverlusten zu vermeiden.

      Sonderdividende kassieren heißt ja oft auch, dass man einen Gewinn erzielt, indem der Kurs um weniger als den Ausschüttungsbetrag fällt. (Zuletzt bei Hapag, 3U Holding, Muehlhan wäre das zu erwarten gewesen.)

      Das war doch außerdem die Frage des Threaderöffners, er will unbedingt seinen Verlusttopf vor dem Wegzug neutralisieren. Diese Zielsetzung habe nicht ich mir ausgedacht. Im Normalfall macht es eher Sinn, die Verluste zu konservieren, aber gerade wenn jemand mit dem Freiberag so gerade eben die Dividendeneinkünfte steuerfrei hat, ist ja ein Aktienverlustvortrag, der vorgetragen wird, besser als ein sonstiger Verlust, der dann statt des Freibetrags vorrangig verrechnet wird, obwohl ja wegen des Freibetrags sowieso keine Steuer anfallen würde.
      Avatar
      schrieb am 13.06.23 19:06:28
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo honigbaer,

      >>> Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.

      Kannst du mal erklären, wie man damit Verluste aufbrauchen soll?

      Allenfalls kannst du damit Sonstige Verluste in Aktienverluste umwandeln, aber das ist nicht das was der Fragesteller will (praktisch will das in diese Richtung sogar niemand würde ich sagen).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 11:44:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.904.366 von honigbaer am 25.05.23 10:20:34
      Zitat von honigbaer: Überleg Dir doch eine Anlagestrategie, die den Verlusttopf gezielt aufbraucht, so lange Du noch in Deutschland steuerpflichtig bist.
      Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.


      Der Verlusttopf ist derzeit 6-stellig ... also da brauche ich mir über besondere Stategien keine Gedanken machen ... sondern es braucht einfach nur Zeit.

      Mein Job hier wäre so oder so beschränkt steuerpflichtig ... also ob nun unbeschränkt mit dem Vorteil des Verlusttopfes, oder beschränkt ohne Möglichkeit den Verlusttopf fortzuführen ... denke da ist die Entscheidung einfach.
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 10:20:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.902.881 von KLumpur am 25.05.23 04:18:35Ja, das ist nachvollziehbar, aber die steuerlichen Nachteile aus der unbeschränkten Steuerpflicht sind sicher nicht unerheblich, wenn Du dann noch ein ganzes Arbeitseinkommen in Deutschland versteuern musst. (Müsstest Du, oder?)

      Überleg Dir doch eine Anlagestrategie, die den Verlusttopf gezielt aufbraucht, so lange Du noch in Deutschland steuerpflichtig bist.
      Z.B. Kauf von Aktien vor der Ausschüttung von Sonderdividenden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.05.23 04:18:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.613 von honigbaer am 26.04.23 01:00:00
      Zitat von honigbaer: Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?


      Wäre ich zum Beispiel idealerweise unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag, dann könnte ich unverändert meinen Verlustverrechnungstopf weiter nutzen. Die Antwort auf deine Frage ist also „weil ich noch einen ordentlich gefüllten Verlustverrechnungstopf habe“. Den kann ich nur fortführen wenn ich in Deutschland unbeschränkt auf Antrag wäre. Als beschränkt Steuerpflichtiger ginge das nicht. Weder in Form eines Verlustverrechnungstopfes, noch über den Verlustvortrag. Beides geht nach meinem jetzigen Informationsstand nicht wenn man in D beschränkt ist, während es als unbeschränkt auf Antrag beides geht, Verlustverrechnungstopf fortführen oder Verlustvortrag.
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      schrieb am 18.05.23 21:55:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hat jemand ganz allgemein eine Antwort auf diese Frage:

      Wenn ich das richtig gesehen habe, dann stehen in der Jahressteuerbescheinigung (und folglich in der KAP) doch NULL Aktiengewinne, solange diese nur mit dem Verlusttopf verrechnet wurden, richtig !? Sprich, wenn ich 40.000 Aktiengewinne mache, aber 50.000 Verlusttopf habe, dann ist die Höhe der Aktiengewinne in der Jahressteuerbescheinigung (und somit in der KAP) gleich null, richtig !?
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 19:01:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.872.388 von KLumpur am 18.05.23 17:13:16Entschuldige, ich will und wollte Dir da nicht zu nahe treten.
      Aber die beschränkte Steuerpflicht betrifft doch nur die in §49 genannten Einkünfte und nicht Kapitaleinkünfte, bis auf die wenigen in §49 (1) 5. genannten Ausnahmen. Im Regelfall sind diese Einkünfte am ausländischen Wohnort steuerpflichtig.
      https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 17:13:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich halte einen Hauptjob in Deutschland und bleibe in Deutschland damit beschränkt steuerpflichtig.
      Die Steuererklärung werde ich weiterhin in Deutschland machen ...!
      Daher auch die ganzen Fragen.

      Von illegalen Plänen geschweige denn sonst irgendwelchen krummen Dingern bin ich meilenweit entfernt.
      Hätte ich daran Interesse, würde ich diese Fragen ja nicht stellen, sondern der Bank einfach die Abmeldung nicht melden und alle Probleme gelöst.
      Wäre illegal, aber in der Tat der einfachste Weg. Aber eben genau den gehe ich ja eben nicht, daher die Fragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 15:21:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wieso meinst Du, dass Deine Bank Dir nach dem Wegzug eine Bescheinigung über nach dem Wegzug angefallene Veräußerungsgewinne ausstellt? Die musst Du doch wahrscheinlich selbst ausrechnen.

      Und ich würde wie gesagt annehmen, dass das Finanzamt am neuen Wohnort keine Verrechnung mit Veräußerungsverlusten vornimmt, die in früheren Jahren am alten Wohnsitz angefallen sind.

      Für Deinen illegalen Plan, Dich bei der Bank nicht abzumelden, um eine Jahressteuerbescheinigung zu erhalten, die keine Veraußerungsgewinne ausweist, wird Dir hier niemand grünes Licht geben.
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 14:45:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.871.479 von honigbaer am 18.05.23 14:21:38
      Zitat von honigbaer: Je nachdem, wie amneuen Wohnsitz im Ausland die Spielregeln für Veräußerungsgewinnbesteuerung sind, kann es sich vielleicht lohnen, Gewinne noch vor dem Wegzug zurealisieren, um den Verlusttopf aufzubrauchen.


      Das vermute ich ehrlich gesagt auch, allerdings gibt's da ein Problem ... wegziehen will ich tatsächlich jetzt sofort (und es ginge auch), aber bis der Verlusttopf aufgebraucht ist werden viele viele Jahren vergehen ...!

      Um es nochmal zu erklären was ich meinte ...

      Wenn ich das richtig gesehen habe, dann stehen in der Jahressteuerbescheinigung (und folglich in der KAP) doch NULL Aktiengewinne, solange diese nur mit dem Verlusttopf verrechnet wurden, richtig !? Sprich, wenn ich 40.000 Aktiengewinne mache, aber 50.000 Verlusttopf habe, dann ist die Höhe der Aktiengewinne in der Jahressteuerbescheinigung (und somit in der KAP) gleich null, richtig !?

      Habe ich den Verlusttopf aber nicht (weil das aufgrund des fehlenden deutschen Wohnsitzes über die Verlustbescheinigung läuft), dann steht auf der Steuerbescheinigung (und somit in der KAP) ja was völlig anderes ... wenn man die Zahlen von oben nimmt, dann stünden da als Gewinne 40.000 ... gezahlte Steuern 10.000 ... das steht erstmal da. Und das war die Frage: ist das die Grundlage dafür, was das ausländische Finanzamt interessieren wird oder nur der Steuerbescheid nach der Steuererklärung? Denn im Steuerbescheid bekomme ich ja die 10.000 wieder, dazu eine neue Verlustbescheinigung in Höhe von 10.000 ...

      Mit bestehendem Verlusttopf ist das Einkommen auf dem Papier auf jeden Fall erstmal geringer als wenn es nachträglich über die vorliegende Verlustbescheinigung korrigiert wird. Ich hoffe nun ist deutlicher, was ich meine.

      Angenommen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit 20.000 ... aus Aktien 40.000 ...
      Ohne Verrechnung über Verlusttopf habe ich also erstmal 60.000 an Einkünfte auf dem Zettel.
      Mit Verrechnung über Verlusttopf hätte ich aber nur 20.000 auf dem Zettel, weil die 40.000 erstmal gar nicht auftauchen, sondern einfach vom Verlusttopf abgezogen werden ...
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