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    Verlustverrechnungstopf - Frage! (Seite 2)

    eröffnet am 21.04.23 04:21:34 von
    neuester Beitrag 13.06.23 22:53:36 von
    Beiträge: 24
    ID: 1.368.446
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      schrieb am 18.05.23 14:21:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ja, man versteht es nicht so richtig.

      Bis zum Wegzug (unterjähriger Stichtag der Abmeldung) verrechnet die Bank die Erträge mit den Verlusten.
      Verbleibt ein Verlust, wird dieser dem Finanzamt gemeldet und kann als verbleibender Verlustvortrag zum Ende des Besteuerungszeitraums bescheinigt werden.

      Dass das ausländische Finanzamt diese Verluste früherer Jahre berücksichtigt, halte ich für unwahrscheinlich.
      Ab dem Wegzugstag wird das ausländische Finanzamt Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne besteuern wollen.

      Je nachdem, wie amneuen Wohnsitz im Ausland die Spielregeln für Veräußerungsgewinnbesteuerung sind, kann es sich vielleicht lohnen, Gewinne noch vor dem Wegzug zurealisieren, um den Verlusttopf aufzubrauchen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.23 13:31:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mittlerweile habe ich vom Broker erfahren, dass er nicht mehr über die Töpfe abrechnen darf, sondern ab der Abmeldung in Deutschland geht der Verlusttopf wohl in Form der Verlustbescheinigung an das Finanzamt ... und entsprechend, wie hier schon erwähnt, wird dann mit der Steuererklärung erstattet.

      Jetzt stellt sich allerdings die nächste Frage ... demnach würden auf der KAP natürlich deutlich höhere Erträge stehen als wenn direkt beim AktienVerkauf über den Topf abgerechnet wird ... hat jemand eine Idee oder Vermutung wie das ausländische Finanzamt vorgeht?

      Ich stelle mir folgendes vor: ich habe die KAP und meine Jahresbescheinigung von meinem nicht-selbständigen Job ... hieraus ergibt sich dann ein Einkommen. Hier sind aber die Rückzahlungen, die ich durch die Verlustbescheinigung habe, aber noch nicht eingerechnet.

      Wenn das ausländische Finanzamt das Einkommen aber VOR Verrechnung der Verlustbescheinigung als Grundlage nimmt, dann wäre das ziemlich nachteilig ... wenn am Ende nur das Steuerbescheid zählt, wo dann alles verrechnet ist, dann wiederum wäre es OK ... hat jemand eine Idee?

      Vor allem, viel spannender, versteht Ihr überhaupt was ich meine? :D
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 15:55:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.631 von KLumpur am 26.04.23 01:26:24
      Zitat von KLumpur: Wenn ich dem Broker einfach nicht melde, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne, dann würde er es ja gar nicht erst merken. Aber zugegeben, der legale Weg wäre mir natürlich lieber.


      Solange die Post vom Broker ankommt....
      Ich war auch mal 1,5 Jahre in Deutschland abgemeldet (Weltreise) und habe alle meine Konten weiterlaufen lassen.
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 12:30:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die klare Regelung ist, dass der Verlusttopf bis zum Wegzug Bestand hat.
      Avatar
      schrieb am 26.04.23 01:26:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.732.613 von honigbaer am 26.04.23 01:00:00
      Zitat von honigbaer: Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?


      Wenn ich also so oder so in Deutschland meine Steuererklärung mache, dann wäre scheinbar die Nummer sicher also die Steuerbescheinigung um dann die Folgejahre die Gewinne mit der Verlustbescheinigung zu verrechnen. Wie ich schon schrieb, das Geld, was mir im Laufe des Jahres an Steuern abgezogen wird fehlt mir das Jahr über, daher wäre der Verlusttopf natürlich die einfachere Variante.

      Und solange nicht sicher ist, dass im Heimatland (also nicht Deutschland, sondern das andere Land wo ich dann wohnen würde) diese Aktiengewinne nicht steuerfrei sind, wäre es doppelt blöd das über den Verlustvortrag zu machen. Daher ja auch meine Frage ob bei bestehendem Verlusttopf nichts an Gewinnen auf der Jahressteuerbescheinigung steht, solange der Verlusttopf noch "abgearbeitet" wird. Eben um im Ausland, wo man dann wohnt und gemeldet ist, nicht nochmal Steuern zahlen zu müssen.

      Irgendwie müsste es ja eine klare Regelung geben wann und unter welchen Umständen man beim deutschen Broker den Verlusttopf weiterführen kann. Wenn ich dem Broker einfach nicht melde, dass ich nicht mehr in Deutschland wohne, dann würde er es ja gar nicht erst merken. Aber zugegeben, der legale Weg wäre mir natürlich lieber.
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      schrieb am 26.04.23 01:00:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.731.269 von KLumpur am 25.04.23 20:02:06
      Zitat von KLumpur: ...
      Bleibt zudem die Frage wenn ich ein deutsches Arbeitsverhältnis habe und hier in D auch meine Steuererklärung mache, kann ich mein Depot inkl. dem Verlusttopf dann einfach weiterführen, auch wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin?
      ...


      Nein, würde ich sagen.
      Wenn Du im Ausland wohnst, bist Du in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig.
      Das ist aber eine komplizierte Frage, vielleicht kommt die unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag in Betracht, da sind alle Aspekte abzuwägen.
      https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/wer-warum-wievi…

      Unabhängig davon, wenn Du unbeschränkt steuerpflichtig bist und die Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hast, erhältst Du mit dem Steuerbescheid einen Bescheid zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Das Finanzamt weiß dann im nächsten Jahr, dass ein Verlustvortrag für Aktienverluste und/oder sonstige Verluste besteht, Du bekommst dann keine neue Bescheinigung, die Du wieder einreichen müsstest, sondern es ergeht dann jedes Jahr der Bescheid zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.

      Die Veräußerungsgewinne, die Du mit dem Verlustvortrag verrechnen willst, sind in den meisten Ländern steuerfrei, also wieso willst Du in Deutschland veranlagt werden?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 20:02:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die Erklärung honigbaer ....! Habe nun einiges verstanden.

      Wenn ich jetzt so einen hohen Verlusttopf habe, dass ich da erstmal einige Jahre fleißig Gewinne machen muss, damit der auf Null steht, spielt es dann überhaupt eine Rolle wo ich wohne? Weil solange nix auf der Jahressteuerbescheinigung steht ist das doch dann eigentlich egal, oder !?

      Bleibt zudem die Frage wenn ich ein deutsches Arbeitsverhältnis habe und hier in D auch meine Steuererklärung mache, kann ich mein Depot inkl. dem Verlusttopf dann einfach weiterführen, auch wenn ich in Deutschland nicht mehr gemeldet bin?

      Der Nachteil des Verlustvortrags ist natürlich, dass bei jedem Gewinn erstmal 30 % abgezogen werden und das Geld fehlt, da kann man den Rest des Jahres nicht mehr mit arbeiten ...! Zwar bekommt man die 30 % dann im nächsten Jahr zurück, aber das Jahr über fehlten die 30% ja und man konnte sie nicht vermehren.

      Wie sieht es also in der Praxis aus ... ich beantrage zum Jahresende beim Broker eine Verlustescheinigung. Da steht dann centgenau der Betrag drauf, der bisher in meinem Verlusttopf war? Dann reiche ich mit der Steuererklärung diese Bescheinigung mit ein. Auf der Bescheinigung steht Verlusttopf 10.000 Euro ... ich habe dann im Folgejahr 1000 Euro Gewinne, die werden durch den Verlustvortrag verrechnet, so dass ich eine neue Bescheinigung um 9.000 bekomme?
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 15:06:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Erstmal zur Dritten Frage, ja, das siehst Du richtig, erstverrechnet die Bank die Verluste intern und dann erhältst Du die Jahressteuerbescheinigung, die als Kapitalertrag nur den Überschuss über die Verluste und die darauf abgeführte Kapitalertragsteuer ausweist.

      Aber es wird dort auch noch aufgeführt, ob etwa Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnet wurden. Denn falls Du am Ende des Jahres beim Finanzamt alle Jahressteuerbescheinigungen einreichst, als auch die von anderen Banken, kann es ja theoretisch noch vorteilhaft sein, die Aktiengewinne mit Aktienverlusten bei einer anderen Bank zu verrechnen, so dass der sonstige Verlust, mit dem ursprünglich verrechnet wurde, vorgetragen werden kann.

      Soweit dazu.

      Wenn das Finanzamt Dir jedes Jahr den Verlustvortrag für Aktienverluste und sonstige Verluste bescheinigt, sehe ich da keinen so großen Unterschied zu dem, was die Banken machen. Die Banken verrechnen eben täglich Deine Gewinne, beim Finanzamt kannst Du nur einmal im Jahr bei der Veranlagung die Verrechnung beantragen. Bei Bentragung der Verlustbescheinigung, die getrennt für den Aktien- und den sonstigen Verlusttopf beantragt werden kann, wird der Topf bei der Bank auf null gestellt udn das Finanzamt verrechnet den Verlust oder trägt ihn in künftige Veranlagungsjahre vor.

      Wohnsitz im Ausland und Arbeit in Deutschland, dann wird es vom Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abhängen, ob in Deutschland beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht besteht. In aller Regel wird es so sein, dass Arbeits- und Immobilieneinkommen (Mieteinnahmen) dann in Deutschland steuerpflichtig sind, Finanzerträge aber am jeweiligen Hauptwohnsitz, also nicht der deutschen Abgeltungssteuer unterliegen.

      Also die Steuerpflicht hängt am Wohnort, nicht an der Staatsangehörigkeit und auch nicht am Arbeitsort. Wo das Arbeitseinkommen und Einkommen aus Immobilien steuerpflichtig sind, regelt das DBA.
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 13:31:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.728.293 von JuliaPapa am 25.04.23 13:24:09
      Zitat von JuliaPapa: Das Finanzamt führt keinen Verlusttopf für dich, sondern drückt dir nur ein Stück Papier in die Hand.


      Ah OK ... na gut, das ist in der Praxis dann anders als ich gedacht habe, aber am Ende passiert genau das, was ich vermutete ... ich zahle im Laufe des Jahres normal die Abgeltungssteuer, bekomme die dann aber zurück. Und das wird centgenau verrechnet und in voller Höhe, richtig !?

      Einfacher wäre natürlich wenn man den Verlusttopf normal weiter führen kann ... daher nochmal die Frage, vielleicht weiß es jemand, kein deutscher Wohnsitz, aber deutsches Arbeitsverhältnis und deutsche Steuererklärung, das sollte doch eigentlich bedeuten, dass man den Verlusttopf beim Depot normal weiter führen kann !?

      Auch die dritte Frage zum besseren Verständnis wäre mir wichtig ... sind in der Jahressteuerbescheinigung alle Gewinne drin oder nur die, die auch tatsächlich versteuert (und nicht mit Verlusttopf verrechnet!) wurden?
      Avatar
      schrieb am 25.04.23 13:24:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.727.492 von KLumpur am 25.04.23 11:31:47
      Zitat von KLumpur: Wie sieht es aus wenn ich eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse? Habe ich es richtig verstanden, dass der Verlusttopf dann 1:1, also ohne einen Cent Abzug, ans Finanzamt übertragen wird? Und falls ja, dann mache ich im Laufe des Jahres Aktiengewinne, bei denen zwar Kapitalertragssteuer abgezogen wird, diese wird mir aber 1:1 bei der Steuererklärung zurück gezahlt, solange bis der übertragene Topf aus der Verlustbescheinigung beim Finanzamt aufgebracht ist?


      Um das mal klarzustellen: Der Verlusttopf wird nicht an das Finanzamt "übertragen". Die Bank stellt dir eine Verlustbescheinigung aus. Diese reichst du mit deiner Steuererklärung ein. Das Finanzamt macht und tut nun und stellt dir am Ende eine Bescheinigung über einen Verlustvortrag aus. Wenn du dann im Folgejahr Gewinne machst, zahlst du bei deiner Bank zunächst Steuern. Dann machst du wieder eine Steuererklärung und reichst die Bescheinigung vom Finanzamt aus dem Vorjahr mit ein. Dann bekommst du eine entsprechende Erstattung zuviel gezahlter Steuern und ggf. eine neue Bescheinigung über den verbleibenden Verlustvortrag.

      Das Finanzamt führt keinen Verlusttopf für dich, sondern drückt dir nur ein Stück Papier in die Hand.
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